Seit über sechs Monaten hält uns die Corona-Pandemie privat und beruflich in Atem. Die Immobilien- und Infrastrukturwirtschaft ist dabei sehr unterschiedlich betroffen. Insgesamt kann konstatiert werden, dass die weiterhin außerordentlich hohe Liquidität im Markt dazu führt, dass der zu Beginn der Pandemie prophezeite Einbruch des Immobilienmarktes bislang ausgeblieben ist und lediglich einzelne Assetklassen wie der großflächige Einzelhandel und das Hotelgewerbe betroffen sind. Dennoch bewahrheiten sich erste Prognosen: Viele Banken gewähren nur sehr zurückhaltend neue Finanzierungen und JLL berichtet von einem Umsatzeinbruch von 59 % auf den weltweiten Büromärkten.
Heiß diskutiert wird die Frage, wie sich der künftige Büromarkt entwickelt. Während sich das Mietniveau seit der Pandemie nicht verändert hat, scheint der Bedarf an Flächen deutlich gesunken zu sein. Gerade die großen Unternehmen setzen sich sehr stark mit dem im Lockdown geübten Arbeitskonzept des mobilen Arbeitens auseinander. Ob dies wirklich zu einer Reduzierung der benötigten Arbeitsflächen führt, bleibt angesichts des Mehrbedarfs an Fläche für einen einzelnen Arbeitsplatz noch offen.
Viele Marktteilnehmer erwarten für das erste Halbjahr 2021 Möglichkeiten zur Investition in Projektentwicklungen, weil diese z. B. wegen zu geringer Vorvermietungsquote weiteres Eigenkapital benötigen. Spannend dürfte auch sein, wie die Bewerter der regulierten Fonds die Folgen der Pandemie beurteilen. Abhängig davon und von dem Zutrauen der Investoren dürfte zumindest in die krisengeschüttelten Assetklassen, die derzeit fast keinen Marktanteil einnehmen, wie z. B. den großvolumigen Einzelhandel und das Hotelgewerbe, etwas Bewegung kommen.
Abseits von Corona ist zu erkennen, dass die Thematik der Mietpreisregulierung nun fester Bestandteil des immobilienrechtlichen Alltages ist. Wie zuletzt die Verlängerung der Hamburger Mietpreisbremse auf 2025 und ein Bündel von zwölf Verfassungsbeschwerden gegen den Berliner Mietendeckel zeigen, bleibt spannend, wie sich Politik, Praxis und Recht am Ende arrangieren. Trotz mobilen Arbeitens in den letzten Monaten hat jedenfalls der Druck auf die Mietmärkte in den Metropolen weiterhin eher zugenommen. Mithin bleibt die Frage, wie mit der Wohnungsknappheit in den Ballungsgebieten umzugehen ist, von Interesse.
Zu einem ähnlichen mietrechtlichen Dauerbrenner hat sich auch die Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen entwickelt. Die neuste Entscheidung finden Sie dementsprechend von unserem Team aufbereitet im letzten Beitrag des Kapitels Immobilienrecht, Mietrecht.
Bei einem Blick in das Baugewerbe ist zwar im Mai 2020 ein Rückgang des Umsatzes um 3,0 % zum Vorjahreszeitpunkt zu erkennen, aber nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamt (Destatis) ist die Zahl der Beschäftigten um 0,7 % gegenüber den Vorjahresmonaten gestiegen. Es zeigt sich, dass die Baubranche bis dato weitestgehend unbeeinträchtigt von der Corona-Krise geblieben ist und es trotz vieler Unkenrufe zu Beginn der Pandemie nur vereinzelt zu Verzögerungen in den Projekten gekommen ist. Sollten Sie dennoch von Verzögerungen betroffen sein, finden Sie in einem Expert Guide auf unserer internationalen Website eine Kurzzusammenfassung der wesentlichen Fragestellungen.
Ungeachtet jeglicher coronabedingter Einschränkungen freuen wir uns, Ihnen nachfolgend wie gewohnt einen Überblick über die derzeitige Rechtsprechung und die aktuellen Rechtsentwicklungen im Bereich des Real Estate und Public zu präsentieren und wünschen Ihnen viel Spaß bei der Lektüre. Bleiben Sie gesund!
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