Open navigation
Suche
Büros – Deutschland
Alle Standorte entdecken
Globale Reichweite

CMS bietet nicht nur fachkundige Rechtsberatung für lokale Jurisdiktionen, sondern meistert mit Ihnen zusammen effektiv die Komplexität des globalen Geschäfts- und Rechtsumfeldes.

Entdecken Sie, wo wir tätig sind
Suche
Expertise
Insights

Unsere Expertinnen und Experten bieten eine zukunftsorientierte Beratung für Ihr Unternehmen in einer Vielzahl von Fachgebieten und Branchen weltweit.

Themen entdecken
Büros
Globale Reichweite

CMS bietet nicht nur fachkundige Rechtsberatung für lokale Jurisdiktionen, sondern meistert mit Ihnen zusammen effektiv die Komplexität des globalen Geschäfts- und Rechtsumfeldes.

Entdecken Sie, wo wir tätig sind
CMS Deutschland Abroad
Insights
Über CMS

Wählen Sie Ihre Region

Veröffentlichung 03 Dez 2025 · Deutschland

Pay Gap Compliance – was Arbeitgeber jetzt tun müssen

Die Umsetzung der Ent­gelt­trans­pa­renz­richt­li­nie rückt näher – CMS Pay Gap Compliance unterstützt Arbeitgeber mit praxisnahen Lösungen.

3 min. Lesezeit

Auf dieser Seite

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970/EU muss bis spätestens 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Der Entwurf soll nach dem Willen der Bundesregierung bereits zum Jahreswechsel in das Kabinett eingebracht werden. Die Richtlinie verschärft die bisherigen Anforderungen des Entgelttransparenzgesetzes deutlich. Unternehmen müssen insbesondere Vergütungsstrukturen, Bonuslogiken und Kriterien der Entgeltfestlegung transparent dokumentieren und sicherstellen, dass gleiche oder gleichwertige Arbeit gleich bezahlt wird. Schauen Sie zum Vergleich in unsere FAQ.

Alle Unternehmen sind von der Neuregelung betroffen, unabhängig von Größe oder Branche. Die Berichtspflichten sind hingegen gestaffelt:

  • ≥ 250 Beschäftigte: jährlicher Entgeltbericht
  • 150-249 Beschäftigte: alle drei Jahre, erstmals ab 7. Juni 2027
  • 100-149 Beschäftigte: alle drei Jahre, erstmals ab 7. Juni 2031
  • < 100 Beschäftigte: keine verpflichtenden Berichte, aber die grundlegenden Transparenz- und Gleichbehandlungsregeln gelten

Pflichten der Unternehmen

Unternehmen müssen unter anderem:

  • Vergütungsdaten umfassend und systematisch erfassen
  • Vergleichsgruppen auf Basis der Richtlinienkriterien bilden
  • Entgeltunterschiede prüfen und Maßnahmen ableiten
  • HR, Führungskräfte und Arbeitnehmervertreter einbinden
  • Berichte erstellen und Auskunftsrechte der Mitarbeitenden sicherstellen
  • ein sogenanntes „Joint Pay Assessment“ mit Arbeitnehmervertretern durchführen, falls Unterschiede ≥ 5 % bestehen
  • Bewerbungsverfahren anpassen (beispielsweise Offenlegung von Gehaltsspannen und Verbot der Frage nach vorherigem Entgelt)

Verstöße können zu Schadensersatzansprüchen, Nachzahlungen und Bußgeldern führen. Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber.

Herausforderungen für Unternehmen

Die Umsetzung ist komplex und aufwendig. Besonders kritisch ist die Vergleichsgruppenbildung: Um nachzuweisen, dass gleiche oder gleichwertige Arbeit auch gleich bezahlt wird, müssen Unternehmen die vier zentralen Kriterien der Richtlinie bei der Arbeitsbewertung berücksichtigen: Anforderungen der Tätigkeit, Belastungen, Verantwortung und Arbeitsbedingungen. Fehler bei Bewertung oder Dokumentation können rechtliche Risiken, Bußgelder und Reputationsschäden nach sich ziehen. Hinzu kommt, dass die Verschiebung der Beweislast in Diskriminierungsfällen sowie neue Meldepflichten Vergütungssysteme plötzlich haftungsrelevant machen.

Gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit mag einfach klingen, die Umsetzung in der Praxis ist jedoch komplex. Es kommt entscheidend darauf an, Vergleichsgruppen korrekt zu bilden, objektive Kriterien anzuwenden und Entscheidungen nachvollziehbar zu dokumentieren. Unternehmen brauchen pragmatische Lösungen, um den bürokratischen Aufwand zu beherrschen und Haftungsrisiken zu vermeiden.

Unternehmen sollten daher vor allem strategisch denken. Es genügt nicht, bestehende Missstände punktuell anzugehen – Vergütungsgerechtigkeit muss systematisch und pragmatisch gestaltet werden. Nur wer proaktiv handelt, bleibt handlungsfähig.

CMS Pay Gap Compliance – pragmatische Lösung

CMS hat das Tool „CMS Pay Gap Compliance“ entwickelt, um Unternehmen eine praktikable Lösung für die Einhaltung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie zu bieten. Die Plattform ermöglicht die Erstellung einer zentralen Datenbasis, indem Personal- und Gehaltsinformationen aus verschiedenen Quellen zusammengeführt werden. Auf dieser Grundlage lassen sich Vergleichsgruppen nach den Kriterien der Richtlinie bilden.

Die Bewertungslogik kann flexibel an Unternehmensbedürfnisse und Richtlinienvorgaben angepasst werden. Sie analysiert geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede innerhalb jeder Vergleichsgruppe und liefert Handlungsempfehlungen inklusive Szenariosimulationen, sodass Anpassungen vorab geprüft werden können.

Zudem stellt die Plattform automatisiertes Reporting für Mitarbeitende, Betriebsrat und Aufsichtsbehörden bereit. So können Unternehmen die Anforderungen der Richtlinie transparent, nachvollziehbar und rechtssicher erfüllen, während der bürokratische Aufwand deutlich reduziert wird.

Fazit

Die Richtlinie fordert alle Unternehmen heraus. Vergleichsgruppenbildung, interne Analysen und Reporting müssen sorgfältig umgesetzt werden. CMS Pay Gap Compliance bietet eine praxisnahe Lösung, die Unternehmen hilft, die Richtlinie effizient, nachvollziehbar und rechtssicher zu erfüllen, Haftungsrisiken zu minimieren und faire Vergütungsstrukturen zu schaffen.

Vorherige Seite

7. Klimaklagen als neue Dimension unternehmerischer Verantwortung

Nächste Seite

9. Tariftreue bei Bundesvergaben – der neue Gesetzesentwurf


Zurück nach oben