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Dr. Heike Blank

Partnerin
Rechtsanwältin

CMS Hasche Sigle
Kranhaus 1
Im Zollhafen 18
50678 Köln
Deutschland
Sprachen Deutsch, Englisch

Heike Blank ist spezialisiert auf die Gebiete Wettbewerbs-, Pharma-, Lebensmittel- und Kosmetikrecht. Sie vertritt größere deutsche und internationale Unternehmen bundesweit vor den Gerichten, insbesondere im Rahmen einstweiliger Verfügungsverfahren. Ein besonderer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Vertretung von Mandanten im hochsensiblen und wirtschaftlich bedeutsamen Bereich des Geheimnisverrats, etwa der Preisgabe von Kundendaten und technischen Geschäftsgeheimnissen. Beratend ist Heike Blank im Vorfeld von Produkteinführungen sowie Marketingkonzepten tätig und begleitet Unternehmen in allen regulatorischen und wettbewerbsrechtlichen Fragen, insbesondere auch im Zusammenhang mit umweltbezogenen Werbeaussagen zur Vermeidung des Greenwashing.

Heike Blank schloss sich 2001 CMS an und ist seit 2012 Partnerin der Kanzlei. Vor ihrer anwaltlichen Laufbahn war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln tätig.

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„Oft empfohlen“ für Medien

JUVE Handbuch, 2023/2024

„Oft empfohlen“ für Marken- und Wettbewerbsrecht

JUVE Handbuch, 2023/2024

Nennung für Gewerblicher Rechtsschutz

Deutschlands beste Anwälte 2023 – Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers

Führender Name für Wettbewerbsrecht

The Legal 500 Deutschland, 2023

„exzellente Prozessführung, stets zuverlässige u. schnelle Bearbeitung“, Mandant

JUVE Handbuch, 2021/2022

„Oft empfohlen“ für Marken- und Wettbewerbsrecht, Medien

JUVE Handbuch, 2020-2022

Führender Name im Wettbewerbsrecht

The Legal 500 Deutschland, 2021

„sehr gut, schnell, erfahren u. Preis-Leistung stimmt“, Mandant

JUVE Handbuch, 2020/2021

„sticht hervor, strateg. u. takt. ausgezeichnet“, Wettbewerber

JUVE Handbuch, 2017/2018

„Häufig empfohlen“ für Marken- und Designrecht, Wettbewerbsrecht und Medien

JUVE Handbuch, 2017/2018

„Häufig empfohlen“ für Designrecht, Marken- und Wettbewerbsrecht

JUVE Handbuch, 2016/2017

„[Dr. Heike Blank] trägt damit maßgeblich dazu bei, dass CMS Hasche Sigle auf dem ersten Platz steht.“

Kanzleimonitor 2016, 2017

Mehrfach genannte Anwältin für Arzneimittel- & Pharmarecht, Gewerblicher Rechtsschutz

Kanzleimonitor 2016, 2017

„die ‚kompetente und schnelle’ Heike Blank“

The Legal 500 Deutschland, 2016

„Heike Blank [arbeitet] ‚sehr interessenorientiert und zielführend’ […].“

The Legal 500 Deutschland, 2015

„sehr kompetent u. zuverlässig“, Mandant

JUVE Handbuch, 2022/2023

„sehr kompetent u. zuverlässig“, Mandant

JUVE Handbuch, 2022/2023

„Oft empfohlen“ für Marken- und Wettbewerbrecht

JUVE Handbuch, 2022/2023

„Oft empfohlen“ für Technologie und Medien

JUVE Handbuch, 2022/2023

Führender Name für Wettbewerbsrecht

The Legal 500 Deutschland, 2022

Mitgliedschaften und Funktionen

  • Deutsche Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)
  • Fachausschuss Arzneimittel- und Lebensmittelrecht der GRUR
  • Lebensmittelverband Deutschland e. V.
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Veröffentlichungen

