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Thomas Fröhlich

Counsel
Rechtsanwalt

CMS Hasche Sigle
Theodor-Heuss-Str. 29
70174 Stuttgart
Deutschland
Sprachen Deutsch, Englisch, Latein

Thomas Fröhlich ist spezialisiert auf die Beratung und Vertretung im Gewerblichen Rechtsschutz. Seine Expertise erstreckt sich insbesondere auf das Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschäftsgeheimnisschutz-, Wettbewerbs-, Marken-, sowie das Arbeitnehmererfinderrecht.

Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt dabei auf gerichtlichen und außergerichtlichen Patentauseinandersetzungen, der Vertragsgestaltung im Bereich der technischen Schutzrechte und der Forschung- und Entwicklungskooperationen sowie dem Geschäftsgeheimnisschutz in Auseinandersetzungen und als Compliance-Aspekt. Zudem berät er Mandanten zu Fragen der Regulatorik und Compliance für Unternehmen der Medizinproduktebranche und unterstützt Mandanten zu allen Fragen des allgemeinen technischen Know-how-Schutzes sowie im Rahmen von Transaktionen mit IP-rechtlichen Schwerpunkten.

In den Branchen Automotive, Maschinenbau und Medizintechnik verfügt Thomas Fröhlich über langjährige marktspezifische und technische Expertise.

Thomas Fröhlich ist seit 2017 Rechtsanwalt bei CMS und seit 2023 Counsel der Sozietät.

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Mitgliedschaften und Funktionen

  • GRUR - Deutsche Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V
  • AIPPI - Internationale Vereinigung für den Schutz des geistigen Eigentums
  • LES (Licensing Executives Society) Deutschland
  • LES (Licensing Executives Society) International
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Veröffentlichungen

  • "Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Homeoffice und beim mobilen Arbeiten", Expertenforum Arbeitsrecht 28.02.2023 (gemeinsam mit Dr. Maximilian Koschker)
  • Zum Schutz des Prüfalgorithmus eines Bewertungsportals als Geschäftsgeheimnis, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht Praxis im Immaterialgüter und Wettbewerbsrecht, GRURPrax 5/2021, S. 155(gemeinsam mit Alexander Leister)
  • Erforderliche Mindeststandards für den Schutz von Geschäftsgeheimnissen, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht Praxis im Immaterialgüter und Wettbewerbsrecht, GRURPrax 3/2021, S. 91(gemeinsam mit Alexander Leister)
  • Anwendbarkeit des Geschäftsgeheimnisbegriffs im Verwaltungs(prozess)recht, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht Praxis im Immaterialgüter und Wettbewerbsrecht, GRURPrax 23/2020, S. 598(gemeinsam mit Alexander Leister)
  • „Der geänderte Begriff des Geschäftsgeheimnisses – Unternehmen müssen "angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen" ergreifen“, Bio Deutschland Rechtsinfo aktuell, März/April 2019(gemeinsam mit Alexander Leister)
  • Kein Verstoß gegen UGP-Richtlinie durch Einschränkung des gerichtlichen Prüfungsmaßstabs in Hypothekenvollstreckung, GRUR-Prax 2018, S. 533(gemeinsam mit Alexander Leister)
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Vorträge

  • Compliance Sessions "Update Geheimnisschutz-Compliance als Daueraufgabe für Ihr Unternehmen", Stuttgart, 09.02.2023 (gemeinsam mit Dr. Maximilian Koschker)
  • Spion wider Willen – die (ungeahnte) Haftung von Unternehmen und der Unternehmensleitung bei der Verletzung fremder Geschäftsgeheimnisse, Webinar/Wirtschaftsfrühstück, Webinar, 08. Juli 2020 (gemeinsam mit Dr. Alexander Leister)
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Ausbildung

