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Öffentliches Wirtschaftsrecht & Vergaberecht

Herausforderung öffentlicher Sektor

Verwaltungsverfahren sind komplex und mit erheblichem finanziellem und zeitlichem Aufwand verbunden. Die Zahl der gesetzlichen Bestimmungen steigt stetig, immer häufiger sind EU-Vorgaben zu beachten.

Wir kennen das Öffentliche Wirtschaftsrecht aus allen Perspektiven. Seit vielen Jahren beraten wir sowohl private und öffentliche Unternehmen als auch die öffentliche Hand bei der Gestaltung und Durchführung von Verwaltungsverfahren und anderen Mandaten mit Bezug zum öffentlichen Recht.

Experten für Öffentliches Wirtschaftsrecht

Unsere Experten können Sie in jeder Projektphase unterstützen – von der Vorbereitung des Projekts über die Strukturierung und Finanzierung bis hin zur Vertretung in Verwaltungsverfahren oder vor den Verwaltungsgerichten.

Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung können wir die wirtschaftliche Bedeutung von öffentlich-rechtlichen Anforderungen für Unternehmen bestens einschätzen. Zudem verfügen wir über das nötige Fingerspitzengefühl im Umgang mit Behörden und Gremien. Vor allem bei Großprojekten etwa in den Bereichen Energie und Verkehr sind wir sensibilisiert für die stetig wachsende Bedeutung von Bürgerbeteiligungen.

Tragfähige Lösungen für Unternehmen

Unsere Experten entwickeln gemeinsam mit Ihnen sowohl rechtlich als auch politisch durchsetzbare und wirtschaftlich darstellbare Lösungen.

Unser Ziel ist es, das Verfahren von Anfang an zu optimieren und dadurch die Verfahrensdauer zu verkürzen sowie Prozesse vor den Verwaltungsgerichten möglichst zu vermeiden. Darum beraten wir konsensorientiert und setzen auf die Verständigung mit der Verwaltung. Lässt sich ein Konflikt nicht vermeiden, vertreten wir Sie ggf. durch alle Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Partner von Staat und Verwaltung

Über viele Jahre haben sich unsere Experten für Öffentliches Wirtschaftsrecht auch einen Namen als Partner von Kommunen und Verwaltungseinrichtungen gemacht, die komplexe Vorhaben umsetzen müssen oder vor der Herausforderung einer Reorganisation oder Öffnung gegenüber der Privatwirtschaft stehen.

Wir unterstützen die öffentliche Hand umfassend, z. B. bei der Durchführung von Verwaltungsverfahren aller Art, bei Strukturreformen und ÖPP-Projekten sowie bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesetzgebungsverfahren. Falls notwendig, vertreten wir auch ihre Interessen vor den Verfassungs-, Verwaltungs- und Zivilgerichten.

Sachkunde über das Öffentliche Wirtschaftsrecht hinaus

Um Mandate in jeder Hinsicht auf höchstem Niveau bearbeiten zu können, arbeiten wir im Team mit Experten anderer Fachbereiche wie z. B. aus dem Bau- und Immobilienrecht, Gesellschafts-, Steuer- und Arbeitsrecht oder mit externen Spezialisten wie Architekten, Ingenieuren und Naturwissenschaftlern.

In internationalen Projekten binden wir unsere CMS-Partnerkanzleien mit ihrer Kenntnis der lokalen Rechtsordnungen ein. Koordiniert durch einen zentralen Ansprechpartner bieten wir Ihnen so eine grenzüberschreitende Beratung im Öffentlichen Wirtschaftsrecht in allen Ländern Europas sowie in vielen Wirtschaftszentren weltweit.

Branchenerfahrung und Spezialisierung im Öffentlichen Wirtschaftsrecht

Infrastruktur und Bauen, Gesundheitswesen, Energie, IT, Verteidigung oder Versorgungs- und Abfallwirtschaft – wir kennen Ihre Branche und die Themen, die Sie bewegen.

