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Der Einfluss von globalen Digitalunternehmen auf die Kommunikation und Meinungsbildung der Nutzer, aber auch auf die gesellschaftliche Teilhabe und Daseinsvorsorge, ist in den letzten Jahren enorm gestiegen. Gleichzeitig ändert die digitale Transformation die Art und Weise, wie die Nutzer Medien rezipieren und wie die Medien produziert und verbreitet werden. Treiber der Entwicklung sind Medienplattformen, Intermediäre und Benutzeroberflächen.
Dies berücksichtigt der am 7. November 2020 in Kraft getretene Medienstaatsvertrag (MStV), der den "alten" Rundfunkstaatsvertrag ablöst. Er setzt nicht nur die europäische Audiovisuelle Mediendienste-Richtlinie um, sondern soll Plattformen und Intermediäre zur Gewährleistung von Medien- und Meinungsvielfalt regulieren. Plattformen und Intermediäre zeichnen sich insbesondere dadurch aus, dass sie auch oder sogar ausschließlich fremde Inhalte online vermitteln und hierdurch einen besonderen Einfluss auf die Meinungsvielfalt haben.
Den Akteuren werden im Wesentlichen Diskriminierungsverbote und weitreichende Transparenzpflichten auferlegt. Damit gehen umfassende Kontroll- und Informationsrechte der Aufsichtsbehörden einher. Hinzu kommt, dass Social Media immer politischer wird. Ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt der Änderungen im MStV liegt daher auf der Verhinderung von Fake-News und Desinformationen durch Verankerung umfassender Qualitätsstandards für journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte sowie der Einführung von Kennzeichnungspflichten für Social Bots. Zudem bringt der MStV Erleichterungen der Lizenzpflicht für Livestreamer, aber auch Anzeigepflichten für Medienplattformen und Benutzeroberflächen. Dies sind wichtige Bausteine für eine Modernisierung des rechtlichen Ordnungsrahmens der Plattformen.
Verbraucherschutzrechtliche Pflichten
Auch im Wettbewerbsrecht liegt der Fokus des deutschen Gesetzgebers, veranlasst durch die Richtlinie (EU) 2019/2161 (sog. Omnibus-Richtlinie), u.a. auf Plattformbetreibern, denen in Umsetzung der Richtlinie Pflichten auferlegt werden. Bei einem Ranking von Waren und Dienstleistungen Dritter ist künftig darüber zu informieren, wie dieses Ranking zustande gekommen ist und welche Parameter mit welcher Gewichtung verwendet wurden. Zusätzlich soll die Transparenz für Verbraucher dadurch erhöht werden, dass mitgeteilt werden muss, ob oder wie die Echtheit von Verbraucherbewertungen sichergestellt wird – ohne dass der Webseitenbetreiber die Echtheit der einzelnen Bewertungen inhaltlich garantieren müsste. Diese im Mai 2022 in Kraft getretenen Neuregelungen sind Gegenstand des Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht.
Zu den Fragen, die sich im Kontext mit der Digital Regulation mit Bezug auf das Medien- und Wettbewerbsrecht stellen, gehören beispielsweise:
- Welche Unternehmen gehören zum Adressatenkreis der Regelungen?
- Auf welche Weise erreicht ein Unternehmen Compliance in Bezug auf Transparenz und Fairness?
- Wen treffen die journalistisch-redaktionellen Sorgfaltspflichten?
- Auf welche Weise gewährleistet ein Anbieter ein vielfältiges Angebot und den Zugang zur Medienplattform?
- Wen treffen (nachträgliche) Anzeigepflichten?
- Was ist bei der Darstellung eines Entscheidungssystems und Rankings, der Hauptparameter eines Algorithmus oder von digihubKundenbewertungen zu beachten und ggf. offenzulegen?
- Welche Beschwerdemanagementsysteme sind vorzuhalten?
- Welche weiteren Pflichten werden in Zukunft auf Unternehmen zukommen?
- Welche Geschäftsmodelle werden betroffen sein?
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