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Dr. Alexandra Schluck-Amend

Partnerin
Rechtsanwältin | Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht | Leiterin Restrukturierung und Insolvenz, CMS Deutschland

CMS Hasche Sigle
Theodor-Heuss-Str. 29
70174 Stuttgart
Deutschland
Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch

Alexandra Schluck-Amends Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Gesellschafts- und Insolvenzrecht. Sie berät bei Restrukturierungen und Sanierungen innerhalb und außerhalb der Insolvenz. Hier begleitet sie Unternehmen insbesondere bei der Erstellung und Umsetzung von Sanierungskonzepten sowohl bei außergerichtlichen Restrukturierungen (inklusive StaRUG) als auch im Insolvenzverfahren. Konzerne unterstützt sie bei internen und externen Finanzierungen und Umstrukturierungen ebenso wie im Rahmen von Distressed M&A. Dabei geht es häufig darum, Haftungsrisiken für die Muttergesellschaft, andere Konzerngesellschaften sowie deren Organe im Falle einer späteren Insolvenz oder des Verkaufs einer beteiligten Konzerngesellschaft zu vermeiden. Zudem berät sie Gläubiger von insolventen oder insolvenzbedrohten Unternehmen zur bestmöglichen Durchsetzung ihrer Interessen und den passenden Strategien in Krise und Insolvenz. Auch Fragen zum Thema Insolvenzanfechtung und risikoverringerndem Verhalten gehören zu ihrem Tätigkeitsfeld. Über besondere Branchenexpertise verfügt Alexandra Schluck-Amend im Bereich Automotive und Energie.

Alexandra Schluck-Amend kam 2002 nach BWL- und Jurastudium sowie Tätigkeit in der Insolvenzverwaltung und in der Wissenschaft zu CMS und wurde im Jahr 2008 Partnerin. Ebenfalls seit 2002 ist sie Lehrbeauftragte an der Ruprechts-Karls-Universität Heidelberg. Seit 2005 lehrt sie zusätzlich an der Andrassy Universität Budapest, die sie 2013 zur Honorarprofessorin berief.

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„pragmatisch, souverän, freundliche, aber harte Verhandlerin“, Wettbewerber

JUVE Handbuch, 2023/2024

„Oft empfohlen“ für Restrukturierung und Insolvenz

JUVE Handbuch, 2023/2024

Nennung für Restrukturierung und Insolvenzrecht

Deutschlands beste Anwälte 2023 – Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers

Führender Name für Restrukturierung

The Legal 500 Deutschland, 2023

„Frau Dr. Schluck-Amend ist jederzeit ansprechbar und eine echte Teamplayerin.“, Mandant

The Legal 500 Deutschland, 2023

„Frau Dr. Schluck-Amend ist perfekt auf die Anforderungen des Mandanten abgestimmt, analytisch hervorragend sowie sehr fokussiert und zielorientiert in der Beratung. Ad-hoc-Anforderungen werden umgehend von ihr und ihrem Team bearbeitet.“, Mandant

The Legal 500 Deutschland, 2023

„Die Zusammenarbeit mit Frau Dr. Schluck-Amend, ihrem Team und dem Mandanten ist echte Teamarbeit. Fachbereiche werden nach Bedarf ergebnisorientiert hinzugezogen.“, Mandant

The Legal 500 Deutschland, 2023

„analytisch hervorragend u. präzise“, Wettbewerber

JUVE Handbuch, 2020/2021

„Oft empfohlen“ für Insolvenz und Restrukturierung

JUVE Handbuch, 2020/2021

Führende Anwältin Insolvenzrecht

Kanzleimonitor 2020, 2021

„Alexandra Schluck-Amend und ihr Team glänzen durch Fachkompetenz verbunden mit Empathie, Schnelligkeit, Flexibilität und Leistungsorientiertheit.“

The Legal 500 Deutschland, 2020

„steht für gute Lösungen“, Wettbewerber

JUVE Handbuch, 2021/2022

„Oft empfohlen“ für Insolvenz und Restrukturierung

JUVE Handbuch, 2021/2022

„Alexandra Schluck-Amend ist sehr sachkundig, aber was hervorsticht, ist die Klarheit und Entschlossenheit, mit der sie ihre Ratschläge vermittelt. Sehr geschätzt.“, Mandant

The Legal 500 Deutschland, 2022

„Das Team um Frau Dr. Schluck-Amend hat die Größe und qualitative Kapazität, um mehrere – auch komplexe – Sanierungsfälle gleichzeitig kompetent zu beraten.“, Mandant

The Legal 500 Deutschland, 2022

„Die Kanzlei verfügt mit Dr. Alexandra Schluck-Amend und Dr. Rolf Leithaus über zwei sehr profilierte Partner, die mit ihren Teams – bei Bedarf unter Einbindung weiterer Kompetenzen der Kanzlei – langjährige Erfahrung auch in sehr komplexen Fällen haben.“, Mandant

The Legal 500 Deutschland, 2022

„Dr. Alexandra Schluck-Amend ist eine herausragende Juristin, die seit mehr als 20 Jahren im Bereich Restrukturierung berät. Besonders zu erwähnen ist ihre souveräne und konsequente Verhandlungsführung.“, Mandant

The Legal 500 Deutschland, 2022

Führende Anwältin für Insolvenzrecht

Kanzleimonitor 2021/2022

Führende Anwältin für Insolvenzrecht

Kanzleimonitor 2022/2023

„exzellent, außerordentl. Kundenfokussierung, großes Verhandlungsgeschick“, „tiefes Wissen im Insolvenzrecht“, Mandanten

JUVE Handbuch, 2022/2023

„Oft empfohlen“ für Insolvenz und Restrukturierung

JUVE Handbuch, 2022/2023

Ausgewählte Referenzen

  • Begleitung des Flughafen Friedrichshafen bei der Restrukturierung mit Hilfe eines Insolvenzverfahrens
  • Absicherung der deutschen Tochtergesellschaft im Rahmen des schwedischen Reorganisationsverfahrens der Nynas AB
  • Beratung von EnBW beim Verkauf des Heizkraftwerks Eisenhüttenstadt an die Progroup AG
  • Beratung von EnBW im Insolvenzverfahren PROKON im Hinblick eines möglichen Einstiegs im Wege eines Insolvenzplans
  • Beratung von ABB beim Erwerb der gomtec GmbH
  • Beratung von Aurelius beim Erwerb der europäischen Handarbeitssparte von Coats plc
  • Beratung von Dr. Wolfgang Bilgery, Insolvenzverwalter über das Vermögen der indisch / deutschen Minda Schenk Gruppe, beim Verkauf der tschechischen Minda Schenk Tochter an die japanische DAIHO-Gruppe
  • Beratung von SJ Incorporated beim Teil-Erwerb der Graupner GmbH & Co. KG
  • Beratung von Dirk Rossmann GmbH bei der Übernahme von 104 Ihr Platz-Filialen
  • Beratung von HUBER Packaging Group GmbH beim Verkauf eines Geschäftsbereichs
  • Beratung von Allianz Real Estate bei Erwerb eines Immobilienportfolios von Aldi Süd
  • Beratung von BC Partners bei der Beteiligung an Labordienstleistern Synlab und Future LAB
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Mitgliedschaften und Funktionen

  • Vorstandsmitglied des Vereins zur Förderung der anwaltsorientierten Juristenausbildung an der Universität Heidelberg e.V.
  • Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Anwaltsverein Stuttgart
  • Wissenschaftliche Vereinigung für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (VGR)
  • Co-Head of Specialisation of Restructuring & Insolvency CMS
  • Co-Chair of Restructuring Group World Law Group
  • Handelsrechtsausschuss des Deutschen Anwaltsvereins
  • Arbeitskreis Unternehmensrecht (gemeinsame Leitung mit Prof. Hommelhoff, Prof. Schäfer, Prof. Reichert, Dr. Jung, Prof. Arnold)
  • Arbeitskreis Restrukturierung in Stuttgart (Leitung gemeinsam mit Thole)
  • Arbeitskreis für Insolvenz- und Schiedsgerichtswesen e.V.
  • ZIS Kuratorium Universität Mannheim
  • Distressed Ladies: Women in Restructuring
  • Gesellschaft für Restrukturierung - TMA Deutschland e.V.
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Veröffentlichungen

