Kapitalmarktrechtliche Compliance
Pflichtverstöße vermeiden, Transparenz fördern – mit klaren Strukturen für Ihre Compliance.
Hauptansprechpartner:innen
Die Einhaltung kapitalmarktrechtlicher Pflichten ist für börsennotierte Unternehmen essenziell. Wir unterstützen Sie dabei umfassend und erstellen ein wirksames kapitalmarktrechtliches Compliance-System – präventiv und effizient.
Unser Beratungsspektrum zur kapitalmarktrechtlichen Compliance
- Beratung zur kapitalmarktrechtlichen Compliance gemäß Marktmissbrauchsverordnung und WpHG (u.a. Ad hoc- und Beteiligungspublizität, Insiderrecht, Managers' Transactions/Directors' Dealings) und zu sonstigen Publizitäts- und Zulassungs- bzw. Einbeziehungsfolgepflichten von Unternehmen im regulierten Markt oder im Freiverkehr
- Vorbereitung von Selbstbefreiungsbeschlüssen (einstweiliger Aufschub der Veröffentlichung von Insiderinformationen) und Ad hoc-Mitteilungen
- Analyse und Optimierung des Systems zur kapitalmarktrechtlichen Compliance (Prüfung und Überarbeitung von Richtlinien, Leitfäden, Mustern, Belehrungen etc.)
- Erstellung einer internen Unternehmensrichtlinie zur Sicherstellung der kapitalmarktrechtlichen Compliance gemäß Marktmissbrauchsverordnung und WpHG (“Kapitalmarkt-Richtlinie“) als Compliance-System; dabei handelt es sich um ein Kompendium, das die für das jeweilige börsennotierte Unternehmen wesentlichen kapitalmarktrechtlichen Regelungen und internen Verfahrensabläufe umfasst sowie die organisatorische und personelle Compliance-Struktur im Unternehmen dokumentiert; mit einer solchen unternehmensintern implementierten Kapitalmarkt-Richtlinie lassen sich nicht nur Pflichtverstöße präventiv vermeiden, sondern sie kann im Falle eines Pflichtverstoßes als vorgehaltenes Compliance-System auch bußgeldmindernd wirken.