Hauptansprechpartner:innen
Im Metaverse (auch Metaversum) werden Off- und Online-Welt eins: Dank einer Kombination von unter anderem Virtual Reality und Virtual Assets sowie Künstlicher Intelligenz (KI) soll eine plattformübergreifende Weiterentwickelung des Internets hin zum Web3 sämtliche Aspekte der Gesellschaft miteinander vernetzen: Im Metaverse können Verbraucher nicht nur kommunizieren, konsumieren, investieren, spielen oder an digitalen Events teilnehmen, auch die Industrie kann ihre Geschäftsprozesse im Metaverse digitalisieren, die Unternehmenspräsenz platzieren und Mitarbeitende beschäftigen.
Während sich die einen unter dem Metaverse virtuelle Welten vorstellen, in die wir zukünftig sämtliche Lebenssachverhalte verlagern (assoziierte Technologien und Trends: Virtual Reality, Augmented Reality, Mixed Reality, Spatial Computing), gehen andere davon aus, dass wir im Metaverse bald virtuelle Gegenstände und Grundstücke kaufen, nutzen, vermieten, weiterverkaufen oder an nachfolgende Generationen vererben (assoziierte Technologien und Trends: Blockchain, Web3, NFTs). Wieder andere sehen im Metaversum weniger eine Entwicklung im Frontend-Bereich, sondern mehr eine Weiterentwicklung der verwendeten Technologien im Backend und erwarten beispielsweise ein Internet, das im Sinne eines semantischen Webs den Inhalt von Webseiten nicht nur wiedergibt, sondern diesen versteht und daher Nutzern individuelle Ergebnisse liefern oder gar selbst generieren kann (assoziierte Technologien und Trends: Web 3.0, semantisches Web, generative KI), oder aber ein Internet, in dem Mensch und Maschine miteinander vernetzt sind und interagieren können (assoziierte Technologien und Trends: Smart Wearables, Robo Advisor, Smart Home, automatisiertes Fahren, automatisierte Drohnen, digitale Agenten, Industrie 4.0, Internet of Things).
Metaverse meets Business – innovative Rechtsberatung mehr denn je gefragt
Was wie Zukunftsmusik klingt, steht längst auf der Agenda vieler Unternehmen. Die Überführung der geschäftlichen Prozesse und Unternehmensstrukturen in die digitale Welt zieht neben technischen viele rechtliche Fragen nach sich. Zunächst muss geklärt werden, welche Rechtsordnung im Metaverse Anwendung findet. Schließlich vereint das Web3 eine Vielzahl von Aspekten, welche Unternehmen, die im Metaverse präsent sein und darüber Verbraucher und andere Unternehmen erreichen möchten, für sich zu bewerten haben.
- Wie steht es um Markenschutz und Copyright, beispielsweise beim Verkauf virtueller Güter wie digitaler Mode? Auf welche Weise können Unternehmen ihr Geistiges Eigentum und ihre Geschäftsgeheimnisse im Metaversum effektiv schützen?
- Welche wettbewerbs- und datenschutzrechtlichen Anforderungen gelten, wenn Unternehmen im Metaverse aktiv sein möchten? Welche Fallstricke lauern durch die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)? Welche Daten aus virtuellen Welten dürfen für personalisierte Werbung genutzt werden?
- Unterscheiden sich die rechtlichen Vorgaben für Online-Shops und Vertragsabschlüsse im Metaversum zu denen des Web 2.0?
- Welche innovativen Werbestrategien, zum Beispiel unter Einsatz von KI, sind im Metaverse erlaubt? Was ist beim Einsatz von Augmented Reality zu beachten?
- Wie ist der Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Metaverse zu versteuern?
- Thema New Work: Welche arbeits- und haftungsrechtlichen Besonderheiten greifen beim Einsatz von Mitarbeitenden im Metaverse? Dürfen Unternehmen Mitarbeitende im Metaverse anstellen und welche Sozialversicherungsbeiträge sind abzuführen?
- Was ist beim Einsatz von KI und Digitaler Zwillinge zu beachten? Was gilt, wenn Verträge durch sog. Smart Contracts auf der Blockchain abgebildet und automatisiert werden?
- Gibt es Beschränkungen beim Bauen von virtuellen Gebäuden und kann es passieren, dass ich ein Gebäude wieder abreißen muss, weil es gegen Nachbarrecht verstößt?
- Wie können sich Unternehmen oder Privatpersonen vor Handlungen Dritter schützen? Gibt es einen strafrechtlichen Schutz?
- Welche Anforderungen gelten für die Bereitstellung und den Handel virtueller Vermögenswerte wie beispielsweise Non-Fungible Tokens (NFTs)?
KI gilt als ein wichtiger Treiber des Metaverse und beschleunigt dessen Entwicklung. So kann KI zum Beispiel beim Konzipieren neuer digitaler Welten unterstützen und dadurch ungeahnte Erlebnisse im virtuellen Raum (zum Beispiel bei Events wie dem Live-Shopping im Metaversum) ermöglichen. KI ist damit keineswegs "Sargnagel", sondern vielmehr "Katalysator" des Metaverse.
Mit unserer CMS Blog-Serie "Virtuelle Welten" bleiben Sie zu all diesen Fragen auf dem Laufenden.
Unsere Anwälte beraten Sie zu allen Themen rund um die Digitale Transformation und unterstützen Sie in internationalen und interdisziplinären Teams dabei, Ihr Unternehmen für virtuelle Welten fit zu machen. Sie profitieren von langjährigen Erfahrungen unseres interdisziplinären Teams, welches das technische Know-how und Erfahrung aufweist, um Ihre digitalen Geschäftsprozesse im Web3 auf eine rechtssichere Grundlage für die Digitale Transformation zu stellen. Unsere KI- und Crypto-Teams verfügen über die nötige Marktkenntnis, kennen die einschlägigen Player und sprechen die Sprache der Szene.
Insights on Virtuelle Welten
Lokale Marktkenntnisse. Globale Perspektive.
Wir bieten zukunftsorientierte Rechtsberatung für den Erfolg Ihres Unternehmens. Durch die Kombination lokaler Marktkenntnis mit globaler Perspektive und Anwälten an Standorten auf der ganzen Welt, profitiert Ihr Unternehmen von der Expertise, die Sie benötigen - auch über Grenzen hinweg.
Über CMS