  • "Geschäftsführerhaftung für Zahlungen nach Insolvenzreife"- Das scharfe Schwert des § 15b InsO, Euroforum, 2023 (gemeinsam mit Franziska Fuchs)
  • Pflichtlektüre für jeden Sanierungsberater, EXIS|TENZ Magazin, 2022
  • Insolvenz und Sanierung sind keine Gegensätze (mehr), EXIS|TENZ Magazin, 2022
  • Unternehmensrestrukturierung mit dem StaRUG, Alle wichtigen Informationen zum neuen StaRUG auf einen Blick, Kompaktwissen für Berater (Link), Autoren: Alexandra Schluck-Amend und Veronika Hefner
  • GmbH Geschäftsführung 2021: Ihr Update zu allen haftungsträchtigen Themen dieser Zeit, eBook GmbH-Geschäftsführer*innen 2021 (Link), Autoren: Alexandra Schluck-Amend, Franziska Fuchs, Tobias Grau und Militsa Decheva
  • Voraussetzungen für die Betriebsfortführung und Absicherung der Vertragspartner durch Begründung von Masseverbindlichkeiten im Eröffnungsverfahren, ZRI, 2021, S. 913
  • Mehr Befugnisse für die Gläubiger im Restrukturierungsverfahren und Insolvenzverfahren?, Neue Zeitschrift für Insolvenz- und Sanierungsrecht (NZI- Beilage) 2021, S. 88
  • Rettung in Sicht?, Creditreform Magazin, 02.12.2020
  • Neues Gesetz soll Pleitewelle stoppen, FAZ 06.10.2020
  • Das StaRUG und seine Auswirkungen auf die Geschäftsleiterhaftung, ZRI 2020, 570 (gemeinsam mit Dr. Veronika Hefner)
  • Ein Lichtblick für krisengebeutelte Unternehmen, Deutscher AnwaltSpiegel, Ausgabe 23, 2020, S. 3
  • Bei der Übernahme kriselnder Betriebe sollte man mit Bedacht vorgehen - Jetzt günstig ein Unternehmen zu kaufen, kann verlockend sein - doch es bestehen auch Risiken, Staatsanzeiger Baden-Württemberg, 22.05.2020, S. 13
  • Gesetzgeber reagiert mit Änderung des Insolvenzrechts auf die Folgen der COVID-19- Pandemie, Die Zeitschrift für Compliance-Verantwortliche, Recht, Mai 2020
  • COVInsAG - Auswirkungen für Banken, Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen (ZfgK), Heft 8-9/2020, 04.05.2020, S. 408
  • Firmenkredit vom eigenen Geld, Impulse, 30.04.2020
  • Wichtiges Signal - Ist das neue COVID-19-lnsolvenz-Aussetzungsgesetz eine wirksame Waffe gegen eine Flut von Pleiten? Expertin Alexandra Schluck-Amend erläutert im Gespräch die Vor- und Nachteile des neuen Gesetzes., Lebensmittel Praxis (LP.), 22.04.2020, S. 22 - 23
  • Cash Pooling in Zeiten von Corona - Cash Pools stehen wegen der Coronakrise auf dem Prüfstand - was Treasurer jetzt beachten sollten, Nachrichten für die Finanzabteilung, Cash Management & Zahlungsverkehr, 20.04.2020
  • Insolvenzantragspflicht vorübergehend ausgesetzt, Springer Professional, 31.03.2020
  • Coronavirus und Gesetzgebung: Was Gläubiger wissen müssen, Creditreform Magazin, Finanzen, 31.03.2020
  • Änderungen im Insolvenzrecht durch das COVID-19-lnsolvenzaussetzungsgesetz, Neue Zeitschrift für Insolvenz- und Sanierungsrecht (NZI), Heft 08/2020, 2020, S. 289
  • Job managen in Corona-Zeiten, INDat Report Fachmagazin für Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz, Heft 03/2020, März 2020, S. 57
  • Dunkle Wolken über der deutschen Automobilindustrie ­ Was zu tun ist: Diese Optionen haben Unternehmen in der Hinterhand, Deutscher AnwaltSpiegel (DAS), 2020, Ausgabe 02, S. 18 (zusammen mit Dr. Daniel Ludwig)
  • Anfechtbarkeit von Direktzahlungen bei inkongruenter Deckung - Baumarkt - BHG, Urteil vom 12.9.2019 - IX ZR 16/18, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2019, Heft 49/2019, S. 3578
  • Insolvenzanfechtung der Darlehensrückzahlung bei kontokorrentähnlichem Gesellschafterdarlehensverhältnis – BGH, Urteil vom 27.06.2019 – IX ZR 167/18, DStR 2019, S. 2029
  • Non Performing Loans nach der EU-Richtlinie - zur Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 20.6.2019, Neue Zeitschrift für Insolvenz- und Sanierungsrecht (NZI), Sonderbeilage 1/2019, S. 14
  • Droht Insolvenz, Risiken der Haftung minimieren, Staatsanzeiger Baden-Württemberg, 2019
  • EU Parlament beschließt Restrukturierungsrahmen, de, 29.03.2019
  • Die Haftungsfalle droht, FINANCE, Heft Mai/Juni 2019
  • Eine Mehrheit genügt, Interview, Markt und Mittelstand 06/2019
  • Neue Richtlinie zum Präventiven Restrukturierungsrahmen, schriftliches Interview Markt & Mittelstand, 2019
  • Reichweite der Kapitalschutzvorschriften bei der Aktiengesellschaft im Konzern - Relevanz bei Maßnahmen auf Ebene der Tochtergesellschaft, Festschrift für Prof. Gerhard Pape, 2019
  • Revolution der vorinsolvenzlichen Unternehmenssanierung, WPg 2019, S. 737 (zusammen mit Dr. Maximilian Hacker)
  • Keine Differenzhaltung der Gesellschafter, aber Haftung nach den Grundsätzen des existenzvernichtenden Eingriffs bei der Verschmelzung einer insolvenzreifen GmbH, DStR2019, S. 340
  • Der präventive Restrukturierungsrahmen und seine Konsequenzen für Banken, Bank und Markt (bm) 2019, Heft 3, S. 23 (zusammen mit Josefine Wolff)
  • ESUG-Evaluierung "Reform gelungen, Nachbesserung nötig", Legal Tribune Online (LTO) 2018 (zusammen mit Nicolas Kreuzmann)
  • Inkongruenz der Begleichung von Mietzinsen der Schuldnerin durch Muttergesellschaft im Rahmen eines Cashpools, NZI 2018, S. 749
  • Der Beherrschungsvertrag als Instrument der Konzernsteuerung, Unternehmen, Kapitalmarkt, Finanzierung, Festschrift für Reinhard Marsch-Barner zum 75. Geburtstag, S. 491-509, C.H. Beck Verlag, München 2018
  • Münchener Anwaltshandbuch GmbH-Recht, § 23: "Die GmbH in der Krise und in der Insolvenz" 4. Auflage, C.H. Beck Verlag, München 2018
  • Der lange Weg zur Steuerfreiheit, FAZ. Einspruch Sanierungserlass, 29.08.2018
  • Keine Angst vor Insolvenzen, Beitrag im Handwerk Magazin 06/2017, S. 64
  • Sanierung in Eigenregie hat viele Voraussetzungen, Staatsanzeiger Baden- Württemberg, 32/2017
  • Vorinsolvenzliche Sanierung in Deutschland, WPg 06.2017, S. 341
  • Berater und Mediatoren - Anforderungen, Ernennung und Überwachung von Restrukturierungsverwaltern, NZI Sonderbeilage 1/2017, S. 41
  • Weniger Vermutungen, mehr Sicherheit, Beitrag auf LTO.de vom 28.02.2017http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/reform-insolvenzrecht-vorsatzanfechtung-erleichterung-antrag-glaeubiger