  • Autorin Praxishandbuch Geschäftsgeheimnisschutz, Herausgeber Reinfeld/Leister, C.H.Beck, 2023
  • "Geschäftsgeheimnisse und Know-how-Schutz (GeschGehG)" (mit Christian Musiol) Anschwärzung (§ 4 Nr. 2 UWG) in: Münchener Anwaltshandbuch Gewerblicher Rechtsschutz, C.H.Beck, 6. Auflage 2022
  • "Mindestanforderungen an den Schutz von Geschäftsgeheimnissen", Der Betrieb 2021, 556
  • HWG-Verstoß bei kostenloser Abgabe von Brillen, Anm. zu OLG Stuttgart, GRUR-Prax 2020, 461
  • Anforderungen an die Darlegungslast im Heilmittelwerberecht, Anm. zu OLG Frankfurt, GRUR-Prax 2019, 242
  • Arzneimittel-Warnhinweis in der Werbung für Nahrungsergänzungsmittel oder Kosmetika kann irreführend sein, Anm. zu OLG Dresden, GRUR-Prax 2019, 318
  • "Geringer Spielraum für die Abwandlung von Health Claims", GRUR-Prax 2019, 547, gemeinsam mit Herr Jonas Kiefer
  • Angabe „Zu verwenden wie Crème fraîche“ offenbart nicht das Vorliegen eines Mischprodukts aus tierischen und pflanzlichen Zutaten GRUR-Prax 2019, 97
  • Pflanzliches Fett darf als Alternative zu Butterschmalz deklariert werden GRUR-Prax 2019, 25
  • "German Federal Court of Justice rules that adblocking and whitelisting is legal" in Leading Internet Case Law vom 21.06.2018
  • Co-Author of "Misleading representations of new "Designer Food"" in November 2017
  • "Münchener Anwaltshandbuch Gewerblicher Rechtsschutz", Kapitel zu § 4 Nr. 2 UWG sowie §§ 17-19 UWG
  • Unzulässige Kennzeichnung eines Lebensmittels als "bilanzierte Diät" - Figura Fatburner, GRUR-Prax 2014, S. 564
  • Grenzen der Zulässigkeit von Produkttests, GRUR-Prax 2014, S. 267
  • Keine Irreführung bei ausreichenden Angaben in Zutatenliste - Himbeer-Vanille-Abenteuer, GRUR-Prax 2013, S. 258
  • Haftung eines Online-Händlers für Unrichtigkeit der vom Lieferanten benutzten geografischen Herkunftsangaben - Himalaya Salz, GRUR-Prax 2013, S. 455
  • Irreführende Angabe einer Milchsäurekultur - Natürliche Milchsäurekultur, GRUR-Prax 2013, S. 554
  • Kosmetisches Mittel; Gesundheitsschutz; Duschgel; Badegel; mit Lebensmitteln verwechselbar, GRUR-Prax 2012. S. 334
  • Fertigpackung; Ettiketierung; Kennzeichnung; Füllmengenkennzeichnung; Gewicht; Brot; Feine Backwaren; Kleingebäck; Deutsches Lebensmittelbuch, GRUR-Prax 2012, S. 590
  • Lebensmittelleitsätze bilden nicht stets das Verbraucherverständnis ab – „Sparkling Tea“, GRUR-Prax 2012, S. 71
  • What's not in it may not be on it - The new EU Food Labelling Regulation, CMS CPSG Report, Januar 2012
  • Behördliche Ermessensentscheidung kann Wettbewerbsgerichte binden, GRUR-Prax 2011, S. 520
  • Was nicht drin ist, darf nicht drauf - Zum Entwurf der EU-Lebensmittelinformations-Verordnung, CMS Update IP, November 2011
  • Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker, GRUR-Prax 2011, S. 229
  • Behauptung "Liften ohne Spritze" ist ohne wissenschaftliche Absicherung irreführend, GRUR-Prax 2011, S. 112
  • Hohe Anforderungen an die Richtigkeit von Werbeaussagen im Pharmabereich, GRUR-Prax 2010
  • Keine unlautere Nachahmung dank Herstellerkürzel - "Joghurtbecher", GRUR-Prax 2010, S. 565
  • Befristung eines Rabatts auf einen Tag ist nicht unangemessen, GRUR-Prax 2010, S. 446
  • Ein Handelsbrauch allein begründet keine Verkehrsauffassung, GRUR-Prax 2010, S. 348
  • Neues aus Brüssel zum Inhalt der EU-Lauterkeitsrichtlinie, Update IP Mai 2010
  • Die Auslegungshilfe der EU-Kommission zur UGP-Richtlinie - Mehr Orientierung oder neue Stolperfallen?, GRUR-Prax 2010, S. 95
  • Möglichkeit der Nachfrage beim Wettbewerber kann für Nachprüfbarkeit eines Werbevergleichs genügen, LG Hamburg 312 O 365/09, GRUR-Prax 2009, S. 20
  • Neue Spielregeln im Wettbewerb – Die UWG-Reform 2009 (gemeinsam mit Dr. Carsten Menebröcker), GmbHChef 2009, S. 43
  • Rechtsberatungsgesetz - (k)ein Hindernis für die Verkehrsfähigkeit von Forderungen, Der Betrieb (DB) 2002, S. 880 ff
  • Die Zulässigkeit der Rechtsberatung über Telefonmehrwertdienste, Deutscher Anwaltverlag, 2002
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Vorträge

