ESG-Vorstandspflichten
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Nach Umsetzung der zweiten Europäischen Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) und der Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) ist im Aktienrecht geregelt, dass der Aufsichtsrat die Vergütungsstruktur des Vorstands bei börsennotierten Gesellschaften auf eine nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft auszurichten hat.
Wir beraten Unternehmen umfassend bei der Gestaltung und Einführung nachhaltiger Vergütungsmodelle für Organvertreter und Mitarbeitende in Führungspositionen. Besondere Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen in der Beratung zu Vergütungsplänen in regulierten Branchen und zu Vorstandsvergütungen unter Berücksichtigung von ARUG II und DCGK.
Dabei greifen wir auf ein eingespieltes und im Markt angesehenes Vergütungsteam zurück, das Experten aus den Bereichen Gesellschafts- und Aktienrecht, Arbeitsrecht, Aufsichtsrecht und Steuerrecht umfasst. Außerdem ziehen wir renommierte externe Vergütungsberater hinzu, mit denen wir schon jahrelang zusammenarbeiten. Mit diesem ganzheitlichen Ansatz stellen wir sicher, dass Sie eine passgenaue Vergütungsberatung „aus einer Hand“ erhalten.
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