  • Eine halb genutzte Chance, Interview in return-online.de vom 20.02.2017 http://return-online.de/magazin/return-newsletter/eine-halb-genutzte-chance
  • Wie wird der Gesetzgeber reagieren?, EXISTENZ Magazin 1/2017, S. 29
  • Gläubiger als Gesellschafter, return Magazin 01 /17, S. 41
  • Vorinsolvenzliche Unternehmenssanierung - Richtlinienentwurf der EU-Kommission als Chance, ZRP 2017, S. 6
  • Der Richtlinienentwurf der EU-Kommission als Chance für Unternehmenssanierungen in Deutschland, KSI 2017, S. 21
  • StiftungsManager, Kapitel 12.2 "Krise und Insolvenz", Verlag Dashöfer, Hamburg
  • EU-Kommission setzt weiteren Meilenstein auf dem Weg zur Kapitalmarktunion, Euractiv.de, 07.12.2016 www.euractiv.de/section/finanzen-und-wirtschaft/opinion/eu-kommission-setzt-weiteren-meilenstein-auf-dem-weg-zur-kapitalmarktunion
  • Wann kommt der Wandel in der Unternehmenssanierung?, Beschaffung Aktuell, 05.10.2016, S. 28
  • Wann kommt das vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren?, BondGuide.de, 06.09.2016www.bondguide.de/topnews/wann-kommt-das-vorinsolvenzliche-sanierungsverfahren
  • Brandschutz aufbauen und Feuer löschen (Beraterporträt), INDat-Report 07/2016, S. 14
  • Frühzeitig eingreifen, Agrarmanager 09/2016, S. 16
  • EU will Kultur der zweiten Chance, Staatsanzeiger Baden-Württemberg, 30/2016
  • Die Haftung der Mutter - Uneinheitliche Regeln für Insolvenzen im Konzern, FAZ 20.07.2016
  • M&A in der Krise - Haftungsrisiko des Verkäufers für Rückzahlungen von „verhafteten" Gesellschafterdarlehen an den Erwerber, DeutscherAnwaltspiegel 12/2016
  • Die GmbH in Krise, Sanierung und Insolvenz, verschiedene Abschnitte, 5. Auflage, Dr. Otto Schmidt Verlag, Köln 2016
  • Handbuch Aktiengesellschaft, Kapitel "Satzung und Satzungsänderung", "Firma, Sitz und Unternehmensgegenstand" und "Auflösung, Abwicklung und Insolvenz", Verlag Dr. Otto Schmidt, 72. EL 2016
  • Ein überschaubares Risiko? - Cash Pooling und die Insolvenzanfechtung nach § 135 InsO, DeutscherAnwaltspiegel 04/2016
  • Münchener Anwaltshandbuch GmbH-Recht, § 23: "Die GmbH in der Krise und in der Insolvenz" 3. Auflage, C.H. Beck Verlag, München 2014
  • Paradigmenwechsel bei der Stellung des Gesellschafters im Insolvenzverfahren nach dem ESUG, in Festschrift Hoffmann-Becking, S. 1039, C.H. Beck Verlag, München 2013
  • Gläubigerstrategien in der Insolvenz, GWR 2013, S. 418
  • Eine die Inkongruenz begründende Drohung mit einem Insolvenzantrag, NZI 2013, S. 492
  • NWB Kommentar zum Insolvenzrecht, verschiedene Abschnitte, 1. Auflage, NWB Verlag, Herne 2013
  • Die Insolvenzverursachungshaftung des GmbH Geschäftsführers, in Festschrift Hommelhoff, S. 961, Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln 2012
  • Das IDW Kriterium der Nachrangigkeit bei der Qualifizierung von Darlehenskonten als Eigenkapital in der Personenhandelsgesellschaft, Betriebs Berater 2012, p. 1847
  • Der Unternehmenskauf in Krise und Insolvenz, Boorberg Verlag, Stuttgart 2012
  • Das Erfüllungswahlrecht des Insolvenzverwalters nach § 103 InsO und seine Auswirkungen auf Unternehmenskäufe in der Krise, in Festschrift Wellensiek, S. 231, C. H. Beck Verlag, München 2011
  • Zitate zu Mezzanine im Artikel „Insolvent nach Kapitalspritze", INDat-Report 09/2010
  • Unternehmensfinanzierung - öffentliche Fördermittel richtig nutzen, Zeitschrift "Form und Werkzeug", 2010, S. 19
  • Gastbeitrag zur geplanten Reform der Bundesregierung die das deutsche Insolvenz­recht stärker auf die Rettung von angeschlagenen Unternehmen ausrichten soll, Staatsanzeiger Baden-Württemberg vom 08.04.2010, S. 8
  • Den letzten beißen die Hunde, FORM + Werkzeuge Nr. 5, 2009, S. 16
  • Insolvenzprophylaxe, VDI-Beitrag 02.10.2009, S. 11 ff.
  • Wenn Firmen die Insolvenz droht, sind die Geschäftspartner nicht wehrlos, VDI- Nachrichten vom 10.07.2009, S. 11
  • Impulse für die Unternehmensfinanzierung, Die Bank 08/2010, S. 3
  • Unternehmensfinanzierung mit öffentlichen Mitteln - Fördertöpfe als fester Bestandteil - Fallstricke und Chancen bei Nutzung von Programmen der KfW und von Landesinstituten, Börsen-Zeitung Nr. 94 vom 19.05.2010, S. 2
  • Reformvorschläge der Justizministerin zur Verbesserung der Sanierungschancen, Staatsanzeiger Baden-Württemberg v. 08.04.2010, S. 8
  • Zahlreiche Fördertöpfe, einige Fallstricke - Unternehmensfinanzierung unter Einbindung öffentlicher Fördermittel, Venture Capital 05/2010, S. 31
  • Fortführungsvereinbarung als Mittel der Unternehmensfortführung in der Insolvenz, ZIP 2010, S. 62
  • Earn-Out - Der schnelle Weg zur Preisfindung, Jahrbuch Restrukturierung 2010, S. 6
  • Vorsicht Insolvenzverschleppung und andere Haftungsrisiken für Manager, Newsletter der Unternehmensjuristentage 2010/2009
  • Kapitalaufbringung nach dem MoMiG und der "Quivive - Entscheidung des BGH", DStR 2009, S. 1433
  • Tipps für Zulieferer bei Insolvenz von Geschäftspartnern, Produktion, 2009
  • Schutz vor Insolvenz, Zeitschrift Form und Werkzeug, Heft 05/2009, S. 1
  • Kaufen in der Krise, FINANCE Sonderbeilage, Heft Februar 2009
  • Fall zum Mobiliarsachen- und Insolvenzrecht, Zivilrechtliche Anwaltsfälle in Studium und Examen, JUS-Schriftenreihe, C. H. Beck Verlag, München 2008
  • Hoffnung auf Klärung beim Cash-Pooling, Börsen-Zeitung Nr.10 vom 14.01.2006, S. 10
  • Insolvenzen Gefährlicher Kauf, Wirtschaftswoche, 12.02.2004, S. 66
  • Kapitalaufbringung im Rahmen des Cash-Poolings, Der Betrieb 2006, S. 879
  • Die Neuregelung des Spruchverfahrens durch das Spruchverfahrensneuordnungsgesetz, Der Betrieb 2003, S. 1259
  • Die Rückforderung gemeinschaftsrechtswidriger Beihilfen in ihren Auswirkungen auf das nationale Gesellschafts- und Insolvenzrecht, NOMOS Verlag, Baden-Baden 2004
  • Mantelkauf als wirtschaftliche Neugründung, Der Syndikus 2003, S. 25 ff
  • Neues Spruchverfahren - Hilfe für die Praxis?, Börsen-Zeitung Nr. 94 vom 17.05.2003, S. 10
  • Neue Haftungsrisiken für GmbH-Geschäftsführer durch Pflicht zur Erstellung eines Insolvenzplans?, GmbHR 9/2001, S. 375
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Vorträge