Unser Beratungsspektrum im Öffentlichen Wirtschaftsrecht umfasst alle Rechtsgebiete, die private und öffentliche Unternehmen oder Institutionen betreffen. Dazu zählen insbesondere:

  • Außenwirtschaftsrecht
  • öffentliches Bau- und Planungsrecht, Projektentwicklung
  • Gewerberecht
  • Kommunalwirtschaftsrecht
  • ÖPP und Privatisierungen
  • Zuwendungsrecht
  • Umweltrecht
  • Verfassungsrecht und EU-Recht
  • Vergaberecht

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Umweltrecht
Umweltrecht
Spezialisten im Umweltrecht. Bei der Vorbereitung und Durchführung komplexer Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren sowie im laufenden Betr
Außenwirtschaftsrecht
Au­ßen­wirt­schafts­recht
Handel wird zunehmend internationaler. Handelsbeziehungen bleiben heute immer seltener auf den jeweiligen nationalen Markt beschränkt. Händl
Public Commercial Law & Procurement
Öffentliches Bau- und Planungsrecht, Pro­jekt­ent­wick­lung
Bau- und Infrastrukturprojekte als Herausforderung. Große Infrastrukturprojekte und Bauvorhaben im öffentlichen Raum fordern die Beteiligte
Public Commercial Law & Procurement
Zuwendungsrecht
Komplexe Regeln zu staatlichen Zuwendungen. Die öffentliche Hand vergibt Zuwendungen in der Regel in Form von Zuschüssen, aber auch (u. a.)
Vergaberecht
Vergaberecht – Herausforderungen . Rund 12 Prozent des Bruttoinlandsprodukts der EU-Mitgliedstaaten entfallen auf Wirtschaftsleistungen, di
17/03/2022
Globale Broschüre Vergaberecht – 2022
Mit weltweit über 170 Spezialistinnen und Spezialisten bietet Ihnen die CMS-Fachgruppe Vergaberecht eine herausragende Präsenz und Reichweite. CMS unterstützt Sie bei öffentlichen Aus­schrei­bun­gen...

