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Carola Weistroffer

Counsel
Rechtsanwältin

CMS Hasche Sigle
Kranhaus 1
Im Zollhafen 18
50678 Köln
Deutschland
Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch

Carola Weistroffer (née Kürten) berät börsennotierte und nicht börsennotierte Unternehmen in allen Fragen des Gesellschafts- und Kapitalmarktrechts mit einem Schwerpunkt auf den Gebieten Aktienrecht und Corporate Governance. Im Rahmen dieser laufenden Beratung begleitet sie insbesondere die Vorbereitung und Durchführung von Haupt- und Gesellschafterversammlungen. Daneben steht sie Vorständen, Geschäftsführern und Aufsichtsräten zu den Themen Corporate Compliance und Organhaftung beratend zur Seite.

Darüber hinaus begleitet sie öffentliche Übernahmen einschließlich der rechtlichen Integration der Zielgesellschaften.

Als zertifizierter CSR-Manager (IHK) unterstützt sie Unternehmen unabhängig von deren Rechtsform auch im Hinblick auf alle Fragen der Corporate Sustainability, zu ihren Pflichten in Bezug auf ESG und Corporate Responsibility ebenso wie bei Transformationsprozessen zu mehr Nachhaltigkeit und bei der Implementierung von ESG-bezogenen Maßnahmen.

Sie führt regelmäßig Management- und Aufsichtsratsschulungen durch, insbesondere zu den Themen Corporate Governance und ESG/Nachhaltigkeit.

Carola Weistroffer begann ihre Anwaltstätigkeit 2018 bei Linklaters LLP und schloss sich CMS 2020 an. 2024 wurde sie zum Counsel ernannt. Sie ist Mitglied in den Exzellenzclustern „Aktienrecht / Börsennotierte Unternehmen“ und „Corporate Governance & Operations“.

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Mitgliedschaften und Funktionen

  • Deutsch-Französische Juristenvereinigung
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Veröffentlichungen

  • Übersicht über die Anpassungen im Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) im Frühjahr 2022, CMS-Broschüre, August 2022, gemeinsam mit Dr. Petra Schaffner und Dominik von Zehmen
  • "Nachhaltigkeit – Ein Thema von rasant wachsender Bedeutung, auch für den Profifußball", Sportrecht und E-Sportrecht in der Praxis (SpoPrax) 2022, 433
  • Die Willensbildung in der Aktiengesellschaft außerhalb der Hauptversammlung; Keine gesonderte Beteiligung der HV im Rahmen des Merger of Equals notwendig – zugleich Bespr. OLG München Urt. v. 14.10.2020 – 7 U 448/19, Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (NZG) 2021, 1150 (Heft 26/2021), 1. September 2021, gemeinsam mit Dr. Dirk Schmidbauer
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Vorträge

  • "Nachhaltigkeitsberichterstattung – was kommt vor allem auf kleine und mittlere Unternehmen zu?“, Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft, 10. April 2024, Webinar
  • „Der neue DCGK 2022 – was ändert sich für die ESG-Compliance konkret?“ (mit Dr. Petra Schaffner), Management Circle Fachkonferenz, 13. Juni 2023 in Frankfurt am Main
  • „Mitteilungsprozesse und Aktionärsidentifikation nach ARUG II“ (mit Dominik von Zehmen), DPAii / Bundesanzeiger Verlag, 10. und 17. März 2022, Webinare
  • „Update zu Neuerungen für die Hauptversammlungssaison 2022“ (mit Maximilian Schneider und Dominik von Zehmen), 19. Januar 2022, Webinar
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Ausbildung

  • 2018: Französische Rechtsanwaltsbefähigungsprüfung (Équivalence du certificat d’aptitude à la profession d’avocat (CAPA)), Haute École des Avocats Conseils de Versailles, Frankreich
  • 2018: Zweites Juristisches Staatsexamen, Düsseldorf
  • 2016 - 2018: Rechtsreferendariat (u.a. mit Station bei Allens in Sydney, Australien), Oberlandesgericht Düsseldorf
  • 2015: Erstes Juristisches Staatsexamen, Düsseldorf
  • 2014 - 2015: MBA und Master 2 (Droit des Affaires et Management-Gestion), Université Panthéon-Assas Paris II, Frankreich
  • 2008 - 2015: Studium der Rechtswissenschaften (u.a. integrierter Studienkurs im deutschen und französischen Recht), Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und Université de Cergy-Pontoise, Frankreich
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Feed