Ausgewählte Vorträge

  • Absicherung gegen die Insolvenz des Vertragspartners, Sitzung der Regionalgruppe des BUJ Rheinland-Pfalz/Saarland, 10.02.2022
  • Richtlinien und ihre Folgen - Bankenlandschaft im Wandel, 5. Süddeutsches Forum für Insolvenz und Sanierung, 04.11.2021
  • Anfechtungsrisiken in Bezug auf Rechtshandlungen während der Restrukturierung - Risikoabschätzung aus der Sicht der Praxis, Institut für Insolvenz- und Sanierungsrecht an der Heinrich Heine Universität Düsseldorf, Tagung
  • Stabilisierung und Restrukturierung, 22.10.2021
  • StaRUG: Mehr Beratungsbedarf oder Spielwiese für Insolvenzverwalter?, Heidelberger InsolvenzFORUM, 21.10.2021
  • Haftungsbrücken, Intercompany Loans und Cash Pooling - Chancen und Risiken konzerninterner Finanzierungsstrukturen, Executive Dialog - Der mittelständische Konzern in der Transformation, 23.09.2021
  • Praxisbeispiele für Gestaltungen eines Restrukturierungsplans nach dem StaRUG - Stimmrechte, Gruppenbildung und andere Strategien, NIVD Jahrestagung, 10.09.2021
  • Durchsetzung von Gläubigerrechten in der Insolvenz des Vertragspartners, Arbeitskreis Insolvenzwesen Köln, 07.09.2021
  • Die Energiewende und der Green Deal als Chance - Resilienz und Zukunfsfähigkeit sichern, Handelsblatt-Jahrestagung Restrukturierung, 23.06.2021
  • Der Restrukturierungsplan - Voraussetzungen, Inhalt und Rechtsfolgen, Zentrum für Insolvenz und Sanierung, 19.02.2021
  • Der große Wurf - Neue Sanierungsmöglichkeiten für Unternehmen im Überblick, BUJ Online Days, 20.01.2021
  • Herausforderungen der COVID19-Pandemie für die Unternehmensleitung - Haftungsrisiken und Änderungen aus gesellschafts- und insolvenzrechtlicher Sicht, Wirtschaftsfrühstück, CMS Hasche Sigle Stuttgart, 27.05.2020
  • Impact of COVID-19-Pandemic on businesses, WLG eConference 2020, Stuttgart, 05.05.2020
  • Cash Pooling Risiken und Vorstandshaftung: Das sind die Stolperfallen, 15. Distressed Assets Konferenz, Stuttgart, 25.03.2020
  • Insolvenz des Geschäftspartners - Handlungsoptionen zur Risikominimierung, Wirtschaftsfrühstück, CMS Hasche Sigle Stuttgart, 04.03.2020
  • Schwächephase oder Rezession - Wie können Schwachstellen im Unternehmen eliminiert werden?, Unternehmensjuristen-Kongress, Berlin, 06.02.2020
  • Insolvenzplanverfahren & Eigenverwaltung - Überblick, Vorlesung, Heidelberg, 27.01.2020
  • Neue Instrumente im Restrukturierungsbaukasten, 13. Deutsche Distressed-Assets- Konferenz, Frankfurt, 17.05.2019
  • „Digitale" Auswirkungen auf Distressed M&A, 15. Handelsblatt Jahrestagung Restrukturierung 2019, Frankfurt, 09.05.2019
  • Restrukturierungsberatung bei CMS, Phi Delta Phi, Stuttgart, 29.04.2019
  • Restrukturierung & Insolvenz Ein Überblick über den neuen Geschäftsbereich und sein Angebot an unsere Mandanten und die Sozietät, GB Corporate und M&A, Boltenhagen, 05.04.2019
  • Neues zu Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz, Restrukturing Delights, Hamburg, 26.03.2019
  • Restrukturierungsberatung bei CMS, Restrukturing Delights, Stuttgart, 18.03.2019
  • Organhaftung und D&O-Versicherung - unter besonderer Berücksichtigung der Rechtslage bei Insolvenz der VN, Forum Versicherungsrecht, Düsseldorf, 05.02.2019
  • Rechtliches Update, CRO/CTO-Day (Roland Berger) Berlin, 08.05.2018
  • Die doppelnützige Treuhand - Insolvenz des Treugebers bzw. Treuguts, 41. Reutlinger Insolvenzforum, 13.04.2018
  • Der Vertragspartner in der Krise - ein unbändiges Risiko, Wirtschaftsfrühstück, CMS Hasche Sigle Stuttgart, 07.03.2018
  • Gesellschafter-Darlehen in der Insolvenz Forum Institut für Management, Frankfurt am Main, 02.03.2018
  • Präventive Restrukturierung nach dem Richtlinienentwurf - neue Möglichkeiten oder Vorverlagerung aus der InsO heraus?, 7. Geislinger Insolvenzrechtstag, HfWU, 23.11.2017
  • Konzerninsolvenz - Erleichterung durch Neuregelung? 12. Deutsche Distressed- Assets Konferenz, Frankfurt am Main, 14.11.2017
  • Die doppelnützige Treuhand,20. WM-Tagung zum Insolvenzrecht, Frankfurt/Eschborn, 10.2017
  • Geschäftsführerpflichten und Kapitalerhaltung, 12. Handels-und Gesellschaftsrechtstag DAK, Berlin, 06./07.10.2017
  • Die doppelnützige Treuhand, 20. WM-Tagung zum Insolvenzrecht, Frankfurt/Eschborn, 10.2017
  • Konzernzinsolvenz - Erleichterung durch Neuregelung? 12. Deutsche Distressed- Assets Konferenz, Frankfurt am Main, 14.11.2017
  • Präventive Restrukturierung nach dem Richtlinienentwurf - neue Möglichkeiten oder Vorverlagerung aus der InsO heraus?, 7. Geislinger Insolvenzrechtstag, HfWU, 23.11.2017
  • Haftungsrisiken in einem künftigen präventiven Restrukturierungsverfahren, NIVD Frühjahrsdialog, Wiesbaden, 10.03.2017
  • Insolvenzrecht außerhalb der Krise - Risiken erkennen und minimieren bevor sie eintreten, Wirtschaftsfrühstück CMS Hasche Sigle, Stuttgart, 15.02.2017
  • Fallstricke in der Krise des Vertragspartners, Commercial Roadshow CMS Hasche Sigle, Stuttgart, 15.11.2016
  • Herausforderungen und Haftungsrisiken bei der Finanzierung in der Unternehmensgruppe, FAZ Roundtable, Frankfurt a.M., 26.10.2016
  • Haftungsrisiken für Geschäftsführer/Vorstände bei Konzernfinanzierung am Beispiel von Cash Pooling, ZlnsO Jahrestagung, Köln, 06.10.2016
  • Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz, Tagesseminar FORUM, Frankfurt a.M., 29.06.2016
  • Herausforderungen und Haftungsrisiken bei der Finanzierung in der Unternehmensgruppe, Wirtschaftsfrühstück CMS Hasche Sigle, Stuttgart, 11.05.2016