  • Seit April 2017: Verfassung einer externen Dissertation mit patentrechtlichem Thema an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br.
  • 2015 - 2017: Rechtsreferendariat in Karlsruhe mit Stationen bei namhaften internationalen Sozietäten im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes in Düsseldorf und Stuttgart
  • 2009 - 2014: Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br. mit dem Schwerpunktbereich Geistiges Eigentum
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02/04/2024
CMS berät Main Street Capital Corporation beim Erwerb der Maass Global...
Ham­burg/Stutt­gart – Die Main Street Capital Corporation, ein börsennotierter Finanzinvestor, mit Sitz in Houston, Texas, hat über eines ihrer Port­fo­lio­un­ter­neh­men, die Gulf Manufacturing LLC, die Maass Global Group erworben. Das Essener Unternehmen gilt als weltweit führender Anbieter in der Herstellung und im Vertrieb von Flanschen und geschmiedeten Spe­zi­al­pro­duk­ten, geschmiedetem Stabstahl, nahtlosen Rohren und Fittings aus Duplex-, Edelstahl- und Hoch­ni­ckel­le­gie­run­gen. Zur Maas Global Group gehören, neben dem Stammsitz in Essen, weitere Standorte in den Niederlanden, dem Vereinigtem Königreich, Indien, Singapur und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Ein CMS-Team unter der Leitung von Dr. Eckart Gottschalk und Dr. Kai Wallisch hat die Main Street Capital Corporation bei dieser Transaktion umfassend rechtlich begleitet. Neben der ge­sell­schafts­recht­li­chen Beratung stand insbesondere die rechtliche Umsetzung der Finanzierung im Vordergrund. Im Rahmen der Transaktion hat CMS Deutschland eng mit CMS-Sozietäten aus den Niederlanden, Singapur und den Vereinigten Arabischen Emiraten sowie der amerikanischen Sozietät Locke Lord und AZB & Partners aus Indien zu­sam­men­ge­ar­bei­tet. Die Main Street Capital Corporation ist eine börsennotierte In­vest­ment­ge­sell­schaft mit einer Markt­ka­pi­ta­li­sie­rung von circa 3,9 Milliarden US-Dollar. Sie ist auf langfristige Finanzierungen von mit­tel­stän­di­schen Unternehmen in un­ter­schied­li­chen Branchen durch Ma­nage­ment-Buy­outs, Re­ka­pi­ta­li­sie­run­gen, Wachs­tums­fi­nan­zie­run­gen und Übernahmen spezialisiert. Mit der Investition zum Erwerb der Maas Global Group vertieft die Main Street Capital Corporation das bestehende Investment im Bereich der Herstellung von Flanschen, Fittings und weiteren Spezialprodukten für industrielle Anwendungen. CMS Deutschland Dr. Eckart Gottschalk, Lead Partner Dr. Kai Wallisch, Lead Partner Dr. Paul Kintrup, Senior As­so­cia­te Mi­lit­sa Decheva Petrova, Senior Associate Dr. Alexander Weinhold, Senior As­so­cia­te Tjor­ben Drawe, Associate Sonja Schanze, As­so­cia­te Kath­rin Dengel, Associate, alle Corporate/M&A Dr. Marc Seibold, Partner Anne Waßmuth, Counsel Carla Kaeber, Associate, alle Banking & Finance Dr. Hans Fabian Kiderlen, Principal Counsel Theresa Friedle, Associate, beide Real Estate & Public Dr. Michael Kraus, Partner Thomas Fröhlich, Counsel, beide TMC Dr. Jacob Hinze, Counsel, Arbeitsrecht Dr. Martin Mohr, Partner, Tax Christoff Henrik Soltau, Partner Dr. Robert Bodewig, Senior Associate, beide Antitrust, Competition & Trade Kai Neuhaus, Partner Moritz Pottek, Counsel, beide Brüssel EU Law Office CMS Niederlande Roman Tarlavski, Partner Maarten Feenstra, Associate Fleur Assendelft de Coningh, Associate Anne Fleur Krijthe, Candidate civil law notary  CMS Singapur Toby Grainger, Partner Leslie Tay, Associate CMS UAE Patrik Daintry, Partner Fawzi Oueidat, Associate  Locke Lord Greg Heath, Partner Nicholas Jennings, Partner Jason Ulezalka, Partner Case Towslee, Associate Jake Chagoury, Associate Mason Marek, Associate AZB & Partners Srinath Dasari, Senior Partner Gautam Rego, Partner Yash Anand, Associate Gopika Menon, As­so­cia­te­Pres­se­kon­takt pres­se@cms-hs. com
