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Carola Kürten

Senior Associate
Rechtsanwältin

CMS Hasche Sigle
Kranhaus 1
Im Zollhafen 18
50678 Köln
Deutschland
Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch

Carola Kürten berät börsennotierte und nicht börsennotierte Unternehmen in allen Fragen des Gesellschaftsrechts mit einem Schwerpunkt auf den Gebieten Aktienrecht, GmbH-Recht und Konzernrecht. Im Rahmen dieser laufenden Beratung begleitet sie insbesondere die Vorbereitung und Durchführung von Haupt- und Gesellschafterversammlungen. Daneben steht sie Vorständen, Geschäftsführern und Aufsichtsräten zu den Themen Corporate Governance, Corporate Compliance und Organhaftung beratend zur Seite.

Als zertifizierter CSR-Manager (IHK) unterstützt sie Unternehmen unabhängig von deren Rechtsform auch im Hinblick auf alle Fragen der Corporate Sustainability, zu ihren Pflichten in Bezug auf ESG und Corporate Responsibility ebenso wie bei Transformationsprozessen zu mehr Nachhaltigkeit und bei der Implementierung von ESG-bezogenen Maßnahmen.

Sie führt regelmäßig Aufsichtsratsschulungen durch, insbesondere zu den Themen Corporate Governance sowie ESG/Nachhaltigkeit.

Unternehmen und Konzerne aus dem In- und Ausland begleitet Carola Kürten nicht zuletzt bei nationalen und grenzüberschreitenden Transaktionen und konzernweiten Umstrukturierungen.

Carola Kürten begann ihre Anwaltstätigkeit 2018 bei Linklaters LLP und schloss sich CMS 2020 an.

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Ausgewählte Referenzen

  • S-DAX Unternehmen | Laufende aktien- und kapitalmarktrechtliche Beratung
  • Börsennotiertes Unternehmen | Laufende aktienrechtliche Beratung
  • Internationales, UK basiertes und gelistetes Unternehmen | Corporate Housekeeping und laufende gesellschaftsrechtliche Beratung
  • Unternehmen der Versicherungsbranche | Laufende gesellschaftsrechtliche Beratung
  • Mittelständisches Unternehmen im Industriesektor | Gesellschaftsrechtliche Beratung, u.a. bei der Überprüfung und Anpassung von Corporate Governance Strukturen
  • International tätiges Unternehmen im Parfümeriebereich | Gesellschaftsrechtliche Beratung, u.a. bei der Überprüfung und Anpassung von Corporate Governance Strukturen
  • Community Life | Beratung der Gesellschafter des Insurtech-Unternehmens Community Life beim Verkauf einer Mehrheitsbeteiligung an die HDI Lebensversicherung
  • Eine der führenden Unternehmensgruppen für professionelle Beleuchtungslösungen | Beratung beim Erwerb eines Unternehmens
  • Mittelständisches Unternehmen im Industriesektor | Beratung bei einer Maßnahme nach dem Umwandlungsgesetz
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Mitgliedschaften und Funktionen

  • Deutsch-Französische Juristenvereinigung
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Veröffentlichungen

  • "Nachhaltigkeit – Ein Thema von rasant wachsender Bedeutung, auch für den Profifußball", Sportrecht und E-Sportrecht in der Praxis (SpoPrax) 2022, 433
  • Die Willensbildung in der Aktiengesellschaft außerhalb der Hauptversammlung; Keine gesonderte Beteiligung der HV im Rahmen des Merger of Equals notwendig – zugleich Bespr. OLG München Urt. v. 14.10.2020 – 7 U 448/19, Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (NZG) 2021, 1150 (Heft 26/2021), 1. September 2021, Mitautorenschaft: Dr. Dirk Schmidbauer
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Vorträge

  • „Der neue DCGK 2022 – was ändert sich für die ESG-Compliance konkret?“ (mit Dr. Petra Schaffner), Management Circle Fachkonferenz, 13. Juni 2023 in Frankfurt am Main
  • „Mitteilungsprozesse und Aktionärsidentifikation nach ARUG II“ (mit Dominik von Zehmen), DPAii / Bundesanzeiger Verlag, 10. und 17. März 2022, Webinare
  • „Update zu Neuerungen für die Hauptversammlungssaison 2022“ (mit Maximilian Schneider und Dominik von Zehmen), 19. Januar 2022, Webinar
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Ausbildung

