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Wasserstoff

Energieträger der Zukunft

Mit dem Green Deal hat sich die Europäische Union zum Ziel gesetzt, der erste klimaneutrale Kontinent zu werden. Das dort postulierte Ziel, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken, wurde mit dem im Juli 2021 in Kraft getretenen Europäischen Klimagesetz in bindendes Recht umgesetzt. Ebenfalls im Juli 2021 hat die EU-Kommission das Initiativ-Paket Fit for 55 verabschiedet, das Vorschläge für Rechtsakte zur Umsetzung der im Europäischen Klimagesetz vorgesehenen Maßnahmen enthält.  Bereits im Juli 2020 hatte die EU-Kommission eine EU-Wasserstoffstrategie vorgelegt. Danach soll Wasserstoff maßgeblich dazu beitragen, den Energiesektor vollständig zu dekarbonisieren, effizienter zu machen und stärker zu vernetzen. 

Auch die Bundesregierung hat im Juni 2020 eine nationale Wasserstoffstrategie vorgestellt, mit der ein heimischer Markt für die Produktion und Nutzung von Wasserstoff geschaffen werden soll. Die nationale Wasserstoffstrategie setzt auf eine beschleunigte Einführung der Wasserstofftechnologie und den schrittweisen Aufbau der notwendigen Kapazitäten zur Erzeugung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien. Im Juni 2021 verabschiedete der Bundestag eine Novelle des Klimaschutzgesetzes, mit der das Ziel der Klimaneutralität auf 2045 vorgezogen wurde. Ebenfalls im Juni 2021 wurde eine Novelle des EnWG verabschiedet, mit der unter anderem eine Regulierung von Wasserstoffnetzen eingeführt wird. 

Beitrag von Wasserstoff zum Klimaschutz

Mittlerweile ist die Bedeutung von Wasserstoff für die Erreichung der Klimaschutzziele weitgehend anerkannt. Hierbei stehen perspektivisch die energieverbrauchenden Sektoren Industrie, Verkehr und Gebäude im Vordergrund. Wasserstoff ist aber nicht nur in industriellen Anwendungen direkt nutzbar. Er zeichnet sich daneben vor allem auch durch seine Speicher- und Transportierbarkeit aus. Er kann fluktuierende erneuerbare Energien vergleichmäßigen und so verlässlich für die Verbrauchssektoren verfügbar machen. Wasserstoff bereitet damit den Weg für eine zunehmende Systemintegration von erneuerbaren Energien. 

Dieser Transformationsprozess hat bereits begonnen: In Schweden wurde im Projekt HYBRIT die weltweit erste Pilot-/Testanlage zur fossilfreien Stahlproduktion mit Hilfe von Wasserstoff in Betrieb genommen. Ebenfalls in Schweden treibt das Unternehmen H2GS den Bau eines mit Wasserstoff betriebenen Stahlwerks voran.  In Deutschland planen die Partner des Projekts WESTKÜSTE 100 die Produktion von grünem Wasserstoff und klimafreundlichen Treibstoffen aus Offshore-Windenergie, deren Nutzung für Flugzeuge sowie deren Einspeisung in das Gasnetz. Airbus gab bekannt, bis 2035 ein mit Flüssigwasserstoff betriebenes Passagierflugzeug auf dem Markt haben zu wollen, und stellte hierfür drei Konzeptstudien vor. Und auch in der Automobil-Branche erlebt die Brennstoffzelle zur Erzeugung von Strom aus Wasserstoff für den Elektroantrieb eine bis vor Kurzem noch ungeahnte Renaissance, insbesondere für den Transport über größere Entfernungen sowie den ÖPNV. Die deutsche Initiative H2 Mobility hat sich als erstes Ziel gesetzt, 100 Wasserstofftankstellen in Deutschland zu realisieren. 

Auch im Bereich der Wasserstoffinfrastruktur wurden ehrgeizige Projekte auf den Weg gebracht. Das Projekt AquaVentus umfasst die Erzeugung von Offshore-Windenergie mit einer Gesamtkapazität von 10 GW bis 2035 sowie die Offshore-Produktion von 1 Million Tonnen grünem Wasserstoff. Dieser soll über ein dafür zu errichtendes Leitungsnetz zunächst nach Helgoland und schließlich bis zum deutschen Festland transportiert werden. Das Projekt GET H2 umfasst mehrere Teilprojekte für die Erzeugung, den Transport sowie die Speicherung von grünem Wasserstoff. Bis 2030 soll ein Wasserstoff-Verbundnetz entstehen, das von Nordwestdeutschland bis ins Ruhrgebiet und von der holländischen Grenze bis nach Salzgitter reicht.

