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CMS equIP | Helping Start-ups scale

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CMS equIP – damit aus einer Idee eine Erfolgsgeschichte wird

Für die Gründung und den Aufbau eures Unternehmens braucht ihr natürlich eine gute Idee sowie den Willen und die Durchsetzungskraft, andere für eure Idee zu begeistern. Für die Umsetzung braucht ihr die passende Unterstützung. Denn damit aus eurer Idee ein langfristig erfolgreiches Unternehmen werden kann, ist es neben weiteren Faktoren – wie viel persönlicher Energie und Ausdauer sowie dem berühmten Quäntchen Glück – auch wichtig zu wissen, wann und wie welche Weichen für den weiteren Weg zu stellen sind.

An dieser Stelle kommen wir ins Spiel: In uns als engagiertem Team können Start-ups einen wichtigen Wegbegleiter finden. Mit unserer kompetenten Rechtsberatung und weit verzweigten Vernetzung schaffen wir ein solides Fundament für die Zukunft. Wir setzen uns ein: für euch als Gründerteam und für euer Unternehmen!

Mit guten anwaltlichen Beratern rechtssicher in die Start-up-Finanzierungsrunde

Die Fähigkeit zur Innovation wird immer mehr zum erfolgskritischen Element der modernen Wirtschaft. Kreative Denkansätze rechtssicher zu nutzen stellt Unternehmen, insbesondere Start-ups, vor große Herausforderungen, vor allem weil der Gesetzgeber mit dem technologischen Fortschritt kaum mithalten kann. Es ist auch deswegen nicht verwunderlich, dass 51 % der Gründerinnen und Gründer in Deutschland das politische und rechtliche Umfeld hierzulande als schlecht bis sehr schlecht bewerten (The European Startup Monitor).

Deswegen ist es wichtig, einen starken anwaltlichen Berater zur Seite zu haben, der den rechtlichen Dschungel lichtet. Unsere Erfahrung zeigt, dass die frühzeitige Einbindung von professionellen Rechtsberatern die Bewertung von Start-ups im Finanzierungsprozess entscheidend verbessert. Denn mit einem rechtlich abgesicherten Geschäftsmodell können Gründer potentielle Investoren leichter überzeugen.

Genau hier setzt auch unser equIP-Programm an. Wir bieten innovativen Unternehmen, insbesondere aus dem Tech-, Media- und IT-Umfeld, Unterstützung bei der Entwicklung zukunftsträchtiger Geschäftsideen an. Mit uns an eurer Seite könnt ihr sicher sein, einen wesentlichen Grundstein für eine erfolgreiche Finanzierung eures Start-ups und darüber hinaus gelegt zu haben.

Start-up-Beratung für CMS-equIP-Mitglieder

Als Teil unseres equIP-Programms bieten wir den Mitgliedern ein Bündel an auf Start-ups zugeschnittenen Rechtsberatungsleistungen und Zugang zu unserem Netzwerk. Dazu gehört unter anderem:  

  • eine auf die Tech-, Media- und IT-Branche abgestimmte Rechtsberatung in allen Bereichen zu vergünstigten Konditionen. Ihr profitiert von unserer jahrzehntelangen Erfahrung in der Arbeit mit innovativen Unternehmen aller Größen und in allen Wachstumsphasen.
  • die Vernetzung mit den relevanten Akteuren der Branche.

Wir fördern Start-ups – und das nehmen wir wörtlich

Der Förderung von jungen, innovativen Unternehmerinnen und Unternehmern haben wir uns schon früh angenommen. Unser Beratungsteam kann euch als Gründer daher mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung im Venture-Capital-Bereich unterstützen.

  • Wir kennen das Geschäft auf beiden Seiten: Unser Team von Anwältinnen und Anwälten haben namhafte Start-ups und Investoren in allen Phasen, von der Seedphase über Venture-Capital-Finanzierungsrunden bis zum Exit und darüber hinaus, beraten.
  • Mit uns die Zukunft verändern: Unsere Teams, u. a. aus den Bereichen Technology, Media & Communications (TMC), Financial Services und Energie sind stets Vorreiter, wenn es darum geht, bei aktuellen Tech-Trends zu beraten.
  • Wir gehen voran: Unsere internationale Aufstellung erlaubt es uns, über den Tellerrand Deutschlands hinauszublicken und auch bei internationalen Herausforderungen ein verlässlicher Partner zu sein.

