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Martina Hidalgo

Partnerin
Rechtsanwältin | Fachanwältin für Arbeitsrecht

CMS Hasche Sigle
Nymphenburger Straße 12
80335 München
Deutschland
Sprachen Deutsch, Englisch

Martina Hidalgo hat sich auf den Bereich des Individual- und Kollektivarbeitsrechts einschließlich angrenzender sozialversicherungsrechtlicher Themen spezialisiert. Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der arbeitsrechtlichen Begleitung von Transaktionen und Umstrukturierungen sowie den damit verbundenen Verhandlungen mit dem Betriebsrat und der Gewerkschaft. Ferner berät sie Unternehmen zu allen arbeits- und dienstvertragsrechtlichen Fragen, vor allem auch im Zusammenhang mit Vergütungsmodellen. Martina Hidalgo wird häufig von Geschäftsführern und Personalleitern als „Sparringspartner“ angefragt, um strategische Fragen zu diskutieren und entsprechende Projekte im HR-Bereich aufzusetzen.

In führenden Branchenrankings wird Martina Hidalgo regelmäßig empfohlen und wurde aufgrund ihres beruflichen Erfolgs im Handelsblatt porträtiert. Sie ist seit 1997 Rechtsanwältin und seit 2002 Partnerin bei CMS, zuvor war sie für eine Londoner Kanzlei tätig.

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Führender Name im Arbeitsrecht (über 50 Jahre)

JUVE Handbuch, 2023/2024

„Oft empfohlen“ für Arbeitsrecht

JUVE Handbuch, 2023/2024

„flexibel, geht auf ihre Mandanten ein“, Mandant; „hart in der Verhandlung, kollegial, lösungsorientiert“, Wettbewerber

JUVE Handbuch, 2021/2022

Führende Beraterin im Arbeitsrecht (über 50 Jahre)

JUVE Handbuch, 2021/2022

Nennung als Top Anwalt für den Bereich Arbeitsrecht

WirtschaftsWoche Top-Kanzleien 2021; In Kooperation mit: Handelsblatt Research Institute

„faszinierendes Ad-hoc-Fachwissen, hoch professionelle Verhandlung“, Mandant

JUVE Handbuch, 2020/2021

„Oft empfohlen“ für Arbeitsrecht

JUVE Handbuch, 2020-2022

„100% termintreu, ohne Ausnahme immer sorgfältig, faszinierendes u. umf. Ad-hoc-Fachwissen“, „nur bei schwierigen oder komplexen Fällen im Einsatz, dabei ist ihr absoluter Einsatz bei der Terminvorbereitung von Gerichtsterminen u. ihr Kampfgeist bemerkenswert“, Mandanten

JUVE Handbuch, 2022/2023

Führende Beraterin im Arbeitsrecht (über 50 Jahre)

JUVE Handbuch, 2022/2023

„Oft empfohlen“ für Arbeitsrecht

JUVE Handbuch, 2022/2023

Ausgewählte Referenzen

  • Betreuung der BRITAX Römer Kindersicherheit GmbH bei Restrukturierungen und der Verlagerung des Standorts
  • Beratung von Burger King Corporation beim Verkauf der deutschen Tochtergesellschaft mit ihren 91 konzerneigenen deutschen Restaurants
  • Beratung von NSN bei der Schließung einer Tochtergesellschaft mit ca. 1.000 Mitarbeitern an 16 Standorten
  • Beratung von Unify bei dem Outsourcing des Field Service in fünf Jurisdiktionen
  • Beratung der Allianz SE zu Fragen des variablen Vergütungssystems
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Mitgliedschaften und Funktionen

  • Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein
  • European Employment Lawyers’ Association (EELA)
  • Deutscher Arbeitsgerichtsverband
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Veröffentlichungen