16/07/2024
CSRD-Schulung: Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung zwischen re­gu­la­to­ri­schen...
Sie fragen sich, ob Sie vom An­wen­dungs­be­reich der CSRD umfasst sind oder haben diese Frage bereits positiv beantwortet. Sie sind nun verantwortlich, ein entsprechendes Berichtswesen aufzubauen oder für die Rechts- und Com­pli­ance-Ab­tei­lung hieran mitzuwirken. Zahlreiche operative Themen kommen auf Sie zu. Die operativen Her­aus­for­de­run­gen zu meistern ist der Fokus unserer in­ter­dis­zi­pli­nä­ren Schulung. Zudem zeigen wir den rechtlichen Rahmen der CSRD-/ESRS-kon­for­men Be­richt­erstat­tung auf. Gemeinsam mit dem führenden Nach­hal­tig­keits­be­ra­ter cyclos future schulen wir Sie im Detail, wie eine ESRS-konforme We­sent­lich­keits­ana­ly­se in der Praxis durchzuführen ist und Sie darüber hinaus vorgehen müssen, die CSRD-An­for­de­run­gen in Ihrer Un­ter­neh­mens­or­ga­ni­sa­ti­on zu verankern. Wir gehen mit Ihnen durch die einzelnen Aspekte, von Stake­hol­der-Ein­bin­dung über die konkrete Identifikation wesentlicher Nach­hal­tig­keits­the­men für Ihr Unternehmen, Prozessdesign, Verarbeitung und Verdichtung der Ergebnisse, Themen der internen Kommunikation und Dokumentation, stets unter Be­rück­sich­ti­gung der Com­pli­ance-An­for­de­run­gen. Dabei werden Best Practices und Lösungsansätze für operative Hürden aufgezeigt. In mehreren Gruppenübungen erhalten Sie die Möglichkeit, das Gelernte mit Peers und unter Guidance unserer Coaches zu besprechen. Mit der Buchung der Schulung erhalten Sie an Ihrem Wunschtermin ein zusätzliches, drei­ßig­mi­nü­ti­ges individuelles Coaching im Nachgang zur Schulung.
10/05/2024
ESG und Matrix – ein Blockbuster mit Doppel-Wumms!
Erhöhte Com­pli­ance-An­for­de­run­gen im Zusammenhang mit ESG-Themen können durch eine Matrixstruktur effizient und effektiv adressiert werden
25/04/2024
CMS berät Telefónica Deutsch­land-Vor­stand bei erfolgreichem De­lis­ting-Er­werbs­an­ge­bot
Stutt­gart/Ham­burg – Die multinationale Anwaltskanzlei CMS hat den Vorstand der Telefónica Deutschland im Zusammenhang mit dem De­lis­ting-Er­werbs­an­ge­bot der Telefónica Local Services GmbH, einer hun­dert­pro­zen­ti­gen Toch­ter­ge­sell­schaft der Telefónica, S.A., beraten. Das öffentliche De­lis­ting-Er­werbs­an­ge­bot ist mit Ablauf der Annahmefrist am 18. April 2024 um 24:00 Uhr (MESZ) erfolgreich abgeschlossen worden. Die Telefónica Deutschland ist seit vergangenem Freitag nicht mehr an der Frankfurter Börse gelistet. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland hatten bereits im Dezember 2023 auf ein damaliges Tei­ler­werbs­an­ge­bot der Telefónica Local Services GmbH unter der Beratung der beiden Sozietäten eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben. Nun erging am 26. März 2024 auf das erneute Erwerbsangebot der Bieterin ihre gemeinsame begründete Stellungnahme zum öffentlichen De­lis­ting-Er­werbs­an­ge­bot für alle nicht unmittelbar von der Bieterin gehaltenen Aktien der Telefónica Deutschland zu einem Preis von 2,35 Euro in bar. Vorstand und Aufsichtsrat hatten den Aktionären darin empfohlen, das Angebot anzunehmen. Insgesamt hielt Telefónica, S.A. zu Beginn der Angebotsfrist direkt und indirekt rund 94,35 Prozent der Aktien an Telefónica Deutschland. Das Angebot richtete sich somit auf den Erwerb der verbleibenden rund 5,65 Prozent der Aktien. Damit werden Telefónica Deutschland mit rund sieben Milliarden Euro und der ausstehende Anteil mit knapp 400 Millionen Euro bewertet. Dr. Karsten Heider, Partner der Kanzlei CMS und Berater des Vorstands der Telefónica Deutschland, führte aus: „Es ist uns erneut eine ausgesprochene Freude gewesen, Telefónica Deutschland bei dieser interessanten Transaktion, einschließlich des Abschlusses der De­lis­ting-Ver­ein­ba­rung und des De­lis­ting-Ver­fah­rens an der Frankfurter Wert­pa­pier­bör­se, zu beraten.