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Dr. Tobias Vogt berät nationale und internationale Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Einer seiner Schwerpunkte ist die arbeitsrechtliche Gestaltung von Restrukturierungsmaßnahmen einschließlich der Interaktion mit Betriebsräten und Gewerkschaften, etwa anlässlich von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen. Im Konfliktfall vertritt er die Arbeitgeberseite sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Tobias Vogt startete 2025 bei CMS in den Anwaltsberuf. Zuvor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am arbeitsrechtlichen Lehrstuhl von Prof. Dr. Matthias Jacobs an der Bucerius Law School, wo sein Schwerpunkt im Betriebsverfassungsrecht sowie im Arbeitskampfrecht lag.