Digitalisierung des Finanzsektors im Wandel: Was 2026 prägt
EU-Regulierung, Open Finance und digitaler Euro: Weichenstellungen für den Finanzsektor 2026
Autor:innen
FiDA-Verordnung: Rechtsrahmen für Open Finance
Die Financial Data Access (FiDA) Verordnung schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Datenaustausch zwischen Kunden, Finanzinstituten und Finanzinformationsdienstleistern über den Anwendungsbereich der PSD2-Richtlinie hinaus. Sie soll Anfang 2026 in Kraft treten. Im Mittelpunkt steht das Prinzip der Datenkontrolle, wonach Kunden selbst bestimmen sollen, wer auf ihre Finanzdaten zugreift. Finanzinstitute müssen ein Dashboard bereitstellen, über das Kunden Zugriffe auf ihre Finanzdaten steuern und Daten in Echtzeit abrufen können. Datennutzer erhalten die Finanzdaten erst nach Freigabe durch den Kunden. Finanzinstitute müssen sich für die Teilnahme am Datenaustausch sogenannten Financial Data Sharing Schemes (FDSS) anschließen. Dabei sollen einheitliche Regeln und technische Standards gelten.
Der Geltungsbereich ist weit gefasst und soll unter anderem Kredit-, Zahlungs-, E-Geld- und Wertpapierinstitute sowie Krypto-Dienstleister umfassen. Unternehmen, die Finanzdaten im Rahmen von FiDA abrufen oder verarbeiten möchten, benötigen eine behördliche Zulassung als Finanzinformationsdienstleister. Insbesondere große US-Konzerne sollen nicht von FiDA profitieren und vom Anwendungsbereich ausgeschlossen sein.
Verstöße gegen die Vorgaben aus FiDA können für Unternehmen erhebliche Folgen haben. Aufsichtsbehörden sind berechtigt, spürbare Sanktionen einschließlich hoher Geldbußen zu verhängen.
ESAP-Verordnung: zentrale Datenbank für Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen
Mit dem European Single Access Point (ESAP) soll eine zentrale Datenbank für öffentliche Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen geschaffen werden. Ziel ist es, den Zugang von Investoren zu Unternehmensdaten zu erleichtern, Kapitalmärkte besser zu integrieren sowie die Transparenz zu erhöhen. Vorgesehen ist eine schrittweise Aufnahme und Bereitstellung der Informationen und Funktionen. Es werden keine neuen Informationspflichten eingeführt, jedoch werden einheitliche Anforderungen an die Form der Bereitstellung sowie die Angabe bestimmter Metadaten vorgesehen.
Digitaler Euro – Weichenstellungen in 2026
Das Eurosystem arbeitet weiter an der Einführung eines digitalen Euro. Der digitale Euro soll das klassische Bargeld ergänzen – als digitales Zentralbankgeld, ausgegeben von der Europäischen Zentralbank (EZB). Mit dem digitalen Euro soll eine sichere, einfache und effiziente Zahlungsmöglichkeit neben Bargeld und bestehenden elektronischen Zahlungsmitteln geschaffen werden. Zugleich soll der Zahlungsverkehr in der Eurozone modernisiert und die Unabhängigkeit des europäischen Zahlungssystems gestärkt werden.
Mit Abschluss der sogenannten Vorbereitungsphase ist das Eurosystem im November 2025 in die nächste Projektphase zum digitalen Euro übergegangen. Neben den technischen Vorarbeiten und der Zusammenarbeit mit Marktteilnehmern bei der Untersuchung des Innovationspotenzials des digitalen Euro entwickelt die EU einen Rechtsrahmen für den digitalen Euro, der auf dem initialen Legislativvorschlag der EU-Kommission aus dem Jahr 2023 basiert.
Unter Mitwirkung der sogenannten Rulebook Development Group wurde ein Entwurf des Regelwerks ausgearbeitet, das einheitliche Regeln, Standards und Verfahren festlegt, damit der digitale Euro überall im Euroraum gleich funktioniert. Dieser Entwurf wird aktuell in den beiden Kammern – Rat der Europäischen Union und Europäisches Parlament – verhandelt. Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des EU-Parlaments hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum zweiten Quartal 2026 eine eigene Position zu erarbeiten. Daran schließen sich weitere Verhandlungen im sogenannten Trilogverfahren an. Erst nach einer rechtlichen Verankerung durch den EU-Gesetzgeber kann die EZB entscheiden, einen digitalen Euro auszugeben. Nehmen die EU-Mitgesetzgeber die Verordnung zur Einführung des digitalen Euro im Jahr 2026 an, könnten ein Pilotprojekt und erste Transaktionen ab Mitte 2027 stattfinden. Das gesamte Eurosystem sollte dann im Jahr 2029 bereit für eine potenzielle erste Ausgabe des digitalen Euro sein. Marktteilnehmer sollten sich frühzeitig auf diese Entwicklung einstellen.
Europäische Überwachung kritischer IKT-Drittdienstleister nach DORA
Ein Kernelement des Digital Operational Resilience Act (DORA) ist die Einführung eines einheitlichen europäischen Überwachungsrahmens für kritische IKT-Drittdienstleister. Damit reagiert die EU auf die wachsende Abhängigkeit des Finanzsektors von externen IT-Anbietern, deren Ausfälle erhebliche Auswirkungen auf die Stabilität des Finanzmarkts haben können.
Die Aufsicht liegt künftig bei einer der europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, ESMA oder EIOPA), jedoch nur für Anbieter, die aufgrund ihrer Marktstellung oder Bedeutung für zentrale Finanzdienstleistungen als kritisch eingestuft werden. Die Europäische Kommission benennt diese anhand objektiver Kriterien, wie der Zahl und Art der beaufsichtigten Finanzunternehmen, die ihre Dienste nutzen, sowie der möglichen Folgen einer Störung für die Finanzstabilität. Welche Aufsichtsbehörde zuständig ist, richtet sich nach dem jeweiligen Sektor (Banken, Wertpapierfirmen oder Versicherungen).
Die Aufsichtsbehörden erhalten weitreichende Befugnisse zur Prüfung, Auditierung und Anordnung von Maßnahmen. Bei fortgesetzten Verstößen können sie den beaufsichtigten Finanzinstituten empfehlen, die Vertragsbeziehungen mit nicht konformen Anbietern zu beenden. Zudem dürfen Zwangsgelder verhängt werden, um die Umsetzung von Anordnungen sicherzustellen. Diese können bis zu 1 % des durchschnittlichen täglichen weltweiten Umsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs für jeden Tag der Nichterfüllung betragen.