“CMS hat den Vorstand der Telefónica Deutschland Holding AG bereits im Zusammenhang mit dem Angebot der Telefónica S.A. an die Aktionäre der Telefónica Deutschland Holding AG zum Erwerb von deren rund 551 Millionen Aktien durch ihre 100-Pro­zent-Toch­ter­ge­sell­schaft Telefónica Local Services GmbH vom Dezember 2023 umfassend beraten – insbesondere bei der Abgabe der nach dem Wert­pa­pier­er­werbs- und Übernahmegesetz erforderlichen begründeten Stellungnahme zu dem Angebot. Das Erwerbsangebot wurde innerhalb der Annahmefrist, die am 17. Januar 2024 endete, für rund 234 Millionen Aktien angenommen. CMS Deutschland Dr. Karsten Heider, Co-Lead Partner Dr. Henrik Drinkuth, Co-Lead Partner Dominik von Zehmen, Counsel Carola Kürten, Senior Associate, alle Corporate/M&A Rechtsabteilung Telefónica Deutschland Holding AG Marcel Ritter, General Counsel & Compliance Officer Petra Mitzlaff, Head of Capital Markets Law Der Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG wurde rechtlich von Pinsent Masons beraten. Pres­se­kon­takt pres­se@cms-hs. com
24/04/2024
OLG Braunschweig: keine Einflussnahme der Hauptversammlung auf den Inhalt...
Die Hauptversammlung kann durch Sat­zungs­än­de­rung keinen Einfluss auf den konkreten Inhalt des vom Vorstand vorzulegenden nicht­fi­nan­zi­el­len Berichts (zukünftig: Nach­hal­tig­keits­be­richts) nehmen, da andernfalls...
25/01/2024
CMS begleitet Vorstand der Telefónica Deutschland Holding AG beim freiwilligen...
Ham­burg/Stutt­gart – Der spanische Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­ons­kon­zern Telefónica S.A. will seine unter dem Markennamen O2 bekannte Deutsch­land­toch­ter vollständig übernehmen. Zu diesem Zweck hatte die Mut­ter­ge­sell­schaft den Aktionären der börsennotierten Telefónica Deutschland Holding AG durch ihre hun­dert­pro­zen­ti­ge Toch­ter­ge­sell­schaft Telefónica Local Services GmbH am 5. Dezember 2023 ein Angebot zum Erwerb von deren rund 551 Millionen Aktien unterbreitet. Dies entspricht circa 18,52 Prozent des Grundkapitals. Die Frist zur Angebotsannahme endete am 17. Januar 2024. Der Angebotspreis pro Aktie belief sich auf 2,35 Euro in bar. Damit lag das Trans­ak­ti­ons­vo­lu­men des Erwerbsangebots bei rund 1,3 Milliarden Euro. Das Angebot wurde für rund 234 Millionen Aktien innerhalb der Annahmefrist angenommen. Die Telefónica S.A. hielt mit Fristablauf unmittelbar und mittelbar insgesamt rund 93,1 Prozent an der Telefónica Deutschland Holding AG. Ein CMS-Team um Dr. Henrik Drinkuth und Dr. Karsten Heider hat den Vorstand der Telefónica Deutschland Holding AG im Zusammenhang mit dem Erwerbsangebot umfassend rechtlich beraten. Telefónica Deutschland setzt bereits seit vielen Jahren auf die Expertise von CMS, in letzter Zeit etwa beim Glas­fa­ser-Joint-Ven­ture mit Telefónica Infra und der Allianz. CMS Deutschland Dr. Henrik Drinkuth, Partner Dr. Karsten Heider, Partner, beide Fe­der­füh­rung Do­mi­nik von Zehmen, Counsel Carola Kürten, Senior Associate, alle Corporate/M&APressekontakt presse@cms-hs. com
01/12/2023
Ein Update zu CSRD, ESRS, SFDR und Taxonomie
Anfang 2023 ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Kraft getreten, die von den Mitgliedsstaaten bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Kernstück der CSRD ist die Einführung einheitlicher verbindlicher EU-Standards für die Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung: Im Sommer veröffentlichte die Kommission Set 1 der European Reporting Standards (ESRS). Nachdem ein Einspruchsantrag von Abgeordneten des Europäischen Parlaments gegen diesen delegierten Rechtsakt im Oktober 2023 abgelehnt wurde und die Einspruchsfrist nunmehr