Open navigation
Suche
Büros – Deutschland
Alle Standorte entdecken
Globale Reichweite

CMS bietet nicht nur fachkundige Rechtsberatung für lokale Jurisdiktionen, sondern meistert mit Ihnen zusammen effektiv die Komplexität des globalen Geschäfts- und Rechtsumfeldes.

Entdecken Sie, wo wir tätig sind
Suche
Expertise
Insights

Unsere Expertinnen und Experten bieten eine zukunftsorientierte Beratung für Ihr Unternehmen in einer Vielzahl von Fachgebieten und Branchen weltweit.

Themen entdecken
Büros
Globale Reichweite

CMS bietet nicht nur fachkundige Rechtsberatung für lokale Jurisdiktionen, sondern meistert mit Ihnen zusammen effektiv die Komplexität des globalen Geschäfts- und Rechtsumfeldes.

Entdecken Sie, wo wir tätig sind
CMS Deutschland Abroad
Insights
Über CMS

Wählen Sie Ihre Region

Veröffentlichung 03 Dez 2025 · Deutschland

Neue On­line-Ge­set­ze und -Pflichten für 2026

Neues für den E-Commerce: Wi­der­rufs­but­ton, Ge­währ­leis­tungs­la­bel und Digital Fairness Act

4 min. Lesezeit

Auf dieser Seite

Auch 2026 hält für Unternehmen im Online-Bereich viele Herausforderungen bereit. Im E-Commerce müssen ein Widerrufsbutton implementiert und Gewährleistungs- und Garantielabel angezeigt werden. Zudem wird der Entwurf des Digital Fairness Act erwartet.

Die Herausforderungen gehen 2026 weiter

Das Jahr 2025 brachte für Unternehmen im Online-Bereich viele regulatorische Neuerungen. Insbesondere das Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) hat für viel Aufwand und Unsicherheiten gesorgt. Während viele Plattformen aktuell nach wie vor an diesen Herausforderungen arbeiten und noch viel Unklarheit herrscht, wartet das Jahr 2026 mit weiteren neuen Pflichten auf, die eine frühzeitige Planung und Umsetzungsaufwand erfordern. Das gilt insbesondere für die Implementierung des neuen Widerrufsbuttons und der neuen EU-Gewährleistungs- und Garantielabel. Außerdem zeichnet sich am Horizont nach dem Digital Services Act (DSA) der nächste Meilenstein ab: der Digital Fairness Act (DFA).

Der „Widerrufsbutton“  

Ab dem 19. Juni 2026 müssen Online-Händler sowohl in eigenen Shops als auch auf Drittplattformen, auf denen Verträge über Waren, Dienstleistungen oder Finanzdienstleistungen online abgeschlossen werden können, einen gut sichtbaren und jederzeit verfügbaren Widerrufsbutton bereitstellen. Mit diesem Widerrufsbutton müssen Verbraucherinnen und Verbraucher ihr 14-tägiges Widerrufsrecht einfach ausüben können. Der Button muss klar beschriftet sein – etwa mit „Vertrag widerrufen“ – und darf nicht versteckt werden. Der Klick hierauf muss zu einem nächsten Schritt führen, in dem die Widerrufsdaten eingegeben bzw. bestätigt werden können. Von dort aus müssen Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem weiteren eindeutig beschrifteten Button – etwa „Widerruf bestätigen“ – ihre Widerrufserklärung einfach absenden können. Anschließend müssen sie unverzüglich eine Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (zum Beispiel per E-Mail) erhalten, die Inhalt, Datum und Uhrzeit des Widerrufs dokumentiert.  

Die technische Implementierung bedeutet für alle Online-Händler einen großen Aufwand. Besonders herausfordernd wird diese neue Pflicht aber für Online-Marktplätze. Auch wenn sie nicht unmittelbarer Adressat der neuen Pflicht sind, müssen sie ihre Online-Marktplätze so umgestalten, dass diese Funktion für ihre Online-Händler bereitsteht. Das wirft viele noch nicht beantwortete Fragen auf. Außerdem müssen alle Online-Händler ihre Widerrufsbelehrungen entsprechend der überarbeiteten Musterwiderrufsbelehrung aktualisieren. Darüber hinaus gibt es weitere Neuerungen. So wird unter anderem das „ewige Widerrufsrecht“ für Finanzdienstleistungen nunmehr auch auf maximal ein Jahr und zwei Wochen beschränkt.

Neue EU-Gewährleistungs- und Garantielabel

Ab dem 27. September 2026 ist für Online-Händler in der EU ein einheitliches Label-System verpflichtend, das transparent über die gesetzliche Gewährleistung sowie über bestehende Herstellergarantien informiert (siehe dazu auch: „EmpCo“-Umsetzung bringt Greenwashing-Verbot und Garantielabel). Die EU gibt hierfür Labels vor, die nach ganz genauen inhaltlichen und grafischen Vorgaben eingebunden werden müssen. Selbst die Farbwahl ist bis ins Detail vorgeschrieben. Die Labels gehören dann zu den vorvertraglichen Informationspflichten und müssen transparent in den Angebots- bzw. Bestellprozess eingebunden werden. Das bedeutet für alle Online-Händler und insbesondere wieder für Online-Marktplätze einen großen Aufwand. Die Implementierung sollte daher umgehend angegangen werden, um rechtzeitig compliant zu sein.

Der Digital Fairness Act (DFA)

Nachdem der DSA bereits für Hosting-Service-Provider, wie Online-Marktplätze und Social-Media-Plattformen, einen epochalen Umbruch mit tiefgreifenden Änderungen bedeutet hat – und aktuell für außenpolitische Spannungen sorgt, insbesondere mit den USA –, zeichnet sich mit dem geplanten DFA der nächste Meilenstein ab.  

Hierzu hat die EU bis Ende Oktober dieses Jahres umfangreiche Konsultationen durchgeführt und Ergebnisse gesammelt. Adressaten sollen – anders als beim DSA – nicht nur Host-Service-Provider sein, sondern auch „einfache“ E-Commerce-Angebote, einschließlich Online-Shops.  

Im Zentrum steht die Regulierung von Dark Patterns, suchterzeugendem Design, problematischen Influencer-Praktiken, personalisierter Werbung sowie die Verwaltung digitaler Abonnements. Der DFA strebt ein Prinzip des Fairness by Design und by Default an: Manipulative Designs sollen verboten, klare Design- und Transparenzvorgaben verankert und standardisierte, leicht verständliche AGB gefördert werden. Auch ein Recht auf menschliche Ansprechpartner wird forciert – ein Signal gegen intransparente Automatisierung in Kundenbeziehungen.

Noch wertet die EU die Ergebnisse der Konsultation aus. Ein erster Entwurf des neuen Gesetzes wird für Ende 2026 erwartet. So viel steht jedoch jetzt schon fest: Die Regulierung des EU-Digitalrechts wird wesentlich ausgeweitet werden. Auch Unternehmen, die von den umfassenden Regelungen des DSA bislang nicht betroffen waren, werden ähnliche und vielleicht weitergehende Pflichten erfüllen und ihre Online-Angebote umfassend anpassen müssen.

Zurück nach oben