Herausforderung öffentlicher Sektor
Verwaltungsverfahren sind komplex und mit erheblichem finanziellem und zeitlichem Aufwand verbunden. Die Zahl der gesetzlichen Bestimmungen steigt stetig, immer häufiger sind EU-Vorgaben zu beachten.
Wir kennen das Öffentliche Wirtschaftsrecht aus allen Perspektiven. Seit vielen Jahren beraten wir sowohl private und öffentliche Unternehmen als auch die öffentliche Hand bei der Gestaltung und Durchführung von Verwaltungsverfahren und anderen Mandaten mit Bezug zum öffentlichen Recht.
Experten für Öffentliches Wirtschaftsrecht
Unsere Experten können Sie in jeder Projektphase unterstützen – von der Vorbereitung des Projekts über die Strukturierung und Finanzierung bis hin zur Vertretung in Verwaltungsverfahren oder vor den Verwaltungsgerichten.
Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung können wir die wirtschaftliche Bedeutung von öffentlich-rechtlichen Anforderungen für Unternehmen bestens einschätzen. Zudem verfügen wir über das nötige Fingerspitzengefühl im Umgang mit Behörden und Gremien. Vor allem bei Großprojekten etwa in den Bereichen Energie und Verkehr sind wir sensibilisiert für die stetig wachsende Bedeutung von Bürgerbeteiligungen.
Tragfähige Lösungen für Unternehmen
Unsere Experten entwickeln gemeinsam mit Ihnen sowohl rechtlich als auch politisch durchsetzbare und wirtschaftlich darstellbare Lösungen.
Unser Ziel ist es, das Verfahren von Anfang an zu optimieren und dadurch die Verfahrensdauer zu verkürzen sowie Prozesse vor den Verwaltungsgerichten möglichst zu vermeiden. Darum beraten wir konsensorientiert und setzen auf die Verständigung mit der Verwaltung. Lässt sich ein Konflikt nicht vermeiden, vertreten wir Sie ggf. durch alle Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Partner von Staat und Verwaltung
Über viele Jahre haben sich unsere Experten für Öffentliches Wirtschaftsrecht auch einen Namen als Partner von Kommunen und Verwaltungseinrichtungen gemacht, die komplexe Vorhaben umsetzen müssen oder vor der Herausforderung einer Reorganisation oder Öffnung gegenüber der Privatwirtschaft stehen.
Wir unterstützen die öffentliche Hand umfassend, z. B. bei der Durchführung von Verwaltungsverfahren aller Art, bei Strukturreformen und ÖPP-Projekten sowie bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesetzgebungsverfahren. Falls notwendig, vertreten wir auch ihre Interessen vor den Verfassungs-, Verwaltungs- und Zivilgerichten.
Sachkunde über das Öffentliche Wirtschaftsrecht hinaus
Um Mandate in jeder Hinsicht auf höchstem Niveau bearbeiten zu können, arbeiten wir im Team mit Experten anderer Fachbereiche wie z. B. aus dem Bau- und Immobilienrecht, Gesellschafts-, Steuer- und Arbeitsrecht oder mit externen Spezialisten wie Architekten, Ingenieuren und Naturwissenschaftlern.
In internationalen Projekten binden wir unsere CMS-Partnerkanzleien mit ihrer Kenntnis der lokalen Rechtsordnungen ein. Koordiniert durch einen zentralen Ansprechpartner bieten wir Ihnen so eine grenzüberschreitende Beratung im Öffentlichen Wirtschaftsrecht in allen Ländern Europas sowie in vielen Wirtschaftszentren weltweit.
Branchenerfahrung und Spezialisierung im Öffentlichen Wirtschaftsrecht
Infrastruktur und Bauen, Gesundheitswesen, Energie, IT, Verteidigung oder Versorgungs- und Abfallwirtschaft – wir kennen Ihre Branche und die Themen, die Sie bewegen.
Unser Beratungsspektrum im Öffentlichen Wirtschaftsrecht umfasst alle Rechtsgebiete, die private und öffentliche Unternehmen oder Institutionen betreffen. Dazu zählen insbesondere:
- Außenwirtschaftsrecht
- öffentliches Bau- und Planungsrecht, Projektentwicklung
- Gewerberecht
- Kommunalwirtschaftsrecht
- ÖPP und Privatisierungen
- Zuwendungsrecht
- Umweltrecht
- Verfassungsrecht und EU-Recht
- Vergaberecht
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