Mit dem Jahreswechsel werden uns altbekannte Referenzzinssätze wie EONIA und der GBP-, CHF-, JPY- und EUR-LIBOR verlassen und deren Quotierung wird zumindest für das Neugeschäft eingestellt. Die Umstellung auf risikolose Übernachtsätze (Risk-free Rates oder RFR) ist bereits seit geraumer Zeit in vollem Gange, entwickelt sich jedoch für die verschiedenen Währungen unterschiedlich.
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Letzte Gnadenfrist für Bestandsverträge und einzelne Währungen
Der weitgehende Wegfall des LIBORs ist ebenso wenig überraschend wie der Jahreswechsel. Die Financial Conduct Authority (FCA) kündigte bereits am 27. Juli 2017 an, dass der Referenzzinssatz LIBOR mit Ablauf des Jahres 2021 durch alternative Referenzzinssätze ersetzt werden soll. Anschließend folgten zahlreiche Appelle der Aufsichtsbehörden, dass Marktteilnehmer die notwendigen Vorbereitungen für eine reibungslose Umstellung des Bestands- und Neugeschäfts relevanter Finanzprodukte treffen müssen. Mittlerweile stehen die Risk-free Rates (unter anderem €STR, SONIA, SARON, TONA) nicht nur in den Startlöchern, sondern sind in der Standarddokumentation von Finanzierungsverträgen angekommen. Aufgrund der vorherigen überragenden Bedeutung des LIBORs sowie der Anzahl betroffener Finanzprodukte existieren jedoch weiterhin zahlreiche Altverträge, die auf den LIBOR als Referenzzinssatz rekurrieren. Betroffene Vertragspartner werden sich daher im kommenden Jahr voraussichtlich zügig am Verhandlungstisch treffen, da herkömmliche Fallback-Klauseln in Finanzierungsverträgen lediglich über einen kurzfristigen Wegfall des Referenzzinssatzes hinweghelfen.
Eine gewisse Linderung für Bestandsgeschäfte geht von der weiter gehenden Quotierung des USD-LIBOR für mehrere Laufzeiten aus. Diese erfolgt noch bis zum 30. Juni 2023. Eine zusätzliche Gnadenfrist gewährte die FCA nochmals am 29. September 2021 und gestattet die Verwendung von 1-, 3- und 6-Monats-GBP und -CHF-LIBOR für Bestandsgeschäfte (mit Ausnahme geclearter Derivate) auf Basis einer synthetischen Methodik zumindest für das Jahr 2022. Aus Perspektive der Aufsichtsbehörde ist dieser zusätzliche zeitliche Puffer jedoch mit dem Impetus verbunden, schnellstmöglich eine Anpassung betroffener Bestandsverträge herbeizuführen.
Risk-free Rates sind daher nicht nur ein Thema für Marktteilnehmer, die den Abschluss neuer Finanzierungsverträge anstreben. Auch Parteien eines Bestandsvertrages, der eine Bezugnahme auf den LIBOR und keinen Mechanismus zur Auswechselung des Zinssatzes durch eine Risk-free Rate vorsieht (sogenannter Rate-Switch-Mechanismus), werden sich mit der Struktur und den verschiedenen Optionen von Risk-free Rates befassen müssen.
Strukturelle Unterschiede zwischen Risk-free Rates und LIBOR
Marktteilnehmer sollten zunächst die strukturellen Unterschiede von Risk-free Rates und LIBOR kennen und für sich bewerten.
Risk-free Rates sind Overnight-Rates und basieren auf tatsächlichen Transaktionen. Der Zinssatz wird für jeden Tag, rückwärtsgerichtet, ermittelt. Das System des LIBORs ist komplett anders. Der LIBOR wird zu Beginn der jeweiligen Zinsperiode für die gesamte Laufzeit quotiert (zum Beispiel 1, 3 oder 6 Monate). Aus dieser entscheidenden Differenzierung folgen zahlreiche Optionen zur Berechnung eines Zinssatzes für eine längerfristige Zinsperiode, die sich auch nach Währung und Risk-free Rate unterscheiden. Im Markt genutzt wird zum Beispiel die schlichte Addition der Tageszinssätze innerhalb einer Zinsperiode (sogenannter Simple Average) oder auch die Berücksichtigung von Zinseszinsen (sogenannte Compounded Rate). Der zweite Ansatz ist nicht unproblematisch vor dem Hintergrund des deutschrechtlichen Zinseszins-Verbotes. Die besseren Argumente sprechen aber für die Zulässigkeit im Sinne einer reinen Berechnungsmethode. Neben diesen grundsätzlichen Weichenstellungen kommen weitere Optionen zur Berechnung in Betracht: Heranziehung des jeweils x Tage vor dem zu berechnenden Zinstag liegenden Tageszinssatzes (sogenannter Look-back), Observation-Shifts etc. Diesen Methoden ist jedoch immanent, dass der verbindliche Zinssatz erst am Ende der Zinsperiode feststeht. Dies ist nicht nur ein Novum für viele Darlehensnehmer, sondern wirft auch Fragen der Bilanzierung auf.
Am Markt haben sich mittlerweile für einzelne Währungen zukunftsgerichtete und auf längerfristige Zinsperioden bezogene Risk-free Rates etabliert. Diese kommen dem LIBOR strukturell relativ nahe. Das Jahr 2022 wird jedoch zeigen, ob sich diese als Alternative durchsetzen oder ein Nischendasein fristen. Die Aufsichtsbehörden haben sich bereits früh dahingehend positioniert, dass sie lediglich in begrenzten Konstellationen von der faktischen Notwendigkeit zukunftsgerichteter Zinsfestsetzungen ausgehen ‒ zum Beispiel bei Export- oder Working-Capital-Finanzierungen.
Einen weiteren Unterschied tragen die Risk-free Rates bereits im Namen. Anders als LIBOR enthalten sie keine Kreditrisikokomponente, was zum Beispiel im Kontext von Derivaten auch sachgerecht ist. Dies kann aber insbesondere aus Sicht der Banken zu einer nicht optimalen Bepreisung eines Kredites führen.
Ausblick
Die konkrete vertragliche Ersetzung von LIBOR befindet sich noch im Fluss und bietet zahlreiche Gestaltungsoptionen. Trotz einzelner anwendbarer letzter Übergangsfristen kommt eine Anwendung des LIBOR ab 2022 im Neugeschäft nicht mehr in Betracht. Das kommende Jahr wird daher Risk-free Rates sowie vertragliche Berechnungs- und Gestaltungsoptionen noch stärker in den Fokus rücken.
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