Staatliche Förderungen ohne Haushalt?
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Das Ende der Ampel-Regierung, das mit der Entlassung des Bundesministers der Finanzen durch den Bundeskanzler am 6. November 2024 besiegelt wurde, hat weitreichende Folgen für die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland. Neben einer Vertrauensfrage, Neuwahlen und einer sich anschließenden Regierungsbildung führt das Ende der Ampel-Regierung auch dazu, dass es für das Jahr 2025 vorerst kein Haushaltsgesetz gibt und auch so schnell wohl nicht geben wird. Dies kann für Unternehmen in allen Wirtschaftsbereichen weitreichende Auswirkungen haben. Diese zeigen sich insbesondere bei bestehenden und künftigen staatlichen Förderungen von Unternehmen durch den Bund.
Keine „amerikanischen Verhältnisse“
Anders als in den Vereinigten Staaten von Amerika führt das Fehlen eines Haushaltsgesetzes in Deutschland nicht dazu, dass es zu einem sogenannten „Shutdown“ kommt und der Bund keine Zahlungen mehr leisten kann. In Art. 111 des Grundgesetzes ist für diesen Fall eine vorläufige Haushaltsführung geregelt. Der Bund kann hiernach unter anderem bestehende Einrichtungen erhalten, gesetzlich beschlossene Maßnahmen durchführen, rechtlich begründete Verpflichtungen erfüllen und bereits im vorherigen Haushalt vorgesehene Leistungen weiter gewähren. Eine Konkretisierung erfährt die vorläufige Haushaltsführung regelmäßig durch ein Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen. Darin vorgesehen ist in der Regel eine Beschränkung der monatlichen Ausgabenhöhe auf 1/12 der Gesamtausgaben des vorangegangenen Haushaltsgesetzes. Die Zahlungsfähigkeit des Bundes ist demnach nicht grundsätzlich in Frage gestellt, unterliegt aber den Grenzen aus Art. 111 des Grundgesetzes.
Auswirkungen auf neue staatliche Förderungen
Die vorläufige Haushaltsführung ermöglicht jedoch nicht, dass der Bund staatliche Förderungen für neue Projekte bewilligt, für die es noch keinen Förderbescheid gibt. Voraussetzung für eine neue staatliche Förderung ist ein Haushaltstitel oder eine Verpflichtungsermächtigung in einem geltenden Haushaltsgesetz. Hieran wird es für neue Förderprojekte einstweilen fehlen. Sofern Unternehmen auf neue staatliche Förderungen hoffen, ist dies erst nach der Verabschiedung eines Haushaltsgesetzes für das Jahr 2025 durch eine neue Regierung ein realistisches Szenario.
Bestehende Förderbescheide
Bei bereits zugunsten von Unternehmen erteilten Förderbescheiden besteht ein Anspruch auf Förderung, sodass auch auf der Grundlage der vorläufigen Haushaltsführung weiter Mittel ausgezahlt werden können. Doch auch bei einem bereits erteilten Förderbescheid ist bei einem laufenden mehrjährigen Förderprojekt Vorsicht geboten. Viele Förderbescheide enthalten für die jährliche Gewährung staatlicher Mittel einen sogenannten Haushaltsvorbehalt. Für die jährliche Auszahlung von Mitteln ist bei einem solchen Vorbehalt häufig Voraussetzung, dass die entsprechenden Haushaltsmittel tatsächlich verfügbar sind. Auszahlungen könnten im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung vor diesem Hintergrund dann in Frage stehen, wenn in dem Auszahlungsmonat bereits die in dem Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen festgelegte Ausgabenhöchstgrenze erreicht ist. Eine Förderung könnte dann auch bei bestehendem Förderbescheid jedenfalls vorübergehend eingestellt werden.
Fortsetzung von Förderprojekten
Betroffene Unternehmen haben in dieser Konstellation genau zu prüfen, ob sie das Förderprojekt auch ohne staatliche Förderung des Bundes fortsetzen wollen. Sofern ein Unternehmen wegen des Wegfalls der staatlichen Förderung das Projekt allerdings einstellen würde, könnte es sogar dazu kommen, dass der Bund seine Förderung insgesamt widerruft und bereits ausgezahlte Fördermittel zurückfordert. Eine Rückforderung von bisher geleisteten Förderungen aus den Vorjahren bei mehrjährigen Projekten wäre grundsätzlich möglich, weil in der Beendigung eines Förderprojekts in der Regel ein förderschädlicher Zweckfortfall zu sehen ist. Rückforderungsbeträge sind in der Regel zu verzinsen, was die Entscheidungslage noch komplexer macht.
Worauf sollten Sie achten?
Bevor Sie für Ihr Unternehmen in den kommenden Monaten staatliche Förderungen in Anspruch nehmen, sollten Sie rechtlich genau prüfen, welche Auflagen mit der Förderung verbunden sind und welche Rückforderungsrisiken bestehen. Dies gilt sowohl für künftige Förderungen als auch bei bereits bestehenden Förderprojekten und -bescheiden. Sprechen Sie uns dazu sehr gerne an, wir unterstützen Sie bei sämtlichen rechtlichen Fragestellungen.