  • Gesellschafterfinanzierung in der Unternehmensrestrukturierung, 11. Distressed Assets Konferenz, Frankfurt a.M., 16.03.2016
  • Gläubigerrechte im Insolvenzverfahren: Wie agiere ich in der Insolvenz meines Lieferanten oder Kunden?, IHK Freiburg, Freiburg, 25.11.2015
  • Risiken und Handlungsmöglichkeiten in der Insolvenz von Lieferanten, in-house­Vortrag Mandant, Stuttgart, 18.11.2015
  • Die insolvenzrechtliche Anfechtung - wie können Sie sich vor einer Insolvenzanfechtung schützen?, Wirtschaftsfrühstück CMS Hasche Sigle, Stuttgart, 11.11.2015
  • Haftung des Geschäftsführers im Schutzschirmverfahren aus Beratersicht, ZlnsO Jahrestagung, Köln, 25.09.2015
  • M&A in der Krise und Insolvenz - Chancen und Risiken, FAZ Roundtable, Frankfurt a.M., 21.09.2015
  • Gläubigerrechte im Insolvenzverfahren: Wie agiere ich in der Insolvenz meines Lieferanten oder Kunden?, IHK Stuttgart Bezirkskammer Böblingen, Böblingen, 07.05.2015
  • 10 Jahre DAK: Die Deals, die Trends, die Irrwege, 10. Distressed Assets Konferenz, Frankfurt, 16.04.2015
  • Gesellschaftsrecht vs. Insolvenzrecht - Möglichkeiten und Probleme in der Sanierung, 17. VGRJahrestagung, Frankfurt a.M., 14.11.2014
  • Aktuelle Entwicklungen bei M&A in Krise und Insolvenz, FAZ Roundtable, Frankfurt a.M., 27.10.2014
  • Gestaltungsalternativen zur doppelnützigen Treuhand aus Sicht der Kreditgeber, BearingPoint in-house-Seminar, München, 23.10.2014
  • Gläubigerrechte im Insolvenzverfahren - wie reagiere ich in der Insolvenz meines Lieferanten oder Kunden?, IHK Region Stuttgart, Freiburg, 03.06.2014
  • Fallstricke und Besonderheiten bei Kauf aus der Treuhand, 9. Distressed Assets Konferenz, Frankfurt, 26.03.2014
  • Aktuelle Entwicklungen bei M&A in Krise und Insolvenz, FAZ Roundtable, Frankfurt a.M., 22.05.2013
  • Schreckensszenario Insolvenz?, IHK Böblingen, Böblingen, 11.06.2013
  • Das ESUG als Beschleuniger für M&A Transaktionen, CMS Hasche Sigle Stuttgart, 14.05.2013
  • Distressed M&A: Optionen durch das neue Insolvenzrecht, 8. Distressed Assets Konferenz, Frankfurt M., 20.03.2013
  • Gläubigerstrategien nach ESUG, BUJ Workshop bei CMS Hasche Sigle Stuttgart,1 7.04.2013
  • Unternehmenskaufaus Krise und Insolvenz, Akademie Heideibergin Frankfurt/Main, 09.10.2012
  • Die Stellung des Gesellschafters im Insolvenzverfahren nach dem ESUG im Arbeitskreis Recht und Wirtschaft Nordbaden/Nordwürttemberg, Kanzlei Walter Sigle, Stuttgart, 19.07.2012
  • Das neue Insolvenzrecht - Auswirkungen auf die Praxis, IHK Böblingen, Böblingen, 20.06.2012
  • Das neue Insolvenzrecht in der betrieblichen Praxis - Betonfertigteil-Lieferanten in der Krise des Abnehmers, Fachforum Beton-Bauteile Süd, 20.03.2012
  • Die GmbH in Krise, Sanierung und Insolvenz, Kölner Tage, gemeinsam mit K. Schmidt, Vallender u.a. in Köln, 13./14.10.2011
  • Risiken und Handlungsmöglichkeiten in der Insolvenz von Lieferanten, Stuttgart, 04.07.2011
  • Überblick über die wesentlichen Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Insolvenz Regime in USA und Deutschland und deren Bedeutung für Immobilienfinanzierungen, Mannheim, 15.12.2010
  • Gewährleistungsansprüche in der Insolvenz, 25. Reutlinger Insolvenzrechtstag, Reutlingen, 23.04.2010
  • Wege aus der Krise - Ausschlusskriterien für die öffentlichen Förderprogramme und allgemeine insolvenzrechtliche Grenzen, CMS Hasche Sigle, Stuttgart, 30.03.2010
  • Lieferanteninsolvenz, IHK Heilbronn, Heilbronn, 08.07.2009
  • Insolvenzrecht im Überblick - Universität Würzburg, 06.07.2009
  • Stabilisierung von Finanzierungsstrukturen im Vorfeld und in der Sanierung, Mittelstandsforum, Stuttgart, 02.07.2009
  • Women in Business meet Law, CMS Hasche Sigle, Stuttgart, 01.07.2009
  • Wirtschaft im Abschwung - Chancen in der Krise, IHK Ulm, Ulm, 29.06.2009
  • Immobilien-Seminar, CMS Hasche Sigle, Stuttgart, 31.03.2009
  • Europäisches Gesellschafts- und Insolvenzrecht, 2. Tübinger Studientage, Tübingen, 17.02.2009
  • Wirtschaft im Abschwung - Chancen in der Krise, Stuttgart, 05.02.2009
  • Konzernfinanzierung - Wird nach der GmbHG-Reform (MoMiG) alles einfacher?, 5. Mittelstandsforum Baden-Württemberg, Stuttgart, 20.07.2008
  • Krise, Sanierung und Insolvenz der GmbH Kölner GmbH-Tage, Köln, 14./15.02.2008 und 12.02.2009
  • Europäisches Unternehmensinsolvenzrecht Europäischer Wirtschaftsjuristenkongress, Köln, 18.06.2007
  • Diskussionsbeitrag zum Cash Pooling beim 66. Deutschen Juristentag vom 19. bis 22.09.2006, Stuttgart
  • Unternehmenstransaktionen - leicht gemacht?! 3. Mittelstandstag Baden- Württemberg, 16.03.2006
  • Früherkennung und Verhalten in der Krise Veranstaltung der Wirtschaftsjunioren „Ist mein Unternehmen fit für die Zukunft", Stuttgart, 08.07.2005
  • Der Insolvenzplan als Mittel der Krisenbewältigung - Aufgabe, Funktion und Gestaltung, 3. Deutscher Unternehmertag, Frankfurt am Main, 19.10.2004
  • Aktuelle rechtliche Entwicklungen zum Cash-Pooling, Corporate and Business Law Committee der AmCham, Frankfurt am Main, 13.10.2004
  • Ihr Geschäftspartner kündigt Insolvenz an - Gläubigerverhalten und Haftungsrisiken sowie die Chancen eines Insolvenzverfahrens, Akademie für Weiterbildung Hohenheim und VdAW, Kirchheim/Teck, 06.04.2004
  • Kauf eines Unternehmens aus der Insolvenz, Seminar in Zusammenarbeit mit ALSTON & BIRD LLP, Stuttgart, 23.10.2003

