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Newsletter 07 Dez 2022 · Deutschland

Unternehmens- und Ver­mö­gens­nach­fol­ge in Krisenzeiten

4 min. Lesezeit

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Wirtschaftliche Rahmenbedingungen in der Planung berücksichtigen

Bei reduzierten Markt- und Steuerwerten kann sich die Übertragung von Unternehmensbeteiligungen und Vermögenswerten anbieten. Einerseits können so die günstigen Werte steuerlich genutzt werden. Andererseits können zukünftig erwartete Erholungen und Wertsteigerungen beim Erwerber (schenkungsteuerfrei) realisiert werden. Umgekehrt gilt: Sinkt der Wert nach der Übertragung, muss die Steuer aus dem dann geringeren Vermögen finanziert werden. Auf den optimalen Übertragungszeitpunkt ist damit in Zeiten von Wertschwankungen besonderes Augenmerk zu legen.

1. Nachfolge bei Unternehmensbeteiligungen

a. Auswirkungen auf Unternehmenswerte

Änderungen in den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen schlagen sich zwangsläufig in den Unternehmenswerten nieder. Da aber die Bewertung eines Unternehmens im sogenannten vereinfachten Ertragswertverfahren des Bewertungsgesetzes auf den Ergebnissen der Vergangenheit basiert, wird die wirtschaftliche Entwicklung verzögert im Unternehmenswert abgebildet. Zudem haben sich die gestiegenen Basiszinssätze noch nicht in dem anzuwendenden Vervielfältiger niedergeschlagen. Dieser beträgt weiterhin 13,75.

Sollen bereits heute diese Effekte in die Unternehmenswertung eingepreist werden, muss daher auf eine zukunftsbasierte Unternehmensbewertung zurückgegriffen werden, beispielsweise nach dem IDW-S1-Verfahren.

Eine hohe Dynamik zeigen aktuell auch die Wechselkurse. Insbesondere bei Auslandsengagements können sich erhebliche Auswirkungen auf Unternehmenswerte, aber auch auf die Prüfung der relevanten Verwaltungsvermögensquoten ergeben. Dies gilt es insbesondere bei der Festlegung des Übertragungsstichtags zu bedenken.

b. Auswirkungen auf die Steuerbegünstigung

Ein geringerer Unternehmenswert kann grundsätzlich zu einer geringeren Steuerbelastung im Übertragungsfall führen. Jedoch ist dies nicht zwingend. Die Höhe des Unternehmenswerts hat Wechselwirkungen im Hinblick auf Möglichkeit und Höhe der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Befreiung für unternehmerisches Vermögen. So ist die Steuerbefreiung vom Verhältnis des im Unternehmen vorhandenen, nicht begünstigten Vermögens zum Unternehmenswert abhängig. Höhere Unternehmenswerte sind hier grundsätzlich von Vorteil. Wie die jeweiligen Effekte sich in der konkreten Situation auswirken, hängt von vielen Faktoren ab, die im Einzelfall beurteilt werden müssen. Grundsätzlich dürfte sich eine Unternehmensübertragung bei gesunkenen Unternehmenswerten anbieten. 

Die Steuerbefreiung ist außerdem von der Einhaltung von Behaltensvorschriften und der Einhaltung einer Lohnsummenklausel abhängig. Eine reduzierte Lohnsumme hat im Hinblick auf Schenkungen damit unterschiedliche Aspekte, die beachtet werden müssen. So kann eine geringe Lohnsumme im Übertragungszeitpunkt günstig sein. Auch insoweit gilt es, das Timing im Auge zu behalten.
Ist eine Übertragung bereits erfolgt, besteht bei ungünstiger wirtschaftlicher Entwicklung hingegen das Risiko, dass aufgrund gesunkener Lohnsumme eine zunächst gewährte Steuerbefreiung (anteilig) wegfällt und Steuernachzahlungen drohen. Nach der Übertragung sollte daher die Lohnsumme überwacht werden und es sollte – bei Bedarf – mit Gestaltungsmaßnahmen reagiert werden. 

Insgesamt sind ähnliche Fragestellungen wie bereits in der Coronakrise relevant.

2. Nachfolge bei Privatvermögen

a. Niedrigere Immobilienwerte aufgrund von Abschwächungen am Immobilienmarkt?

Am Immobilienmarkt werden derzeit sinkende Immobilienpreise, aber auch steigende Baupreise erwartet. Für kurzfristig anstehende Immobilienübertragungen dürften sich diese Marktentwicklungen (noch) nicht unmittelbar in den steuerlichen Bewertungsverfahren niederschlagen, da diese teilweise auf historische Daten zurückgreifen und so tendenziell einer Marktentwicklung hinterherhinken.

Werterhöhend dürften sich jedenfalls die turnusmäßige Anpassung der Baupreisindizes für Zwecke der Bewertung im Sachwertverfahren sowie die ab 2023 geplanten Änderungen des Bewertungsgesetzes (wie Liegenschaftszinssätze und sogenannte Regionalfaktoren) auswirken. 

Im Hinblick auf den passenden Zeitpunkt für eine Immobilienschenkung ist deshalb abzuwägen, wie sich diese Faktoren im jeweiligen Sachverhalt und dem jeweils anzuwendenden Bewertungsverfahren auswirken und ob ggf. die Einholung eines Sachverständigengutachtens opportun ist. 

Eine Übersicht über die verschiedenen Bewertungsverfahren stellen wir hier in unserem Blog dar. 

b. Günstige Aktienkurse ausnutzen 

Für die Schenkung von Wertpapieren sind für Zwecke der Schenkungsteuer die Börsenkurse am Tag der Schenkung relevant. Bei Schenkung zum Zeitpunkt gesunkener Börsenkurse können somit innerhalb der Freibeträge höhere Stückzahlen im Wertpapiervermögen übertragen werden. Steigen die Kurswerte in der Zukunft wieder an, stehen diese Wertsteigerungen (schenkungsteuerfrei) den Beschenkten zu. 

3. Fazit: Wertänderungen bei der Vermögensübertragung beachten 

Bei der Übertragung von unternehmerischen und privaten Vermögenswerten sollten die aktuell gegebenen Wertschwankungen besonders beachtet werden. So können ggf. Chancen genutzt und Nachteile vermieden werden. Das richtige Timing für die Übertragung und das anschließende Monitoring der maßgeblichen Faktoren sind entscheidend.

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