  • März 2024: „Green Labels - Notwendige Transparenz für Umweltsiegel und Umweltaussagen oder "nachhaltige" Überregulierung auf EU-Ebene?“, Kölner Symposium für Marken- und Wettbewerbsrecht
  • November 2018: „Einsatz von Adblockern nach deutschem Recht“, Forum Wettbewerbsrecht 2018, Wien
  • September 2018: „Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen“ (gemeinsam mit Dr. Angela Emmert, CMS), Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen e.V. (BVAU), Regionalgruppe West, Essen
  • Dezember 2011, „Der Mitarbeiter als Wissensträger – Bewusstsein schaffen, vor Angriffen schützen, Wissen teilen und weitergeben“, Köln
  • November 2011, „Die neue EU-Lebensmittelinformations-Verordnung“, Düsseldorf
  • November 2011, „Unternehmensgeheimnis - Risiken und Chancen beim Mitarbeiterwechsel“, gemeinsam mit Herrn Kurschat, Frankfurt
  • Oktober 2011, „Unternehmensgeheimnis - Risiken und Chancen beim Mitarbeiterwechsel“, gemeinsam mit Frau Dr. Emmert, Köln
  • September 2011, "The new European Regulation on Consumer Information for Food products", München
  • September 2011, "European and German Unfair Competition Case law for food companies", München
  • September 2011, "Verbraucherinformationsgesetz", München
  • Januar 2011: Lecture on "Compliance, Prävention und Rechtsschutz: Strategien zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Know-How", Frankfurt
  • November 2010: Vortrag zum Thema "Health Claims & Beyond", Workshop "Legal Trends in the Consumer Products Industry", Zürich
  • Oktober 2010: CMS-Mandantenveranstaltung zum aktuellen Wettbewerbsrecht, Product Placement, Targeted Advertising und In-Game Advertising, Köln
  • Oktober 2010: Dozentin im Rahmen des Fachanwaltslehrgangs Gewerblicher Rechtsschutz, Carl Heymanns Verlag, Tagesseminar zu §§ 4 bis 7 UWG, München
  • September 2009: Vortrag zum Thema „Liability of the Internet Service Provider", Redmond/Washington, USA
  • September 2009: Vortrag zum Thema „The Interim Injunction Process in Germany", Redmond/Washington, USA
  • April 2009: CMS-Mandantenveranstaltung zum aktuellen Wettbewerbsrecht, "Cold Calls, E-Mails, Faxe & Co. – Was ist beim Direktmarketing künftig zu beachten?", Köln,
  • Juni 2008: „Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Wettbewerbsrecht“, gemeinsam mit Richter am BGH Dr. Alfred Bergmann, Frankfurt
  • Mai 2008: „Geheimnisverrat durch (ehemalige) Mitarbeiter, gemeinsam mit Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Dr. Angela Emmert
  • Dezember 2007: „Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Wettbewerbsrecht“, gemeinsam mit Richter am BGH Dr. Alfred Bergmann, München
  • März 2007: "Belästigende Werbung, § 7 UWG", Köln/Düsseldorf
  • Februar 2007: „New Media and Modern Marketing Methods and their Compatibility with German Unfair Competition Law“, Köln
  • seit 2006: Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz, Tagesseminar zu §§ 4 bis 7 UWG, zweimal jährlich, Köln/München
  • November 2005: "Legal Aspects: Neue Werbeformen und neue Rechtsfragen", Frankfurt
  • September 2005: „Mobile Entertainment Meeting – Welche neuen rechtlichen Fragen wirft das mobile Business auf für neue Geschäftsmodelle?", MünchenJuni 2004: "Prozessuale Veränderungen aufgrund der UWG-Reform", Köln
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Ausbildung

  • 2000 - 2001: Wissenschaftliche Mitarbeiterin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln
  • 2000 - 2001: Promotion bei Frau Prof. Dr. Grunewald, Universität zu Köln, zu dem Thema „Die Zulässigkeit der Rechtsberatung über Telefonmehrwertdienste"
  • 1999: Zweites Juristisches Staatsexamen
  • 1997 - 1999: Referendariat bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf
  • Studium der Rechtswissenschaften in Köln
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