Steigende Bedeutung von grünem Wasserstoff

Bereits heute besteht im Industriesektor mit stofflichen Anwendungen im Bereich von Chemie, Petrochemie und Stahl ein hoher Wasserstoffbedarf, der fast ausschließlich mit grauem Wasserstoff gedeckt wird. Durch den Einsatz von klimaneutralem grünem Wasserstoff könnten bei der industriellen Anwendung große Mengen CO2 eingespart werden. Hierfür sind allerdings erhebliche Investitionen notwendig. Kurz- bis mittelfristig müssen Elektrolysekapazitäten geschaffen werden, um den durch Wind-, Wasser- oder Solarenergie geschaffenen Strom in grünen Wasserstoff umzuwandeln. Gleichzeitig muss in die weitere Forschung und Entwicklung zur Herstellung von grünem Wasserstoff, u. a. zum Zwecke der Verbesserung des Wirkungsgrads der Elektrolyse oder der Entwicklung alternativer Herstellungsverfahren, investiert werden. Neben strategischen Patentierungsfragen wird es hier auch um F&E-Kooperationen zwischen Wissenschaft und Industrie gehen, um zügig von der Grundlagenforschung in die anwendungsbezogene Entwicklung gehen zu können.

Da trotz erheblicher Investitionen nicht davon auszugehen ist, dass entsprechende Mengen grünen Wasserstoffs kurz- bis mittelfristig zur Verfügung stehen, sieht sowohl die europäische als auch die deutsche Wasserstoffstrategie einen teilweise kritisch bewerteten Entwicklungspfad auf der Basis von blauem Wasserstoff vor (Herstellung unter Speicherung bzw. Nutzung des freiwerdenden CO2). Diese Interimsfunktion von blauem Wasserstoff wird mit der Notwendigkeit des Markthochlaufs begründet. Denn die verfügbaren Mengen grünen Wasserstoffs werden zumindest mittelfristig nicht ausreichen, um den Aufbau eines Wasserstofftransportnetzes unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten zu ermöglichen.

Voraussetzungen einer klimaneutralen Wasserstoffwirtschaft

Klares und unbestrittenes Ziel bleibt die Schaffung einer nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft auf der Basis von grünem Wasserstoff. Hierfür ist nicht nur ein erheblicher Zubau von Elektrolysekapazitäten erforderlich, sondern vor allem auch die Verfügbarkeit erneuerbarer Energien in entsprechend großen Mengen. Fachleute gehen davon aus, dass auch langfristig deren ausreichende Verfügbarkeit in Deutschland nicht gegeben sein wird, sodass der Import von grünem Wasserstoff unentbehrlich ist. Die hierfür erforderliche Transportinfrastruktur ist grundsätzlich mit dem gut ausgebauten europäischen Gasnetz vorhanden. Eine europäische Harmonisierung, zum Beispiel im Bereich der technischen Normen und bei Herkunftsnachweisen, ist aber unabdingbar, um einen europäischen Binnenmarkt für Wasserstoff zu verwirklichen. Dies bezieht auch den Aufbau und die Normierung einer Tankinfrastruktur mit ein, sofern man neben der Elektromobilität ergänzend auch auf Wasserstoff zum Betrieb von Automobilen setzt. Nahezu alle großen Mineralölkonzerne haben bereits Konzeptstudien zur sogenannten „Tankstelle der Zukunft“ erstellt. 

Herausforderungen und Chancen für Unternehmen

Da grüner Wasserstoff bis auf wenige Ausnahmen bislang nicht wettbewerbsfähig ist, sind entsprechende hoheitliche Anreize erforderlich, um dessen Marktfähigkeit zu erreichen. Hierbei sollte das Prinzip der Technologieoffenheit beachtet werden, um Fehlsteuerungen zu vermeiden. Die für den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft erforderlichen erheblichen Investitionen werden überwiegend aus privatem Risikokapital bereitgestellt werden müssen. Hierfür sind transparente, berechenbare und konsistente Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die für die Marktakteure unabdingbare Rechts- und Planungssicherheit gewährleistet ist. Wie erfolgreich die unternehmerischen Wasserstoffstrategien in ihrer Umsetzung sein werden, hängt nicht zuletzt auch davon ab, wie schnell es den Marktbeteiligten wie zum Beispiel Energieerzeugern, Netzbetreibern und energieintensiven Industrien gelingt, die Entwicklung notwendiger Infrastrukturen und Technologien voranzutreiben. 