Werde jetzt Teil des CMS-equIP-Programms!

CMS-equIP-Programm
12/04/2021
CMS equIP - damit aus einer Idee eine Er­folgs­ge­schich­te wird
Für die Gründung und den Aufbau eures Unternehmens braucht ihr neben einer guten Idee den Willen und die Durch­set­zungs­kraft, andere von eurer Idee zu begeistern, sowie Partner an eurer Seite, die...
Roadmap equIP

Ergreift die Chance und bewerbt euch jetzt für das equIP-Programm

Als Teilnehmer an unserem equIP-Programm profitiert ihr von einem engagierten Team vor Ort, das voller Begeisterung mit Start-ups zusammenarbeitet und die Beziehung zu eurem Unternehmen als Investition in eine Idee betrachtet, an die es glaubt.

Für einen Zeitraum von drei Jahren erhält euer Unternehmen 50 % Rabatt auf unsere Beratungsleistungen bis zu einem Jahresgesamthonorar von EUR 25.000 (basierend auf unseren Standardstundensätzen). Zu unseren Leistungen gehören u. a:

Kick-off-MeetingIn einem kostenlosen Kick-off-Meeting lernen wir uns näher kennen. Wir durchleuchten gemeinsam mit euch grob das Geschäftsmodell. Unsere Experten aus dem Bereich TMC (Technology, Media and Communication) und aus dem Exzellenzcluster Venture Capital besprechen mit euch die für euch passenden nächsten Schritte und erstellen eine Roadmap, wie wir euch bei eurem Vorhaben am besten unterstützen können.
Individuelle Beratung zum innovativen Geschäftsmodell oder zu Kernfragen des GeschäftsInnovative Geschäftsmodelle stoßen oft an rechtliche Grenzen. Unsere rechtliche Beratung zu spezifischen Fragen des Geschäftsmodells hilft euch, euer Vorhaben auf ein festes Fundament zu bauen – sei es bei regulatorischen Fragen (z. B. Cryptocurrencies, Fintech, Mobility) oder auch völlig neuen Fragestellungen, für die die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen nicht passen. Unsere Experten helfen, das gewünschte Modell rechtlich bestmöglich umzusetzen.
Legal Health Check: Getting your company “ready for your next step”Im Mittelpunkt steht die rechtliche Prüfung eures Unternehmens auf Herz und Nieren. In einem ersten „Legal Health Check“, mit Unterstützung durch die CMS-eigene Smart-Operations-Einheit am Berliner EUREF-Campus, beraten wir aus dem Blickwinkel eines möglichen Investors. Die Ergebnisse können wir im CMS Legal Fact Book festhalten und für euch einen Datenraum einrichten. So erhält der Investor einen schnellen Überblick über alle wichtigen rechtlichen Aspekte des Unternehmens und der Investment-Prozess wird beschleunigt. Mit aktuellem Datenraum sowie Legal Fact Book machen wir euer Unternehmen fit für die nächsten Finanzierungsrunden.
Networking und SchulungenUnsere Kanzlei verfügt über ein Netzwerk in den Bereichen Innovation und Venture Capital, das über Jahre durch vertrauensvolle Mandatsbeziehung gewachsen ist. Sowohl die Erfahrung als auch das Netzwerk möchten wir mit euch teilen. Neben Networking-Veranstaltungen bieten wir auch Schulungen an, um euch als Gründerteam und eure Mitarbeiter im Hinblick auf wichtige rechtliche Themen zu sensibilisieren.

