Dr. Martin Gerecke, M.Jur. (Oxford)
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Martin Gerecke ist auf das Recht der neuen Medien sowie auf den Bereich E-Commerce spezialisiert.
Er berät Unternehmen und Einzelpersonen aus der Medien-, Kommunikations- und Technologiebranche zum Domain- und Internetrecht sowie zu allen rechtlichen Aspekten von Social Media, Games und Digitalen Medien. Er beurteilt, schützt und verteidigt den Inhalt von (Online-)Veröffentlichungen jeder Art, hilft Künstlern, Agenturen und Verlagen bei der Bewahrung von geistigem Eigentum und berät Unternehmen bei dem Erwerb und der Verwertung von Lizenzrechten für die Mediennutzung. In streitigen Fällen übernimmt er die Prozessführung.
Martin Gerecke hat langjährige Erfahrungen in der Gestaltung und Verhandlung komplexer medienspezifischer Verträge wie Lizenz-, Agentur-, Werbe- oder Künstlerverträge aus den Bereichen TV & Film, Marketing, Sport und Online. Erfahren ist er zudem in allen Fragen der Medienregulierung.
Sehr vertraut ist Martin Gerecke auch mit den Besonderheiten der Veranstaltungsbranche und im Festivalbereich und im Ticketing. Ausrichter von (Groß-)Events betrauen ihn regelmäßig damit, Veranstalterverträge, Agenturverträge und Festivalverträge zu entwerfen und zu verhandeln.
Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit von Martin Gerecke liegt in der Vertragsgestaltung mit Fokus auf den Online-Handel. Online-Plattform-Betreiber und Anbieter im E-Commerce berät er u.a. zu den Rechten und Pflichten aus der Warenkaufrichtlinie der EU, zu (Fake-)Bewertungen im Netz oder zu den Grenzen irreführender Werbung (Online Advertising).
Martin Gerecke schloss sich 2014 CMS an, nachdem er drei Jahre in einer Hamburger Kanzlei für Urheber- und Medienrecht gearbeitet hatte. Seit 2022 ist er Partner der Sozietät. Er ist Honorarprofessor an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und publiziert regelmäßig zu Themen des Medien- und Onlinerechts.