Nach Inkrafttreten der EU-Erbrechtsverordnung am 17. 8. 2015 steht nun das Inkrafttreten der zweiten, noch viel einschneidenderen Reform – der Erbrechtsreform – bevor: Mit 1. 1. 2017 tritt das Erbrechtsänderungsgesetz 2015 (ErbRÄG 2015) in Kraft. Diese knapp 300 Paragrafen umfassende Novelle zum ABGB modernisiert das Erbrecht in vielerlei Hinsicht. Lesen Sie einen in der SWK-erschienen Beitrag von Johannes Reich-Rohrwig zu den wichtigsten Änderungen.
17/11/2016
Nach Inkrafttreten der EU-Erbrechtsverordnung am 17. 8. 2015 steht nun das Inkrafttreten der zweiten, noch viel einschneidenderen Reform – der Erbrechtsreform – bevor: Mit 1. 1. 2017 tritt das Erbrechtsänderungsgesetz 2015 (ErbRÄG 2015) in Kraft. Diese knapp 300 Paragrafen umfassende Novelle zum ABGB modernisiert das Erbrecht in vielerlei Hinsicht. Lesen Sie einen in der SWK-erschienen Beitrag von Johannes Reich-Rohrwig zu den wichtigsten Änderungen.