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12/03/2024
Mil­li­ar­den­schwe­res För­der­instru­ment für klimafreundliche Industrie gelauncht:...
Berlin – Die Bundesregierung will die deutsche Industrie bis 2045 klimaneutral machen. Zu diesem Zweck startete das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirtschaft und Klimaschutz am Dienstag, den 12. März 2024, das welt- und europaweit erste Gebotsverfahren des Förderprogramms Kli­ma­schutz­ver­trä­ge. Mit den Kli­ma­schutz­ver­trä­gen werden nach dem Konzept von CO2-Dif­fe­renz­ver­trä­gen ("Carbon Contracts for Difference") Investitionen in klimafreundliche Pro­duk­ti­ons­an­la­gen gefördert, die sich andernfalls noch nicht rechnen würden. Adressaten des Programms sind vor allem Betreiber emis­si­ons­in­ten­si­ver Anlagen, beispielsweise in der Stahl-, Papier-, Chemie-, Metall- oder Glasindustrie. Die Kli­ma­schutz­ver­trä­ge setzen einen Anreiz, die erforderlichen Technologien und Infrastrukturen in Deutschland bereits jetzt zu entwickeln und zu bauen. Auf diese Weise sollen nicht nur rund 350 Millionen Tonnen CO2 über die Laufzeit des Förderprogramms bis 2045 vermieden werden, sondern auch die dringend notwendige Markt­trans­for­ma­ti­on angestoßen und international neue Standards für eine effiziente und bürokratiearme Förderung gesetzt werden. Die Kli­ma­schutz­ver­trä­ge sind sowohl ein zentrales Instrument für den Klimaschutz als auch zur Stärkung des Industrie- und In­no­va­ti­ons­stand­orts Deutschland gedacht. Für das nun eröffnete erste Gebotsverfahren wurden vier Milliarden Euro für eine Laufzeit von 15 Jahren zur Verfügung gestellt. Unternehmen, die erfolgreich am vorbereitenden Verfahren im Sommer 2023 teilgenommen haben, können sich innerhalb der nächsten vier Monate für das erste Gebotsverfahren bewerben. Nach Ankündigung des Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­ters in seiner heutigen Pressekonferenz soll die zweite Gebotsrunde noch 2024 durchgeführt werden. Dafür stehen 19 Milliarden Euro zur Verfügung. 2025 sollen zwei weitere Gebotsrunden statt­fin­den. Ein CMS-Team um Lead Partner Dr. Jürgen Frodermann hat das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirtschaft und Klimaschutz bei diesem Förderprogramm umfassend in zuwendungs-, beihilfe-, vertrags- und en­er­gie­recht­li­chen Fragen beraten. Die Beratung umfasste insbesondere den Entwurf einer För­der­richt­li­nie und hierauf bezogene Kli­ma­schutz­ver­trä­ge, die zwischen dem Staat und för­de­rungs­fä­hi­gen Unternehmen geschlossen werden sollen, sowie die Begleitung des No­ti­fi­zie­rungs­ver­fah­rens bei der Europäischen Kommission. Mit Blick auf den Pioniercharakter des Förderprogramms hatte das CMS-Team die sich im Zusammenhang mit dem Förderprogramm rechtlich stellenden Aufgaben im europäischen sowie im nationalen Kontext zu behandeln und diese eng mit den erforderlichen tech­nisch-öko­no­mi­schen Fragestellungen zu verzahnen. Die Beratung erfolgte in einem in­ter­dis­zi­pli­nä­ren Konsortium unter der Federführung des Projektträgers Jülich, gemeinsam mit dem VDI/VDE Innovation + Technik und Deloitte. CMS Deutschland Dr. Jürgen Frodermann, Lead Partner Dr. Nico Hannemann, Senior Associate Dr. Nora Zabel, Counsel Björn Hopen, Associate Nina Becker, Associate, alle Ver­trags­recht Shag­hayegh Smousavi, Partnerin, Energierecht / Regulierung Dr. Jakob Steiff, Partner Dr. André Lippert, Partner Dr. Sven Brockhoff, Counsel Dr. Annchristin Streuber, As­so­cia­te Con­stan­ze Schweidtmann, Associate, alle Öffentliches Recht / Zu­wen­dungs­recht Dr. Michael Bauer, Partner Luisa Thomasberger, Associate, beide Bei­hil­fe­recht Dr. Martin Friedberg, Partner, Steu­er­recht­Pres­se­kon­takt pres­se@cms-hs. com
06/12/2023
PFAS – Kommt jetzt das Verbot der Ewig­keits­che­mi­ka­li­en?
Per- und polyfluorierte Al­kyl­ver­bin­dun­gen (PFAS), sog. Ewig­keits­che­mi­ka­li­en, kommen in vielen Produkten zum Einsatz, sei es in Ver­brau­cher­pro­duk­ten wie Shampoo, Na­gel­lack­ent­fer­ner, Make-up, Rei­ni­gungs­mit­teln oder Farben, oder auch in der Industrie zur Ober­flä­chen­be­hand­lung von Metallen und Kunststoffen, in Le­bens­mit­tel­ver­pa­ckun­gen, Pizzakartons, Regenjacken oder Kochutensilien. Als essenzieller Bestandteil werden sie auch in Löschschäumen, in spezieller technischer Schutzkleidung und bei bestimmten Medizinprodukten eingesetzt. Auch für die Energie- und Mobilitätswende spielen PFAS eine entscheidende Rolle: Die Chemikalien sind Bestandteil von Dichtungen, Isolierungen, Kabeln, Elek­tro­au­to­bat­te­rien, Was­ser­stoff­tech­no­lo­gien oder Halbleitern. Einige Mitgliedstaaten streben Verbot an In den letzten drei Jahren haben die zuständigen Behörden in Deutschland, Dänemark, den Niederlanden, Norwegen und Schweden Untersuchungen zu den Risiken im Zusammenhang mit der Herstellung, der Verwendung und dem Inverkehrbringen von PFAS durchgeführt und mögliche Alternativen untersucht. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass Risiken bestehen, die rechtlichen Beschränkungen erfordern. Die European Chemicals Agency (ECHA) hat daher in diesem Jahr von allen interessierten Kreisen wis­sen­schaft­li­che und technische Informationen über die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung dieser Stoffe eingeholt, um auf dieser Grundlage eine Bewertung der geforderten Beschränkung vorzunehmen. Beschränkung ist nicht gleich Verbot  Die rechtliche Beschränkung von chemischen Substanzen erfolgt auf europäischer Ebene unter der REACH-Verordnung (EU) 1907/2006, dem zentralen, harmonisierten Regelwerk für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Stoffen. Bis zur Beschränkung einer Chemikalie durchläuft diese ein vierstufiges Verfahren. Am Ende dieses Prozesses steht jedoch nicht zwingend ein umfassendes Verbot. Die möglichen Beschränkungen reichen von verbindlichen Si­cher­heits­hin­wei­sen, über die Beschränkung von Art und Menge der Verwendung bis zu einem umfassenden Verbot. PFAS im dritten und vierten Ver­fah­rens­schritt angelangt Im ersten Ver­fah­rens­schritt wird jeder Stoff auf Grundlage von umfassenden Informationen bei der ECHA registriert. Dabei gilt der Grundsatz: Ohne Registrierung kein Markt. In dieser Phase müssen Unternehmen in einem Re­gis­trie­rungs­dos­sier Informationen zur Verwendung und zu den Eigenschaften der zu registrierenden Stoffe sammeln, wenn sie diese in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr herstellen oder importieren, und eine Gefahren- und Ri­si­ko­be­ur­tei­lung vornehmen. In einem zweiten Schritt nimmt die ECHA auf Grundlage der gesammelten Daten eine erste Bewertung vor.  An­schlie­ßend werden die Stoffe in einem dritten Schritt daraufhin untersucht, ob sie krebserregend, erb­gut­ver­än­dernd oder auch fort­pflan­zungs­ge­fähr­dend sind. Wird ein Stoff in diesem Sinne als besonders be­sorg­nis­er­re­gend eingestuft, kann er in die Liste der sog. substances of very high concern der REACH-Verordnung überführt werden. Einige PFAS sind bereits in diese Liste aufgenommen worden, mit der Folge, dass Unternehmen, die Erzeugnisse mit diesen Stoffen in Verkehr bringen, bestimmten Meldepflichten un­ter­lie­gen.  Im letzten Schritt wird über die endgültige Beschränkung der Stoffe entschieden. Dazu wird von den nationalen Fachbehörden oder der ECHA ein Be­schrän­kungs­dos­sier erarbeitet. Dieses enthält für alle zu beschränkenden Stoffe die erforderlichen wis­sen­schaft­li­chen Nachweise über problematische Eigenschaften oder so­zio­öko­no­mi­sche Folgen einer Beschränkung sowie Informationen über Alternativen. Im Rahmen der Prüfung werden zusätzlich zwei öffentliche Konsultationen durchgeführt, bei denen sich betroffene Akteure und die Öffentlichkeit einbringen können. Anschließend erarbeitet die Europäische Kommission einen Be­schrän­kungs­vor­schlag. Dieses Verfahren dauert zwischen sechs und neun Monate. Bei erfolgreicher Annahme des Be­schrän­kungs­vor­schla­ges durch die ECHA wird dieser – vollständig oder mit Über­gangs­fris­ten – im Europäischen Gesetzblatt verkündet und ist dann Teil der REACH-Ver­ord­nung. Art der Beschränkung offen  In Bezug auf die Beschränkungen für PFAS werden die Ausschüsse der ECHA die Ergebnisse der Kon­sul­ta­ti­ons­pha­se im kommenden Jahr bewerten.  Auch wenn der genaue Ausgang des Verfahrens noch unklar ist, sollten betroffene Unternehmen die Entwicklungen im Auge behalten, mögliche Com­pli­ance-An­for­de­run­gen wie die genannten Meldepflichten beachten und sich möglicherweise schon frühzeitig auf die Suche nach Alternativen begeben. Auch die Beteiligung an der öffentlichen Konsultation ist – gerade, wenn Alternativen nicht möglich erscheinen – anzuraten.
06/12/2023
2024 - Themen, die Sie bewegen werden