  • 2018: Französische Rechtsanwaltsbefähigungsprüfung (Équivalence du certificat d’aptitude à la profession d’avocat (CAPA)), Haute École des Avocats Conseils de Versailles, Frankreich
  • 2018: Zweites Juristisches Staatsexamen, Düsseldorf
  • 2016 - 2018: Rechtsreferendariat (u.a. mit Station bei Allens in Sydney, Australien), Oberlandesgericht Düsseldorf
  • 2015: Erstes Juristisches Staatsexamen, Düsseldorf
  • 2014 - 2015: MBA und Master 2 (Droit des Affaires et Management-Gestion), Université Panthéon-Assas Paris II, Frankreich
  • 2008 - 2015: Studium der Rechtswissenschaften (u.a. integrierter Studienkurs im deutschen und französischen Recht), Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und Université de Cergy-Pontoise, Frankreich
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25/01/2024
CMS begleitet Vorstand der Telefónica Deutschland Holding AG beim freiwilligen...
Ham­burg/Stutt­gart – Der spanische Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­ons­kon­zern Telefónica S.A. will seine unter dem Markennamen O2 bekannte Deutsch­land­toch­ter vollständig übernehmen. Zu diesem Zweck hatte die Mut­ter­ge­sell­schaft den Aktionären der börsennotierten Telefónica Deutschland Holding AG durch ihre hun­dert­pro­zen­ti­ge Toch­ter­ge­sell­schaft Telefónica Local Services GmbH am 5. Dezember 2023 ein Angebot zum Erwerb von deren rund 551 Millionen Aktien unterbreitet. Dies entspricht circa 18,52 Prozent des Grundkapitals. Die Frist zur Angebotsannahme endete am 17. Januar 2024. Der Angebotspreis pro Aktie belief sich auf 2,35 Euro in bar. Damit lag das Trans­ak­ti­ons­vo­lu­men des Erwerbsangebots bei rund 1,3 Milliarden Euro. Das Angebot wurde für rund 234 Millionen Aktien innerhalb der Annahmefrist angenommen. Die Telefónica S.A. hielt mit Fristablauf unmittelbar und mittelbar insgesamt rund 93,1 Prozent an der Telefónica Deutschland Holding AG. Ein CMS-Team um Dr. Henrik Drinkuth und Dr. Karsten Heider hat den Vorstand der Telefónica Deutschland Holding AG im Zusammenhang mit dem Erwerbsangebot umfassend rechtlich beraten. Telefónica Deutschland setzt bereits seit vielen Jahren auf die Expertise von CMS, in letzter Zeit etwa beim Glas­fa­ser-Joint-Ven­ture mit Telefónica Infra und der Allianz. CMS Deutschland Dr. Henrik Drinkuth, Partner Dr. Karsten Heider, Partner, beide Fe­der­füh­rung Do­mi­nik von Zehmen, Counsel Carola Kürten, Senior Associate, alle Corporate/M&APressekontakt presse@cms-hs. com
01/12/2023
Ein Update zu CSRD, ESRS, SFDR und Taxonomie
Anfang 2023 ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Kraft getreten, die von den Mitgliedsstaaten bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Kernstück der CSRD ist die Einführung einheitlicher verbindlicher EU-Standards für die Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung: Im Sommer veröffentlichte die Kommission Set 1 der European Reporting Standards (ESRS). Nachdem ein Einspruchsantrag von Abgeordneten des Europäischen Parlaments gegen diesen delegierten Rechtsakt im Oktober 2023 abgelehnt wurde und die Einspruchsfrist nunmehr abgelaufen ist, werden die ESRS nach Ver­öf­fent­li­chung im Europäischen Gesetzblatt in Kraft treten. Weitere sek­tor­spe­zi­fi­sche ESRS, ESRS für Dritt­staa­ten­un­ter­neh­men sowie ESRS für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sollen in den nächsten Jahren folgen. Die CSRD ersetzt die CSR-Richtlinie und hebt die Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung unter anderem mit einem erweiterten An­wen­dungs­be­reich, umfassenderen Be­richts­pflich­ten und einer erhöhten Verbindlichkeit auf ein neues Niveau. Ziel ist es, Stakeholdern verlässliche und vergleichbare Informationen hinsichtlich der Nachhaltigkeit von Unternehmen bereitzustellen. Bislang beschränkte sich die Pflicht zur Erstellung einer nicht­fi­nan­zi­el­len Erklärung oder eines nicht­fi­nan­zi­el­len Berichts unter der CSR-Richtlinie auf einen relativ kleinen Kreis von großen ka­pi­tal­markt­ori­en­tier­ten Unternehmen, bestimmten Kreditinstituten und Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men, die mindestens 500 Mitarbeitende beschäftigen. Ab dem Geschäftsjahr 2024 müssen diese CSR-be­richt­erstat­tungs­pflich­ti­gen Unternehmen bereits unter der CSRD berichten. Ab dem Geschäftsjahr 2025 werden dann alle weiteren (bi­lanz­recht­lich) großen Unternehmen unter der CSRD be­richts­pflich­tig.  