Recht und Regulierung des Einsatzes von Wasserstoff

Gegenüber dem technisch Machbaren hinkt der rechtliche und regulatorische Rahmen für den Einsatz von Wasserstoff in fast allen Jurisdiktionen hinterher. In Deutschland deckt bislang kein Gesetz die Wertschöpfungskette für Wasserstoff ab. 

Immerhin wurde mit der im Juni 2021 verabschiedeten Novellierung des EnWG erstmals ein Regulierungssystem für Wasserstoffnetze eingeführt. Der Gesetzgeber bezweckt damit einen schrittweisen Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland. Die Regelungen gelten übergangsweise bis zur Verabschiedung entsprechender europäischer Vorgaben. Mit deren Umsetzung in deutsches Recht ist ab 2025 zu rechnen. Kern der neuen Regulierungssystematik ist ein Wahlrecht der Netzbetreiber, ob sie sich der Regulierung unterwerfen oder ihre Leitungen unreguliert betreiben wollen.

Ein für die Markteinführung von blauem Wasserstoff notwendiger Rechtsrahmen für die Kohlenstoffabscheidung und -speicherung fehlt. Auch wenn die neu eingeführte fakultative Netzregulierung mehr Rechtssicherheit für die Netzbetreiber bringt, stellen sich den Marktteilnehmern in der Praxis zahlreiche Rechtsfragen, die für die Entwicklung und Umsetzung neuer Wasserstoff-Geschäftsmodelle grundlegend sind. Wir beraten Sie hierbei kompetent und praxisorientiert. 

Unsere Wasserstoff-Expertise – Ihr Vorteil 

CMS verfügt über jahrzehntelange Erfahrung in der Beratung von Unternehmen im Bereich Energiewirtschaft & Klimaschutz. Unsere Anwälte bündeln fundiertes Know-how in allen relevanten Rechtsgebieten mit praxisorientierter Branchenkenntnis. So unterstützen wir Sie gezielt in allen energierechtlichen und regulatorischen Fragen, die mit der Investition in Wasserstoffprojekte und deren Umsetzung verbunden sind. Wir beraten Sie bei der Entwicklung und Durchführung neuer Geschäftsmodelle und bei Kooperationen, Joint Ventures und Wachstumsstrategien durch Zukäufe und Fusionen. Wir begleiten die Forschung zu und Entwicklung von Wasserstofftechnologien und sorgen für eine schutzrechtliche Absicherung Ihrer Entwicklungen und Produkte sowie die effektive Durchsetzung Ihrer Schutzrechte. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen mit Future Mobility und E-Mobilität sind wir der kompetente Ansprechpartner auch für Wasserstoffprojekte in diesem Bereich.

Unsere Beratungsschwerpunkte zum Thema Wasserstoff erstrecken sich auf:

Rechtliche und regulatorische Fragestellungen:

  • Regulierung von Wasserstoffnetzen (Netzanschluss, Netzzugang, Anschlussleitungen, Umwidmung von Paralleltransportsystemen)
  • öffentlich-rechtliche Genehmigung der Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff (Elektrolyseure, Reformer und Abscheider) und der ggf. erforderlichen CO2 Speicher sowie des Transports durch Rohr(fern-)leitungsnetze
  • vertragliche Abbildung der Wertschöpfungskette
  • Sicherheitsregelwerk
  • spezifisches Regelwerk der Verbrauchssektoren (zum Beispiel Industrie, Mobilität)
  • Beobachtung und Überwachung laufender Gesetzgebungsprozesse auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene
  • Beratung bei der Gestaltung des Rechts- und Ordnungsrahmens für Wasserstoff

Entwicklung und Durchführung neuer Geschäftsmodelle:

  • Gestaltung innovativer Wasserstoffkonzepte
  • Gestaltung und Umsetzung von wasserstoffbasierten Verkehrs- und Kreislaufkonzepten
  • Gutachten zu rechtlichen Entwicklungen und Perspektiven als Grundlage für strategische Unternehmensplanung
  • Begleitung bei Gründung und Finanzierung von Start-ups mit innovativen Produkten oder Geschäftsideen, auch als Ausgründung aus Forschungseinrichtungen
  • Dekarbonisierung von industriellen Prozessen
  • Dekarbonisierung des Gebäudesektors 
  • Unterstützung bei der Konzipierung und rechtliche Begleitung bei der Durchführung von F&E-Projekten
  • Beratung und Unterstützung bei der Absicherung neuer Geschäftsmodelle

Investitionen in Wasserstoffprojekte:

  • Projekte im Bereich Power-to-X
  • Bau und Betrieb von Elektrolyseuren
  • Projekte im industriellen Bereich
  • Bau und Betrieb der Wasserstoffinfrastruktur 
  • Projekte zur Herstellung von blauem Wasserstoff
  • Unterstützung bei Förderungsmöglichkeiten
  • Carbon Capture

Kooperationen, Joint Ventures und Wachstumsstrategien:

  • M&A-Transaktionen zum Erwerb bzw. Verkauf von Start-ups oder vielversprechenden etablierten Unternehmen, die bereits entlang der Wertschöpfungskette tätig sind, ggf. einschließlich der Fremdfinanzierung des Erwerbs
  • Kooperationen und Joint Ventures zur gemeinsamen Auslotung und Nutzung von Chancen im Wasserstoffbereich
  • Entwurf und Verhandlung von entsprechenden F&E-Kooperationsverträgen, einschließlich der kartellrechtlichen und beihilferechtlichen Implikationen
  • Strukturierung, Entwurf und Verhandlung von Technologie-Lizenzabkommen

Schutzrechtliche Absicherung von innovativen Produkten und Projekten:

  • Durchsetzung von Patenten und bei Verletzung von Geschäftsgeheimnissen 
  • Beratung bei der Entwicklung und der Implementierung von Strategien zum Schutz Ihrer Innovationen
  • Freedom-to-Operate-Analysen, Evaluierung der störenden Drittschutzrechte und Vorgehen gegen sie
  • Beratung und Vertretung in Bezug auf technische Standardisierung und ihre Implikation für Patente

Wenn Sie Fragen zum Thema Wasserstoff haben wenden Sie sich jederzeit gerne an Ihre Ansprechpartner bei CMS oder Dr. Friedrich von Burchard.

Podcast CMS To Go - Wasserstoff
In unserer Podcast-Staffel geben wir einen Überblick über die aktuellen...

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Wasserstoff im Energiemarkt
Rechtsrahmen für die Genehmigung von Wasserstoff-Infrastruktur
F&E von Wasserstofftechnologien
Wasserstoff im Energiemix der Mobilität
Zusammenarbeit und Wachstum – M&A und Kartellrecht

