Home / Personen / Sinje Maier
Foto vonSinje Maier

Sinje Maier

Counsel
Rechtsanwältin

CMS Hasche Sigle
Neue Mainzer Straße 2-4
60311 Frankfurt am Main
Deutschland
Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch

Sinje Maier berät insbesondere mittelständische Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus, der Zulieferindustrie und des Handels Unternehmen umfassend in allen Fragen des Zivil- und Handelsrechts. Den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit bilden insbesondere die Beratung von Unternehmen im Hinblick auf operative Fragestellungen in den Bereichen Einkauf und Beschaffung sowie Produktion und Vertrieb sowie die Prüfung und Erstellung entsprechender Verträge.

Sinje Maier verfügt über besondere Expertise auf dem Gebiet der Product Compliance, wozu das Produkthaftungsrecht und das Produktsicherheitsrecht gehören. Ihre Tätigkeit umfasst die Beratung von Mandanten im Hinblick auf die Identifizierung und Einhaltung deutscher und europäischer Vorgaben für das Inverkehrbringen von Produkten auf dem europäischen Markt. Sinje Maier berät und vertritt Unternehmen zudem bei der Geltendmachung und Abwehr von Gewährleistungs- und Produkthaftungsansprüchen sowie bei Produktrückrufen und Behördenmeldungen.

In den genannten Bereichen übernimmt Sinje Maier die Vertretung ihrer Mandanten vor staatlichen Gerichten und vor Schiedsgerichten.

Sinje Maier ist seit 2019 Rechtsanwältin bei CMS und seit 2023 Counsel der Sozietät. Vor ihrer Tätigkeit bei CMS war sie als Anwältin im Bereich Dispute Resolution in zwei internationalen Wirtschaftskanzleien tätig.

Mehr Weniger

Mitgliedschaften und Funktionen

  • Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Mehr Weniger

Veröffentlichungen

  • „Ausradiert“ – Hersteller können Löschung einer RAPEX-Meldung verlangen, Beitrag auf CMS-Blog, 06. März 2020
  • Regierungsentwürfe zur Anpassung des Produktsicherheitsrechts liegen vor – die Reform geht voran, Beitrag auf CMS-Blog, 24. Februar 2021
  • Becker/Maier, Neuausrichtung der (europäischen) Marktüberwachung, K&R 2022, S. 13
Mehr Weniger

Vorträge

  • Lehren aus der Krise – So werden Verträge fit für die Zukunft, IHK-Veranstaltung „Kurz mal Recht“ der IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern, 22. September 2021, Webinar
Mehr Weniger

Ausbildung

  • 2014: Zweite Juristische Staatsprüfung
  • 2012 - 2014: Referendariat am Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Stationen in Frankfurt und Miami (USA)
  • 2012 - 2013: Wissenschaftliche Mitarbeit in einer internationalen Wirtschaftskanzlei im Bereich Technologietransaktionen
  • 2012: Erste Juristische Staatsprüfung
  • 2006 - 2012: Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und der Université Pierre Mendès-France in Grenoble (Frankreich)
Mehr Weniger

