2025: Herausforderungen für Familienvermögen
Autoren
Der langfristige Erhalt von Familienunternehmen und Familienvermögen über Generationen hinweg ist für viele Familien die Maxime. Kontinuität, Sicherheit und Beständigkeit sind in der Regel die Basis dafür. Die aktuellen Krisen, die Wirtschaftslage, die sich abzeichnenden Veränderungen durch den Wahlausgang in den USA und nicht zuletzt das Scheitern der Bundesregierung wirken dem entgegen. In den kommenden Monaten und Jahren gilt es daher, unter diesen besonderen Umständen alte und neue Herausforderungen der Nachfolgeplanung zu meistern.
Bundestagswahl 2025
Der anstehende kurze Wahlkampf zur Bundestagswahl 2025 wird wohl nicht die Schreckgespenster der letzten beiden Bundestagswahlen heraufbeschwören, die damals mit den Farben „Rot-Rot-Grün“ beschrieben wurden. Sollte sich eine neue CDU-geführte Bundesregierung ergeben, wäre von ihr im Grundsatz keine wesentliche Verschlechterung der erbschaftsteuerlichen Situation in der Breite zu befürchten. Gleichwohl wird sich auch eine solche Bundesregierung mit den im Folgenden dargestellten, bislang häufig genutzten steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten auseinandersetzen.
Weitere Einschränkung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten?
In den vergangenen Legislaturperioden war eine stetige Entwicklung zu beobachten. Gesetzgebung, Verwaltungspraxis und Rechtsprechung haben die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Vermögens- und Unternehmensnachfolge schrittweise geschlossen. In der Praxis bestehen jedoch nach wie vor Gestaltungsmöglichkeiten insbesondere für große Privat- und Unternehmensvermögen, die zunehmend kritisch hinterfragt werden. Zu denken ist etwa an die Verschonungsbedarfsprüfung („Erlassmodell“), die letztlich eine vollständige Vermeidung der Erbschaft-/Schenkungsteuer auf große Betriebsvermögen ermöglichen kann, oder die Befreiungsmöglichkeit für sogenannte Wohnungsunternehmen etc. Gleichzeitig beobachten wir auch in der Rechtsprechung überschießende Tendenzen, die dazu führen, dass bisher unkritisch begünstigtes Betriebsvermögen entgegen dem bisherigen Verständnis der gesetzgeberischen Intention durch eine restriktive Gesetzesauslegung von der erbschaftsteuerlichen Betriebsvermögensbegünstigung ausgeschlossen wird. Jüngstes Beispiel ist das sogenannte Parkhausurteil des Bundesfinanzhofs. Branchen wie Parkhausbetriebe, Hotels, Altenheime, Shop-in-Shop-Konzepte, Logistikzentren, Sportstätten etc. drohen zum erbschaftsteuerlichen Fiasko zu werden. Nach diesem Urteil sind diese Branchen in vielen Fallkonstellationen bei Schenkungen und Erbschaften nicht mehr begünstigt. Auch bestehende Gestaltungen bedürfen daher einer ständigen Überprüfung.
Auswirkungen der DAC-6-Richtlinie
Auf der Grundlage der EU-Richtlinie DAC 6 zur Bekämpfung „aggressiver“ Steuerplanung und Steuervermeidung wurde 2020 die Verpflichtung zur Meldung bestimmter grenzüberschreitender „Steuergestaltungen“ an die Finanzbehörden eingeführt. Schon damals war in der Diskussion, diese Meldeverpflichtungen auf nationale Gestaltungen, ohne grenzüberschreitenden Bezug, auszuweiten. Hiervon wurde letztlich abgesehen. Jüngst wurde dieses Vorhaben jedoch wieder aufgegriffen. Der Entwurf eines Steuerfortentwicklungsgesetzes der nun gescheiterten Ampel-Regierung beinhaltete die Ausweitung auf nationale Steuergestaltungen. Es bleibt abzuwarten, ob dieses Vorhaben nach der vorgezogenen Bundestagswahl weiterverfolgt wird. Gegebenenfalls wären ein weiterer Bürokratieaufbau, aber auch weitere praktische Einschränkungen in der Planungspraxis zu befürchten. Eine aktuelle Maßnahme des Gesetzgebers ist die Wegzugsbesteuerung von Spezialfonds ab 2025. Diese wurden vor allem für größere Familienvermögen aufgelegt.
Ungeachtet der sich ändernden äußeren Rahmenbedingungen der Nachfolge werden sich Unternehmerfamilien und Familienvermögen auch in Zukunft mit den langfristigen Herausforderungen auseinandersetzen müssen.
Next Generation
Eine langfristige Herausforderung für viele Familien ist die innere Überzeugung der Next Generation, die gerne auch als Purpose bezeichnet wird. Dieser Begriff beschreibt die Suche nach dem tieferen Sinn und Zweck des Familienvermögens. Die Lösung dieses Konflikts zwischen der übertragenden und der nachfolgenden Generation dürfte für viele Familien eine größere Herausforderung darstellen als die Steueroptimierung. Es bedarf des Verständnisses beider Seiten und einer werteorientierten, aufeinander zugehenden Diskussion, um diese Herausforderung zu lösen.
Internationale Mobilität der Familienmitglieder
Der Wunsch nach internationaler Mobilität geht bei der Next Generation meist mit dem Purpose einher. Gerade die Next Generation lebt nicht nur „vor Ort“. Das Netzwerk der Familienmitglieder ist weltweit, die Aufenthalte meist auch. Die Praxis zeigt, dass viele Familienunternehmen dafür nicht gut strukturiert sind. Allein durch die sogenannte Wegzugsbesteuerung drohen hohe Steuern. Zudem ist die Frage zu beantworten, wie die Familie mit solchen internationalen Einflüssen umgeht und ob bestehende Eheverträge und Testamente dem standhalten (Stichwort: Anpassung der Family Governance). Darüber hinaus machen sich derzeit immer mehr Familien Gedanken über einen „Plan B“. Wohin geht die Familie, wenn sich die Verhältnisse in Deutschland so entwickeln, dass sie für die Familie nicht mehr akzeptabel sind, und was gilt es hierbei zu beachten?
Fazit
Die Herausforderungen für Unternehmerfamilien und Familienvermögen werden im Jahr 2025 zunehmen. Die weitere Entwicklung in der Gesetzgebung und Rechtsprechung muss im Auge behalten werden. Der Austausch zwischen den Generationen und das Finden gemeinsamer Ziele werden vielfach die Basis für den langfristigen Erhalt des Familienunternehmens und des Familienvermögens sein. Daneben sind Erfahrung und Weitsicht gefragt, um die für die jeweilige Familie passende Lösung zu finden.