Feed

03/01/2024
EnWG-Novelle 2023
Die EnWG-Novelle zur Umsetzung uni­ons­recht­li­cher Vorgaben ist in Kraft getreten
06/12/2023
2024 - Themen, die Sie bewegen werden
Das Jahr 2023 hat die Welt in besonderem Maße bewegt. Die Zunahme regionaler Krisen und Kriege sowie eine instabile wirtschaftliche Lage haben uns allen viel abverlangt. In diesen herausfordernden Zeiten gilt es besonders, vorausschauend zu handeln und den Realitäten mit Augenmaß zu begegnen, um sich auch im Jahr 2024 erfolgreich behaupten zu können. Besonders hervorzuheben ist hierbei die zukünftige Ausrichtung unseres Handelns. Künstliche Intelligenz ist mittlerweile allgegenwärtig und stellt uns vor die Frage nach einem adäquaten und un­ter­neh­mer­freund­li­chen Rechtsrahmen. In Zeiten geopolitischer Spannungen wird Cybersicherheit mehr denn je essenzieller Bestandteil jeder Un­ter­neh­mens­stra­te­gie bleiben müssen, Datenschutz und ver­ant­wor­tungs­be­wuss­te Tech­no­lo­gie­nut­zung sind Schlüs­sel­fak­to­ren für geschäftlichen Erfolg. Themen wie die Umsetzung der globalen Min­dest­be­steue­rung in Deutschland und die Beschleunigung von Ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren bei In­fra­struk­tur­pro­jek­ten werden Unternehmen auch im kommenden Jahr weiter be­schäf­ti­gen. Die­se Her­aus­for­de­run­gen sind zweifellos anspruchsvoll, bergen jedoch auch erhebliches Potenzial. Mut machen die Prognosen der Wirt­schafts­for­schen­den. So rechnet das DIW für das kommende Jahr wieder mit einem leichten Wirt­schafts­wachs­tum von 1,2 Prozent. Zeit also, verlorene Zuversicht wieder zu­rück­zu­ge­win­nen. Gerade in Zeiten globaler Her­aus­for­de­run­gen ist es von entscheidender Bedeutung, nicht nur wirtschaftliche Verantwortung zu tragen, sondern auch aktiv dazu beizutragen, den ge­sell­schaft­li­chen Zusammenhalt zu stärken und die Demokratie zu verteidigen. Gemeinsam spielen wir eine bedeutende Rolle als Sta­bi­li­täts­fak­to­ren in der Gesellschaft, indem wir soziale Verantwortung übernehmen und uns für eine gerechte und inklusive Entwicklung sowie den Schutz demokratischer Werte einsetzen. Zeit also, die Weichen zu stellen. Mit Mut und un­ter­neh­me­ri­scher Weitsicht. Im Jahr 2024 stehen wir Ihnen selbst­ver­ständ­lich mit unserer breiten Expertise zur Seite, um Sie aktiv bei der Bewältigung dieser umfassenden Her­aus­for­de­run­gen zu unterstützen. Einen Überblick über die wichtigsten Themen des kommenden Jahres haben wir wie gewohnt für Sie zu­sam­men­ge­stellt. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen die Chancen und Her­aus­for­de­run­gen anzugehen, und danken Ihnen einmal mehr für die erfolgreiche Zusammenarbeit. Gemeinsam können wir viel erreichen – wirtschaftlich, rechtlich und ge­sell­schaft­lich. 
06/12/2023
Markthochlauf von Wasserstoff – Wo geht die Reise hin?
Uni­ons­ge­setz­ge­bung stärkt grünen Wasserstoff Die im November 2023 in Kraft getretene Änderung der Er­neu­er­ba­ren-En­er­gien-Richt­li­nie (RED III) hebt das bisherige Ziel des Anteils erneuerbarer Energien am Brut­to­en­er­gie­ver­brauch von 32% auf 45% in 2030 an. Die sog. Renewable Fuels of Non-Biological Origin (RFNBO), die mit erneuerbarem Strom hergestellt werden und wozu grüner Wasserstoff und seine Derivate wie Ammoniak oder E-Fuels zählen, leisten dazu einen wichtigen Beitrag. Denn nur sie können auf die Er­neu­er­ba­ren-Zie­le angerechnet werden, nicht aber die sog. Low Carbon Fuels. Die Klassifizierung als RFNBO gilt mit RED III über den Verkehrsbereich hinaus nun auch für andere Sektoren wie die Industrie. Dort müssen 42% des verwendeten Wasserstoffs 2030 aus erneuerbaren Energiequellen stammen (bis 2035 sogar 60%). Auch im Luftverkehr spielen die RFNBO als E-Fuels mit einem auf 70% in 2050 stark steigenden Anteil an den Flugkraftstoffen eine große Rolle. In Umsetzung von RED II traten bereits im Juli 2023 die