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Feed

14/01/2022
CMS berät Kölner SaaS-Start-up Sastrify bei Series A Fi­nan­zie­rungs­run­de
Köln – Das Kölner SaaS-Start-up Sastrify hat eine Series A Fi­nan­zie­rungs­run­de im Gesamtvolumen von 15 Millionen US-Dollar abgeschlossen. Der US-amerikanische Venture Capital Investor FirstMark Capital...
14/01/2022
Ampel 2021 - Auswirkungen des Ko­ali­ti­ons­ver­tra­ges
Stand: 26.01.2022  Die Ampelkoalition aus SPD, Grüne und FDP haben in Berlin ihren Ko­ali­ti­ons­ver­trag für die Jahre 2021 bis 2025 vorgestellt. Mit den The­men­schwer­punk­ten Klima und Digitalisierung will das Dreierbündnis die soziale Marktwirtschaft in eine so­zi­al-öko­lo­gi­sche Marktwirtschaft verwandeln. In ihrer Pressekonferenz spricht die kommende Regierung von der größten Modernisierung der Wirtschaft seit über hundert Jahren. Wie diese umgesetzt werden soll, welche Chancen sich für Ihr Unternehmen ergeben und auf welche Themenfelder Sie ein besonderes Augenmerk legen sollten, haben wir für Sie zu­sam­men­ge­stellt.
04/01/2022
Wann haben Start-ups eine positive Fort­füh­rungs­pro­gno­se?
Das OLG Düsseldorf hat die Anforderungen an eine positive Fort­füh­rungs­pro­gno­se für Start-ups konkretisiert
20/12/2021
CMS begleitet Im­mo­bi­li­en-Fin­tech-Start-up Urbyo bei 5-Mil­lio­nen-US-Dol­lar-Seed-Fi­nan­zie­rungs­run­de
Berlin – Das Berliner Im­mo­bi­li­en-Fin­tech-Start-up Urbyo, eine In­ter­net-Platt­form, die die Art und Weise, wie Immobilien gekauft und finanziert werden, neugestalten und den Zugang zum Im­mo­bi­li­en­markt...
08/12/2021
2022 - Themen, die Sie bewegen werden
2021 war ein Jahr, in dem vieles im Wandel war – das zeigt nicht zuletzt die Wahl einer neuen Bundesregierung. Der Trend zur Veränderung und der darin liegenden Innovation wird auch im Jahr 2022 nicht abreißen. Im Gegenteil: Themen wie Nachhaltigkeit, New Work und eine zunehmende Digitalisierung in allen un­ter­neh­me­ri­schen Bereichen rücken in den ge­sell­schaft­li­chen Fokus und werden die Zukunft maßgeblich be­ein­flus­sen. Mit den Chancen, die diese Themen bieten, werden Unternehmen aber auch mit neuen Her­aus­for­de­run­gen konfrontiert – sei es die Implementierung neuer Vorgaben im Bereich des Klimaschutzes, die Umsetzung des Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­set­zes oder die Umwandlung hin zu einem nachhaltigen Arbeitgeber. All dies erfordert Ver­än­de­rungs­be­reit­schaft und In­no­va­ti­ons­kraft, fördert aber gleichzeitig die eigene wirtschaftliche Stärke und Wett­be­werbs­fä­hig­keit. Wie können Unternehmen den aktuellen Umbruch für ihr eigenes Wachstum nutzen? Welche Her­aus­for­de­run­gen müssen hierbei berücksichtigt werden? Wo liegen rechtliche Vorgaben, die beachtet werden müssen?Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Themen des Jahres 2022. Wir begleiten Sie dabei, den anstehenden Umschwung erfolgreich zu gestalten, und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen!
08/12/2021
Mit­ar­bei­ter­be­tei­li­gun­gen – Erhöhung steuerlicher Attraktivität
Möglichkeiten der Mit­ar­bei­ter­be­tei­li­gung  Die Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Erfolg des Unternehmens hat vielfältige Vorteile. Sie kann zum einen die Bindung an das Unternehmen erhöhen und als Teil eines Anreizsystems zu guter und beständiger Arbeitsleistung anspornen. Dem Unternehmen wird es zum anderen ermöglicht, Ar­beit­neh­me­rin­nen und Arbeitnehmern eine Vergütung ohne Verwendung liquider Mittel zu gewähren – was gerade in in­ves­ti­ti­ons­in­ten­si­ven Wachs­tums­bran­chen und im Fall von Un­ter­neh­mens­grün­dun­gen von Vorteil ist. In Bezug auf das Kapital der Gesellschaft lassen sich vereinfacht drei verschiedene Möglichkeiten