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Thomas Hirse verfügt über umfangreiche Erfahrungen im Patent- und Gebrauchsmusterrecht, einschließlich aller damit verbundenen kartellrechtlichen Aspekte und Fragen im Zusammenhang mit Arbeitnehmererfindungen. Darüber hinaus ist er spezialisiert auf den Schutz von Geschäftsgeheimnissen und das Datenschutzrecht speziell für Unternehmen der Life Sciences und Medizintechnik.

Er berät regelmäßig bei technologiegetriebenen M&A-Transaktionen sowie bei Patentstreitigkeiten, insbesondere in den Bereichen Life Sciences und Medizinprodukte sowie im Anlagenbau. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung mit der rechtlichen Bewertung und Durchsetzung von gewerblichen Schutzrechten und geistigem Eigentum, einschließlich der Entwicklung von Konzepten und Strategien zum Schutz des geistigen Eigentums. Darüber hinaus hat er zahlreiche komplexe F&E- und Lizenzvereinbarungen erfolgreich entworfen und verhandelt und für seine Mandanten Fragen des geistigen Eigentums im Rahmen von F&E- und Lizenzkooperationen, einschließlich angrenzender kartell- und beihilferechtlicher Aspekte gelöst.

Thomas Hirse berät und vertritt Mandanten in nationalen und internationalen Patentstreitigkeiten, sowohl bei der Durchsetzung ihrer Patente als auch bei der Verteidigung gegen Patentverletzungsklagen, einschließlich der Vertretung in Einspruchs-, Nichtigkeits- und Löschungsverfahren. Er erstellt regelmäßig Patent-FTO-Analysen.

Er begann seine anwaltliche Tätigkeit im Jahr 2006 bei Linklaters und wechselte 2007 zu CMS. Thomas Hirse führte Secondments bei Bayer im Jahre 2010 und bei einem globalen Spezialchemieunternehmen im Jahre 2013 durch. Seit 2014 ist er Partner bei CMS.

Thomas Hirse ist Mitglied der GRUR, LES, AIPLA, EPLAW, des fachlichen Beirats zum Forschungsverbund der Leibniz Gesundheitstechnologien, Co-Head der Arbeitsgruppe "Schutzrechte und technische Verträge" und ist aktives Mitglied der Arbeitsgruppe "Technologietransfer" der BIO Deutschland e.V.

Auszeichnungen und Rankings
01
  • Zitat
    „Life Sciences und Medizintechnik zählen zu den Fachgebieten von Thomas Hirse, welcher zudem an der Schnittstelle zum Kartellrecht besondere Expertise aufweist.“, Mandant
    The Legal 500 Deutschland, 2025

Ver­öf­fent­li­chun­gen

  • Schriftenreihe des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht, Die Ausweichklausel im Internationalen Privatrecht - Methodentheoretische und -kritische Gedanken zu einer besonderen kollisionsrechtlichen Generalklausel, Mohr Siebeck Tübingen 2007
  • Kothe/Micklitz/Rott/Tonner/Willingmann; Das neue Schuldrecht - Kompaktkommentar, Kommentierung der Regelungen zum Leistungsstörungs-und Rücktrittsfolgenrecht, Luchterhand 2003
  • Beiträge zur Neuregelung des Leistungsstörungsrechts im Rahmen der Schuldrechtsmodernisierung, VuR 2001, S. 99 ff
  • Die Prozessführung durch den Versicherer (zus. mit Prof. Dr. Harald Koch), VersR 2001
  • Anmerkungen und Beiträge zu verschiedenen BGH-Entscheidungen zum Folgekostenstreit bei straßenbaubedingter Verlegung von Versorgungsleitungen in den neuen Bundesländern, NJ 2001, S. 459 ff

Ausbildung

  • 2005: Promotion zum Thema „Die Ausweichklausel im Internationalen Privatrecht – Methodentheoretische und -kritische Gedanken zu einer besonderen kollisionsrechtlichen Generalklausel“
  • 2003 - 2005: Rechtsreferendariat am Landgericht Wuppertal
  • 2001 - 2002: Promotionsstipendium der Friedrich-Naumann-Stiftung
  • 2000/2001: Gutachtertätigkeit für die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e.V. im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Schuldrechtsmodernisierung
  • 2000 - 2002: Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Richter am OLG Prof. Dr. Harald Koch am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Rostock
  • 1995 - 2000: Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Rostock
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