sog. Delegated Acts (DA) in Kraft, die eine für die EU all­ge­mein­gül­ti­ge Definition der RFNBO enthalten. Für ihre Herstellung gelten enge Vorgaben, da verhindert werden soll, dass der erneuerbare Strom für die Elektrolyse aus bestehenden Er­neu­er­ba­ren-Er­zeu­gungs­an­la­gen (EE-Anlagen) stammt. Daher sehen die DA in bestimmten An­wen­dungs­fäl­len das Kriterium der Zusätzlichkeit vor, wonach die EE-Anlage frühestens 36 Monate vor dem Elektrolyseur in Betrieb genommen worden sein darf. Flankiert wird es beim Strombezug aus dem Netz durch die Erfordernisse einer zeitlichen und geografischen Korrelation zwischen der Stromerzeugung und der Elektrolyse. RFNBO sollen nur hergestellt werden, wenn die erneuerbare Energie zeitgleich und im selben Gebiet erzeugt wird. Schließlich muss die Treib­haus­gas­ein­spa­rung bei RFNBO mind. 70% im Vergleich zu den zu ersetzenden Kraftstoffen betragen. Jetzt geht es darum, entsprechende Zer­ti­fi­zie­rungs­sys­te­me aufzustellen, damit der Markt für RFNBO starten kann. Bundesregierung schreibt Nationale Was­ser­stoff­stra­te­gie fort Im Juli 2023 hat die Bundesregierung (BReg) die Fortschreibung der Nationalen Was­ser­stoff­stra­te­gie (NWS 2023) verabschiedet, welche die NWS 2020 weiterentwickeln soll. Danach soll grüner Wasserstoff in den Bereichen entwickelt werden, die nicht elektrifiziert werden können. Hierbei kann Wasserstoff auch seine Speicherfunktion für erneuerbaren Strom ausspielen. Der Bedarf ist gewaltig: Für 2030 rechnet die BReg mit 95 bis 130 TWh. Deshalb hat sie das Ausbauziel für die Elektrolyse bis 2030 von 5 GW auf mind. 10 GW angehoben. Allerdings ist klar, dass der deutsche Markt mit steigendem Bedarf zunehmend auf Importe von Wasserstoff und seiner Derivate angewiesen sein wird. Infolgedessen spielt eine kluge Importstrategie innerhalb und außerhalb Europas eine große Rolle. Zudem ist eine Marktentwicklung ohne geeignete Was­ser­stoff­in­fra­struk­tur nicht möglich. Daher ist nicht nur das Leitungsnetz auszubauen. Auch Speicher, Häfen und Importterminals sind unverzichtbare Bestandteile des künftigen Systems. Zur Verbesserung der Rah­men­be­din­gun­gen will die BReg Planungs- und Ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren vereinfachen. Grüner Wasserstoff soll auch wegen seiner mangelnden Verfügbarkeit vordringlich in Ver­brauchs­sek­to­ren eingesetzt werden, die sich nicht elektrifizieren lassen. Die NWS 2023 verweist dazu an erster Stelle auf die Industrie. Grüner Wasserstoff ist bei der Dekarbonisierung bestimmter Anwendungen im Stahl- und Chemiebereich nicht substituierbar. Im Stromsektor soll Wasserstoff in Gaskraftwerken eingesetzt werden, die dafür „H2 ready“ sein müssen. Im Verkehrssektor soll Wasserstoff als E-Fuel vor allem im Luft- und Schiffsverkehr eingesetzt werden, wo, anders als im Straßenverkehr, mittelfristig keine Elektrifizierung zu erwarten ist.  Konkrete Um­set­zungs­schrit­te bei der Infrastruktur Der Ausbau des deutschen Was­ser­stoff­net­zes ist Grund­vor­aus­set­zung für den Markthochlauf und soll in zwei Stufen erfolgen. Zunächst wird das sog. Was­ser­stoff­kern­netz realisiert. Dessen gesetzliche Grundlage wird mit der Einführung von § 28r EnWG durch eine weitere EnWG-Novelle geregelt. Das Kernnetz wird mit einer Länge von 9.700 km bis zum Jahr 2032 perspektivisch Teil des sog. European Hydrogen Backbone, welches die Mitgliedstaaten verbinden soll. Weiterhin ist ab 2025 eine gemeinsame Netz­ent­wick­lungs­pla­nung für Gas und Wasserstoff vorgesehen. Zudem plant die BReg, den Netzzugang für Wasserstoff an die Regelungen für Gas anzupassen (ent­ry-/exit-Mo­dell). Auch beim Bau von LNG-Im­port­ter­mi­nals werden die Weichen auf Wasserstoff gestellt. So machen § 5 Abs. 2 und 3 LNGG die Genehmigung des Weiterbetriebs von LNG-Anlagen ab 2044 davon abhängig, dass diese mit klimaneutralem Wasserstoff