Dekarbonisierung der Industrie: Deutschland bleibt auf Kurs
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EU-Klimaziel bis 2040: Auswirkungen auf den Emissionshandel
Die EU-Umweltminister haben sich darauf geeinigt, dass die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2040 um 90 % im Vergleich zum Jahr 1990 verringert werden müssen. Die Einigung ging mit Kompromissen im Bereich von CO2-Kompensationen einher.
Der Start des neuen europäischen Emissionshandelssystems (ETS 2), das die Inverkehrbringer von Brennstoffen für bestimmte Sektoren adressiert, wird auf das Jahr 2028 verschoben. Das gilt nur für die Abgabepflicht von Emissionszertifikaten. Weitere Pflichten – etwa die Einreichung von Überwachungsplänen und Emissionsberichten – greifen bereits. Folge des späteren Beginns des ETS 2 ist sogleich der Fortbetrieb des nationalen Emissionshandelssystems. Im Jahr 2026 startet hier die Auktionsphase (mit fixem Preiskorridor). 2027 orientiert sich der Preis am ETS 1, Zertifikate werden nicht auktioniert.
Laut EU-Umweltminister sollen 5 % der angestrebten Reduktion künftig über internationale CO2-Zertifikate kompensiert werden können. Im Bereich der THG-Quote sind ausländische Erfüllungsoptionen in der Vergangenheit teilweise in Verruf geraten – kontroverse Diskussionen sind zu erwarten.
CBAM startet am 1. Januar 2026 mit zahlreichen Vereinfachungen in die Regelphase. Betroffene Unternehmen müssen als CBAM-Anmelder zugelassen sein. Der Verkauf von CBAM-Zertifikaten wurde indes auf Februar 2027 verschoben.
Startschuss für CCS
Mit der Verabschiedung des Kohlendioxidspeicherung- und -transportgesetzes (KSpTG) im November 2025 haben Bundestag und Bundesrat ein industriepolitisches Zeichen gesetzt. Mit dem Gesetz wird der Weg für Carbon Capture and Storage (CCS) geebnet. Es gestattet die Offshore-Speicherung und den (grenzüberschreitenden) Transport von CO2. Die Bundesländer können darüber hinaus die Onshore-Speicherung zulassen. Für CO2-Infrastrukturen gilt zukünftig, dass diese im überragenden öffentlichen Interesse stehen.
Längst sind nicht alle Rechtsfragen geklärt. Der Nutzungsdruck im Offshore-Bereich ist enorm, die räumliche Planung erfolgt in diesem Bereich nicht ganzheitlich. Konflikte mit anderen Technologien, etwa der Offshore-Windenergie, und naturschutzfachlichen Interessen sind zu erwarten.
Die Ermöglichung der CC(U)S-Technologie wurde insbesondere für schwer und nicht vermeidbare Emissionen seitens der Industrie lange gefordert. Nun gilt es, den Aufbau einer (kostenintensiven) CO2-Kreislaufwirtschaft voranzutreiben. Eine Carbon-Management-Strategie des Bundes steht noch aus.
BMWE setzt Förderprogramm Klimaschutzverträge als CO2-Differenzverträge fort
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat sich entschieden, das unter der Vorgängerregierung gestartete Förderprogramm Klimaschutzverträge als CO2-Differenzverträge fortzusetzen. Mit diesem Förderprogramm fördert der Bund emissionsintensive Unternehmen, die ihr konventionelles Produktionsverfahren auf ein klimafreundliches Produktionsverfahren umstellen.
Vom 6. Oktober 2025 bis zum 1. Dezember 2025 wurde das sogenannte Vorverfahren 2026 durchgeführt. Nur Unternehmen, die am Vorverfahren 2026 teilgenommen haben, können an dem voraussichtlich Mitte 2026 nachfolgenden Gebotsverfahren 2026 teilnehmen, wofür im Bundeshaushalt 2026 rund EUR 6 Mrd. vorgesehen sind.
Nach der erfolgreichen Pilotrunde 2024, in der 15 Unternehmen Klimaschutzverträge mit einem Volumen von bis zu EUR 2,8 Mrd. erhielten, stehen nun weitere Verbesserungen des Förderprogramms an. Die CO2-Differenzverträge funktionieren wie Hedging-Instrumente und sichern Unternehmen gegen Preisrisiken bei der Investition in klimaneutrale Verfahren ab.
Zu den wichtigsten Neuerungen gehört die Förderfähigkeit von CCS/CCU-Technologien zur Abscheidung und Speicherung bzw. Nutzung von CO2. Zudem wurde die Mindestgröße für Vorhaben von 10 auf 5 kt jährliche THG-Emissionen gesenkt, um mehr Unternehmen teilnahmeberechtigt zu machen.
Nach Abschluss des Vorverfahrens 2026 steht nun die Ressortabstimmung sowie das EU-Notifizierungsverfahrens an. Hiernach kann das Gebotsverfahren 2026 starten.
Das deutsche Förderprogramm findet bereits international Beachtung – ähnliche Modelle werden in Frankreich, Belgien, Spanien und Japan geplant oder umgesetzt.
Bundesregierung treibt Wasserstoffmarkthochlauf entscheidend voran
Die Bundesregierung setzt weiterhin auf Wasserstoff als Schlüsseltechnologie für die Erreichung der Klimaneutralität im Jahr 2045. Seit der EnWG-Novelle 2021 wurde ein umfassender planungsrechtlicher Rahmen geschaffen, der den Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur ermöglicht. Ein Meilenstein ist die Genehmigung des Wasserstoff-Kernnetzes durch die BNetzA im Oktober 2024, das wichtige Standorte verbindet und bis 2032 schrittweise in Betrieb gehen soll. Bereits im März 2025 erfolgten erste Auszahlungen durch die KfW zur Finanzierung. Kapazitätsreservierungen wollen die Fernleitungsnetzbetreiber bereits ab 2026 ermöglichen. Die regulatorischen Grundlagen stehen ebenso kurz vor der Veröffentlichung durch die BNetzA.
Das geplante Wasserstoffbeschleunigungsgesetz wird den Hochlauf weiter beschleunigen: Es erklärt beispielsweise Wasserstoffvorhaben zum „überragenden öffentlichen Interesse“, verkürzt behördliche Fristen deutlich und digitalisiert die Verfahren. Die Vereinfachungen betreffen alle relevanten Rechtsbereiche – von Immissionsschutz über Wasserrecht bis hin zu Energie- und Planungsrecht. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber auch für die bedeutsamen Wasserstoffspeicher Änderungen am Bundesberggesetz vorgesehen.
Mit diesen Maßnahmen schafft Deutschland Rahmenbedingungen für Investitionen in die Wasserstoffwirtschaft und unterstreicht seine Vorreiterrolle bei der Dekarbonisierung der Industrie.