Lehraufträge:

  • Lehrbeauftragte Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU), seit 2012
  • Lehrbeauftragte Andrassy Universität Budapest im Rahmen des LLM-Programms im europäischen Gesellschafts- und Insolvenzrecht, seit 2005
  • Dozententätigkeit bei Dr. Grannemann & von Fürstenberg, Fachanwaltskurse für Gesellschaftsrecht und für Insolvenzrecht, 2005 bis 2008
  • Lehrauftrag Akademie für Weiterbildung und Koordinierungsstelle für wissenschaftliche Weiterbildung, Hohenheim seit 2003
  • Lehrauftrag Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg im Rahmen der anwaltsorientierten Juristenausbildung seit 2002

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Ausbildung

  • 2003: Promotion zu einem gesellschafts- und insolvenzrechtlichen Thema bei Prof. Dr. Dr. Peter Hommelhoff (Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg)
  • 2000: Zweites Juristisches Staatsexamen
  • Während des Referendariats Repetitorin im öffentlichen Recht und Mitarbeit in verschiedenen Anwaltskanzleien
  • 1998: Erstes Juristisches Staatsexamen
  • 1996 - 1998: Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für deutsches und europäisches Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg bei Prof. Dr. Dr. Peter Hommelhoff
  • Studium der Rechtswissenschaften in Augsburg und Heidelberg
  • Tätigkeit bei der Deutschen Bundesbank
  • Bis 1993: Studium der Betriebswirtschaftslehre
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20/03/2024
3 Jahre StaRUG - eine Bestandsaufnahme zur praktischen Handhabung aktueller...
Ver­an­stal­tungs­rei­he CMS Wirt­schafts­früh­stück
13/03/2024
Wegbereiter der Sanierung – Verfahrenshilfen im StaRUG 
Ein Überblick über Inhalt und Anforderungen der planergänzenden Sa­nie­rungs­in­stru­men­te des StaRUG zum zielgerichteten Einsatz in der Praxis
01/03/2024
Neue CMS Blogserie: Steuern in Krise und Insolvenz
Gerät ein Unternehmen in die Krise oder gar in die Insolvenz stellen sich vielfältige Themen, auch steuerliche. Unsere neue Blogserie gibt den Überblick
14/02/2024
CMS begleitet Au­to­mo­bil­zu­lie­fe­rer Webasto beim Verkauf des La­de­ge­schäfts...
Köln – Webasto, einer der führenden Au­to­mo­bil­zu­lie­fe­rer weltweit, mit Hauptsitz in Stockdorf bei München, hat eine Mehr­heits­be­tei­li­gung an seinem Geschäft mit Ladelösungen verkauft. Das Ladegeschäft umfasst unter anderem Ladekabel, mobile Ladestationen und Wallboxen. Der deutsche Top-100-Au­to­mo­bil­zu­lie­fe­rer bleibt als Min­der­heits­ge­sell­schaf­ter an der Sparte beteiligt und will sich künftig auf seine Kern­ge­schäfts­fel­der konzentrieren. Im Jahr 2022 traf Webasto die strategische Entscheidung, einen Investor für das La­de­lö­sungs­ge­schäft zu suchen. Käuferin ist die Pri­va­te-Equi­ty-Ge­sell­schaft Transom Capital Group, mit Hauptsitz in Los Angeles, USA. Einen Kaufvertrag unterzeichneten beide Unternehmen am 7. Februar 2024. Über weitere Details der Transaktion haben die beteiligten Parteien Stillschweigen vereinbart. Ein CMS-Team um Lead Partner Klaus Jäger hat Webasto bei dem Verkauf umfassend rechtlich beraten. Das deutsche CMS-Team arbeitete dabei eng mit CMS-Teams aus Mexiko-Stadt und Peking sowie den US-Kanzleien Miller & Martin PLLC und Locke Lord LLP zusammen. Der Verkaufsprozess war sehr komplex. Die Komplexität ergab sich unter anderem daraus, dass vor dem Verkauf durch diverse Um­struk­tu­rie­rungs­maß­nah­men in verschiedenen Jurisdiktionen die zu verkaufende Einheit gestaltet werden musste. Webasto vertraute bereits in der Vergangenheit auf die Expertise von CMS, so zuletzt etwa beim Ankauf aller Anteile an der luxemburgischen Carlex Glass. Der 1901 gegründete Au­to­mo­bil­zu­lie­fe­rer Webasto konzentriert sich in Entwicklung, Herstellung und Vertrieb auf Dachsysteme und auf die Elektrifizierung von Fahrzeugen. Das Produktangebot umfasst öffenbare und feststehende Dächer, elektrische Hochvoltheizer und Batterien sowie Lösungen rund um das Ther­mo­ma­nage­ment. Zu den Kunden von Webasto zählen sowohl Hersteller von Per­so­nen­kraft­wa­gen, Nutzfahrzeugen und Booten als auch Händler und Endkunden. Im Jahr 2022 erzielte die Gruppe einen Umsatz von mehr als vier Milliarden Euro und beschäftigte rund 16.800 Mitarbeitende an mehr als 50 Standorten weltweit. CMS Deutschland Klaus Jäger, Lead Part­ner An­na-Le­na Löcherbach, Counsel Philipp Knopp, Senior As­so­cia­te Do­mi­nic Zimmer, Associate Nina Fink, Associate, alle Corporate/M&A Dr. Angela Emmert, Part­ne­rin Len­nard Martin Lürwer, Counsel Marcel Heinen, Senior Associate, alle Labor, Employment & Pensions Dr. Sebastian Cording, Partner Lars Howe, Associate Dr. Markus Kaulartz, Partner Dr. Reemt Matthiesen, Partner, alle TMC Dr. Alexandra Schluck-Amend, Partnerin Manuel Nann, Senior As­so­cia­te  Fran­zis­ka Fuchs, Senior Associate, alle Restructuring and Insolvency Lars Eckhoff, Partner Dr. Philipp Rohdenburg, Counsel, beide Commercial Dr. Dirk Smielick, Principal Counsel, Intellectual Property Dr. Christian Scherer, Partner, Real Estate & Public Barbara Bayer, Counsel, Banking, Finance & Insurance Moritz Pottek, Counsel, Antitrust, Competition & Trade Dr. Arne Burmester, Principal Counsel Conrad Gräwe, Legal Coordinator Romy Rosenhahn, Legal Coor­di­na­tor Ste­pha­nie Schulz, Legal Coor­di­na­tor Ste­ven Washington, Legal Coor­di­na­tor Tagrid Chahrour, Senior Legal Specialist Anke Clippingdale, Senior Legal Specialist Lisa Mattmann, Senior Legal Specialist Sarah Przybylski, Senior Legal Specialist Edris Trabzadah, Senior Legal Specialist Faraz Ahmad, Legal Specialist Jule Marie Holz, Legal Specialist Sofia Schreiner, Legal Spe­cia­list Alex­an­der Stadahl, Legal Specialist, alle Smart Operations CMS China Dr. Falk Lichtenstein, Partner, Corporate/M&A  CMS Mexiko Giancarlo Schievenini, Partner, Corporate/M&A   MILLER & MARTIN PLLC, Attorneys at Law, Chattanooga, USA Mike Marshall, Partner Joe De Lisle, Partner  Locke Lord LLP, Boston, USA Jonathan Joung, Part­nerPres­se­kon­takt pres­se@cms-hs. com   
14/02/2024
3 Jahre StaRUG – eine Zwischenbilanz
Dieser erste Beitrag der Blogserie StaRUG gibt einen Überblick über die Chancen und Schwierigkeiten bei der Anwendung des StaRUG in der Praxis
06/02/2024
Chinesischer Vertragspartner in der Krise – Was tun?
China gehört zu unseren wichtigsten Handelspartnern. Ein großes Handelsvolumen birgt jedoch Risiken. Umso wichtiger ist es, die eigenen Rechte zu kennen
06/12/2023
StaRUG – Eine „echte Option“ für Fi­nanz­in­ves­to­ren?
