Die Anwendungsbereiche der auf künstlicher Intelligenz (KI) basierenden Chatbots scheinen grenzenlos. Neben der Erstellung geschäftlicher Korrespondenz und der Anfertigung von dienstlichen Unterlagen, kann es als Recherchetool, zur automatischen Datenanalyse oder im HR-Bereich eingesetzt werden. Welche arbeits- und urheberrechtlichen Aspekte Unternehmen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Generativer KI beachten sollten, klären Dr. Martin Gerecke, Partner im Bereich TMC und die Anwältinnen Julia Prokop und Dr. Inka Knappertsbusch, beide tätig im Bereich Arbeitsrecht, in unserer neuen Podcast-Folge.
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