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Newsletter 08 Dez 2021 · Deutschland

Digital Regulation: neuer Rechtsrahmen für die digitale Welt

4 min. Lesezeit

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„Das Internet ist kein rechtsfreier Raum“ – so lautet eine Podcastfolge des Justizministeriums aus dem Frühjahr 2021. Das ist keine Neuigkeit – die E-Commerce-Richtlinie gilt in den EU-Mitgliedsstaaten seit 20 Jahren. Neu ist der erkennbare Fokus, den der europäische und der nationale Gesetzgeber auf den digitalen Bereich und speziell auf Online-Plattformen legen. Die EU-Kommission verfolgt eine „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa“.

Durch die Vielzahl der Richtlinien, Verordnungen und Gesetze wird es für Unternehmen immer komplexer, einen Überblick über Pflichten im digitalen Bereich zu behalten. Vom digitalen Update des BGB über Neuerungen im Wettbewerbs- und E-Commerce-Recht bis hin zum Digitalupdate des Kartellrechts erstreckt sich das Regelungsdickicht praktisch über das gesamte Wirtschaftsrecht.

Digitales Update für das BGB

Neben Neuerungen im Kaufrecht durch die Umsetzung der Warenkaufrichtlinie (mehr dazu hier) wird zum 1. Januar 2022 ein neuer Abschnitt zu Verträgen über digitale Produkte in das BGB eingefügt. Digitale Inhalte und Dienstleistungen unterliegen dann einem eigenen Mängelgewährleistungsrecht und Anbieter müssen Updates bereitstellen.

Für online abgeschlossene Dauerschuldverhältnisse muss es zukünftig einen „Kündigungsbutton“ geben – so das neue „Faire Verbraucherverträge“-Gesetz, eine deutsche Besonderheit. Kündigungsfristen werden drastisch verkürzt – Verbraucher sollen sich schneller aus langen Verträgen lösen können.

„Omnibus-Richtlinie“: Online-Plattformen müssen nachrüsten

Die „Omnibus-Richtlinie“ ist Teil des EU-„New Deal for Consumers“ und bringt ab Ende Mai 2022 insbesondere für Online-Plattformen neue Pflichten. In Deutschland wird die Richtlinie unter anderem durch Änderungen im UWG und durch zusätzliche Informationspflichten im E-Commerce-Recht umgesetzt.

Durch die UWG-Novelle wird zum Beispiel ein Individualschadensersatzanspruch für Verbraucher in das Wettbewerbsrecht eingeführt. Ähnlich wie bereits seit letztem Jahr gegenüber gewerblichen Nutzern (aufgrund der EU-Platform-to-Business-Verordnung) müssen Plattformbetreiber zudem auch gegenüber Verbrauchern offenlegen, welche Parameter sie für die Darstellung von Rankings verwenden und wie sie die Authentizität von Verbraucherbewertungen sicherstellen. Im E-Commerce-Recht finden sich wesentliche Neuerungen im EGBGB. Widerrufsbelehrungen müssen überprüft und neuen Informationspflichten muss genügt werden.

Verstoßen Unternehmen über Ländergrenzen hinweg gegen die neuen Pflichten, können nach dem Sanktionskatalog der Omnibus-Richtlinie Bußgelder von erheblichem Ausmaß verhängt werden: bis zu 4 % des Jahresumsatzes des Unternehmens im betroffenen Mitgliedsstaat!

GWB-Digitalisierungsgesetz: digitaler Ordnungsrahmen im Kartellrecht

Auch das Kartellrecht hat mit dem GWB-Digitalisierungsgesetz ein Update bekommen. Die Missbrauchsvorschriften im GWB wurden geändert und ergänzt, um das Gesetz fit für das Digitalzeitalter zu machen und eine effektive kartellrechtliche Kontrolle von großen Digitalkonzernen zu ermöglichen: 

  • Mit § 19 a GWB hat das Bundeskartellamt umfassende Eingriffsbefugnisse gegenüber „Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“ im Digitalbereich erhalten. 
  • Gerichte und Kartellbehörden können schneller eingreifen, wenn die Gefahr besteht, dass ein Markt „kippt“, weil ein starkes Unternehmen die Erzielung von Netzwerkeffekten durch Wettbewerber behindert. 
  • Unternehmen haben deutlich erleichterte Datenzugangsansprüche gegenüber marktbeherrschenden Unternehmen und Unternehmen, von denen sie abhängig sind.

ElektroG, VerpackG, LFGB, DSA und DMA – wichtige Neuerungen im Überblick

Weitere wichtige Neuerungen für digitale Unternehmen folgen: 

  • Beim Verkauf elektronischer Produkte müssen Online-Händler und -Marktplatzbetreiber neue Pflichten aus dem ElektroG beachten. So trifft bald auch Online-Händler eine Rücknahmepflicht für Elektrogeräte und Informationspflichten gegenüber Verbrauchern werden ausgeweitet. 
  • Zudem gibt es neue Pflichten für Plattformbetreiber durch eine umfassende Novellierung des Verpackungsgesetzes. Auch das neue Lebensmittel- und Futtergesetzbuch (LFGB) betrifft unter anderem den Online-Handel mit Lebensmitteln und nimmt Plattformbetreiber stärker in die Verantwortung. 
  • Und dann stehen der Digital Markets Act (DMA) und der Digital Services Act (DSA) in den Startlöchern. Die beiden Verordnungsentwürfe sind Kernelemente der EU-Digitalstrategie, mit der die EU-Kommission das kommende Jahrzehnt zur digitalen Dekade Europas machen will. Der DMA wird weitreichende Ver- und Gebote für große Online-Plattformen (sogenannte „Gatekeeper“) einführen, um Fairness auf und Zugang zu digitalen Märkten sicherzustellen. Der DSA stellt Vorschriften für Online-Vermittlerdienste (Hosting-Dienste und Online-Plattformen) auf. Ziel sind ein besserer Verbraucherschutz im Internet und umfassende Transparenz- und Verantwortlichkeitsregeln für Online-Plattformen.

Mit unserer Blog-Serie „Verbraucherverträge im Digitalzeitalter“ halten wir Sie über die neuesten Entwicklungen auf dem Laufenden. Die interdisziplinäre CMS-Taskforce „Digital Regulation“ konzentriert das wesentliche Fachwissen aus den betroffenen Rechtsbereichen und bietet pragmatische Lösungsansätze für Unternehmen im Digitalbereich.  

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