Anpassung der Schwellenwerte in der Bilanzrichtlinie Am 17. Oktober 2023 hat die EU-Kommission eine delegierte Richtlinie zur Anpassung der in Art. 3 der Bilanzrichtlinie festgelegten Schwellenwerte für die Grö­ßen­be­stim­mung im Hinblick auf Rech­nungs­le­gungs­pflich­ten verabschiedet. Dies soll unter anderem verhindern, dass KMU aufgrund von In­fla­ti­ons­ef­fek­ten früher als geplant den deutlich erweiterten Be­richt­erstat­tungs­pflich­ten der CSRD un­ter­fal­len. Gro­ße Unternehmen sind nach den geänderten Grö­ßen­kri­te­ri­en alle Ka­pi­tal­ge­sell­schaf­ten, die mindestens zwei der folgenden drei Merkmale erfüllen: Bilanzsumme über EUR 25 Mio. (vorher 20 Mio.), Net­to­um­satz­er­lö­se über EUR 50 Mio. (vorher 40 Mio.) oder mehr als 250 Mit­ar­bei­ten­de. Ab dem Geschäftsjahr 2026 werden unter der CSRD auch kleine (ausgenommen Kleinst­un­ter­neh­men) und mittelgroße ka­pi­tal­markt­ori­en­tier­te Unternehmen be­richts­pflich­tig. Diese ka­pi­tal­markt­ori­en­tier­ten KMU müssen ab dem Geschäftsjahr 2026 nach gesonderten abgestuften Standards berichten, die bis Ende 2024 von der Kommission erlassen werden sollen. Alternativ sollen sie von einem Aufschub der Be­richts­pflich­ten bis 2028 Gebrauch machen können.  Be­richts­pflich­ten als Grundlage für Sustainable Finance Mit Blick auf das übergeordnete Ziel der EU, Kapitalströme in Richtung nachhaltige Investitionen zu lenken und Greenwashing zu verhindern, entfaltet die CSRD ihre umfassende Wirkung nur zusammen mit der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) und der Ta­xo­no­mie-Ver­ord­nung. Dies zeigt sich unter anderem darin, dass die ESRS einige besonders gekennzeichnete Datenpunkte enthalten, die den In­for­ma­ti­ons­be­darf von Fi­nanz­markt­teil­neh­men­den unter der SFDR unterstützen sollen. Dazu zählen unter anderem Angaben zur Ge­schlech­ter­viel­falt in Leitungs- und Kontrollorganen sowie – sofern der Fall – eine Erklärung zu Einnahmen im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, der Herstellung von Chemikalien und im Bereich umstrittener Waffen. Die Fi­nanz­markt­teil­neh­men­den benötigen diese Informationen ggf. als Basis zur Einstufung ihrer Finanzprodukte gemäß SFDR. Dies gilt insbesondere, wenn das entsprechende Finanzprodukt nachhaltige Investitionen tätigen soll und hierüber der Nachweis zu erbringen ist. Soweit es sich um ein Produkt gem. Art. 9 SFDR handelt, darf dieses – mit wenigen Ausnahmen – ausschließlich nachhaltige Investitionen tätigen und muss hierfür entsprechend umfassende Offenlegungen vornehmen. Zu beachten ist zudem, dass nachhaltige Investitionen dem Do No Significant Harm-Prinzip unterliegen. Dies bedeutet, dass durch nachhaltige Investitionen keines der definierten sozialen oder Umwelt-Ziele erheblich beeinträchtigt werden darf. Mit der sukzessiven Ausweitung der be­richts­pflich­ti­gen Unternehmen unter der CSRD erweitert sich auch der Kreis der Unternehmen, die Angaben zur ökologischen Nachhaltigkeit ihrer Wirt­schafts­tä­tig­kei­ten unter der Ta­xo­no­mie-Ver­ord­nung machen müssen. Seit Januar 2022 berichten CSR-be­richt­erstat­tungs­pflich­ti­ge Unternehmen über den Anteil ihrer Umsatzerlöse, Investitionen (Capex) und Betriebsausgaben (Opex), die mit ökologisch nachhaltigen Wirt­schafts­tä­tig­kei­ten unter der Ta­xo­no­mie-Ver­ord­nung verbunden