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User Interface Providers

An der Schnittstelle zwischen Innovation und Digital Regulation

Immer häufiger erfolgt der Zugang zu Rundfunk- und Telemedieninhalten über technisch komplexe Benutzeroberflächen. Angebote für Smart Homes und Smart TVs nehmen immer mehr Raum im Alltag der Menschen ein. Wegen der Vielzahl an verfügbaren Inhalten und der begrenzten Aufmerksamkeitsspanne der Zuschauer steuern die Benutzeroberflächen die relevante Verfügbarkeit und Auffindbarkeit von Inhalten ganz erheblich. Hierdurch können sie signifikant auf die Meinungsvielfalt und den Medienpluralismus einwirken. Der Gesetzgeber hat deshalb das Ziel, Transparenz, Fairness und Beschwerdemöglichkeiten in diesem Bereich zu fördern.

Das GWB-Digitalisierungsgesetz, die Platform-to-Business-Verordnung (P2B-Verordnung) und der Medienstaatsvertrag (MStV) legen User Interface Providern abgestuft je nach Größe und Einfluss des Dienstes verschiedene Regulierungen auf. Neben Anzeige- und Sorgfaltspflichten kann Unternehmen die Verwendung vorinstallierter Software untersagt werden und es entstehen Pflichten zur Schaffung von Interoperabilität. Nach dem MStV unterliegen Benutzeroberflächen zudem umfangreichen Diskriminierungsverboten und Transparenzgeboten, vor allem was die Auffindbarkeit von Inhalten auf der Oberfläche (Entscheidungssysteme, Rankings, Sortierung etc.) anbelangt. Weitere Pflichten folgen mit dem Inkrafttreten des Digital Services Act (DSA) und des Digital Markets Act (DMA).

Zu den Fragen, die sich im Kontext mit der Digital Regulation für User Interface Provider stellen, gehören beispielsweise:

  • Welche Unternehmen gehören zum Adressatenkreis der Regelungen?
  • Auf welche Weise erreicht ein User Interface Provider Compliance in Bezug auf Transparenz und Fairness nach den Vorgaben?
  • Wen treffen die journalistisch-redaktionellen Sorgfaltspflichten?
  • Wen treffen (nachträgliche) Anzeigepflichten?
  • Was ist bei der Darstellung eines Rankings und der Hauptparameter eines Algorithmus als Entscheidungssystem zu beachten und ggf. offenzulegen?
  • Welche Beschwerdemanagementsysteme sind vorzuhalten?
  • Wen treffen die Restriktionen des GWB-Digitalisierungsgesetzes?
  • Welche weiteren Pflichten werden in Zukunft auf User Interface Provider zukommen?
  • Welche Geschäftsmodelle sind betroffen?

Gerne steht Ihnen unser Team bei der Analyse Ihres Geschäftsmodells zur Seite und entwickelt mit Ihnen passgenaue Lösungen.

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