  • "3G-Regelung im Betrieb - Nicht so unzulässig wie gedacht", NJW 43/2021, S. 3151 ff.
  • "Beschäftigte in Rentenalter: Was Unternehmen beachten müssen", humanresourcesmanager.de am 09.02.2021
  • "Homeoffice im EU-Ausland - Relevanz des Sozialversicherungsrechts für Arbeitgeber", NZA, 2021, 19 Mitautor Dr. Christoph Ceelen
  • "Massenentlassungsanzeige: Keine Konsultationen mit der Schwerbehindertenvertretung, aber unionsrechtlicher Betriebsbegriff", DB 35, 31.08.2020
  • "Arbeitsschutz im Home Office - ein Lösungsvorschlag", NZA 21/2019, S. 1449
  • "Kein allgemeiner Informationsbeschaffungsanspruchdes Wirtschaftsausschusses im Konzernverbund", Der Betrieb (DB) 2018, 2505, Mitautorin Dr. Barbara Bittmann
  • "Selbstständigkeit im Bereich der Informationstechnologie", Der Betrieb (DB) 2018, 1991
  • "Keine Mitbestimmung bei Anwendung eines tariflichenVergütungssystems nach Betriebsübergang", Der Betrieb (DB) 2018, 1865
  • "Kein zweiter „Emmely“-Fall : 40 Jahre Betriebszugehörigkeitschlagen Shopping während der Arbeitszeit", Der Betrieb (DB) 2018, 1470
  • "Geltung eines Haustarifvertrags nach Verschmelzung", Der Betrieb (DB) 2017, 1331
  • "Betriebsratsmitbestimmung bei Mitarbeiterbefragungen", Der Betrieb (DB) 2017, 1518
  • Lunk, AnwaltFormulare Arbeitsrecht, 3. Auflage 2017, "Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten", Deutscher Anwaltverlag, S. 1478-1521
  • Lunk, AnwaltFormulare Arbeitsrecht, 3. Auflage 2017, Schriftsätze Verträge Erläuterungen, Schutzschrift des Arbeitgebers gegen den Antrag des Betriebsrats im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Unterlassung einer Betriebsänderung, Deutscher Anwaltverlag, S. 1843-1851
  • Lunk, AnwaltFormulare Arbeitsrecht, 2. Auflage 2014, Schutzschrift des Arbeitgebers gegen den Antrag des Betriebsrats im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Unterlassung einer Betriebsänderung, Deutscher Anwaltverlag, S. 1621-1628
  • Lunk, AnwaltFormulare Arbeitsrecht, 2. Auflage 2014, Unterlassung einer Betriebsänderung, Deutscher Anwaltverlag, S. 1539-1546
  • Lunk, AnwaltFormulare Arbeitsrecht, 2. Auflage 2014, Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten, Deutscher Anwaltverlag, S. 1288-1327, Mitautorin Katrin Stamer
  • "Flexibilisierung von Arbeitsbedingungen in der unternehmerischen Praxis", de Gruyter Verlag, 2014, Hg. und Mitautoren Alexander Bissels, Martina Hidalgo
  • "Die betriebsverfassungsrechtlichen Folgen des Widerspruchs bei einem Betriebsübergang", NZA 2014, 290, Mitautor Dr. Michael Kobler
  • "Flexibilisierung von Bonusregelungen – eine unlösbare Aufgabe", NZA 2012, 1071, Mitautoren Dr. Oliver Simon, Maximilian Koschker
  • "(Nicht-) Beteiligung des Betriebsrats bei der Aufstellung eines Punkteschemas zur Sozialauswahl", Der Betrieb 2007, S. 914 ff
  • "Praktische Handhabung von Massenänderungskündigungen", NZA 2007, 1254, Mitautorin Dr. Annemarie Mauthner
  • "Alle Geschäftsführer in die gesetzliche Rentenversicherung?", Betriebs-Berater 2006, S. 602 ff
  • "Reizvolle Extras - Die Einordnung von Zielboni", DATEV magazin 4/2006 2006, S. 52 f, Mitautorin Dr. Claudia Rid
  • "Wie flexibel können Zielbonussysteme sein?", Betriebs-Berater 2005, S. 2686 f
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Vorträge

