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Dr. Maximilian Vonthien, LL.M. (Columbia)

Senior Associate
Rechtsanwalt

CMS Hasche Sigle
Lennéstraße 7
10785 Berlin
Deutschland
Sprachen Deutsch, Englisch

Maximilian Vonthien berät Mandanten beim Schutz ihres geistigen Eigentums mit Fokus auf den Bereich Digital Business. Für seine Mandanten wird er vor allem auf dem Gebiet des Urheberrechts beratend tätig. In diesem Rechtsgebiet besitzt er vertiefte Kenntnisse und berät Mandanten bei der Einführung und Umsetzung neuer Geschäftsmodelle aus urheberrechtlicher und lizenzvertragsrechtlicher Sicht. Daneben begleitet Maximilian Vonthien Mandanten in gerichtlichen sowie außergerichtlichen Wettbewerbsstreitigkeiten.

Maximilian Vonthien startete seine Anwaltstätigkeit bei CMS im Jahr 2020.

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Veröffentlichungen

  • "'KI-Training' und Urheberrecht", Mitteilungen der deutschen Patentanwälte 2023, 446; Mitautor Prof. Dr. Winfried Bullinger
  • "Verhältnis von vertraglichem und deliktischem Schadensersatz im Urheberrecht", GRUR-Prax 2023, 610; Mitautor Prof. Dr. Winfried Bullinger
  • OLG Frankfurt a.M.: "Grenzen der Parodie bei Lichtbildern", GRUR-Prax 2023, 272; Mitautor Prof. Dr. Winfried Bullinger
  • Zur Einordnung von Tethered Downloads als Privatkopien gemäß § 53 Abs.1 UrhG, ZUM 2023, 73; Mitautor: Dr. Ole Jani
  • "Die Bemessung der Höhe des Streitwerts von urheberrechtlichen Unterlassungsansprüchen bei der unerlaubten Verwendung von Produktfotos", Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht in der Praxis (GRUR-Prax), 2022, S. 565; Mitautor Prof. Dr. Winfried Bullinger
  • Online-Komponenten digitaler Spiele – Eine rechtliche Untersuchung ihres Supports, ihrer Wiederherstellung und ihrer Eliminierung, Springer, 2020 (Dissertation)
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Ausbildung

  • 2020: Zweites Juristisches Staatsexamen
  • 2019: Promotion zu einem vertrags- und urheberrechtlichen Thema
  • 2018 - 2020: Referendariat in Berlin
  • 2014 - 2018: Wissenschaftliche Mitarbeit bei Taylor Wessing und Hengeler Müller in Berlin, gewerblicher Rechtsschutz, IT-Recht, Urheberrecht
  • 2013 - 2014: Studium an der Columbia Law School, New York, USA. Abschluss: LL.M.
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Feed