16/01/2024
CMS berät Inhaberfamilien des Prä­zi­si­ons­ma­schi­nen­her­stel­lers Benzinger...
Stuttgart – Die Un­ter­neh­mer­fa­mi­li­en der Carl Benzinger GmbH, mit Sitz in Pforzheim, haben eine Mehr­heits­be­tei­li­gung an die Syngroh Capital GmbH, die Be­tei­li­gungs­ge­sell­schaft der Un­ter­neh­mer­fa­mi­lie Klaus Grohe, veräußert. Die bisherigen Un­ter­neh­mer­fa­mi­li­en Jehle werden weiterhin mit einer signifikanten Min­der­heits­be­tei­li­gung an der Carl Benzinger GmbH beteiligt bleiben und werden das Unternehmen auch in Zukunft operativ führen. Durch die Mehr­heits­be­tei­li­gung von Syngroh Capital erhält Benzinger einen langfristig orientierten un­ter­neh­me­ri­schen Partner, der zum Wachstum des Ma­schi­nen­her­stel­lers beitragen wird. Über die Details der Transaktion haben die beteiligten Parteien Stillschweigen vereinbart.   Ein CMS-Team um Lead Partner Dr. Claus-Peter Fabian hat die Inhaberfamilien der Carl Benzinger GmbH bei dieser Transaktion umfassend rechtlich beraten. Die Carl Benziger GmbH ist ein führender Hersteller von hochpräzisen Dreh- und Fräsmaschinen für eine Vielzahl von Industrien, unter anderem die Uhren- und Schmuckindustrie aber auch für die Branchen Optik, Feinmechanik, Medizin-, Dental-, Elektro- und Regeltechnik, Fluid- und Lagertechnik, Au­to­mo­bil­zu­lie­fer­indus­trie sowie Luft- und Raumfahrt. Benzinger bietet, vom Engineering über den Bau und die Einrichtung der Werk­zeug­ma­schi­nen bis hin zum Af­ter-Sa­les-Ser­vice, alles aus einer Hand an. Das Unternehmen zählt sowohl lokale als auch weltweit bekannte Luxusmarken zu seinen Kunden. CMS Deutschland Dr. Claus-Peter Fabian, Lead Part­ner Ka­tha­ri­na Ivic, Senior Associate Julia Fünfgeld, Senior Associate Dr. Maximilian Eitelbuß, Senior Associate, alle Corporate/M&A Dr. Martin Mohr, Partner Tobias Wacker, Associate, beide Tax law Dr. Michael Rein, Principal Counsel, Labor, Employment & Pensions Dr. Michael Kraus, Partner, TMC Dr. Stefan Voß, Partner Lukas Potstada, Counsel, beide Real Estate & Public Thomas Fröhlich, Counsel, IP Lisa Mattmann, Senior Legal Specialist, Smart Ope­ra­ti­ons Pres­se­kon­takt pres­se@cms-hs. com
06/12/2023
Stan­dard­es­sen­zi­el­le Patente: Neue Trends und EU-VO-Entwurf
Nachdem die sog. Connected Cars Fälle durch Lizenznahmen von Autoherstellern weitestgehend gelöst sind, rückt nun mit der steigenden Bedeutung des Internets der Dinge (IoT) die Verwertung von stan­dard­es­sen­zi­el­len Patenten (SEPs), insbesondere für Kon­nek­ti­vi­täts­stan­dards, in den Fokus. Beispielsweise hat Avanci Ende Oktober 2023 sein 4G Smart Meter Pa­tent­li­zenz­pro­gramm gestartet und Nokia hat ein eigenes IoT Pa­tent­li­zenz­pro­gramm aufgelegt. Betroffen sind Anwendungen, bei denen die erforderlichen Daten wie bei Zah­lungs­ter­mi­nals, Smart Meter und beim Tracking von Gütern über verschiedene Protokolle übertragen werden. In den nächsten Jahren wird hier wegen der viel höheren Geschwindigkeit und Über­tra­gungs­ra­te, deutlich geringeren Signallaufzeiten und einer radikalen Senkung des En­er­gie­ver­brauchs vor allem die Da­ten­über­tra­gung nach dem 5G-Standard Bedeutung erlangen. Hierbei zeichnet sich im IoT Bereich neuerdings der Trend ab, Lizenzen an SEPs erstmals auch auf Komponentenebene zu vergeben. Das heißt, dass