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CMS gewinnt mit TenneT vor Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt – ungehinderter Weiterbau der 380-kV-Höchst­span­nungs­lei­tung Sta­de-Lan­des­ber­gen

14 Mar 2024 Deutschland 2 min. Lesezeit

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Hamburg – Das Bundesverwaltungsgericht hat am 13. März 2024 die Klage eines Kiesabbauunternehmens gegen den Planfeststellungsbeschluss der Niedersächsischen Landesbehörde Straßenbau und Verkehr für die Errichtung und den Betrieb der 380-kV-Leitung Stade-Landesbergen vom 22. Dezember 2022 abgewiesen.

Ein CMS-Team um Dr. Neele Christiansen und Dr. Christiane Kappes hat die beigeladene Vorhabenträgerin TenneT TSO GmbH (TenneT) in dem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht vertreten. Das CMS-Team hat TenneT bereits im Planfeststellungsverfahren umfassend beraten.

Der Planfeststellungsbeschluss genehmigt die Errichtung des siebten Abschnitts des insgesamt 155 Kilometer langen Gesamtvorhabens zwischen Stade und Landesbergen.

Das erstinstanzlich zuständige Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss rechtmäßig ist. Der Planfeststellungsbeschluss steht im Einklang mit dem Raumordnungsrecht und die Abwägung ist fehlerfrei. Den Belangen des kiesabbauenden Unternehmens wurde umfassend Rechnung getragen. Insbesondere ist auch eine in Entwicklung, Konstruktion, Wartung und Betrieb aufwändige Mast-Sonderkonstruktion nicht erforderlich.

Die Entscheidung ist eine der ersten des neuen 11. Energiesenats des Bundesverwaltungsgerichts. Der Senat befasst sich mit energierechtlichen Verfahren, bei denen eine besondere Beschleunigung geboten ist.

Das Aktenzeichen beim Bundesverwaltungsgericht lautet 11 A 6/23.

CMS Deutschland

Dr. Neele Christiansen, Partnerin
Dr. Christiane Kappes, Partnerin
Sebastian Belz, Counsel
Jan Gröschel, Senior Associate
Dr. Nico Schröter, Associate, alle Public

Pressekontakt
presse@cms-hs.com

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