Pay Gap Compliance – was Arbeitgeber jetzt tun müssen
Die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie rückt näher – CMS Pay Gap Compliance unterstützt Arbeitgeber mit praxisnahen Lösungen.
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Alle Unternehmen sind von der Neuregelung betroffen, unabhängig von Größe oder Branche. Die Berichtspflichten sind hingegen gestaffelt:
- ≥ 250 Beschäftigte: jährlicher Entgeltbericht
- 150-249 Beschäftigte: alle drei Jahre, erstmals ab 7. Juni 2027
- 100-149 Beschäftigte: alle drei Jahre, erstmals ab 7. Juni 2031
- < 100 Beschäftigte: keine verpflichtenden Berichte, aber die grundlegenden Transparenz- und Gleichbehandlungsregeln gelten
Pflichten der Unternehmen
Unternehmen müssen unter anderem:
- Vergütungsdaten umfassend und systematisch erfassen
- Vergleichsgruppen auf Basis der Richtlinienkriterien bilden
- Entgeltunterschiede prüfen und Maßnahmen ableiten
- HR, Führungskräfte und Arbeitnehmervertreter einbinden
- Berichte erstellen und Auskunftsrechte der Mitarbeitenden sicherstellen
- ein sogenanntes „Joint Pay Assessment“ mit Arbeitnehmervertretern durchführen, falls Unterschiede ≥ 5 % bestehen
- Bewerbungsverfahren anpassen (beispielsweise Offenlegung von Gehaltsspannen und Verbot der Frage nach vorherigem Entgelt)
Verstöße können zu Schadensersatzansprüchen, Nachzahlungen und Bußgeldern führen. Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber.
Herausforderungen für Unternehmen
Die Umsetzung ist komplex und aufwendig. Besonders kritisch ist die Vergleichsgruppenbildung: Um nachzuweisen, dass gleiche oder gleichwertige Arbeit auch gleich bezahlt wird, müssen Unternehmen die vier zentralen Kriterien der Richtlinie bei der Arbeitsbewertung berücksichtigen: Anforderungen der Tätigkeit, Belastungen, Verantwortung und Arbeitsbedingungen. Fehler bei Bewertung oder Dokumentation können rechtliche Risiken, Bußgelder und Reputationsschäden nach sich ziehen. Hinzu kommt, dass die Verschiebung der Beweislast in Diskriminierungsfällen sowie neue Meldepflichten Vergütungssysteme plötzlich haftungsrelevant machen.
Gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit mag einfach klingen, die Umsetzung in der Praxis ist jedoch komplex. Es kommt entscheidend darauf an, Vergleichsgruppen korrekt zu bilden, objektive Kriterien anzuwenden und Entscheidungen nachvollziehbar zu dokumentieren. Unternehmen brauchen pragmatische Lösungen, um den bürokratischen Aufwand zu beherrschen und Haftungsrisiken zu vermeiden.
Unternehmen sollten daher vor allem strategisch denken. Es genügt nicht, bestehende Missstände punktuell anzugehen – Vergütungsgerechtigkeit muss systematisch und pragmatisch gestaltet werden. Nur wer proaktiv handelt, bleibt handlungsfähig.
CMS Pay Gap Compliance – pragmatische Lösung
CMS hat das Tool „CMS Pay Gap Compliance“ entwickelt, um Unternehmen eine praktikable Lösung für die Einhaltung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie zu bieten. Die Plattform ermöglicht die Erstellung einer zentralen Datenbasis, indem Personal- und Gehaltsinformationen aus verschiedenen Quellen zusammengeführt werden. Auf dieser Grundlage lassen sich Vergleichsgruppen nach den Kriterien der Richtlinie bilden.
Die Bewertungslogik kann flexibel an Unternehmensbedürfnisse und Richtlinienvorgaben angepasst werden. Sie analysiert geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede innerhalb jeder Vergleichsgruppe und liefert Handlungsempfehlungen inklusive Szenariosimulationen, sodass Anpassungen vorab geprüft werden können.
Zudem stellt die Plattform automatisiertes Reporting für Mitarbeitende, Betriebsrat und Aufsichtsbehörden bereit. So können Unternehmen die Anforderungen der Richtlinie transparent, nachvollziehbar und rechtssicher erfüllen, während der bürokratische Aufwand deutlich reduziert wird.
Fazit
Die Richtlinie fordert alle Unternehmen heraus. Vergleichsgruppenbildung, interne Analysen und Reporting müssen sorgfältig umgesetzt werden. CMS Pay Gap Compliance bietet eine praxisnahe Lösung, die Unternehmen hilft, die Richtlinie effizient, nachvollziehbar und rechtssicher zu erfüllen, Haftungsrisiken zu minimieren und faire Vergütungsstrukturen zu schaffen.