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Veröffentlichung 04 Dez 2024 · Deutschland

EUDR – sorgfältige Vorbereitung und Umsetzung essenziell

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Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) stellt weitreichende Anforderungen an Unternehmen, die bestimmte Produkte in die EU importieren, dort handeln oder exportieren. Die EUDR zielt darauf ab, den Beitrag der EU zur globalen Entwaldung zu verringern und die biologische Vielfalt zu schützen. Unternehmen müssen dabei umfangreiche Sorgfaltspflichten erfüllen und eine transparente Nachverfolgbarkeit ihrer Lieferketten gewährleisten. 

Ursprünglich für den 30. Dezember 2024 geplant, gilt die EUDR nun voraussichtlich erst ab dem 30. Dezember 2025 für große und mittlere Unternehmen und ab dem 30. Juni 2026 für kleine und Kleinstunternehmen. Die Kommission hatte die Verschiebung aufgrund vehementer Forderungen der EU-Mitgliedstaaten, aber auch von Drittstaaten im Oktober 2024 vorgeschlagen. Im Zuge dessen hatte das Europäische Parlament zunächst weitere inhaltliche Änderungen der EUDR gefordert (Schaffung einer neuen Kategorie im Rahmen des Länderbenchmarkings), für die sich im Rat allerdings keine Mehrheit fand. Die Institutionen haben sich am 3. Dezember 2024 auf eine (reine) Verschiebung des Geltungsbeginns ohne inhaltliche Änderungen geeinigt. Damit die Verschiebung in Kraft treten kann, muss der vereinbarte Text vor Jahresende sowohl vom Parlament als auch vom Rat gebilligt und im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Voraussichtlich Ende 2025 werden die zum Teil völlig neuartigen Verpflichtungen aus der EUDR dann unverändert zur Anwendung kommen.

Betroffene Produkte und Branchen

Die Verordnung umfasst nicht nur Holzprodukte, sondern sämtliche in Anhang I der EUDR gelisteten Rohstoffe und Produkte, die besonders häufig auf Flächen angebaut werden, die von Entwaldung betroffen sind. Damit sind die unterschiedlichsten Branchen betroffen. Hierzu zählen unter anderem die Holz-, Möbel-, Lebensmittel- und Automobilindustrie sowie Unternehmen der chemischen und pharmazeutischen Branchen. Zu den betroffenen Rohstoffen zählen:

  • Holz und Holzprodukte
  • Kautschuk
  • Soja und Palmöl
  • Kaffee und Kakao

Umfassende Sorgfaltspflichten für Unternehmen und mögliche Sanktionen sollten im Blick behalten werden

Betroffene Unternehmen müssen ihre gesamte Lieferketten in Bezug auf Entwaldungsfreiheit umfassend prüfen und dokumentieren und dabei grundsätzlich folgende zentrale Sorgfaltspflichten im Blick behalten:

  • Nachverfolgbarkeit: Geolokalisierungsdaten der Rohstoffquellen müssen bereitgestellt werden, um die Herkunft der Produkte bis zum genauen Erzeugungsort nachzuvollziehen und nachzuweisen, dass die Produkte entwaldungsfrei hergestellt worden sind.
  • Einhaltung relevanter Rechtsvorschriften: Unternehmen müssen die relevanten Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes einhalten, wie beispielsweise Arbeitnehmerrechte, völkerrechtlich geschützte Menschenrechte und Landnutzungsvorschriften.
  • Risikobewertung und Risikominderung: Zur Einhaltung der Vorschriften müssen Unternehmen mögliche Risiken entlang ihrer Lieferketten bewerten und Maßnahmen zur Reduzierung dieser Risiken umsetzen.
  • Sorgfaltserklärung: Unternehmen müssen im EU-Informationssystem eine Erklärung abgeben, dass die Produkte, die importiert, gehandelt oder exportiert werden, der EUDR entsprechen. Eine Anmeldung im EU-Informationssystem ist bereits jetzt möglich und sollte dazu genutzt werden, sich mit dem System vertraut zu machen.

Bei Nichtkonformität mit der EUDR dürfen die Produkte nicht auf dem Markt bereitgestellt werden. Andernfalls riskieren Unternehmen Bußgelder in Höhe von mindestens 4 % des unionsweiten Gesamtumsatzes. Dazu kommen Sanktionen wie die Einziehung von Waren und der Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren.

Vorbereitende Maßnahmen bleiben essenziell

Auch wenn die geplante Verschiebung des Geltungsbeginns der Verordnung voraussichtlich einen gewissen Aufschub gewähren wird, sollte es Ziel für Unternehmen sein, die konkreten Verpflichtungen unter der EUDR und ggf. auch die Erleichterungen, die die EUDR vorsieht, zu identifizieren, interne Prozesse schnellstmöglich anzupassen und ganzheitliche Strategien zur Umsetzung zu entwickeln, um Bußgelder und andere Sanktionen zu vermeiden. Dies gilt nicht zuletzt, da sich die Anforderungen unter der EUDR bezüglich Umfang und Systematik zum Teil deutlich von Vorgängerregelungen oder anderen Rechtsakten der Lieferketten-Compliance unterscheiden.

Zur Erfüllung der EUDR-Anforderungen bieten wir branchenübergreifende Compliance-Lösungen an, unter anderem durch unsere Kooperation mit dem Satelliten-Start-Up LiveEO. Während LiveEO die Bewertung von Entwaldung und die technische Plattform bietet, ermöglichen wir die rechtliche Begleitung. Hierbei kooperieren wir mit unseren weltweiten Büros bzw. Partnerkanzleien, um unsere Mandantinnen und Mandanten umfassend – beispielsweise auch hinsichtlich der relevanten Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes – beraten zu können.

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