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Kira Falter berät nationale und internationale Unternehmen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Ihr wesentlicher Beratungsschwerpunkt sind sämtliche Fragestellungen zum rechtskonformen Einsatz von Fremdpersonal, d.h. die Abgrenzung von Werk- und Dienstverträgen zur (illegalen) Arbeitnehmerüberlassung sowie die Beauftragung von Freelancern. Kira Falter unterstützt und begleitet ihre Mandanten insbesondere bei der Implementierung compliance-gerechter Strukturen, der Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten sowie bei der Gestaltung der relevanten Verträge. Auch Audits und sog. Mock Dawn Raids in diesem Bereich gehören zu ihrer Expertise. Darüber hinaus berät sie regelmäßig zur Gestaltung des Fremdpersonaleinsatzes bei agilen Arbeitsmethoden (wie z.B. Scrum). Sie hat das CMS Produkt FPE (Fremdpersonaleinsatz), eine IT-gestützte Legal Tech Lösung, die Mandanten eine ebenso schnelle wie zuverlässige Erstprüfung zum Einsatz von Fremdpersonal gewährleistet, maßgeblich mitentwickelt und ist Mitglied des Exzellenzclusters Compliance.
Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit sind die Themen Entgelttransparenz sowie die (flexible) Gestaltung von Arbeitszeit und weiterer Arbeitsbedingungen.
Sie führt regelmäßig Kündigungsschutzverfahren sowie Beschlussverfahren bei Auseinandersetzungen mit Betriebsräten; auch betriebliche Reorganisationen gehören zu ihrer Expertise.
Kira Falter ist seit 2013 Anwältin bei CMS und seit 2017 Fachanwältin für Arbeitsrecht. Anfang 2021 wurde sie zur Partnerin ernannt.