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Ein Großteil der Wirtschaft und auch der Gesellschaft beschäftigt sich derzeit mit der Digitalisierung von Geschäftsmodellen und dem dadurch bedingten gesellschaftlichen Wandel. Der Hype um dieses Thema ist ungebrochen. Nachdem sich der Austausch zunächst auf Schlagwörter wie „Disruption“ konzentrierte, werden derzeit zunehmend die konkreten Auswirkungen der digitalisierten Arbeitswelt und des gesellschaftlichen Wandels auf Immobilien (z. B. Co-Working-Konzepte, Mikroappartements), Quartiersbildung (z. B. Smart City, Mix von Nutzungsarten), Logistik (z. B. Industrial Light, City-nahe Logistik), Infrastruktur (z. B. Stromnetze, Internetversorgung) sowie konkrete Anwendungsfelder für digitale Geschäftsmodelle in der Immobilienwirtschaft diskutiert. Letztere reichen von der Digitalisierung der Immobilie durch den Einsatz von Sensoren oder digitalen Zugangssystemen über Vertragsmanagementsysteme für das Asset-, Property- und Facility-Management bis hin zur Vermarktung und zum Verkauf von Immobilien. So kann z. B. die Finanzierung oder der Verkauf von Immobilien durch die Verwendung von Blockchains im Wege von Initial Coin Offering (ICO) erfolgen.
Von allen Beteiligten wird dabei die Bedeutung der rechtlichen Rahmenbedingungen hervorgehoben. Neben den bekannten Rechtsgebieten des Immobilienwirtschaftsrechts spielen vor allem der Datenschutz, das IT-Recht und das Bankaufsichtsrecht eine immer größere Rolle.
Wir beschäftigen uns auch intensiv mit der Frage, wie wir die Dienstleistungen für unsere Mandanten bei gleichbleibend hoher Qualität immer effizienter gestalten können. Dazu verwenden wir seit Längerem erfolgreich Software, die uns u. a. bei der Vertragserstellung und bei der Auswertung von großen Datenbeständen unterstützt. Überdies steht uns seit dem 01.08.2018 ein Smart-Operation-Team in Berlin zur Verfügung. Dieses Team setzt sich aus Anwälten, Wirtschaftsjuristen sowie einem IT-Support zusammen und bildet eine standortübergreifende Plattform für die Integration digitaler Assistenzsysteme in unsere Beratung. Wesentliche Einsatzfelder des Teams sind die Unterstützung von Due-Diligence-Prozessen sowie vergleichbaren Prüfungs- und Bewertungstätigkeiten wie z. B. Compliance-Projekten. Das Team arbeitet eng mit unseren erfahrenen Anwälten zusammen und ist unter der Leitung des jeweiligen Lead-Partners nahtlos in unsere Beratungstätigkeit integriert.
In unserem letzten Update aus April dieses Jahres haben wir noch über die Gesetzgebungspläne der neuen Bundesregierung spekuliert. Im Juni hat die Finanzministerkonferenz der Länder Vorgaben für die Neugestaltung der Grunderwerbsteuer bei Share Deals veröffentlicht und damit eines der vielen Vorhaben der Bundesregierung weiter konkretisiert. Weitere Informationen hierzu und unsere Empfehlung zum Umgang bei laufenden Transaktionen zusammen mit den Plänen der Bundesregierung für das Jahressteuergesetz 2018 haben wir für Sie unter der Rubrik Steuerrecht in diesem Update zusammengefasst.
Inhalt
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Immobilien- und Mietrecht
- Weitere BGH-Entscheidungen zur gesetzlichen Schriftform (§ 550 BGB)
- Haftung des Grundstückseigentümers für Brandschaden am Nachbargrundstück
- Betriebskosten: Recht des Mieters zur Einsicht in Verbrauchsdaten anderer Mieter
- Zur Haftung des Grundstücksverläufers für Exposé Angaben
- Sachmängelhaftung: Minderung bleibt Minderung!
- Mietvertragskündigung muss eindeutig erklärt werden
- Gravierende Mängel am Gemeinschaftseigentum bedürfen sofortiger Instandsetzung!
- Änderungen eines Kaufvertrages vor Eigentumsumschreibung
Privates Baurecht
- Schluss mit fiktiven Mängelbeseitigungskosten!
- Mängelansprüche vor Abnahme: VOB / B-Vorschussansprüche erfordern grundsätzlich vorherige Kündigung!
- Keine Entschädigung nach § 642 BGB bei verzögerter Zuschlagserteilung
- Haftet der Bürge bei einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist?
- Paradigmenwechsel bei der Ermittlung der Nachtragsvergütung nach VOB / B?
Architektenrecht
- Planung wird verwendet – Architektenvertrag zustande gekommen!
- Architekt darf keine „Luxussanierung“ planen!
- Architekt muss zu Baukosten beraten!
- Honorarschlussrechnung bezahlt: Architektenleistung abgenommen!
Öffentliches Bau- und Planungsrecht
- Befreiung von Abstandsflächen zur Deckung dringenden Wohnbedarfs
- Zumutbarkeit denkmalschutzrechtlicher Anordnungen
- Aufstellung eines B-Plans im beschleunigten Verfahren
Umweltrecht
- Umweltschadensgesetz: keine Zurechnung von Gutachterverschulden
- Verkehrsprognose für Straßenbauvorhaben: Auslegung und methodische Anforderungen
- Anforderungen an eine bodenschutzrechtliche Duldungsanordnung
Vergaberecht
- Verbundene Unternehmen im Vergabeverfahren
- Aufklärungsfrist von einem Tag ist zu kurz bemessen
- Vorabinformationspflicht auch bei Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte
- Ohne Nachprüfungsverfahren kein Anspruch auf Schadensersatz
- Bevorzugung ortsnaher Versorgung im Rahmen der Angebotswertung zulässig
Steuerrecht
- Die Zukunft der Share Deals bei Grundstückstransaktionen – Pläne für eine Gesetzesänderung
- Jahressteuergesetz 2018 – was kommt auf die Immobilienbranche zu?
Prozessuales