abgelaufen ist, werden die ESRS nach Ver­öf­fent­li­chung im Europäischen Gesetzblatt in Kraft treten. Weitere sek­tor­spe­zi­fi­sche ESRS, ESRS für Dritt­staa­ten­un­ter­neh­men sowie ESRS für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sollen in den nächsten Jahren folgen. Die CSRD ersetzt die CSR-Richtlinie und hebt die Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung unter anderem mit einem erweiterten An­wen­dungs­be­reich, umfassenderen Be­richts­pflich­ten und einer erhöhten Verbindlichkeit auf ein neues Niveau. Ziel ist es, Stakeholdern verlässliche und vergleichbare Informationen hinsichtlich der Nachhaltigkeit von Unternehmen bereitzustellen. Bislang beschränkte sich die Pflicht zur Erstellung einer nicht­fi­nan­zi­el­len Erklärung oder eines nicht­fi­nan­zi­el­len Berichts unter der CSR-Richtlinie auf einen relativ kleinen Kreis von großen ka­pi­tal­markt­ori­en­tier­ten Unternehmen, bestimmten Kreditinstituten und Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men, die mindestens 500 Mitarbeitende beschäftigen. Ab dem Geschäftsjahr 2024 müssen diese CSR-be­richt­erstat­tungs­pflich­ti­gen Unternehmen bereits unter der CSRD berichten. Ab dem Geschäftsjahr 2025 werden dann alle weiteren (bi­lanz­recht­lich) großen Unternehmen unter der CSRD be­richts­pflich­tig.  Anpassung der Schwellenwerte in der Bilanzrichtlinie Am 17. Oktober 2023 hat die EU-Kommission eine delegierte Richtlinie zur Anpassung der in Art. 3 der Bilanzrichtlinie festgelegten Schwellenwerte für die Grö­ßen­be­stim­mung im Hinblick auf Rech­nungs­le­gungs­pflich­ten verabschiedet. Dies soll unter anderem verhindern, dass KMU aufgrund von In­fla­ti­ons­ef­fek­ten früher als geplant den deutlich erweiterten Be­richt­erstat­tungs­pflich­ten der CSRD un­ter­fal­len. Gro­ße Unternehmen sind nach den geänderten Grö­ßen­kri­te­ri­en alle Ka­pi­tal­ge­sell­schaf­ten, die mindestens zwei der folgenden drei Merkmale erfüllen: Bilanzsumme über EUR 25 Mio. (vorher 20 Mio.), Net­to­um­satz­er­lö­se über EUR 50 Mio. (vorher 40 Mio.) oder mehr als 250 Mit­ar­bei­ten­de. Ab dem Geschäftsjahr 2026 werden unter der CSRD auch kleine (ausgenommen Kleinst­un­ter­neh­men) und mittelgroße ka­pi­tal­markt­ori­en­tier­te Unternehmen be­richts­pflich­tig. Diese ka­pi­tal­markt­ori­en­tier­ten KMU müssen ab dem Geschäftsjahr 2026 nach gesonderten abgestuften Standards berichten, die bis Ende 2024 von der Kommission erlassen werden sollen. Alternativ sollen sie von einem Aufschub der Be­richts­pflich­ten bis 2028 Gebrauch machen können.  Be­richts­pflich­ten als Grundlage für Sustainable Finance Mit Blick auf das übergeordnete Ziel der EU, Kapitalströme in Richtung nachhaltige Investitionen zu lenken und Greenwashing zu verhindern, entfaltet die CSRD ihre umfassende Wirkung nur zusammen mit der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) und der Ta­xo­no­mie-Ver­ord­nung. Dies zeigt sich unter anderem darin, dass die ESRS einige besonders gekennzeichnete Datenpunkte enthalten, die den In­for­ma­ti­ons­be­darf von Fi­nanz­markt­teil­neh­men­den unter der SFDR unterstützen sollen. Dazu zählen unter anderem Angaben zur Ge­schlech­ter­viel­falt in Leitungs- und Kontrollorganen sowie – sofern der Fall – eine Erklärung zu Einnahmen im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, der Herstellung von Chemikalien und im Bereich umstrittener Waffen. Die Fi­nanz­markt­teil­neh­men­den benötigen diese Informationen ggf. als Basis zur Einstufung ihrer Finanzprodukte gemäß SFDR. Dies gilt insbesondere, wenn das entsprechende Finanzprodukt nachhaltige Investitionen tätigen soll und hierüber der Nachweis zu erbringen ist. Soweit es sich um ein Produkt gem. Art. 9 SFDR handelt, darf dieses – mit wenigen Ausnahmen – ausschließlich