Spätestens seit Veröffentlichung des Aktionsplans „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ durch die Europäische Kommission im Jahr 2018 ist das Thema „Sustainability“ auch für die Leitung privatwirtschaftlicher Unternehmen ein elementares Thema geworden. Um zu erreichen, dass (privates) Kapital zunehmend in nachhaltige Unternehmungen fließt, wurden zehn Maßnahmen identifiziert – wie unter anderem Nachhaltigkeitsbenchmarks, Einbettung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement und erweiterte Offenlegungspflichten –, die dazu führen sollen, dass Nachhaltigkeitsaspekte verstärkt in die Corporate Governance integriert werden.
Die Geschäftsleitung wird somit zunehmend in die Pflicht genommen, Nachhaltigkeitsaspekte in der Unternehmensstrategie zu berücksichtigen, das Thema Nachhaltigkeit auf der höchsten Ebene anzusiedeln und entsprechende Strukturen in der Corporate Governance des Unternehmens zu schaffen. Reputationsgesichtspunkte sowie Wettbewerbsdruck sind weitere Gründe, warum die Einbettung von Nachhaltigkeit in die Unternehmensstrategie immer wichtiger wird.
Durch eine zunehmende „Verrechtlichung“ werden diverse Themen der „Corporate Sustainability“ die Unternehmen und ihre Rechtsabteilungen auch im Jahr 2022 beschäftigen: