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Antonia Bielefeld ist auf Wettbewerbs-, Lebensmittel-, Kosmetik- und Heilmittelwerberecht sowie angrenzende Bereiche der Produkt Compliance, wie dem Verpackungsrecht, spezialisiert.
Sie berät insbesondere bei der Erstellung von Werbekonzepten und Marketingmaßnahmen und der Kennzeichnung und Verpackung von Produkten, mit besonderem Blick auf regulatorische Fragen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei im Bereich Fast Moving Consumer Goods. Zudem berät sie Mandanten zum wirksamen Schutz ihrer Geschäftsgeheimnisse nach dem GeschGehG und zu angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der gerichtliche Vertretung sowohl in einstweiligen Verfügungs- als auch in Klageverfahren. Sie vertritt Mandanten vor allem in Rechtsstreitigkeiten im Bereich des unlauteren Wettbewerbs (UWG), z.B. betreffend irreführende Werbung oder Produktkennzeichnung oder wegen gezielter Behinderung, im Bereich des Lebensmittelrechts sowie betreffend den Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen. Ferner begleitet sie Mandanten im Fall behördlicher Beanstandungen.
Antonia Bielefeld ist seit 2013 als Rechtsanwältin bei CMS tätig und wurde 2018 zum Counsel ernannt. Inhouse-Erfahrung sammelte sie u.a. im Rahmen von Secondments in den Rechtsabteilungen eines großen deutschen Kosmetikhändlers (2016-2017) sowie eines führenden internationalen Nahrungsmittelkonzerns (2021). In diesem Zusammenhang beriet sie insbesondere zur kosmetikrechtlichen Produkt Compliance, zu Marketingkonzepten für Lebensmittel und Tierfutter und zu umweltbezogenen Werbeaussagen.