Feed

03/01/2024
Refurbished Products
Rechtliche Pro­blem­stel­lun­gen bei der Vermarktung wie­der­auf­be­rei­te­ter Produkte
18/12/2023
CMS berät britisches Dienst­leis­tungs­un­ter­neh­men Serco beim Erwerb des So­zi­al­dienst­leis­ters...
Leipzig - Die auf staatliche Dienstleistungen spezialisierte Serco-Gruppe hat sich mit der Korte-Stiftung auf den Erwerb des auf soziale Dienstleistungen fokussierten Unternehmens European Homecare geeinigt...
06/12/2023
Reform des europäischen Produktrechts
Im europäischen Produktrecht stehen große Änderungen bevor. Ende 2024 wird die neue Pro­dukt­si­cher­heits­ver­ord­nung (VO (EU) 2023/988) EU-weit die bisherige Richtlinie über die allgemeine Pro­dukt­si­cher­heit aus dem Jahr 2001 ablösen, was eine der wesentlichsten Änderungen der Pro­dukt­si­cher­heits­land­schaft für Non-Food-Ver­brau­cher­pro­duk­te seit Jahren mit sich bringen wird. Parallel dazu geht das Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren zur Reform der fast 40 Jahre alten Pro­dukt­haf­tungs­richt­li­nie in seine entscheidende Phase. Die zu erwartenden Änderungen sehen an zahlreichen Stellen Erweiterungen der ver­schul­dens­un­ab­hän­gi­gen Produkthaftung vor. Sowohl die neue Pro­dukt­si­cher­heits­ver­ord­nung als auch die Reform der Pro­dukt­haf­tungs­richt­li­nie zielen darauf ab, die gesetzlichen Vorgaben an den technischen Fortschritt und die hierdurch veränderten Markt­ver­hält­nis­se anzupassen. Die weitreichenden Änderungen führen nicht nur dazu, dass sich künftig mehr Wirt­schafts­ak­teu­re als bisher – wie beispielsweise Ful­fill­ment-Dienst­leis­ter und On­line-Platt­for­men – mit den Themen Pro­dukt­si­cher­heit und -haftung beschäftigen müssen, sondern machen für alle betroffenen Akteure eine Überprüfung ihrer internen Prozesse erforderlich. Pro­dukt­si­cher­heits­ver­ord­nung gilt ab Dezember 2024 Die Pro­dukt­si­cher­heits­ver­ord­nung ist im Juni 2023 in Kraft getreten und gilt ab dem 13. Dezember 2024 unmittelbar in allen EU-Mit­glied­staa­ten. Sie betrifft alle Non-Food-Ver­brau­cher­pro­duk­te und legt (verschärfte) Min­dest­an­for­de­run­gen an die Sicherheit derjenigen Produkte fest, für die keine spezielleren harmonisierten Vorschriften bestehen. Gleichzeitig schafft sie aber auch neue Vorgaben für harmonisierte Produkte. Einen Überblick über die wichtigsten Änderungen finden Sie hier. Neue Or­ga­ni­sa­ti­ons­pflich­ten für nicht harmonisierte Produkte Hersteller nicht harmonisierter Produkte müssen ab Dezember 2024 für diese eine Risikoanalyse aufstellen und eine technische Dokumentation erstellen; das gab es bislang nur im harmonisierten Bereich. Zudem müssen sie interne Pro­duct-Com­pli­ance-Pro­zes­se aufsetzen, eine Beschwerdestelle für Ver­brau­cher­be­schwer­den einrichten und ein Be­schwer­de­ver­zeich­nis führen. In bestimmten Fällen kann zudem die Unterhaltung eines vorgegebenen Rück­ver­fol­gungs­sys­tems erforderlich sein. Für alle Produkte: Meldepflicht bei Unfällen, standardisierte Rückrufe, Abhilfepflicht Für alle unter die Pro­dukt­si­cher­heits­ver­ord­nung fallenden (d.h. auch harmonisierte) Produkte gilt künftig eine Meldepflicht für durch das Produkt verursachte Unfälle. Wird der Rückruf eines gefährlichen Produkts erforderlich, müssen hierbei EU-weit bestimmte formale Vorgaben eingehalten werden. Zudem muss der für den Rückruf verantwortliche Wirt­schafts­ak­teur betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern künftig eine kostenfreie Abhilfemaßnahme (z.B. Reparatur, Ersatz des Produkts oder Wertersatz) anbieten. Damit wird die Grenze zum vertraglichen Ge­währ­leis­tungs­recht verwischt. Erweiterte Pflichten im Onlinehandel Für den Onlinehandel gilt künftig – neben erweiterten Warn- und In­for­ma­ti­ons­pflich­ten –, dass die Produkte bereits im Zeitpunkt des Angebots als auf dem Markt bereitgestellt gelten und die Anforderungen an die Pro­dukt­si­cher­heit erfüllen müssen. Auch für Betreiber von On­line-Markt­plät­zen sieht die Pro­dukt­si­cher­heits­ver­ord­nung neue Pflichten vor. Reform der Pro­dukt­haf­tungs­richt­li­nie in entscheidender Phase  Die Reform der Pro­dukt­haf­tungs­richt­li­nie befindet sich noch im Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren: Die EU-Kommission hat im September 2022 