  • "Desksharing, Homeoffice und Co.: Welche arbeitsrechtlichen Aspekte bei der Umsetzung neuern Arbeitsplatzkonzepte zu beachten sind" Webinar, DGVU, München, 25.01.2022
  • "Mobiles Arbeiten post COVID - Update zu aktuellen Fragestellungen", BVAU Regionalgruppe Südost, München, 06.05.2021
  • "Arbeitsschutz im Homeoffice", Webinar, 01.02.2021, Mitreferent Dr. Martin LützelerWichtige Fragen rund um das mobile Arbeiten und das Homeoffice, Webinar, 13.01.2021
  • "Home Office im Ausland - woran Arbeitgeber denken sollten", Arbeit und Arbeitsrecht (AuA), München, 24.11.2020, Mitreferentin Dr. Isabella Denninger
  • "Arbeitsschutz im Home Office – ein Lösungsansatz", Webinar, AUA und BVAU, 03.09.2020
  • "Home Office Tätigkeit", Vortrag für Bayerischen Handwerkstag, Bad Wiessee 21.01.2020
  • "Rechtliche Rahmenbedingungen der Home Office Tätigkeit", Rechtsanwaltskammer München, München 26.11.2019
  • "Ausgewählte Neuregelungen im Arbeitsrecht", BVAU, München, 22.02.2017
  • "Rechtliche Rahmenbedingungen von Freiwilligenprogrammen", Rechtsanwaltskammer München im Rahmen der Fachanwaltsausbildung, München, 04.10.2016
  • "Strategisches Klauselmanagement bei der Arbeitsvertragsgestaltung", HR Fitness Club, München 21.09.2016
  • "Aktuelle Rechtsprechung zur Massenentlassung", Vortrag im Rahmen der Aussprachetagung der Rechtsanwaltskammer München, Seeshaupt 15.03.2014
  • Regelmäßige Vorträge im Rahmen der Reihe "HR Fitness Club" zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen (zusammen mit Dr. Nina Hartmann)
  • "Umgang mit leistungsschwachen Mitarbeitern" Seminar für NetzwerkHolz, München 31.01.2007, Hamburg 07.02.2007, Leipzig 14.02.2007 und 22.03.2007
  • "Aktuelle Rechtsprechung zur betriebsbedingten Kündigung", Vortrag für die Rechtsanwaltskammer München im Rahmen der Fachanwaltsausbildung, München 17.10.2006
  • Seminar für NetzwerkHolz zum Thema "Arbeitsrecht für Führungskräfte", Hamburg, 05.04.2006
  • Vortrag für den Fortbildungslehrgang Betriebswirt Landschaftsbau zum Thema "Arbeitsrecht für Führungskräfte" vom 07.03. bis 08.03.2006 in Weihenstephan (zusammen mit Dr. Ute Bartholomä)
  • Vortrag vor der Rechtsanwaltskammer München im Rahmen der Fachanwaltsausbildung zum Thema "Wie flexibel können Zielbonussysteme sein?", München 18.10.2005 i
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Ausbildung

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München
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Feed

