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Veröffentlichung 04 Dez 2024 · Deutschland

NPLs – ein wachsender Markt auch in Deutschland

4 min. Lesezeit

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Neue Regularien für den Sekundärmarkt notleidender Kredite (KrZwMG)

Das Kreditzweitmarktgesetz (KrZwMG) setzt die Kreditzweitmarktrichtlinie (Richtlinie [EU] 2021/2167) um und dient der aufsichtsrechtlichen Regulierung des Umgangs mit notleidenden Krediten (Non-Performing Loans, NPLs) in Deutschland. Gemeint sind hiermit Kredite, bei denen ein Ausfall gemäß Art. 47a i.V.m Art. 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) als eingetreten gilt oder die nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen als wertgemindert anzusehen sind.

  • Das KrZwMG umfasst vier spezifische Kreditdienstleistungen, insbesondere das Einziehen und die Durchsetzung fälliger Zahlungsansprüche des Kreditgebers. Diese Dienstleistungen dürfen ausschließlich von Kreditdienstleistungsinstituten erbracht werden. Unternehmen, die Kreditdienstleistungen anbieten möchten, benötigen hierfür grundsätzlich die Erlaubnis der BaFin. Die Antragsunterlagen für die Zulassung umfassen insbesondere Angaben zur Zuverlässigkeit und zur Fachkompetenz der Geschäftsleitung sowie zu relevanten Beteiligungsverhältnissen und einen tragfähigen Geschäftsplan.
  • Das KrZwMG legt darüber hinaus bestimmte Pflichten für Verkäufer notleidender Kredite, Kreditkäufer und Kreditdienstleister fest. Das verkaufende Kreditinstitut muss potenzielle Käufer vor dem Erwerb eines notleidenden Kreditvertrags umfassend informieren. Gesetzlich sind standardisierte Datenvorlagen vorgesehen, um den Wert der Rechte des Gläubigers aus dem notleidenden Kreditvertrag richtig bewerten zu können. Zudem sind Kreditinstitute verpflichtet, den zuständigen Behörden regelmäßig Informationen zu den Kreditkäufern und den übertragenen NPLs zu übermitteln. Die Kreditkäufer selbst haben, sofern ein Kreditdienstleister beauftragt werden muss (da der Kreditvertrag mit einer natürlichen Person oder einem SME geschlossen wurde), den zuständigen Behörden Informationen zum Kreditdienstleister mitzuteilen.

Chancen und Risiken bei NPL-Transaktionen

Der Anstieg von NPLs im Markt bringt lukrative Chancen für Investoren: NPL-Portfolios sind oft deutlich günstiger zu erwerben, was höhere Renditen verspricht. Zudem können Investoren Unternehmensanteile erwerben, indem sie Schulden in Eigenkapital umwandeln (Debt-to-Equity-Swap). Dies ist vorinsolvenzlich oder während eines Insolvenzverfahrens möglich. Banken kommt der Verkauf zugute, weil er ihre Bilanz entlastet, das gebundene Kapital freisetzt und den Aufwand für das Kreditmanagement reduziert. Dies führt zu mehr Liquidität und schafft Freiraum für neue Kreditvergaben.

  • Jedoch ist beim NPL-Kauf Vorsicht geboten: Denn bei vorinsolvenzlicher Auszahlung der Kredite besteht das Risiko einer Insolvenzanfechtung. Der Auszahlungsbetrag könnte dann möglicherweise im Falle einer späteren Insolvenz vom Insolvenzverwalter zurückverlangt werden. Ein weiteres Risiko besteht in der Qualifizierung als nachrangige Forderung, auf die im Insolvenzverfahren regelmäßig kein Betrag entfällt.
  • Zur Minimierung dieser Risiken ist die anfechtungsfeste Bestellung von Sicherheiten von größter Bedeutung. Zumal auch bei NPL-Portfolios die jeweilige Sicherheit für die Preisbestimmung entscheidend ist. Dementsprechend muss im Rahmen einer umfassenden Legal Due Diligence darauf geachtet werden, dass die Sicherheiten wirksam und anfechtungsfest bestellt worden sind.

NPLs in der deutschen gewerblichen Immobilienfinanzierung

Ein erheblicher Anstieg von NPLs zeigt sich insbesondere bei Gewerbeimmobilien. Dies bedroht sowohl Kreditnehmer als auch Finanzierer erheblich. Hauptursachen sind die steigende Inflation und Zinssätze, die die Betriebskosten und Finanzierungslasten erhöhen, was auch den Immobilienwert negativ beeinflusst. Sinkt der Wert unter einen bestimmten Schwellenwert, kann es zu einem Covenant-Bruch kommen, was im schlimmsten Fall zur Kündigung des Kredits führt. Leerstände und sinkende Betriebseinnahmen können auch dazu führen, dass die vertraglich vereinbarten Finanzkennzahlen verletzt werden.

  • Für Kreditnehmer haben NPLs oft insolvenzrechtliche Konsequenzen. Zuletzt mussten zahlreiche Projektentwickler wegen notleidender Kredite das Insolvenzverfahren ansteuern. Dies führt oft zu Einzelverkäufen oder Übernahmen durch neue Investoren.
  • Vorinsolvenzlich können Kreditnehmer und Finanzierungsparteien jedoch einvernehmliche Lösungen finden, die auf der Annahme einer Markterholung basieren, etwa durch Laufzeitverlängerungen und Anpassungen der Finanzierungen. Gelingt dies nicht, können Restrukturierungen auch über das StaRUG-Verfahren erfolgen, das Anpassungen von Finanzierungsverträgen durch einen abgestimmten Restrukturierungsplan ermöglicht.

Die neuen gesetzlichen Entwicklungen bringen neue Pflichten mit sich. Ob es dem Gesetzgeber gelungen ist, mit dem KrZwMG und der Auferlegung verschiedenster Pflichten den Handel mit NPLs attraktiver zu machen, bleibt abzuwarten.Trotz des Anstiegs notleidender Kredite ist eine große Verkaufswelle bisher ausgeblieben. Nicht zuletzt deswegen, weil viele Stakeholder auf eine Erholung des (Immobilien-)Marktes setzen. Es bleibt spannend, wie sich der Markt in den nächsten Jahren entwickeln wird.

Mehr Infos zu notleidenden Krediten finden Sie in unserer Blogreihe Non-performing loans in Deutschland, Chancen und Risiken bei NPL-Transaktionen, Non-Performing Loans (NPLs) in der deutschen gewerblichen Immobilienfinanzierung.

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