12/02/2024
Keine Ur­he­ber­rechts­ab­ga­ben für Cloud-Dienste: Dropbox mit CMS in Grund­satz­ver­fah­ren...
Berlin – Die Zentralstelle für private Über­spie­lungs­rech­te (ZPÜ), ein Ge­mein­schafts­un­ter­neh­men der wichtigsten deutschen Ver­wer­tungs­ge­sell­schaf­ten, hat Dropbox auf Zahlung von Ur­he­ber­rechts­ab­ga­ben für die von Dropbox in Deutschland erbrachten Cloud-Dienst­leis­tun­gen in Anspruch genommen. Das Ober­lan­des­ge­richt München hat die Klage abgewiesen. Das Gericht hat entschieden, dass Cloud-Speicher nicht der ur­he­ber­recht­li­chen Ver­gü­tungs­pflicht unterliegen. Eine Ver­gü­tungs­pflicht ergebe sich weder aus dem deutschen noch aus dem europäischen Recht. Denn das Unionsrecht gewähre den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Pflicht zur Gewährleistung einer Entschädigung der Urheber für zustimmungsfrei zulässige Privatkopien urheberrechtlich geschützter Werke einen weiten Spielraum. Mit seiner Entscheidung, dass das deutsche Urheberrecht sich in diesem Spielraum bewegt und die Ver­gü­tungs­pflicht sich nicht auf Cloud-Dienst­leis­tun­gen erstreckt, ist das Gericht vollständig der von Dropbox vertretenen Auffassung ge­folgt. Drop­box wurde in dem Verfahren von einem CMS-Team mit dem erfahrenen Urheber- und Prozessrechtler Dr. Ole Jani und Senior Associate Dr. Maximilian Vonthien vertreten. Das Verfahren hat grundsätzliche Bedeutung für alle Anbieter von Cloud-Speichern in Deutschland.  CMS Deutschland Dr. Ole Jani, Partner, Dispute Resolution Dr. Maximilian Vonthien, Senior Associate, IP Dropbox Anita Kalra, Senior Director Global Public Policy & Regulatory Legal Shirin Goyal, Litigation Counsel Daniel Florian, Director of Government Affairs, EMEA & AP­J­Pres­se­kon­takt pres­se@cms-hs. com
27/09/2023
Mit CMS vor dem Ober­lan­des­ge­richt Düsseldorf erfolgreich:
Düsseldorf – Der chinesische Me­di­zin­pro­dukte­her­stel­ler Shenzhen Mindray Medical Instruments ist mit einer einstweiligen Verfügung gegen seinen Wettebewerber Shenzhen Comen Medical Instruments vor...
18/09/2023
Generative KI und Urheberrecht – Her­aus­for­de­run­gen für Rechteinhaber und...
Dieser Beitrag gibt einen Überblick über aktuelle ur­he­ber­recht­li­che Fragen, welche sich im Zusammenhang mit generativer KI stellen
29/06/2023
KI im Fokus: Die rechtliche Perspektive
Kaum etwas wird derzeit so intensiv und vielfältig diskutiert wie generative KI und große Sprachmodelle. Im juristischen Bereich erwarten wir erhebliche Um­wäl­zun­gen. Un­se­re Veranstaltung bietet Ihnen an einem Tag einen kompakten Überblick:Wie ist der Stand der EU-Regulierung für Künstliche Intelligenz?Wie sind KI-Systeme und deren Erzeugnisse urheber-, datenschutz- und arbeitsrechtlich aktuell einzuordnen?Was wird ab wann von der Mischung aus Recht und generativer KI rechts­in­for­ma­to­risch zu erwarten sein?Programm
26/06/2023
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Kaum etwas wird derzeit so intensiv und vielfältig diskutiert wie generative KI und große Sprachmodelle. Im juristischen Bereich erwarten wir erhebliche Um­wäl­zun­gen. Un­se­re Veranstaltung bietet Ihnen an einem Tag einen kompakten Überblick:Wie ist der Stand der EU-Regulierung für Künstliche In­tel­li­genz? Wie sind KI-Systeme und deren Erzeugnisse urheber-, datenschutz- und arbeitsrechtlich aktuell ein­zu­ord­nen? Was wird ab wann von der Mischung aus Recht und generativer KI rechts­in­for­ma­to­risch zu erwarten sein?Programm
09/05/2022
„Bio“-Gum­mi­bär­chen? Nicht ohne Zertifizierung!
Wer Lebensmittel als „Bio-“ oder „Öko-“ bezeichnet, muss die einschlägigen EU-Kenn­zeich­nungs­pflich­ten einhalten – sonst drohen Un­ter­las­sungs­kla­gen
25/02/2021
Liedtext von "Hey, Pippi Langstrumpf" eine unfreie Bearbeitung
Das LG Hamburg entschied, dass der deutschsprachige Text des Liedes "Hey, Pippi Langstrumpf" eine unfreie Bearbeitung der Figur "Pippi Langstrumpf" darstellt