04/05/2023
CMS begleitet Mutares bei Mehrheitserwerb an der BEW-Um­form­tech­nik von...
München – Die börsennotierte Pri­va­te-Equi­ty-Be­tei­li­gungs­ge­sell­schaft Mutares SE & Co. KGaA hat den Erwerb von 87,5 Prozent der Anteile an der BEW-Um­form­tech­nik GmbH vollzogen. Mutares erwirbt die...
06/01/2022
FAQ - Neues In­fek­ti­ons­schutz­ge­setz: 3G am Arbeitsplatz
Stand: 06.01.2022  Mit dem Gesetz zur Änderung des In­fek­ti­ons­schutz­ge­set­zes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wird durch den geänderten § 28b IfSchG 3G für Arbeitsstätten vorgeschrieben. Zugang zur Arbeitsstätte haben dann nur noch geimpfte, genesene und getestete Personen. Für Arbeitgeber bedeutet dies viel Überwachungs- und Do­ku­men­ta­ti­ons­auf­wand. Wie immer im Zusammenhang mit Verstößen gegen CO­VID-19-Vor­schrif­ten sind die Bußgelder sehr hoch. Das Gesetz sieht darüber hinaus auch vor, dass Arbeitgeber im Rahmen des tatsächlich Möglichen dazu verpflichtet werden können, ihren Mitarbeitern Homeoffice anzubieten. Die Arbeitnehmer wiederum sind grundsätzlich verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen. Wir rechnen mit einem sehr zeitnahen Inkrafttreten der Regelungen. Was Sie dazu wissen müssen, finden Sie in unseren FAQ „Neues In­fek­ti­ons­schutz­ge­setz: 3G am Arbeitsplatz“. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen, wenn wir Ihnen darüber hinaus behilflich sein können.
08/12/2021
2022 - Themen, die Sie bewegen werden
2021 war ein Jahr, in dem vieles im Wandel war – das zeigt nicht zuletzt die Wahl einer neuen Bundesregierung. Der Trend zur Veränderung und der darin liegenden Innovation wird auch im Jahr 2022 nicht abreißen. Im Gegenteil: Themen wie Nachhaltigkeit, New Work und eine zunehmende Digitalisierung in allen un­ter­neh­me­ri­schen Bereichen rücken in den ge­sell­schaft­li­chen Fokus und werden die Zukunft maßgeblich be­ein­flus­sen. Mit den Chancen, die diese Themen bieten, werden Unternehmen aber auch mit neuen Her­aus­for­de­run­gen konfrontiert – sei es die Implementierung neuer Vorgaben im Bereich des Klimaschutzes, die Umsetzung des Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­set­zes oder die Umwandlung hin zu einem nachhaltigen Arbeitgeber. All dies erfordert Ver­än­de­rungs­be­reit­schaft und In­no­va­ti­ons­kraft, fördert aber gleichzeitig die eigene wirtschaftliche Stärke und Wett­be­werbs­fä­hig­keit. Wie können Unternehmen den aktuellen Umbruch für ihr eigenes Wachstum nutzen? Welche Her­aus­for­de­run­gen müssen hierbei berücksichtigt werden? Wo liegen rechtliche Vorgaben, die beachtet werden müssen?Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Themen des Jahres 2022. Wir begleiten Sie dabei, den anstehenden Umschwung erfolgreich zu gestalten, und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen!
08/12/2021
Arbeitsrecht als Bestandteil von CSR-Strategien
Nachhaltiges Wirtschaften – neuer Wett­be­werbs­fak­tor Nachhaltiges Wirtschaften ist nicht nur Ausdruck ge­sell­schaft­li­cher Verantwortung. Es ist ein Wett­be­werbs­fak­tor. Ge­schäfts­part­ner, Kunden und Investoren wollen zunehmend sehen, ob es im Unternehmen eine professionelle Strategie gibt, die über reines Marketing hinausgeht, sowie welche konkreten Maßnahmen damit verbunden sind. In­ves­ti­ti­ons­ent­schei­dun­gen werden verstärkt hiervon abhängig gemacht. Auch für Ar­beit­neh­me­rin­nen und Arbeitnehmer ist Nachhaltigkeit von hoher Bedeutung, was in Zeiten des Fach­kräf­te­man­gels und des „War for Talent“ aufgegriffen werden muss. Inklusives und dis­kri­mi­nie­rungs­frei­es Arbeitsumfeld Die Schaffung eines inklusiven und dis­kri­mi­nie­rungs­frei­en Arbeitsumfelds gehört zu den wesentlichen Bestandteilen von nachhaltigem