ESG: Eine Chance für Inklusion
Der Mensch im Metaverse kann ein digitales Abbild von sich schaffen und in der virtuellen Welt interagieren. Personen, die an Reisen oder dem Besuch von Konzerten oder Ausstellungen gehindert wären, könnten an diesen im Metaverse teilhaben. Dies fördert nicht nur die gesellschaftliche Inklusion, sondern ermöglicht aus Unternehmenssicht auch die Erschließung neuer Zielgruppen. Durch diese Teilhabemöglichkeiten kann eine Tätigkeit im Metaverse die Nachhaltigkeitsstrategie eines Unternehmens und bei der Einhaltung von ESG-Vorgaben unterstützen.
Unternehmensaktivitäten im Metaverse: Virtuelle Produkte, NFTs und digitale Zwillinge
Neben dem Ausbau bestehender virtueller Geschäftsmodelle bietet die durch das Metaverse beschleunigte digitale Transformation die Chance, Produkte und Dienstleistungen online anzubieten, die bisher lediglich in der „Offline“-Welt verkauft wurden. Ein prominentes Beispiel ist die digitale Mode. Virtuelle Produkte können an individuelle Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden angepasst werden. Dies erfolgt etwa durch den Einsatz künstlicher Intelligenz, die Produkte Algorithmus-basiert personalisiert.
Digitale Produkte können durch Non-Fungible Token (NFTs) einem bestimmten Inhaber zugeordnet werden. Dies bietet den Vorteil, dass digitale Güter aus der Plattform eines Anbieters herausgelöst und fälschungssicher elektronisch auf eine andere Plattform übertragen werden können. Insoweit wird es im Metaverse als Teil des Web3 möglich sein, digitale Gegenstände oder virtuelles Land zu besitzen und zu übertragen. Zudem werden sogenannte digitale Zwillinge, die Abläufe in einer virtuellen Realität simulieren und optimieren, eine wichtige Rolle spielen.
Rechtsfragen im Metaverse
Im Metaversum stellen sich zunächst dieselben Fragen wie in der analogen Welt. Hinzu kommen neue Rechtsfragen, die sich aus der Natur des Metaverse als digitale Welt ergeben, wie z. B. die nach dem anwendbaren Recht. Dank der unbestimmten Rechtsbegriffe im europäischen und deutschen Rechtssystem können wir das Metaverse auch ohne neue Rechtsnormen nutzen. Es wird zu analysieren sein, welche Rechtsgebiete betroffen sind, wie diese mit den vielfältigen Möglichkeiten des Metaversums harmonieren und an welchen Stellen Graubereiche entstehen, die durch Marktüblichkeit, Verwaltungspraxis oder den Gesetzgeber geklärt werden müssen. Daher sollten sich Unternehmen dem Thema mit digitaler Offenheit widmen und bei Rechtsfragen auf Branchenexpertise vertrauen.
Kein Metaverse und Web3 ohne personenbezogene Daten
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird sich maßgeblich auf die europäische Ausgestaltung von Metaversum und Web3 auswirken. Neben der Frage der Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung entstehen noch kritischere Fragen dahingehend, wer Zugriff auf welche Daten hat, wohin Daten fließen und wie ihre Sicherheit gewährleistet wird. Für Unternehmen könnten zentralisierte Metaverses in einem ersten Schritt daher vorteilhaft sein.
Vertragsgestaltung und Lizenzverträge vor neuen Herausforderungen
Bei Verträgen im Metaverse sind, neben den produktspezifischen Besonderheiten, die Rechteeinräumung und hier die Frage nach unbekannten Nutzungsarten zu berücksichtigen. Bei Token-basierten Produkten ist auf die Verknüpfung der Token mit den durch Token repräsentierten Rechten und Werten zu achten. Während das Bundesjustizministerium hier gerade an Gesetzesinitiativen arbeitet, bewährte sich in der Praxis das Auslobungsmodell.
Schutz des geistigen Eigentums
Zum Schutz von Kennzeichen im Metaverse ist zu überprüfen, ob ein ausreichender Markenschutz besteht, wobei technologiespezifische Besonderheiten zu berücksichtigen sind. Die Markenämter haben mit Vorgaben zur Einordnung von digitalen Gütern auf diese Problematik reagiert. Es gilt, einen ausreichenden IP-Schutz über die Marke hinaus sicherzustellen, um Imitationen und Fälschungen durch Dritte im Metaverse abzuwehren. Etwaige Designrechte können für ästhetische Gestaltungen unabhängig von der konkreten Verwendung im anlogen oder digitalen Raum besonderen Schutz bieten.
Aufsichtsrechtliche und regulatorische Vorgaben
Bei digitalen Produkten, die durch Token repräsentiert werden, sind stets der aufsichtsrechtliche Rahmen und neue europäische Vorgaben zu berücksichtigen, etwa bei durch Token repräsentierten digitalen Gütern, Zahlungsmitteln oder Bonus-, Treue- und Sammelaktionen. Plattformbetreiber müssen sich außerdem mit regulatorischen Vorgaben befassen.
Mehr zum Metaverse erfahren Sie auf unserer Insight-Seite „Digital Transformation“. Außerdem halten wir Sie auf unserem Blog mit der CMS-Blog-Serie „Metaverse“ zu aktuellen Themen auf dem Laufenden.
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