sind. Die Verknüpfung von Nachhaltigkeit und Fi­nanz­be­richt­erstat­tung über die Taxonomie-Quoten verdeutlicht die Notwendigkeit einer ganzheitlichen Betrachtung von finanziellen und Nach­hal­tig­keits­in­for­ma­ti­on. Auch über Ta­xo­no­mie-be­zo­ge­ne Daten werden Fi­nanz­markt­teil­neh­men­de in die Lage versetzt, ihren gesetzlichen Verpflichtungen aus der Sustainable Fi­nan­ce-Re­gu­lie­rung nachzukommen. Sie spielen jedoch auch zur Sicherstellung der un­ter­neh­mens­ei­ge­nen Fi­nan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten eine immer größere Rolle. Relevant sind sie z.B. für Unternehmen, die über eine Emission einer grünen Anleihe unter dem kürzlich verabschiedeten Europäischen Green Bond Standard (EuGB) nachdenken. Die Erlöse einer Anleihe unter dem EuGB müssen in Ta­xo­no­mie-kon­for­me Wirt­schafts­tä­tig­kei­ten fließen. Auch bei Pro­jekt­fi­nan­zie­run­gen dürfte zunehmend verbindlich auf die technischen Be­wer­tungs­kri­te­ri­en der Ta­xo­no­mie-Ver­ord­nung Bezug genommen werden.
05/10/2023
ESG-An­for­de­run­gen für Unternehmen
Die Bedeutung von ESG-konformem Handeln ist für Unternehmen nicht zu unterschätzen. Viele Kunden, Investoren, Ge­schäfts­part­ner und oftmals auch die Un­ter­neh­mens­füh­rung selbst legen großen Wert auf ver­ant­wor­tungs­vol­les und ökologisches Handeln. In unserer neuen Folge „Update Ge­sell­schafts­recht“ sprechen Dr. Daniel Otte und Carola Kürten über die zunehmende Bedeutung und den Facettenreichtum von E, S und G im Un­ter­neh­mens­kon­text sowie über weitere spannende Fragen. Dabei geht es auch um ESG-Re­port­ing­pflich­ten, insbesondere um die Neuerungen, die die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) für Unternehmen mit sich bringt. Jetzt reinhören!
27/09/2023
Der neue DCGK 2022 - was ändert sich für die ESG-Compliance konkret?
Compliance Sessions | Teil 5
01/09/2023
HR-Be­richts­pflich­ten nach CSRD und ESRS und ihre Konsequenzen für die Organhaftung
Abstrakt wurde bereits viel über die CSRD berichtet, was aber bedeuten CSRD und ESRS aus HR-Sicht konkret? Und was droht bei einem Verstoß? Ein Überblick
15/12/2022
Füh­rungs­po­si­tio­nen-Richt­li­nie: (Einheitliche) europaweite Ge­schlech­ter­quo­ten...
40 %-Quote für den Aufsichtsrat bzw. 33 %-Quote für Vorstand und Aufsichtsrat – besteht Handlungsbedarf für börsennotierte Gesellschaften in Deutschland
18/11/2022
Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verabschiedet
Aus der nicht-fi­nan­zi­el­len Erklärung wird die Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung. Wir informieren über wesentliche Änderungen, die mit der CSRD einhergehen
26/08/2022
Synopse zum Deutschen Corporate Governance Kodex 2022
Die von der Bundesregierung eingesetzte „Re­gie­rungs­kom­mis­si­on Deutscher Corporate Governance Kodex“ überprüft den von ihr erstmals am 26. Februar 2002 vorgelegten „Deutschen Corporate Governance...
08/06/2022
Neuer DCGK 2022 verabschiedet mit Sus­taina­bi­li­ty-Up­date
Der neue DCGK 2022 sieht zahlreiche nach­hal­tig­keits­be­zo­ge­ne Empfehlungen vor, die den Druck zur Sus­taina­bi­li­ty-Trans­for­ma­ti­on weiter verstärken
04/02/2022
Entwurf des DCGK 2022 mit starkem Nach­hal­tig­keits­fo­kus
Der Ko­dexän­de­rungs­ent­wurf sieht zahlreiche nach­hal­tig­keits­be­zo­ge­ne Empfehlungen vor, die den Druck zur Sustainability Transformation weiter verstärken
19/01/2022
Update zu Neuerungen für die Haupt­ver­samm­lungs­sai­son 2022
Die HV-Saison 2022 steht unmittelbar bevor. In unserem Kompakt-Webinar zeigen wir die wesentlichen Neuerungen auf, die es bei Haupt­ver­samm­lun­gen zu beachten gilt:Er­mes­sens­ent­schei­dung über das HV-Format:...
31/08/2021
Nachhaltigkeit im Vor­stands­ver­gü­tungs­sys­tem
Das Thema Nachhaltigkeit ist auf dem Vormarsch - Welche Bedeutung hat es für die Vor­stands­ver­gü­tung in börsennotierten Ak­ti­en­ge­sell­schaf­ten