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Christoph Küster berät Finanzinvestoren, große nationale und internationale Konzerne sowie mittelständische Unternehmen bei nationalen und grenzüberschreitenden M&A-Transaktionen, einschließlich Venture Capital, Private Equity und Distressed M&A. Darüber hinaus hat Christoph Küster seinen Beratungsschwerpunkt auf gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen, insbesondere im Zusammenhang mit Börsengängen oder der Gründung von Joint Ventures (u.a. durch Carve-outs, Verschmelzungen, Spaltungen und Umwandlungen) sowie auf allgemeine gesellschaftsrechtliche Fragen börsennotierter Unternehmen, wie z.B. die Durchführung von Hauptversammlungen und die Einhaltung kapitalmarktrechtlicher Vorschriften, gelegt;
Er hat einen speziellen Branchenfokus auf Finanzdienstleistungen und TMC (Technologie, Medien, Telekommunikation) sowie auf die Automobilindustrie.
Christoph Küster ist seit 2013 als Rechtsanwalt zugelassen und ist seit Juli 2022 bei CMS tätig. Zuvor war er bei zwei internationalen Anwaltskanzleien und einer nationalen großen Anwaltskanzlei in München im Bereich M&A / Corporate und bei einem großen Zahlungsdienstleister in der Rechtsabteilung tätig, wo er ebenfalls die Bereiche M&A und Corporate verantwortete.