Neue Mobilitätskonzepte und verschärfte Regulierungen schaffen neue Rahmenbedingungen. Die Entscheidung der EU, ab 2035 keine Neufahrzeuge mit Verbrennungsmotor mehr zuzulassen, die 2026 nochmals überprüft werden soll, hat den Fokus der Automobilbranche auf alternative Antriebstechnologien verstärkt. Der Fokus liegt aktuell auf der Entwicklung von Batterie- und Wasserstofffahrzeugen. Dies erfordert teils verstärkte Kooperationen mit Partnern anderer Branchen und einer Veränderung der Wertschöpfungsketten. Die steigende Anzahl von Anbietern im Elektromobilitätsbereich führt aktuell zu sinkenden Preisen. Gleichzeitig hat die EU-Kommission vorläufig zusätzliche Einfuhrzölle auf E-Autos aus chinesischer Produktion verhängt, die vermehrt die Produktion innerhalb der EU und in angrenzenden Regionen anstreben. Zudem sind erste Insolvenzen von E-Auto-Herstellern zu verzeichnen.
Wachstumsorientierte junge Unternehmen mit Fokus auf innovative Antriebstechnologien unterstützen wir beim Legal-Business-Model-Check und begleiten sie bei der Gründung, bei Kooperationen mit geeigneten Partnern und gegebenenfalls beim Exit durch Verkauf an einen Wettbewerber. Konzerne, die die Chancen der E-Mobilität und der Wasserstofftechnologie im Verkehrssektor nutzen wollen, begleiten wir in Wachstumsphasen durch Akquisitionen und Fusionen einschließlich der Post-Merger-Integration. Besondere Erfahrung haben unsere Teams in der Gestaltung und Begleitung von Forschungs- und Entwicklungskooperationen und Joint Ventures in den Bereichen Elektromobilität und Wasserstofftechnologie.
Der Umstieg auf alternative Antriebe erfordert eine flächendeckende und zuverlässige Infrastruktur. Sowohl im Bereich der Ladeinfrastruktur als auch im Bereich der Wasserstoffversorgung muss in den nächsten Jahren aus Sicht der Industrie und auch der Politik ein weiterer Ausbau erfolgen. Dies betrifft sowohl den Pkw- als auch zunehmend den Bereich Lastverkehr. Vielfach wird dies nur durch Kooperationen und entsprechende Förderprogramme realisierbar sein.
Neue Technologien und Geschäftsmodelle erfordern hohe Investitionen, um den Wandel und die damit verbundenen Projekte aktiv gestalten zu können. Unternehmen, die bisher nicht im Automobilsektor tätig waren, sehen Chancen, in diesem Bereich aktiv zu werden. Der bereits in den letzten Jahren zu beobachtende Trend zu zahlreichen Unternehmenstransaktionen im Automotive-Sektor, sei es durch Übernahmen, die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures), internationale Kooperationen und Carve-outs, wird sich daher auch in den nächsten Jahren fortsetzen.
Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind erfahren in allen rechtlichen Fragen rund um die Fördermöglichkeiten und den Rollout von Ladesystemen (Autobahnen, kommunale, halböffentliche und private). Unsere Expertise erstreckt sich auch auf die Anforderungen an Elektro- und Wasserstoffantriebe im Güter- und Schwerlastverkehr.
Unser Vorteil für unsere Mandanten im Bereich alternativer Antriebstechnologien: Wir bieten ihnen ein tiefes Verständnis ihrer Geschäftsmodelle und können diese aufgrund unserer einschlägigen Erfahrung immer auch im Verhältnis zu konkurrierenden oder benachbarten Geschäftsmodellen beurteilen.
Im Einzelnen umfasst unser Leistungsspektrum:
- Automatisiertes und autonomes Fahren
- Mobilitätsdaten und Open Data
- Post-Merger-Integration
- Carve-outs und Restrukturierungen
- Implementierung von Monitoring- und Steuerungsmechanismen
- Business Model Check zukünftiger Anwendungen
- Beratung bei M&A-Transaktionen
- Gründung und Gestaltung von Joint Ventures und Kooperationen
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