der Mit­ar­bei­ter­be­tei­li­gung unterscheiden. Unmittelbare Beteiligung am Kapital Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird „umsonst“ oder vergünstigt eine Ka­pi­tal­be­tei­li­gung am Unternehmen eingeräumt. Nachfolgend können sie an der Wertsteigerung der Un­ter­neh­mens­an­tei­le partizipieren. Hieraus erzielte Ver­äu­ße­rungs­ge­win­ne oder Di­vi­den­den­er­trä­ge werden grundsätzlich steuerlich vergünstigt als Kapitalerträge besteuert. Der dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin unmittelbar durch das Unternehmen zugewandte Vorteil in Form der Ka­pi­tal­be­tei­li­gung bzw. eines vergünstigten Erwerbs wird allerdings als steu­er­pflich­ti­ger, nicht begünstigter Arbeitslohn erfasst. Problematisch hierbei ist, dass die Besteuerung des zugewandten Vorteils sofort und nicht nachgelagert – etwa erst bei li­qui­di­täts­wirk­sa­mer Veräußerung der Anteile – erfolgt. Steckt das Unternehmen zum Zeitpunkt der Zuteilung der Mit­ar­bei­ter­ka­pi­tal­be­tei­li­gung noch „in den Kin­der­schu­hen“, ist dies zumeist unproblematisch, da den Anteilen grundsätzlich ein geringer Wert zuzumessen ist. Anders ist dies, wenn Anteile an einem schon erfolgreichen, werthaltigen Unternehmen oder aber an einem jungen, in Seed- oder nachfolgenden Fi­nan­zie­rungs­run­den hoch bewerteten Start-up übertragen werden. In diesen Fällen kann eine hohe Steuerlast entstehen, die nicht aus zugeflossenen Geldmitteln bestritten werden kann; vielmehr muss die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter Steuern „aus eigener Tasche“ bezahlen (sogenanntes Dry Income). Option auf eine Ka­pi­tal­be­tei­li­gung  Der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter wird nicht unmittelbar eine Ka­pi­tal­be­tei­li­gung am Unternehmen eingeräumt, sondern es wird lediglich die Option eingeräumt, eine solche später zu einem bestimmten Preis zu erwerben. Die oben genannten steuerlichen Folgen treten in diesem Fall (erst) im Aus­übungs­zeit­punkt der Option ein. Vorteil hierbei ist, dass bis zum Aus­übungs­zeit­punkt kein Lohnzufluss stattfindet und damit keine Steuerlast ohne Zufluss von Geldmitteln entsteht (kein Dry Income). Denn veräußert eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer – wie häufig – die Beteiligung nach Optionsausübung sofort weiter, kann auch die Lohnsteuer aus realisierten Gewinnen bestritten werden. Nachteilig ist hingegen, dass Wertsteigerungen bis zum Aus­übungs­zeit­punkt der Option Arbeitslohn darstellen und von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer mit dem persönlichen Steuersatz anstelle des zumeist günstigeren Ab­gel­tungs­steu­er­sat­zes zu versteuern sind. Virtuelle Ka­pi­tal­be­tei­li­gung Im Fall einer virtuellen Ka­pi­tal­be­tei­li­gung (auch Phantom-Stocks genannt) erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine tatsächliche Beteiligung, sondern werden nur fiktiv so behandelt, als hätten sie eine solche inne. Technisch wird ihnen daher allein eine variable Bonusvergütung zugewandt, die sich am Wert der Anteile bemisst. Vorteilhaft hieran ist, dass ar­beit­neh­mer­sei­tig keine Anteile erworben werden müssen und daher auch kein Dry Income entstehen kann; zudem ist diese Variante der Incentivierung leicht umzusetzen. Nachteilig ist hingegen, dass eine solche Bonuszahlung als Arbeitslohn – ohne Inanspruchnahme des zumeist günstigeren Ab­gel­tungs­steu­er­sat­zes – zu versteuern ist. Attraktive Änderungen durch das Fonds­stand­ort­ge­setz zum 1. Juli 2021 Erhöhung Freibetrag Der steuerfreie Höchstbetrag für die verbilligte oder unentgeltliche Überlassung von Mit­ar­bei­ter­ka­pi­tal­be­tei­li­gun­gen wird von derzeit EUR 360 p. a. auf EUR 1.440 p. a. erhöht (§ 3 Nr. 39 EStG). Im Am­pel-Ko­ali­ti­ons­ver­trag