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Alexandra Otto
Partnerin

Dr. Alexandra Otto

Rechtsanwältin | Fachanwältin für Arbeitsrecht

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Alexandra Otto ist auf die Beratung nationaler und internationaler Unternehmen im Arbeitsrecht spezialisiert. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind die strategische Vorbereitung und Durchführung von Restrukturierungen, die Gestaltung von Betriebsübergängen bei Konzernumstrukturierungen und bei Transaktionen sowie die Beratung zur Post-Merger-Integration. Ihr Beratungsspektrum umfasst alle damit verbundenen Aspekte, insbesondere die Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften über Interessenausgleichs- und Sozialplanvereinbarungen, Tarifverträge und Überleitungs- sowie Sanierungsvereinbarungen.

Ein weiterer Schwerpunkt von Alexandra Otto ist die strategische Beratung zur unternehmerischen Mitbestimmung sowie die Begleitung von SE-Gründungen einschließlich der Durchführung der internationalen Arbeitnehmerbeteiligungsverfahren und Verhandlung der Beteiligungsvereinbarungen. Sie ist Co-Head des Exzellenzclusters "Unternehmensmitbestimmung & SE".

Alexandra Otto ist seit 2008 Rechtsanwältin und seit 2021 Partnerin bei CMS.

Ausgewählte Referenzen

Ver­öf­fent­li­chun­gen

  • Mitautorin des Handbuchs „Arbeitsrecht in der Umstrukturierung“ von Gaul (Hrsg.), 2. Auflage 2022, Otto Schmidt
  • "Verzicht auf das Widerspruchsrecht – in Zukunft nur noch durch ausdrückliche Verzichtserklärung?", Der Betrieb (DB) 2019, 2479 (abrufbar unter DB1315293)
  • Erwerb von Anteilen und Ausübung von Herrschaftsmacht ist kein „Übergang“ i.S.d. RL 2001/23/EG oder i.S.d. § 613a BGB, Kommentar zum Urteil des BAG vom 23.03.2017, 8 AZR 91/15; DER BETRIEB, Heft 42, DB1247512
  • Mitherausgeberin „Arbeitsrecht in der Umstrukturierung – Strategie, Praxis, Vertragsgestaltung“ 2016, C.F.Müller
  • Mitautorin des Handbuchs „Europäisches Mitbestimmungsrecht - SE, SCE, SPE und grenzüberschreitende Verschmelzung“, 2015, C.H.BECK
  • Die Auftraggeberhaftung des MiLoG - Effektive Reaktionsmöglichkeiten auf die neuen Risiken bei der Einschaltung von Subunternehmen, ArbRB 11/2014, Sonderheft zum Mindestlohn
  • Prerequisites for redundancies by seller based on buyer's concept, ILO-Beitrag (www.internationallawoffice.com/newsletters, Employment & Benefits - Germany)
  • Kündigung des Veräußerers nach Erwerberkonzept - Gestaltungsspielraum ja, aber kein Freibrief für beliebige Konzepte, DB, Heft Nr. 33 vom 15.08.2014, DB 0665735
  • Konsequenzen einer Spaltung nach § 123 UmwG für Firmentarifverträge, BB 2014 Heft 8, S. 500 - 505
  • Interessenausgleich mit Namensliste in der Insolvenz kein "Freibrief" für die Sozialauswahl durch Insolvenzverwalter und Betriebsrat, Anmerk. zu BAG 20.09.12 - 6 AZR 483/11, NZI 1-2/2013
  • Konsequenzen der Krisenbewältigung für Bonuszahlungen für Vorstand, Geschäftsführer und Führungskräfte, KSzW 2010, S. 121 ff
  • Chancen und Risiken tariflicher Lösungen, NZA-Beilage 2010, S. 60
  • Aufhebungsverträge zur Lösung der Krise?, Form+Werkzeug 2010, S. 20
  • Das VorstAG - veränderte Vorgaben auch für die Geschäftsführer und den Aufsichtsrat der GmbH, GmbHR 2009, S. 959 ff
  • Wahlkampfgetöse im Arbeitsrecht: Gesetzliche Begrenzung der Vorstandsvergütung und Änderungen der Aufsichtsratstätigkeit, NZA 2009, S. 809 ff

Mit­glied­schaf­ten und Funktionen

  • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins
  • AIJA, Association Internationale des Jeunes Avocats – International Association of Young Lawyers

Vorträge

  • Spezialistenworkshop: „SE-Umwandlungen / grenzüberschreitende Verschmelzungen“, CMS Geschäftsbereichstreffen Arbeitsrecht 2019, Mallorca, 04.05.2019
  • "Workshop Arbeitsrecht", 25./26. Oktober 2013, Berlin, interne Schulung
  • "Post-Merger Integration from a German Labour Law Perspective", DNHK, Utrecht, 3. Oktober 2013
  • "Betriebsübergang, Betriebsänderung und Outsourcing", Haufe Akademie, Mannheim, 26. Mai 2011
  • "Vorstandsvergütung und D&O - Versicherung nach VorstAG - Neues Recht für Vorstand und Aufsichtsrat", DASV, Düsseldorf, 21.09.2010
  • "Vertiefungsworkshop Arbeitsrecht", Mandantenseminar, Osnabrück, 11.01.2010

Bildung

  • Fachanwältin für Arbeitsrecht
  • Promotion an der Universität zu Köln
  • 2005 - 2007: Referendariat beim Oberlandesgericht Köln
  • 2004 - 2005: Wissenschaftliche Mitarbeiterin und schuldrechtliche Promotion am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht von Frau Prof. Dr. Barbara Grunewald, Universität zu Köln
  • Fachspezifische Fremdsprachenausbildung für Juristen im Anglo-Amerikanischen Recht an der Universität Trier
  • Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Trier, Lausanne und Köln

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