Das Jahr 2023 hat die Welt in besonderem Maße bewegt. Die Zunahme regionaler Krisen und Kriege sowie eine instabile wirtschaftliche Lage haben uns allen viel abverlangt. In diesen herausfordernden Zeiten gilt es besonders, vorausschauend zu handeln und den Realitäten mit Augenmaß zu begegnen, um sich auch im Jahr 2024 erfolgreich behaupten zu können. Besonders hervorzuheben ist hierbei die zukünftige Ausrichtung unseres Handelns. Künstliche Intelligenz ist mittlerweile allgegenwärtig und stellt uns vor die Frage nach einem adäquaten und un­ter­neh­mer­freund­li­chen Rechtsrahmen. In Zeiten geopolitischer Spannungen wird Cybersicherheit mehr denn je essenzieller Bestandteil jeder Un­ter­neh­mens­stra­te­gie bleiben müssen, Datenschutz und ver­ant­wor­tungs­be­wuss­te Tech­no­lo­gie­nut­zung sind Schlüs­sel­fak­to­ren für geschäftlichen Erfolg. Themen wie die Umsetzung der globalen Min­dest­be­steue­rung in Deutschland und die Beschleunigung von Ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren bei In­fra­struk­tur­pro­jek­ten werden Unternehmen auch im kommenden Jahr weiter be­schäf­ti­gen. Die­se Her­aus­for­de­run­gen sind zweifellos anspruchsvoll, bergen jedoch auch erhebliches Potenzial. Mut machen die Prognosen der Wirt­schafts­for­schen­den. So rechnet das DIW für das kommende Jahr wieder mit einem leichten Wirt­schafts­wachs­tum von 1,2 Prozent. Zeit also, verlorene Zuversicht wieder zu­rück­zu­ge­win­nen. Gerade in Zeiten globaler Her­aus­for­de­run­gen ist es von entscheidender Bedeutung, nicht nur wirtschaftliche Verantwortung zu tragen, sondern auch aktiv dazu beizutragen, den ge­sell­schaft­li­chen Zusammenhalt zu stärken und die Demokratie zu verteidigen. Gemeinsam spielen wir eine bedeutende Rolle als Sta­bi­li­täts­fak­to­ren in der Gesellschaft, indem wir soziale Verantwortung übernehmen und uns für eine gerechte und inklusive Entwicklung sowie den Schutz demokratischer Werte einsetzen. Zeit also, die Weichen zu stellen. Mit Mut und un­ter­neh­me­ri­scher Weitsicht. Im Jahr 2024 stehen wir Ihnen selbst­ver­ständ­lich mit unserer breiten Expertise zur Seite, um Sie aktiv bei der Bewältigung dieser umfassenden Her­aus­for­de­run­gen zu unterstützen. Einen Überblick über die wichtigsten Themen des kommenden Jahres haben wir wie gewohnt für Sie zu­sam­men­ge­stellt. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen die Chancen und Her­aus­for­de­run­gen anzugehen, und danken Ihnen einmal mehr für die erfolgreiche Zusammenarbeit. Gemeinsam können wir viel erreichen – wirtschaftlich, rechtlich und ge­sell­schaft­lich. 
05/12/2023
CMS begleitet das Land Hessen bei erfolgreichem Abschluss des Projekts...
Frankfurt/Main - Das Land Hessen hat über seinen Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) einen Großauftrag über eine öf­fent­lich-pri­va­te Partnerschaft im mittleren dreistelligen Mil­lio­nen­be­reich...
22/11/2023
Update Vergaberecht: Neue Schwellenwerte ab 2024
Zum 1. Januar 2024 treten neue, leicht erhöhte Schwellenwerte im Vergaberecht in Kraft. Sie werden für alle Vergabeverfahren gelten, die ab 2024 eingeleitet werden
10/10/2023
Ewig­keits­che­mi­ka­li­en und REACH – kommt das Verbot und wenn ja, wie?
Die EU entscheidet, ob PFAS beschränkt oder vollständig verboten werden
18/09/2023
Kein Einwegpfand im Grenzhandel – CMS vor dem EuGH erfolgreich
Hamburg/Brüssel – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 14. September 2023 eine Klage des dänischen Handelsverbandes Dansk Erhverv gegen die Europäische Kommission rechtskräftig abgewiesen...
01/09/2023
CMS berät beim Verkauf der Lorch Schweißtechnik GmbH an die japanische...
Stuttgart – Die Lorch Schweißtechnik GmbH, eine der führenden Herstellerinnen von technologisch modernsten Licht­bo­gen-Schweiß­an­la­gen für industrielle Anwendungen, schließt sich mit der japanischen...
28/08/2023
Änderung der Ver­ga­be­ord­nun­gen: Auftragswerte sämtlicher Pla­nungs­leis­tun­gen...
Die mit der Neufassung der VgV einhergehende Verpflichtung zur Addierung der Auftragswerte aller Pla­nungs­leis­tun­gen führt zu mehr EU-weiten Ausschreibungen
10/07/2023
Vor­ab­in­for­ma­ti­ons­pflicht im Un­ter­schwel­len­be­reich?
Das OLG Düsseldorf hat seine vielfach kritisierte Rechtsprechung zur Vor­ab­in­for­ma­ti­ons­pflicht bei Un­ter­schwel­len­ver­ga­ben aufgegeben
22/06/2023
CMS gewinnt mit Open Grid Europe vor Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt:
Hamburg - Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt hat am 22.6.2023 die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen den Plan­fest­stel­lungs­be­schluss des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie vom 19.8.2022 für die...
28/03/2023
CMS gewinnt mit GE Healthcare Grund­satz­ver­fah­ren vor Bun­des­so­zi­al­ge­richt
Hamburg – Das Bun­des­so­zi­al­ge­richt hat am 22. Februar 2023 entschieden, dass eine Nutzenbewertung eines Arzneimittels mit einem neuen Wirkstoff mangels Rechtsgrundlage unstatthaft und rechtswidrig ist...