Wirt­schaf­ten. Be­reits das Allgemeine Gleich­be­hand­lungs­ge­setz implementiert die Pflicht des Arbeitgebers, dass Be­nach­tei­li­gun­gen zum Beispiel aufgrund der ethnischen Herkunft, der Religion, einer Behinderung oder des Alters verhindert oder beseitigt werden. Im Hinblick auf Menschen mit Behinderung sieht § 166 SGB IX die Pflicht des Arbeitgebers vor, mit Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tung und Betriebsrat eine In­klu­si­ons­ver­ein­ba­rung zu treffen. Inhalt wären konkrete Maßnahmen und/oder Ziele, um die Beschäftigung und die Aufstiegschancen schwer­be­hin­der­ter Menschen im Unternehmen zu erhöhen. Da eine solche Vereinbarung nicht erzwingbar ist, führt sie allerdings ein Schat­ten­da­sein.Für lang­zeit­er­krank­te Ar­beit­neh­me­rin­nen und Arbeitnehmer besteht für Arbeitgeber die Verpflichtung, ein betriebliches Ein­glie­de­rungs­ma­nage­ment (BEM) durchzuführen, um zu klären, wie deren Ar­beits­un­fä­hig­keit überwunden, ihr vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Diese gesetzlichen Verpflichtungen einzuhalten, ist das eine und für viele Arbeitgeber eine Selbst­ver­ständ­lich­keit. Etwas anderes wäre es aber, diese gesetzlichen Verpflichtungen sowie Vorgaben professioneller Nach­hal­tig­keits­stan­dards zum Anlass zu nehmen und hieraus positiv weitere Maßnahmen abzuleiten, um ein (noch) inklusiveres, diverseres und dis­kri­mi­nie­rungs­freie­res Arbeitsumfeld zu schaffen. Denkbar wäre eine (freiwillige) Quote mit Blick auf das Geschlecht, die sexuelle Identität oder aber die Ethnie. Denkbar wäre auch, Inklusion und BEM als Chance zu verstehen, mit Leben zu füllen und damit dann auch proaktiv zu werben.  „Nach­hal­ti­ge“ Ver­gü­tungs­mo­del­le Ideen zur Reduzierung des CO2-Footprints gibt es viele. Die Schwierigkeit in der Praxis liegt darin, ein Konzept und konkrete Maßnahmen zu erarbeiten, diese umzusetzen und über Kennzahlen messbar zu machen. Führungskräfte und gegebenenfalls Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen dafür entsprechend motiviert und incentiviert werden. Deshalb gehen Unternehmen zunehmend dazu über, ihre Ziel­ver­ein­ba­run­gen anzupassen und neue Ver­gü­tungs­mo­del­le zu entwickeln. Die damit einhergehenden rechtlichen Fragestellungen sind vielfältig, wie zum Beispiel Rück­zah­lungs­ver­ein­ba­run­gen. Hier kann man sich der Regulatorik bedienen, die man aus dem Bankensektor schon lange kennt.  „Nach­hal­ti­ge“ Benefits Auch bei der Gewährung von Zusatzleistungen kann Nachhaltigkeit miteinfließen. Der traditionelle Dienstwagen ist noch lange nicht tot. Allerdings denken auch hier Unternehmen um. Um den CO2-Footprint zu senken, wird vielfach das An­ge­bots­port­fo­lio weg vom Verbrenner hin zur Elek­tro­mo­bi­li­tät umgestaltet. Bestehende Dienst­wa­gen­richt­li­ni­en müssen angepasst werden. Zunehmend werden als „Benefit“ oder Ver­gü­tungs­be­stand­teil aber auch Dienstfahrräder angeboten. Das gute alte Jobticket erlebt ebenfalls eine Renaissance. In diesem Zusammenhang ist auch an die Anpassung von Rei­se­kos­ten­richt­li­ni­en zu denken: Teams-Meeting vor Präsenzmeeting, Bahnfahrt vor Flug.  „Nach­hal­ti­ge“ Ar­beits­be­din­gun­gen Ebenfalls zu professioneller Nachhaltigkeit zählen Ar­beits­be­din­gun­gen, die Notwendigkeiten der Ar­beit­neh­me­rin­nen und Arbeitnehmer berücksichtigen und damit Chan­cen­gleich­heit fördern. Mittel hierzu sind die Flexibilisierung von Arbeitszeit und Arbeitsort, damit private und berufliche Interessen in Einklang gebracht werden können. Hierunter zu fassen sind auch Möglichkeiten wie – bezahlt oder unbezahlt – ein Sabbatical zu machen oder gegebenenfalls in teuren Ballungsräumen „günstige“ Werkswohnungen beziehen zu können.  