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Tobias Vogt
Associate

Dr. Tobias Vogt, LL.B.

Rechtsanwalt

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Dr. Tobias Vogt berät nationale und internationale Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Einer seiner Schwerpunkte ist die arbeitsrechtliche Gestaltung von Restrukturierungsmaßnahmen einschließlich der Interaktion mit Betriebsräten und Gewerkschaften, etwa anlässlich von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen. Im Konfliktfall vertritt er die Arbeitgeberseite sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

Tobias Vogt startete 2025 bei CMS in den Anwaltsberuf. Zuvor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am arbeitsrechtlichen Lehrstuhl von Prof. Dr. Matthias Jacobs an der Bucerius Law School, wo sein Schwerpunkt im Betriebsverfassungsrecht sowie im Arbeitskampfrecht lag.

Ver­öf­fent­li­chun­gen

  • Betrieb und Betriebsteil als zweiteiliges Puzzle – Auslegung und Reformpotenzial unter Einbezug des US-amerikanischen National Labor Relations Acts (Diss.), Mohr Siebeck, Tübingen 2024
  • Das Kollektivarbeitsrecht der USA – zwischen Politisierung und Inspiration für die digitale Arbeitswelt am Beispiel des Betriebsbegriffs, Digitales Arbeits- und Sozialrecht (DIAS), 2025, 19-29
  • Ist der Betriebsrat eine "Organisation" i.S.d. Art. 28 GRC?, Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht (ZESAR), 2025, 210-221
  • Betriebsteilverselbständigung nach § 4 I BetrVG, in: ZAAR-Schriftenreihe (hrsg. v. Giesen/Junker/Rieble), Band 52 – Gestaltung der betrieblichen Mitbestimmung, S. 97-119, München 2024
  • Rechtsreferendare dürfen streiken – zum Arbeitskampf im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Verfassungsblog, 2023/12/13 (gemeinsam mit Carl Cevin Key Coste)
  • (Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Arbeitsrecht – Fair verhandeln und Maskenverweigerung, Juristische Schulung (JuS), 2023, 565-571 (gemeinsam mit Prof. Dr. Matthias Jacobs)
  • Schwerpunktbereichsklausur – Arbeitsrecht: Unterlassungsanspruch bei mitbestimmungswidriger Betriebsänderung und gewerkschaftlicher Zugang zum Intranet, Juristische Schulung (JuS) 2022, 748-754 (gemeinsam mit Prof. Dr. Matthias Jacobs)
  • Virtuelle Einigungsstelle: Hin und her - Gesetzgeber ohne Konzept, Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA) 2021, 1764 (gemeinsam mit Prof. Dr. Matthias Jacobs)
  • Aus zwei mach drei – Betriebsratswahlen und das dritte Geschlecht, in: Die Sicherung der kollektiven Ordnung – Festschrift für Ingrid Schmidt, C.H. Beck, München 2021, S. 163-176 (gemeinsam mit Prof. Dr. Matthias Jacobs and Lionn Bornemann)

Mit­glied­schaf­ten und Funktionen

  • Bucerius Alumni e.V.
  • Hamburger Verein für Arbeitsrecht e.V.
  • Deutscher Arbeitsgerichtsverband e.V.

Vorträge

  • Betriebsteilverselbständigung nach § 4 Abs. 1 BetrVG, 13. ZAAR-Tagung – Gestaltung der betrieblichen Mitbestimmung, organisiert vom ZAAR (Prof. Dr. Giesen; Prof. Dr. Junker und Prof. Dr. Rieble) und der Bucerius Law School (Prof. Dr. Jacobs), Hamburg, 22.09.2023
  • Betrieb ohne Betriebsstätte – die virtuelle Arbeitswelt als Herausforderung für gesetzliche betriebsratsfähige Einheiten, CMS Doktorandenkolloqium, Hamburg, 31.05.2022

Ausbildung

  • 2025: Zweite Staatsprüfung für Juristen
  • 2023 - 2025: Rechtsreferendariat beim Hanseatischen Oberlandesgericht, mit Station u.A. beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, beim Landesarbeitsgericht Hamburg sowie im 1. Senat des Bundesarbeitsgerichts (Ausbilderin: Inken Gallner, Präsidentin des BAG)
  • 2022: Promotionsbezogener Forschungsaufenthalt an der UC Berkeley School of Law, Kalifornien
  • 2020 - 2023: Dissertation zum Betriebsbegriff im BetrVG bei Prof. Dr. Matthias Jacobs an der Bucerius Law School, Hamburg (ausgezeichnet mit drei Dissertationspreisen)
  • 2019: Erste juristische Prüfung
  • 2016: Auslandsstudium an der Fudan University, Shanghai
  • 2014 - 2019: Studium der Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School, Hamburg mit Schwerpunkt „Arbeit, Wirtschaft und Soziales“

Insights von Tobias

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