vom 25. November 2021 ist zudem vorgesehen, den Steuerfreibetrag für Mit­ar­bei­ter­ka­pi­tal­be­tei­li­gun­gen noch weiter anzuheben. Einführung einer nachgelagerten Besteuerung für Start-ups und KMU, § 19a EStG Die neue gesetzliche Regelung soll vermeiden, dass Arbeitslohn aus vergünstigt überlassenen Ka­pi­tal­be­tei­li­gun­gen bereits im Übertragungs- bzw. Op­ti­ons­aus­übungs­zeit­punkt zu versteuern ist. Es ist vorgesehen, dass eine Besteuerung erst im Zeitpunkt der Veräußerung durch die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer – spätestens jedoch nach zwölf Jahren oder bei Beendigung des Ar­beits­ver­hält­nis­ses – erfolgt; Dry Income wird insoweit jedenfalls in Teilen vermieden, weil die Besteuerung im Grundsatz an die li­qui­di­täts­wirk­sa­me Veräußerung der Anteile geknüpft wird. Wertsteigerungen ab der Übertragung der Anteile werden zudem grundsätzlich als begünstigt besteuerte Einkünfte aus Kapitalvermögen akzeptiert. Diese Vorteile sind jedoch unter anderem an folgende Voraussetzungen geknüpft:Die Ver­mö­gens­be­tei­li­gung ist nach dem 30. Juni 2021 übertragen worden. Das Unternehmen hat weniger als 250 Mitarbeiter, einen Jahresumsatz von höchstens EUR 50 Millionen oder eine Jah­res­bi­lanz­sum­me von höchstens EUR 43 Millionen. Die Gründung des Unternehmens liegt nicht mehr als zwölf Jahre zurück. Die Ver­mö­gens­be­tei­li­gung stammt nicht aus einer Ge­halts­um­wand­lung, sondern wird zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ge­leis­tet. Zu­dem enthält § 19a EstG (anders als die Frei­be­trags­re­ge­lung des § 3 Nr. 39 EstG) keine Konzernregelung. Die neue gesetzliche Regelung ist – wie das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um in seinem Schreiben vom 16. November 2021 hervorhebt – allein in Bezug auf Ver­mö­gens­be­tei­li­gun­gen an dem Unternehmen des Arbeitgebers und nicht im Fall der Gewährung von Ver­mö­gen­be­tei­li­gun­gen an anderen Unternehmen desselben Konzerns anwendbar.
30/11/2021
Der Ko­ali­ti­ons­ver­trag: Start-ups und Gründerszene im Fokus
Beschleunigung von Un­ter­neh­mens­grün­dun­gen, Unterstützung bei der Start-up-Fi­nan­zie­rung, Förderung von Gründerinnen – das sind die Versprechen der Ampel-Parteien
03/11/2021
CMS berät Digital-Start-up Qualifyze bei 12-Mil­lio­nen-Eu­ro-Se­rie-A-Fi­nan­zie­rungs­run­de
Frankfurt am Main – Das Frankfurter Digital-Start-up Qualifyze hat im Zuge einer Se­rie-A-Fi­nan­zie­rungs­run­de in Höhe von 12 Millionen Euro neues Kapital für die Wei­ter­ent­wick­lung seiner Zer­ti­fi­zie­rungs­platt­form...
04/10/2021
CMS begleitet Lo­gis­tik-Start-up Aparkado bei Fi­nan­zie­rungs­run­de
Düsseldorf – Das Start-up Aparkado hat sich Funding im Rahmen einer Seed-Fi­nan­zie­rungs­run­de gesichert. Investiert hat Jens Thiermann, IT-Unternehmer und Gründer der digitalen Frachtbörse 'Timocom'...
12/04/2021
CMS equIP - damit aus einer Idee eine Er­folgs­ge­schich­te wird
Für die Gründung und den Aufbau eures Unternehmens braucht ihr neben einer guten Idee den Willen und die Durch­set­zungs­kraft, andere von eurer Idee zu begeistern, sowie Partner an eurer Seite, die...
01/02/2021
CMS berät Tech Start-up Spanflug bei Beteiligung des VDW
München – Das Tech Start-up Spanflug Technologies GmbH sichert sich die weitere Finanzierung des Produktausbaus durch den Einstieg des VDW (Verein Deutscher Werk­zeug­ma­schi­nen­fa­bri­ken) als Min­der­heits­ge­sell­schaf­ter...
01/02/2021
CMS berät die Gründer des Soft­ware-Start-ups Signavio beim Verkauf an SAP
Berlin - Die SAP SE und die Signavio GmbH haben den Abschluss einer Vereinbarung zur Übernahme von Signavio bekanntgegeben, einem führenden Unternehmen im Bereich Business Process Intelligence und Pro­zess­ma­nage­ment...