nachhaltige Investitionen tätigen und muss hierfür entsprechend umfassende Offenlegungen vornehmen. Zu beachten ist zudem, dass nachhaltige Investitionen dem Do No Significant Harm-Prinzip unterliegen. Dies bedeutet, dass durch nachhaltige Investitionen keines der definierten sozialen oder Umwelt-Ziele erheblich beeinträchtigt werden darf. Mit der sukzessiven Ausweitung der be­richts­pflich­ti­gen Unternehmen unter der CSRD erweitert sich auch der Kreis der Unternehmen, die Angaben zur ökologischen Nachhaltigkeit ihrer Wirt­schafts­tä­tig­kei­ten unter der Ta­xo­no­mie-Ver­ord­nung machen müssen. Seit Januar 2022 berichten CSR-be­richt­erstat­tungs­pflich­ti­ge Unternehmen über den Anteil ihrer Umsatzerlöse, Investitionen (Capex) und Betriebsausgaben (Opex), die mit ökologisch nachhaltigen Wirt­schafts­tä­tig­kei­ten unter der Ta­xo­no­mie-Ver­ord­nung verbunden sind. Die Verknüpfung von Nachhaltigkeit und Fi­nanz­be­richt­erstat­tung über die Taxonomie-Quoten verdeutlicht die Notwendigkeit einer ganzheitlichen Betrachtung von finanziellen und Nach­hal­tig­keits­in­for­ma­ti­on. Auch über Ta­xo­no­mie-be­zo­ge­ne Daten werden Fi­nanz­markt­teil­neh­men­de in die Lage versetzt, ihren gesetzlichen Verpflichtungen aus der Sustainable Fi­nan­ce-Re­gu­lie­rung nachzukommen. Sie spielen jedoch auch zur Sicherstellung der un­ter­neh­mens­ei­ge­nen Fi­nan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten eine immer größere Rolle. Relevant sind sie z.B. für Unternehmen, die über eine Emission einer grünen Anleihe unter dem kürzlich verabschiedeten Europäischen Green Bond Standard (EuGB) nachdenken. Die Erlöse einer Anleihe unter dem EuGB müssen in Ta­xo­no­mie-kon­for­me Wirt­schafts­tä­tig­kei­ten fließen. Auch bei Pro­jekt­fi­nan­zie­run­gen dürfte zunehmend verbindlich auf die technischen Be­wer­tungs­kri­te­ri­en der Ta­xo­no­mie-Ver­ord­nung Bezug genommen werden.
05/10/2023
ESG-An­for­de­run­gen für Unternehmen
Die Bedeutung von ESG-konformem Handeln ist für Unternehmen nicht zu unterschätzen. Viele Kunden, Investoren, Ge­schäfts­part­ner und oftmals auch die Un­ter­neh­mens­füh­rung selbst legen großen Wert auf ver­ant­wor­tungs­vol­les und ökologisches Handeln. In unserer neuen Folge „Update Ge­sell­schafts­recht“ sprechen Dr. Daniel Otte und Carola Kürten über die zunehmende Bedeutung und den Facettenreichtum von E, S und G im Un­ter­neh­mens­kon­text sowie über weitere spannende Fragen. Dabei geht es auch um ESG-Re­port­ing­pflich­ten, insbesondere um die Neuerungen, die die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) für Unternehmen mit sich bringt. Jetzt reinhören!
27/09/2023
Der neue DCGK 2022 - was ändert sich für die ESG-Compliance konkret?
Compliance Sessions | Teil 5
01/09/2023
HR-Be­richts­pflich­ten nach CSRD und ESRS und ihre Konsequenzen für die Organhaftung
Abstrakt wurde bereits viel über die CSRD berichtet, was aber bedeuten CSRD und ESRS aus HR-Sicht konkret? Und was droht bei einem Verstoß? Ein Überblick
15/12/2022
Füh­rungs­po­si­tio­nen-Richt­li­nie: (Einheitliche) europaweite Ge­schlech­ter­quo­ten...
40 %-Quote für den Aufsichtsrat bzw. 33 %-Quote für Vorstand und Aufsichtsrat – besteht Handlungsbedarf für börsennotierte Gesellschaften in Deutschland
18/11/2022
Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verabschiedet
Aus der nicht-fi­nan­zi­el­len Erklärung wird die Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung. Wir informieren über wesentliche Änderungen, die mit der CSRD einhergehen
26/08/2022
Synopse zum Deutschen Corporate Governance Kodex 2022
Die von der Bundesregierung eingesetzte „Re­gie­rungs­kom­mis­si­on Deutscher Corporate Governance Kodex“ überprüft den von ihr erstmals am 26. Februar 2002 vorgelegten „Deutschen Corporate Governance...