Die neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie, deren Regelungen bis spätestens Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden müssen, hat erhebliche Auswirkungen für Unternehmen in Deutschland und der EU. Das Ziel ist klar: Gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit – unabhängig vom Geschlecht. Doch was bedeutet das konkret für Arbeitgeber:innen? Welche Anforderungen gelten beispielsweise für Bewerbungsprozesse, Entgeltstrukturen und Berichtspflichten? Und wie hoch ist das Risiko von Sanktionen?
In dieser Folge von „Einfach Arbeitsrecht“ sprechen Dr. Inka Knappertsbusch und Laura Matarrelli über die wesentlichen Inhalte der EU-Richtlinie. Sie erläutern zentrale Begriffe wie „gleichwertige Arbeit“ und „Entgelt“ und zeigen auf, was Unternehmen jetzt schon tun sollten, um gut vorbereitet zu sein.
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