Implementierung eines Com­pli­ance-Sys­tems Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter spielen aber auch bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und un­ter­neh­me­ri­scher Sorg­falts­pflich­ten (wie zum Beispiel des neuen Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­set­zes) eine wichtige Rolle, da oft sie es sind, die als Erste Missstände wahrnehmen. Deshalb wird in der Regel ein un­ter­neh­mens­in­ter­nes Com­pli­ance-Sys­tem implementiert. Dieses beinhaltet üblicherweise Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men (zum Beispiel durch Schulungen), ein Melde- und Be­schwer­de­ver­fah­ren und regelt im Fall von Verstößen Ab­hil­fe­maß­nah­men. Die sogenannten „Whist­le­b­lo­wing-Hot­lines“ werden mit Umsetzung der EU-Whist­le­b­lo­wing-Richt­li­nie verpflichtend werden. Bei allen zuvor genannten Aspekten gilt, dass sie arbeitsrechtlich sorgfältig umzusetzen sind und dass Mit­be­stim­mungs­rech­te des Betriebsrats gewahrt werden müssen. Handlungsbedarf und Vorzüge schnellen Handelns Losgelöst von den ohnehin bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen und dem damit einhergehenden Handlungsbedarf, kann somit eine konsequente – und gegebenenfalls weiter gehende – CSR-Strategie einen Wett­be­werbs­vor­teil begründen. Zugleich könnte sie für Re­crui­tin­g­maß­nah­men genutzt werden und Investoren, Ge­schäfts­part­nern und Kunden demonstrieren, dass Nachhaltigkeit für Sie nicht nur ein PR-Thema ist, sondern professionell in Ihr Unternehmen implementiert wird. Außerdem bereiten Sie sich vorausschauend auf mögliche tiefer gehende gesetzliche CSR-Pflichten vor, die auf europäischer Ebene in den kommenden Jahren entwickelt werden dürften. 
22/10/2021
3G im Betrieb: So könnte es gehen
Die Einführung sowohl einer allgemeinen Testpflicht als auch einer 3G-Regel im Betrieb ist möglich – wenn die konkrete Ausgestaltung stimmt
07/10/2021
Corona-Impfung – wie sieht die betriebliche Praxis aus?
Das Thema „Co­ro­na-Imp­fung“ ist aktuell wie nie. Wir haben gefragt, wie Unternehmen mit Impfangeboten, Fragen nach dem Impfstatus oder der Anwendung der 3G-Regel („geimpft, getestet, genesen“) umgehen. Fast 150 Unternehmen aus 16 verschiedenen Branchen haben geantwortet. Von 149 Unternehmen…
12/03/2021
Anspruch auf Ho­me­of­fice-Tä­tig­keit statt Änderung des Arbeitsortes?
Einen Anspruch auf Homeoffice gibt es in Deutschland nach wie vor nicht. Das Arbeitsgericht Berlin gewährte ihn trotzdem, als ein Arbeitgeber seine Ver­triebs­ak­ti­vi­tä­ten in der Zentrale bündelte und...
10/02/2021
Arbeitsschutz im Homeoffice
Der zweite Teil der Webinar-Reihe beschäftigt sich mit Fragen rund um den Arbeitsschutz im Homeoffice. Es geht los mit der Abgrenzung von Telearbeit nach der Ar­beits­stät­ten­ver­ord­nung und mobiler Arbeit...
06/01/2021
CMS berät bei Fortführung des Mo­de­han­dels­un­ter­neh­mens Appelrath Cüpper
München – Das Mo­de­han­dels­un­ter­neh­men Appelrath Cüpper hat das In­sol­venz­ver­fah­ren in Eigenverwaltung zum Ende des Jahres 2020 beendet und mit dem Österreicher Modeunternehmer Peter Graf einen neuen...
09/12/2020
Neue Wege: Homeoffice, mobiles Arbeiten und Telearbeit
Corona hat unser Leben auf den Kopf gestellt. Wir sind in einer neuen Normalität angekommen – auch im Arbeitsleben. So sind jetzt plötzlich Arbeitsweisen „normal“, die vorher in vielen Unternehmen...
24/11/2020
Webinar: Homeoffice im Ausland – Woran Arbeitgeber denken sollten
COVID-19 hat das Homeoffice in Deutschland salonfähig gemacht. Doch nun gehen die Wünsche der Arbeitnehmer weiter: warum in Deutschland bleiben, warum nicht von Italien, Polen oder Frankreich aus arbeiten?Das...
03/07/2020
Air Berlin: schon wieder Stolperstein Mas­sen­ent­las­sungs­an­zei­ge