SEP-Inhaber die Lizenzen nicht direkt mit jedem An­wen­dungs­an­bie­ter z.B. von SmartHome Geräten vereinbaren, sondern die Lizenzvergabe für eine Vielzahl von Anwendungen an einen Hersteller von z.B. stan­dard­nut­zen­den Ver­bin­dungs­mo­du­len erfolgt. Auch wenn damit eine gewisse „Ent­flech­tung“ der komplexen Li­zenz­be­zie­hun­gen an SEPs einhergehen könnte, bleibt ein gut funktionierender SEP-Li­zenz­me­cha­nis­mus, der Innovationen hinreichend belohnt, von entscheidender Bedeutung für die Schaffung und Verbreitung innovativer Standards. Der FRAND-Me­cha­nis­mus SEPs verleihen ihren Inhabern erhebliche Marktmacht. Denn die Nutzung von SEPs lässt sich nicht vermeiden, wenn Unternehmen standardkonforme Geräte vertreiben möchten. Um zu verhindern, dass Stan­dard­im­ple­men­tie­rer willkürlich ausgeschlossen werden, sind SEP-Inhaber daher nach ständiger Rechtsprechung verpflichtet, den mutmaßlichen Patentverletzern anzubieten, ihre SEPs zu fairen, angemessenen und dis­kri­mi­nie­rungs­frei­en (FRAND) Bedingungen zu lizenzieren, bevor sie ihren Un­ter­las­sungs­an­spruch gerichtlich durchsetzen können. Die Modalitäten dieser Lizenzierung werden vorbehaltlich einer gerichtlichen Überprüfung den Verhandlungen zwischen SEP-Inhabern und Stan­dard­im­ple­men­tie­rern überlassen. SEP-Inhaber müssen lediglich nachweisen, dass ihr Angebot ingesamt FRAND-konform war, um ihr Patent durchsetzen zu können. Die Stan­dard­im­ple­men­tie­rer hingegen trifft die Verpflichtung, die FRAND-Li­zenz­be­din­gun­gen in angemesser Zeit voranzutreiben. EU-Kom­mis­si­ons­vor­schlag für eine SEP-Verordnung Ein Vorschlag der EU-Kommission für eine SEP-Verordnung vom 27. April 2023 (VO-Vorschlag) verfolgt nun einen deutlich stärker regulierenden Ansatz für die Lizenzierung von und die Rechts­durch­set­zung aus SEPs. Dazu soll beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ein neues Kompetenzzentrum eingerichtet werden, das u.a. ein SEP-Register führen und die Schirmherrschaft über ein obligatorisches „FRAND-Be­stim­mungs­ver­fah­ren“ innehaben soll. SEP-Re­gis­trie­rung und EUIPO Kompetenzzentrum SEP-Inhaber müssen ihre SEPs beim EUIPO innerhalb von sechs Monaten nach der Erteilung in einem neu geschaffenen Register eintragen lassen. Kommt der SEP-Inhaber dem nicht nach, soll er bis zur Eintragung keine Lizenzgebühren oder Schadensersatz von Stan­dard­im­ple­men­tie­rern verlangen können. Das Kompetenzzentrum am EUIPO soll u.a. die in dem Register eingetragenen Patente auf ihre Stan­dard­we­sent­lich­keit prüfen und eine Datenbank mit Stellungnahmen, Rechtsprechung sowie einschlägigen Normen, Produkten und Dienst­leis­tun­gen, die den Standard umsetzen, sowie mit den Stan­dard­li­zenz­be­din­gun­gen der SEP-Inhaber aufbauen und pflegen. FRAND-Be­stim­mungs­ver­fah­ren Der VO-Vorschlag sieht ein komplexes, obligatorisches FRAND-Be­stim­mungs­ver­fah­ren von (mindestens) neun Monaten Dauer als Voraussetzung für die Einleitung eines Ver­let­zungs­ver­fah­rens vor Gericht vor, das auch gegen den Willen des SEP-Inhabers durchgeführt werden kann. Dieses Verfahren soll von einem vom Kompetenzzentrum ernannten „Schlichter“ geleitet werden. Der Unterschied zu bereits gängigen Me­dia­ti­ons­ver­fah­ren bei der FRAND-Li­zen­zie­rung besteht darin, dass diese von privaten Einrichtungen betrieben werden, weniger Gelegenheit bieten, den Abschluss einer FRAND-Lizenz zu verzögern, und parallel ein gerichtliches Verfahren ermöglichen. Es wird daher angezweifelt, ob das neue Verfahren das Zustandekommen einer gütlichen au­ßer­ge­richt­li­chen Einigung