ihren ersten Entwurf vorgestellt, derzeit laufen Verhandlungen mit Rat und Parlament über die endgültige Fassung der Änderungen. Nach ihrer Verabschiedung müssen die neuen Regelungen innerhalb eines Jahres von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Ein paar Änderungen dürften aber bereits jetzt als sicher gelten. Software als Produkt, Datenverlust als Schaden, Wegfall von Haf­tungs­be­gren­zun­gen Ziel ist auch hier, das derzeitige System der ver­schul­dens­un­ab­hän­gi­gen Produkthaftung an die Her­aus­for­de­run­gen des digitalen Zeitalters anzupassen. So soll künftig Software ausdrücklich als Produkt gelten und bei der Beurteilung, ob ein Produkt fehlerhaft ist, sollen u.a. auch Cy­ber­si­cher­heits- und KI-Fragen eine Rolle spielen. Auch die Palette der abgedeckten Schäden soll sich erweitern: Die Entwürfe sehen beispielsweise den Verlust von privat genutzten Daten als ersatzfähigen Schaden an. In Kombination mit der geplanten Aufhebung der derzeit geltenden Selbstbehalte (EUR 500,00 bei Sachschäden) und Haf­tungs­ober­gren­zen (in Deutschland aktuell EUR 85 Mio. bei Per­so­nen­schä­den) kann sich so das Haftungsrisiko für viele Unternehmen deutlich erhöhen. Discovery bald auch in Pro­dukt­haf­tungs­fäl­len? Signifikant ist zudem die Absicht, Unternehmen in Pro­dukt­haf­tungs­fäl­len unter bestimmten Voraussetzungen – neben weiteren Be­weis­las­ter­leich­te­run­gen zugunsten der geschädigten Personen – zur Offenlegung von Beweismitteln zu verpflichten. Diese Form der bislang vor allem aus den USA bekannten „Discovery“ dürfte in vielen Fällen eine kritische Prüfung der bisherigen Do­ku­men­ta­ti­ons­pra­xis erforderlich machen. Unter Beachtung der o.g. Or­ga­ni­sa­ti­ons­pflich­ten nach der Pro­dukt­si­cher­heits­ver­ord­nung dürfte sich hier künftig der Grundsatz „so viel wie nötig, so wenig wie möglich“ bewähren.
14/12/2022
Update Commercial 12/2022
Das Jahr 2022 neigt sich seinem Ende entgegen. Dies nehmen wir zum Anlass, Ihnen noch einmal in diesem Jahr einen Überblick über aktuelle Urteile und rechtliche Entwicklungen in den Bereichen Produktion...
14/12/2022
Update Commercial 12/2022
Das Jahr 2022 neigt sich seinem Ende entgegen. Dies nehmen wir zum Anlass, Ihnen noch einmal in diesem Jahr einen Überblick über aktuelle Urteile und rechtliche Entwicklungen in den Bereichen Produktion...
31/08/2022
Update Commercial 08/2022
E-Mails sind aus der beruflichen und privaten Kommunikation nicht mehr wegzudenken. Doch will der Absender nachweisen, dass dem Empfänger der Inhalt der E-Mail auch tatsächlich zugegangen ist, lauern...
16/06/2022
CMS berät Gesellschafter von 1a Berlin-Tyre beim Verkauf an Best4Tires,...
Leipzig/Berlin – Das Rivean Ca­pi­tal-Port­fo­lio­un­ter­neh­men Best4Tires hat die 1a Berlin-Tyre, einen der sor­ti­ments­stärks­ten Rei­fen­groß­händ­ler Deutschlands, erworben. Die Übernahme der 1a Berlin-Tyre...
28/04/2022
Update Commercial 04/2022
Die Nachrichten über den Krieg in der Ukraine lassen derzeit viele andere Themen in den Hintergrund treten. Auch wir befassen uns mit diesem Thema und beleuchten in unserem Update unter anderem, wie...
23/12/2021
CMS begleitet home24 beim Erwerb des Wohn­ac­ces­soires-Ex­per­ten BUTLERS
Berlin – Die home24 SE, eine führende pure-play Home & Living E-Com­mer­ce-Platt­form in Kon­ti­nen­tal­eu­ro­pa und Brasilien mit Sitz in Berlin, hat sämtliche Anteile an Butlers gekauft, das im Handel mit...
06/12/2021
CMS berät Cadence Growth Capital (CGC) bei Beteiligung an dem Pho­ne-as-a-Ser­vice...
Stuttgart – Der Pho­ne-as-a-Ser­vice Anbieter everphone hat USD 200 Millionen Wachstumskapital aufgenommen. Angeführt wurde die Fi­nan­zie­rungs­run­de von Cadence Growth Capital (CGC), dem schnellst wachsenden...
26/08/2021
Update Commercial 08/2021
Kurz vor Ende der Le­gis­la­tur­pe­ri­ode hat der Gesetzgeber noch mehrere Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren zum Abschluss gebracht. Relevant für Unternehmen mit B2C-Geschäft ist dabei beispielsweise das in der letzten...
30/06/2021
Update Commercial 06/2021
Am 16. Juli 2021 tritt die neue Markt­über­wa­chungs­ver­ord­nung in Kraft, eine der wichtigsten gesetzlichen Änderungen im Pro­dukt­si­cher­heits­recht in den letzten Jahren und voraussichtlich auch für die...