Die Wirtschaftswelt wird derzeit mit einer Vielzahl von Krisen konfrontiert: Die Immobilienkrise, die Energiekrise, der russische Angriffskrieg, die Aus­ein­an­der­set­zun­gen im Gazastreifen etc. Dieses Phänomen wird auch als Polykrise bezeichnet und zeichnet sich durch die Verflechtung einer Vielzahl paralleler Probleme aus, die zu einer selten dagewesenen Komplexität führen. Für Unternehmen bedeutet dies einerseits eine gesteigerte Kostenstruktur, z.B. durch gestiegene Energiekosten, Unterbrechungen der Lieferkette etc. Andererseits sind die Unternehmen gezwungen, sich durch Innovation an die sich ändernden Rah­men­be­din­gun­gen anzupassen, was nicht selten mit bedeutenden Investitionen verbunden ist.  Präventiver Re­struk­tu­rie­rungs­rah­men – StaRUG Bereits im März 2019 hat das EU-Parlament die Richtlinie zum künf­ti­gen „Prä­ven­ti­ven Re­struk­tu­rie­rungs­rah­men″ beschlossen und damit die Mitgliedstaaten verpflichtet, einen präventiven Re­struk­tu­rie­rungs­rah­men (auch „vor-in­sol­venz­li­ches Sa­nie­rungs­ver­fah­ren“ genannt) im nationalen Recht zu schaffen. Der deutsche Gesetzgeber hat daraufhin im Eiltempo das Gesetz über den Stabilisierungs- und Re­struk­tu­rie­rungs­rah­men für Unternehmen (StaRUG) verabschiedet, welches am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Das StaRUG beinhaltet Werkzeuge für eine vereinfachte Restrukturierung von Unternehmen außerhalb eines In­sol­venz­ver­fah­rens. Es schließt damit die Lücke zwischen der freien vor­insol­venz­li­chen Sanierung und der Sanierung über ein (gerichtliches) In­sol­venz­ver­fah­ren. Zudem bietet es den Vorteil, dass die Einleitung und Durchführung eines Sta­RUG-Ver­fah­rens im Gegensatz zu einem In­sol­venz­ver­fah­ren nicht veröffentlicht wird. Möglichkeiten im StaRUG Das StaRUG eignet sich insbesondere für eine finanzielle Sanierung von kriselnden Unternehmen. Hat ein Unternehmen dagegen überwiegend leis­tungs­wirt­schaft­li­che Schwierigkeiten, können diese nur schwer im Rahmen eines Sta­RUG-Ver­fah­rens gelöst werden. Zentrales Element des Sta­RUG-Ver­fah­rens ist der Re­struk­tu­rie­rungs­plan, vergleichbar mit einem Insolvenzplan. Im Gegensatz zum Insolvenzplan können über einen Re­struk­tu­rie­rungs­plan jedoch keine Ver­trags­ver­hält­nis­se beendet oder in Forderungen aus Ar­beits­ver­hält­nis­sen eingegriffen werden. Allerdings bietet der Re­struk­tu­rie­rungs­plan Mög­lich­kei­ten be­stehen­de konkrete Ver­trags­be­stim­mun­gen zu modifizieren, umfassende (Sa­nie­rungs-)Maß­nah­men auf Ge­sell­schaf­ter­ebe­ne umzusetzen und neue Finanzierungen an­fech­tungs­si­cher auszugestalten. Modifizierung bestehender Verträge Zwar bietet das StaRUG keine Möglichkeiten einzelne Verträge zu beenden, allerdings eröffnet es die Möglichkeit, konkrete Ver­trags­be­stim­mun­gen zu beenden oder zu ändern. Von besonderem Interesse kann dies bei für das Unternehmen nachteiligen Bedingungen in bestehenden Kreditverträgen sein. Man denke nur an einzuhaltende KPI's wie z.B. Min­dest­li­qui­di­tät, EBITDA etc. Unter Zuhilfenahme eines Re­struk­tu­rie­rungs­plans können solche Bestimmungen an die geänderten Rah­men­be­din­gun­gen des Unternehmens, gegebenenfalls auch gegen den Willen des jeweiligen Ver­trags­part­ners, angepasst werden. Restrukturierung der Passivseite und der Ge­sell­schaf­ter­struk­tur Von besonderem Interesse sind die Möglichkeiten, des StaRUG zur Restrukturierung der „Pas­siv­sei­te“ kri­seln­der Unternehmen und Änderung der Ei­gen­tü­mer­struk­tur, wie z.B. die Neugestaltung der Finanzierungs- und Ge­sell­schaf­ter­struk­tur. Unter anderem kann das Ausscheiden aller oder einzelner (Min­der­heits-)Ge­sell­schaf­ter sowie der Eintritt neuer Gesellschafter, z.B. im Wege des Debt-to-Equity Swaps geregelt werden. Daneben besteht die Möglichkeit für einzelne oder alle Finanzierer einen HairCut (ganzer oder teilweiser Verzicht auf das jeweils zur Verfügung gestellte Kapital) vorzusehen oder eine komplette oder teilweise Neufinanzierung an­fech­tungs­si­cher abzuschließen. Auch eine Kombination vorgenannter Maßnahmen ist ohne weiteres möglich. Insbesondere ist ein StaRUG-Verfahren dann von Interesse, wenn sich einzelne Gläubiger oder (Min­der­heits-)Ge­sell­schaf­ter einer vor­insol­venz­li­chen Sanierung in den Weg stellen. Hier bietet das StaRUG die Möglichkeit, Maßnahmen gegen den Willen Einzelner umzusetzen. Ähnlich dem Insolvenzplan werden die vom Re­struk­tu­rie­rungs­plan Betroffenen in einzelne, von der Art der Forderung abhängige, Gruppen zusammengefasst. Zur Annahme des Re­struk­tu­rie­rungs­plans müssen in jeder Gruppe mindestens 75% der vertretenen Stimmrechte dem Re­struk­tu­rie­rungs­plan zustimmen (§ 25 StaRUG). Es besteht jedoch die Möglichkeit einzelne Gruppen zu überstimmen („cross-class cram down“, § 26 StaRUG), indem die Mehrheit der Gruppen mit der erforderlichen Stimm­rechts­mehr­heit dem Re­struk­tu­rie­rungs­plan zustimmt. Gleichzeitig dürfen die Mitglieder der überstimmten Gruppe durch den Re­struk­tu­rie­rungs­plan nicht schlechter gestellt werde als ohne diesen. Die Gruppenbildung sowie die erforderliche Ver­gleichs­rech­nung sind daher von entscheidender Bedeutung und müssen mit größter Sorgfalt vorgenommen werden.
06/12/2023
Nachhaltigkeit in der Un­ter­neh­mens­füh­rung
Das Thema Nachhaltigkeit ist in den letzten Jahren immer bedeutsamer geworden. Inzwischen haben Geschäftsleiter nicht mehr nur eine Verantwortung für die wirtschaftliche Performance ihres Unternehmens, sondern sie müssen zudem für die Einhaltung bestimmter sozialer, ethischer und umweltrelevanter Standards sorgen. Das führt zu einer deutlichen Verlagerung der Zielsetzung von Unternehmen: weg von der (bloßen) Ge­winn­ma­xi­mie­rung (shareholder value) hin zur Ausrichtung an den Bedürfnissen verschiedener In­ter­es­sen­grup­pen (stakeholder value). Nach­hal­tig­keits­ver­pflich­tun­gen im un­ter­neh­me­ri­schen Alltag Unter der Abkürzung ESG (Environmental, Social and Governance) vereinen sich verschiedene Konzepte zur Nach­hal­tig­keits­aus­rich­tung, die teilweise gesetzlich geregelt sind, zu denen sich Unternehmen zum Teil aber auch freiwillig bekennen. Umfasst werden Themen wie Compliance, Ar­beit­neh­mer­rech­te, Chan­cen­gleich­heit und Umweltschutz.  