Rückblick 2022 – neue Vertikal-GVO
Bereits seit Juni 2022 gelten mit der neuen Vertikal-GVO und den neuen Vertikal-Leitlinien aktualisierte kartellrechtliche Regeln für Vereinbarungen zwischen Lieferanten und Abnehmern („vertikale Vereinbarungen“). Die Neufassung der Vertikal-GVO hat neue Möglichkeiten für die Vertragsgestaltung eröffnet, vgl. hierzu den ausführlichen Beitrag Die zehn wichtigsten Themen des neuen EU-Vertriebskartellrechts (Vertikal-GVO / Vertikal-Leitlinien). Es liegt nun bei den Unternehmen, von den erweiterten Möglichkeiten Gebrauch zu machen und die eigenen Vertriebsverträge entsprechend umzustellen. Für Altverträge ist die in der Vertikal-GVO geregelte Übergangsfrist bis 31. Mai 2023 zu beachten.