befördert. Es bestehe kein Anreiz für Stan­dard­im­ple­men­tie­rer, sich an den Verhandlungen über akzeptable FRAND-Be­din­gun­gen konstruktiv zu beteiligen, solange das Verfahren läuft und keine Kla­ge­mög­lich­keit des SEP-Inhabers besteht. Auswirkungen und Einordnung Die geplante Verordnung könnte das Gleichgewicht bei der FRAND-Li­zen­zie­rung zu Gunsten der Stan­dard­im­ple­men­tie­rer verschieben und die Trans­ak­ti­ons­kos­ten erhöhen. Andererseits wird lediglich zeitlich befristet der Einfluss einer Klageandrohung auf die Verhandlungen verringert. Es bleibt daher abzuwarten, wie die Gerichte mit dem Ergebnis einer vom EUIPO durchgeführten FRAND-Bestimmung umgehen werden. Wenn der VO-Vorschlag in seiner jetzigen Form angenommen wird, dürfte er die Art und Weise, wie SEPs in der EU in Zukunft lizenziert und durchgesetzt werden, in jedem Fall erheblich verändern.
16/11/2023
Von guten und schlechten Marken – Branding im digitalen Zeitalter
Mindestens die letzten 200 Jahre zeigen: Marken haben Kraft. Ein Blick zurück in die Geschichte zeigt aber auch, dass es seit jeher gute, bessere und schlechte Marken gibt. Gemeinsam mit Manfred Gotta von Gotta Brands möchten wir den Blick auf die Gegenwart und ein wenig in die Zukunft richten. Wie sieht Branding eigentlich im digitalen Zeitalter aus? Welche Bedeutung haben Marken für virtuelle Produkte und Dienst­leis­tun­gen? Wie sieht ein optimales Branding in der virtuellen Welt aus?
31/10/2023
Neue Grup­pen­frei­stel­lungs­ver­ord­nung für Forschungs- und Ent­wick­lungs­ver­trä­ge...
Zum 1. Juli 2023 ist die neue FuE-GVO in Kraft getreten. Sie löst die zuletzt in ihrer Geltungsdauer bis zum 30. Juni 2023 verlängerte Verordnung (EG) Nr. 1217/2010 ab. 
26/10/2023
Webinar: NFTs & Urheberrecht
Webinar-Reihe: Blockchain & IP
01/09/2023
CMS berät beim Verkauf der Lorch Schweißtechnik GmbH an die japanische...
Stuttgart – Die Lorch Schweißtechnik GmbH, eine der führenden Herstellerinnen von technologisch modernsten Licht­bo­gen-Schweiß­an­la­gen für industrielle Anwendungen, schließt sich mit der japanischen...
26/04/2023
Innovationen managen in Kooperationen zwischen Unternehmen
Ver­an­stal­tungs­rei­he CMS Wirt­schafts­früh­stück
09/02/2023
Update: Ge­heim­nis­schutz-Com­pli­ance als Daueraufgabe für Ihr Unternehmen
Compliance Sessions | Teil 1
07/12/2022
Cybersicherheit: Operative Notwendigkeit und Rechtspflicht
Cy­ber­si­cher­heits­vor­fäl­le sind (leider) zu einem Alltagsphänomen geworden und sowohl ihre Häufigkeit als auch der Umfang der Schäden für betroffene Unternehmen steigen laufend. Die globalisierte, digitalisierte und hochgradig vernetzte Wirtschaft ist anfällig für verschiedenste Bedrohungen – von organisierter digitaler Erpressung durch sogenannte Ransomware bis hin zu gezielten Angriffen auf Daten oder kritische Infrastrukturen. Das internationale Allianz Risk Barometer 2022 listet Cyberrisiken noch vor Be­triebs­un­ter­bre­chung und Na­tur­ka­ta­stro­phen auf Platz 1 der globalen Risikoskala.
05/09/2022
CMS berät Clariant beim Verkauf des Quats-Geschäfts
Stuttgart – Clariant, ein fokussiertes, nachhaltiges und innovatives Spe­zi­al­che­mie­un­ter­neh­men, hat die Unterzeichnung einer finalen Vereinbarung zum Verkauf ihres Quats-Geschäfts an Global Amines Company...
18/02/2022
CMS berät Premium Equity Partners beim Erwerb von Human Med
Stuttgart – Die Be­tei­li­gungs­ge­sell­schaft Premium Equity Partners hat einen der Tech­no­lo­gie­füh­rer im Bereich der Li­pö­dem-Be­hand­lung und regenerativen Medizin, die Human Med AG, erworben. Premium Equity...