Beachtung gesetzlich normierter Nach­hal­tig­keits­ver­pflich­tun­gen Gesetzlich normierte Nach­hal­tig­keits­ver­pflich­tun­gen findet man inzwischen sowohl auf internationaler als auch auf nationaler Ebene. Das wohl bekannteste „ESG-Gesetz“ in Deutschland ist das seit 2023 geltende Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setz (LkSG), wonach Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden ab 2024 Lieferketten einer fortdauernden Prüfung im Hinblick auf menschenrechts- und umweltbezogene Risiken zu unterziehen ha­ben. Ge­schäfts­lei­ter müssen gesetzlich normierte Nach­hal­tig­keits­ver­pflich­tun­gen zwingend beachten. Insofern handelt es sich um eine sog. gebundene Entscheidung ohne Er­mes­sens­spiel­raum. Aufgrund der Le­ga­li­täts­pflicht haben Geschäftsleiter sicherzustellen, dass ihr Unternehmen so organisiert ist, dass keine Gesetze verletzt werden. Kommt es gleichwohl zur Verletzung einer gesetzlich vorgesehenen Nach­hal­tig­keits­norm und entsteht dadurch ein kausaler Schaden, droht die persönliche, unbeschränkte Haftung des Ge­schäfts­lei­ters gegenüber der Gesellschaft (§ 43 GmbHG, § 93 AktG, § 116 AktG). Er­mes­sens­spiel­raum bzgl. freiwilliger ESG-Standards Anders verhält es sich mit freiwilligen ESG-Standards. Hier steht Ge­schäfts­lei­tern ein Er­mes­sens­spiel­raum zu: Im Rahmen un­ter­neh­me­ri­scher Entscheidungen müssen Geschäftsleiter das Für und Wider der Einhaltung dieser Standards abwägen. Kommt es infolge einer solchen un­ter­neh­me­ri­schen Entscheidung zu einem Schaden, genießen Geschäftsleiter nur dann die Haf­tungs­pri­vi­le­gie­rung der sog. Business Judgement Rule, wenn die Entscheidungen auf Grundlage angemessener Informationen zum Wohle der Gesellschaft und unbeeinflusst von Eigen- oder Drittinteressen getroffen wurden. Dabei hat die Ge­winn­ma­xi­mie­rung nicht immer Vorrang: Zwar dient diese (vordergründig) dem Wohle der Gesellschaft. Geschäftsleiter müssen aber selbst freiwillige ESG-Standards be­rück­sich­ti­gen, denn deren Nichteinhaltung kann zu immensen Imageschäden führen, die den Un­ter­neh­mens­er­folg nachhaltig gefährden können. ESG-Faktoren müssen daher im Rahmen einer un­ter­neh­me­ri­schen Entscheidung möglicherweise stärker berücksichtigt werden als eine gegebenenfalls nur kurzfristige Ge­winn­ma­xi­mie­rung. Käme ein Gericht zu dem Ergebnis, dass die Abwägung er­mes­sens­feh­ler­haft und daher die Entscheidung nicht zum Wohle der Gesellschaft erfolgte, käme der Geschäftsleiter nicht in den Genuss des Haf­tungs­pri­vi­legs der Business Judgement Rule. Mit anderen Worten: die Nicht­be­rück­sich­ti­gung selbst freiwilliger ESG-Standards kann für Geschäftsleiter gefährlich werden. Mittelbar wirkt sich der Umgang mit diesen Standards über die Re­port­ing-Ver­pflich­tun­gen und damit auf das Ansehen (und Rating) des Unternehmens in der Öffentlichkeit aus.  Einfluss der Stakeholder Studien belegen, dass Kunden von Unternehmen erwarten, zu ESG-Themen eine klare Haltung zu entwickeln. Erfüllt ein Unternehmen diese Erwartungen nicht, riskiert es einen Vertrauens- und Re­pu­ta­ti­ons­ver­lust. Der entstandene Imageschaden lässt sich – wenn überhaupt – nur mit hohen Marketingkosten beheben. Ebenfalls empirisch belegt ist, dass Investoren Nachhaltigkeit vermehrt in In­ves­ti­ti­ons­ent­schei­dun­gen einfließen lassen. Nicht zuletzt spielt in Zeiten zunehmenden Personal- und Fach­kräf­te­man­gels und der damit verbundenen Risiken für das Unternehmen der Einfluss einer positiven, nachhaltigen Un­ter­neh­mens­kul­tur eine entscheidende Rolle für die Attraktivität als Arbeitgeber und somit für die Gewinnung und das Halten von Personal.  Das geht doch nur die Großen an! Oder? Zunehmend sind auch mittlere und kleinere Unternehmen von Nach­hal­tig­keits­an­for­de­run­gen betroffen. Dies zeigt sich beispielhaft in der Herabsetzung des Mit­ar­bei­ter-Schwel­len­werts für die Anwendbarkeit des LkSG ab 2024. Noch deutlicher wird dies bezüglich nicht ausdrücklich geregelter An­for­de­run­gen: Best-Prac­ti­ce-Stan­dards entfalten Aus­strah­lungs­wir­kung wie beispielsweise der Deutsche Corporate Governance Kodex auf die Einbeziehung von Nach­hal­tig­keits­aspek­ten in das Ri­si­ko­ma­nage­ment. Unmittelbar nur für größere Unternehmen geltende Pflichten werden über die Lieferkette, erwartete Ratings oder aufgrund von Be­richts­pflich­ten „von oben nach unten durchgereicht“ und auch Ban­ken­fi­nan­zie­rung setzt zunehmend die Erfüllung bestimmter Nach­hal­tig­keits­kri­te­ri­en voraus. Fazit Geschäftsleiter kommen nicht umhin, sich mit gesetzlichen und selbst freiwilligen ESG-Standards aus­ein­an­der­zu­set­zen – nicht nur zur Ri­si­ko­ver­mei­dung, sondern auch zur Wahrnehmung der damit verbundenen Chancen. Unternehmen, die sich rechtzeitig mit der Frage der passenden Einbeziehung in die Un­ter­neh­mens­stra­te­gie beschäftigen und sich mit einer strukturierten, chancen- und risikobasierten Herangehensweise den Her­aus­for­de­run­gen stellen, dürften klar im Vorteil sein. 
27/11/2023
Zukunft gesichert: CMS begleitet In­sol­venz­ver­wal­tung des Tra­di­ti­ons­un­ter­neh­mens...
Stuttgart – Die Zukunft des rund 123 Jahre alten Tra­di­ti­ons­un­ter­neh­mens Weck ist gesichert. Die weltweit tätige Alternative Investment Gruppe AURELIUS konnte sich in einem kompetitiven Bieterprozess...
09/11/2023
Krise in der Im­mo­bi­li­en­wirt­schaft
Die Im­mo­bi­li­en­wirt­schaft steht vor großen Her­aus­for­de­run­gen: gestiegene Preise, Roh­stoff­knapp­heit und Fach­kräf­te­man­gel. Für viele Unternehmen der Branche stellt sich daher die Frage, welche Möglichkeiten bestehen, die aktuelle Krise zu überstehen und sich gegen daraus erwachsende Risiken abzusichern. 9. November 2023 - Web­i­nar: Im­mo­bi­li­en­be­stands­hal­ter in der Krise – was tun?Nicht nur Pro­jekt­ent­wick­ler, sondern auch Im­mo­bi­li­en­be­stands­hal­ter stehen wegen der geänderten Rah­men­be­din­gun­gen am Immobilienmarkt vor großen Her­aus­for­de­run­gen. Gestiegene Fi­nan­zie­rungs­kos­ten zwingen zu einer Abwertung der Im­mo­bi­li­en­be­stän­de, Banken fordern zusätzliches Eigenkapital, anstehende Refinanzierungen sind nur zu höheren Zinsen möglich und auch das Geschäft vieler Mieter ist wegen hoher Energiekosten und teurerer Lieferketten bedroht. Entsprechend stellen sich für alle Beteiligten, namentlich Eigentümer, Finanzierer und Nutzer vielfältige Fragestellungen. Welche Hand­lungs­op­tio­nen stehen den Akteuren offen? Wie kann die jeweilige Rechtsposition gesichert werden? Wie können An­fech­tungs­ri­si­ken vermieden werden etc.? Mit unserem integrierten Team beleuchten wir die un­ter­schied­li­chen Szenarien und gehen dabei gern auf Ihre Fragen ein.
19/10/2023
Nachhaltigkeit in der Krise und Insolvenz – Fluch oder Segen?
Die Implementierung von ESG-Vorgaben im Kri­sen­früh­erken­nungs­sys­tem und deren Einhaltung ist ein (gewichtiger) Bestandteil zum kri­sen­re­si­li­en­ten Unternehmen
05/10/2023
Cash-Pooling und Un­ter­neh­mens­ver­trä­ge in Krise & Insolvenz
Rechtssichere Gestaltung und Kri­sen-/In­sol­venz­pro­phy­la­xe