Privilegierungen für LNG-Projekte
Der Gesetzgeber hat daher im Mai das LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) erlassen. Es sieht eine ganze Reihe von Privilegierungen für die Zulassung von LNG-Projekten vor. Für FSRUs und erforderliche Infrastrukturmaßnahmen wie die Verlegung von Anbindungsleitungen oder Gewässerausbauten entfällt die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung und die Öffentlichkeitsbeteiligung wird deutlich vereinfacht und verkürzt. Für alle vom Gesetz erfassten LNG-Projekte können naturschutzrechtliche Kompensationen nachträglich festgesetzt werden. Außerdem haben Rechtsbehelfe gegen Zulassungsentscheidungen keine aufschiebende Wirkung und sind direkt beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen. Um der sich seit dem Erlass des Gesetzes weiter verschärften Gasversorgungslage Rechnung zu tragen, hat der Gesetzgeber im Oktober die Zulassung des vorzeitigen Beginns in immissionsschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Verfahren vereinfacht. Auch die Betretungsrechte für Vorarbeiten bei Anbindungsleitungen wurden erweitert. Weitere Nachjustierungen werden folgen müssen.
Zudem sind für Beschaffungen zur Realisierung von LNG-Projekten Erleichterungen hinsichtlich des Vergaberechts vorgesehen. So wird insbesondere das Vorliegen des gesetzlichen Ausnahmetatbestands für Dringlichkeitsvergaben vermutet, was eine europaweite Ausschreibung in der Regel entbehrlich macht. Auftraggeber sind zwar auch bei der Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb grundsätzlich verpflichtet, ein Mindestmaß an Wettbewerb herzustellen und zumindest drei Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern. Die verfahrensmäßigen Erleichterungen sind aber erheblich. So können die Angebote auch formlos eingeholt werden und es gibt keine Mindestfristen für die Angebotsabgabe. Auch eine sehr kurze Frist von wenigen (im Extremfall bis zu null) Tagen kann zulässig sein. Überdies gilt bei Dringlichkeitsvergaben nach dem LNGG die zehntägige Informations- und Wartefrist des § 134 GWB nicht. Der Zuschlag kann direkt nach der Entscheidung des Auftraggebers erteilt werden.
Umweltrecht als Hürde
Zwar sind die FSRU-Projekte und zugehörige Infrastrukturmaßnahmen von der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung befreit. Für alle LNG-Projekte gelten aber die hohen inhaltlichen Anforderungen des europäischen Umweltrechts, insbesondere also die strengen Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat (FFH)- und Vogelschutzrichtlinie sowie der Wasserrahmenrichtlinie, weiter. Auch LNG-Projekte können daher nur zugelassen werden, wenn die nach dem europäischen Umweltrecht geforderten Untersuchungen vorliegen – und deren Erstellung dauert bis dato üblicherweise mehrere Monate oder sogar Jahre.
Gesamtprojektmanagement erforderlich
Für die rechtzeitige Umsetzung der LNG-Projekte braucht es daher Flexibilität und Tatkraft aller Beteiligten. Die technische Planung muss deutlich schneller als üblich einen design freeze erreichen, damit long lead items rechtzeitig beschafft und die erforderlichen Fachgutachten überhaupt fertiggestellt werden können. Bei der Planung und im Zulassungsverfahren müssen die rechtlichen Anforderungen mit der gebotenen Sorgfalt, aber auch mit Augenmaß angewendet werden. Die entscheidenden Weichenstellungen bei der Erstellung von Antragsunterlagen sollten dabei frühzeitig mit den zuständigen Behörden abgestimmt werden. Dabei ist ein Gesamtprojektmanagement mit besonderem Fokus auf klare Zuständigkeiten und die Schnittstellen zwischen technischen, umweltfachlichen, rechtlichen und kommerziellen Themen unabdingbar.
Sicherstellung der Finanzierung wichtig
Um LNG-Projekte letztlich umsetzen zu können, muss auch die Finanzierung sichergestellt sein. Hierbei kann auch die Einbindung von Fremdkapital in Betracht kommen, etwa in Form der klassischen Darlehensfinanzierung, der Begebung von Namensschuldverschreibungen oder auch einer Kombination aus beidem. Dabei ist es wichtig, bei der Strukturierung eines LNG-Projekts von Anfang an die spätere Finanzierbarkeit bei allen Entscheidungen mit im Blick zu behalten. Bei großen Infrastrukturprojekten in Deutschland haben sich vor allem Projektfinanzierungsstrukturen bewährt. Dies setzt voraus, dass Zins und Tilgung für die Fremdfinanzierung aus dem Projekt selbst erwirtschaftet werden. Dementsprechend ist für Finanzierer die Absicherung des künftigen Cashflows eines Projekts von besonderer Bedeutung. Eine vollständige Absicherung über feste Abnahmeverträge für die gesamte Laufzeit der Finanzierung wäre ideal. Jedoch waren Finanzierer in den letzten Jahren bei etablierten Projektfinanzierungen gerade im Bereich der erneuerbaren Energien im deutschen Markt auch vermehrt bereit, zumindest gewisse Marktrisiken hinzunehmen. Inwieweit es bei den verschiedenen LNG-Projekten gelingt, die künftigen Cashflows in einem für Finanzierer zufriedenstellenden Maße abzusichern, muss sich in der Praxis noch zeigen.
Das alles ist sehr ambitioniert. Aber für die Erreichung der energiepolitischen Ziele führt an mutigem Handeln kein Weg vorbei.