Nachhaltige Lieferketten
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Viele Unternehmen sind bestrebt, Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in ihren nationalen und internationalen Lieferketten zu vermeiden – sei es aus Überzeugung, aus Reputationserwägungen oder aufgrund gesetzlicher Pflichten.
In jüngster Zeit treten verstärkt Rechtsrisiken im Zusammenhang mit dem Supply Chain Management in den Vordergrund. Gerichtliche Auseinandersetzungen nehmen zu. Immer häufiger machen Geschädigte aus Schwellen- und Entwicklungsländern Ansprüche gegen europäische (Groß-)Unternehmen geltend. Mit den Lieferkettengesetzen auf deutscher, internationaler und EU-Ebene wächst das Risiko für Unternehmen, wegen der Verletzung von Menschenrechten bei ihren Zulieferern an den Pranger gestellt zu werden.
Sorgfalts- und Berichtspflichten bei der Überwachung von Lieferketten ergeben sich bereits jetzt und europaweit aus der CSR-Richtlinie und der Konfliktmineralien-Verordnung. Darüber hinaus haben etwa Kalifornien, Australien, Frankreich, das Vereinigte Königreich und die Niederlande Bestimmungen zur Überwachung von Lieferketten erlassen. In der Schweiz werden voraussichtlich bald ähnliche Pflichten für Unternehmen gelten wie nach aktuellem EU-Recht, ergänzt um eine Sorgfaltspflicht hinsichtlich Kinderarbeit – nach niederländischem Vorbild.
Auch deutsche Unternehmen müssen bei ihrem Supply Chain Management diese ausländischen Gesetze beachten – oder können jedenfalls mittelbar betroffen sein, weil ihre Kunden die Einhaltung dieser Gesetze verlangen.
Unsere Rechtsanwälte sind beim Thema Supply Chain Management stets auf Höhe der Zeit. Wir unterstützen Sie dabei, Maßnahmen zur Einhaltung von umweltbezogenen und Menschenrechtsstandards in Ihren Lieferketten zu implementieren – ganz gleich, ob gesetzlich bestimmt, vertraglich verlangt oder von Ihnen gewünscht.
Dazu zählen wir nicht nur die Überprüfung neuer oder bestehender Lieferanten und die Gestaltung von Verträgen mit Kunden und Lieferanten. Vielmehr geht es auch um langfristige Projekte für die sichere und nachhaltige Produktion an ausländischen Standorten und den Aufbau eines Systems zur Risikobewertung und -vermeidung entlang Ihrer Lieferketten.
Sofern es zu einer Auseinandersetzung mit Geschädigten, Geschäftspartnern oder Behörden kommt, stehen wir gleichermaßen fest an Ihrer Seite.
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