und Derivaten betrieben bzw. für den Import von Was­ser­stoff­de­ri­va­ten wie Ammoniak und Methanol umgerüstet werden können. Wie geht der Weg zur Was­ser­stoff-Wirt­schaft weiter? Die Richtung der bisherigen Maßnahmen stimmt. Aus deutscher Sicht ist es elementar, ein interessanter Exportmarkt für Was­ser­stoff­pro­du­zen­ten zu werden. Entscheidend dafür sind attraktive und verlässliche Rah­men­be­din­gun­gen. Der Anfang des Markthochlaufs ist gemacht – es besteht Grund zum Optimismus, dass er 2024 durch die Umsetzung der NWS 2023 und weitere Ge­set­zes­än­de­run­gen beschleunigt wird.
24/10/2023
Nationale Was­ser­stoff­stra­te­gie 2023
Bundesregierung beschließt Fortschreibung der Nationalen Was­ser­stoff­stra­te­gie
23/04/2023
Rechtliche bzw. regulatorische Rah­men­be­din­gun­gen für Stromspeicher in Deutschland
Die Speicherung von elektrischer Energie ist ein wesentlicher Baustein für einen Strommarkt, der perspektivisch ausschließlich auf die Erzeugung auf der Grundlage erneuerbarer Energien setzt. En­er­gie­spei­cher...
06/03/2023
Unbundling von Was­ser­stoff­net­zen analog zu Gasnetzen
Ausschuss des EU-Parlaments fordert, Unbundling von Was­ser­stoff­net­zen entsprechend den Vorgaben für Gasnetze auszugestalten
20/02/2023
Erneuerbare Energien: EU-Regeln für erneuerbaren Wasserstoff
Europäische Kommission schlägt Delegated Acts zur Definition von erneuerbarem Wasserstoff vor
26/09/2022
Her­kunfts­nach­weis­re­gis­ter für Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte aus erneuerbaren...
Bundesregierung legt Entwurf eines Gesetzes zu Her­kunfts­nach­wei­sen für Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen vor
23/05/2022
CMS-Was­ser­stoff-Fo­rum
Au­torin: Ana­sta­sia She­le­s­to­va­Düs­sel­dorf (CMS) - Wasserstoff wird einer der zentralen Schlüssel der beschleunigten Energiewende sein. Der Aufbau einer Was­ser­stoff­wirt­schaft bewegt die Industrie, Wirtschaft...
19/05/2022
CMS-Was­ser­stoff-Fo­rum 2022
Wir beleuchten gemeinsam mit Ihnen die Her­aus­for­de­run­gen, die sich beim Aufbau einer Was­ser­stoff­wirt­schaft stellen, z. B. im Bereich       • der Erzeugung von Wasserstoff,       • der Infrastruktur...
27/01/2022
CMS berät INERATEC beim Abschluss einer Series A-Fi­nan­zie­rungs­run­de für...
Berlin – Das Karlsruher Start-up INERATEC gewinnt mehrere strategische Investoren, um Pro­duk­ti­ons­ka­pa­zi­tä­ten für synthetische Kraftstoffe aus CO2 und grünem Wasserstoff zu steigern. Es investieren...
08/12/2021
2022 - Themen, die Sie bewegen werden
2021 war ein Jahr, in dem vieles im Wandel war – das zeigt nicht zuletzt die Wahl einer neuen Bundesregierung. Der Trend zur Veränderung und der darin liegenden Innovation wird auch im Jahr 2022 nicht abreißen. Im Gegenteil: Themen wie Nachhaltigkeit, New Work und eine zunehmende Digitalisierung in allen un­ter­neh­me­ri­schen Bereichen rücken in den ge­sell­schaft­li­chen Fokus und werden die Zukunft maßgeblich be­ein­flus­sen. Mit den Chancen, die diese Themen bieten, werden Unternehmen aber auch mit neuen Her­aus­for­de­run­gen konfrontiert – sei es die Implementierung neuer Vorgaben im Bereich des Klimaschutzes, die Umsetzung des Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­set­zes oder die Umwandlung hin zu einem nachhaltigen Arbeitgeber. All dies erfordert Ver­än­de­rungs­be­reit­schaft und In­no­va­ti­ons­kraft, fördert aber gleichzeitig die eigene wirtschaftliche Stärke und Wett­be­werbs­fä­hig­keit. Wie können Unternehmen den aktuellen Umbruch für ihr eigenes Wachstum nutzen? Welche Her­aus­for­de­run­gen müssen hierbei berücksichtigt werden? Wo liegen rechtliche Vorgaben, die beachtet werden müssen?Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Themen des Jahres 2022. Wir begleiten Sie dabei, den anstehenden Umschwung erfolgreich zu gestalten, und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen!