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Aktienrecht

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Rundumberatung für börsennotierte Unternehmen

Börsennotierte Unternehmen stehen laufend unter Beobachtung. Worte und Handlungen ihrer Organe können sich genauso auf den Aktienkurs auswirken wie die tatsächliche Geschäftsentwicklung und die unternehmerische Vision. Klar definierte unternehmensinterne Prozesse stellen sicher, dass Aktiengesellschaften und ihre Organe ihren vielfältigen rechtlichen Pflichten nachkommen und so die Erwartungen des Kapitalmarkts erfüllen können. 

So leiten wir Sie durch das Dickicht des Aktiengesetzes

Die auf das Aktienrecht spezialisierten Anwälte unserer Kanzlei unterstützen Aktiengesellschaften und ihre Organe, bei zunehmender Komplexität der Informationen sicher und frei von Haftungsrisiken zu agieren. Vorständen, Aufsichtsräten und weiteren Verantwortlichen in börsennotierten Unternehmen helfen wir, für das Unternehmen teils existenzielle Risiken im Zusammenhang mit Corporate Governance und Compliance zu identifizieren und Risiken durch geeignete interne Strukturen effizient zu managen. 

Als Mandant unserer Kanzlei profitieren Sie vor allem von der Erfahrung unserer Aktienrechtler, die zahlreiche Gremien von Kapitalgesellschaften seit vielen Jahren intensiv begleiten. Aufgrund der hohen Relevanz der einschlägigen Rechtsfragen für das Unternehmen und die Organmitglieder garantieren wir Ihnen im Aktienrecht eine effiziente Betreuung mit hoher Partnerpräsenz.

Aktienrecht und Corporate Governance 

Nachhaltige Corporate-Governance-Beratung verlangt nach einem tiefgehenden Verständnis der strategischen Unternehmensziele und der Interessen der Stakeholder. Das Corporate Governance Competence Center von CMS ist besonders erfahren in der rechtlichen und strategischen Begleitung der Organmitglieder von Kapitalgesellschaften. Außerdem kennen wir uns aus, wenn es darum geht, in Ihrem Unternehmen nachhaltige Corporate-Governance-Strukturen zu gestalten. 

Mitgliedern von Vorstand und Aufsichtsrat bietet unsere Kanzlei ein individuelles Coaching im Hinblick auf ihre Pflichten nach dem Aktiengesetz und weiteren einschlägigen Regelwerken. Im Rahmen eines Corporate-Governance-Checks überprüfen wir, inwieweit die bestehenden Strukturen den gesetzlichen Anforderungen und den Marktstandards entsprechen. Wir entwickeln für Sie individualisierte Checklisten und Ablaufpläne, die Ihnen dabei helfen, die einschlägigen Anforderungen zu identifizieren und zu erfüllen und sich im Tagesgeschäft „compliant“ zu verhalten.

Vorbereitung und Begleitung der Hauptversammlung

Unsere Anwälte für Aktienrecht unterstützen börsennotierte Unternehmen kompetent bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung. 

Dazu gehört es, dass wir die Beteiligten im Vorfeld der Hauptversammlung coachen und am Tag der Hauptversammlung den Versammlungsleiter unterstützen. Gleichermaßen unterstützen wir das Backoffice, um so für einen reibungslosen Versammlungsablauf zu sorgen. Nach der Hauptversammlung kümmern sich unsere Experten für Aktien- und Kapitalmarktrecht um den Vollzug von Beschlüssen ebenso wie um die Erfüllung etwaiger Publizitätspflichten. Wenn Konflikte aus Hauptversammlungen entstehen, vertreten wir Sie in Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen sowie Freigabe- und Spruchverfahren.

Im Einzelnen umfassen unsere Leistungen rund um die Hauptversammlung:

  • Erstellung eines Zeit­ und Ablaufplans
  • Einberufung der Hauptversammlung
  • Vorbereitung der erforderlichen Gremienbeschlüsse
  • Fertigung sämtlicher hauptversammlungsrelevanter Dokumente (Leitfaden, Q&A-­Katalog)
  • Begleitung der Hauptversammlung und Backoffice

Wir gestalten Ihre Kapitalmaßnahmen 

CMS begleitet den gesamten Prozess einer Kapitalmaßnahme – von der Planung über sämtliche Vorbereitungsmaßnahmen bis hin zur konkreten Umsetzung unter allen Aspekten des Aktien- und Kapitalmarktrechts. Zu den Aufgaben, mit denen Aktiengesellschaften unsere Kanzlei regelmäßig betrauen, gehören hier u. a. 

  • die Vorbereitung und Durchführung von Kapitalerhöhungen,
  • Kapitalmaßnahmen zur Restrukturierung,
  • die Ausgabe von Wandel­ oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und anderen hybriden Finanzinstrumenten.

Schnittstelle Aktienrecht und Konzernrecht

Aktiengesellschaften werden durch unsere Kanzlei regelmäßig dabei begleitet, faktische Konzernverhältnisse oder Vertragskonzernverhältnisse einzugehen. Wir identifizieren für Sie die teils sehr komplexen Rechte und Pflichten, die sich aus dem Konzernverhältnis ergeben. Gemeinsam mit Ihnen gestalten wir die Rechtsverhältnisse in Ihrem Konzern so, dass Sie jederzeit bestens und rechtssicher aufgestellt sind.

Senden Sie uns gerne eine unverbindliche Anfrage zu Ihrem Anliegen.

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