Mehr als ein Jahr wirkt sich die COVID-19-Pandemie nun schon auf Wirtschaft und Gesellschaft in Deutschland aus. Zuweilen wird schon der Begriff „New Normal“ verwendet.
Die COVID-19-Pandemie ist in vielen Bereichen ein Brandbeschleuniger für Entwicklungen, die sich bereits in der Vergangenheit abgezeichnet haben:
Insbesondere nachhaltigkeitsbezogene Themen standen in den vergangenen Monaten im Mittelpunkt. Flankiert durch entsprechende regulatorische Rahmenbedingungen auf EU-Ebene werden ESG-Kriterien bei Investmententscheidungen immer wichtiger (näher dazu der Beitrag „ESG im Fokus – hier: Offenlegungsverordnung und Taxonomieverordnung“). Da die Verordnungen mittelbar auch die Vertragspartner der regulierten Unternehmen betreffen, steht zu vermuten, dass es schwer sein wird, sich deren Anforderungen auf Dauer zu entziehen.
Europa hat sich unter dem Slogan „Green Deal“ verpflichtet, bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu werden. Hierzu ist eine Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu nachhaltigen Investitionen erforderlich. Von besonderer Relevanz ist der Ausbau der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien und der insoweit erforderlichen Anlagen und Infrastrukturen. Daneben gilt es vor allem die Bestandsimmobilien klimaneutraler zu gestalten, was alle Beteiligten vor große technische und wirtschaftliche Herausforderungen stellt. Gleichzeitig sind bei dieser Konversion vor allem die sozialen Anforderungen zu berücksichtigen, die die neuen Verordnungen stellen.
Die Digitalisierung wurde durch die COVID-19-Pandemie enorm beschleunigt. Nicht nur durch den Einzug digitaler Lösungen im Arbeitsumfeld, sondern auch mit Blick auf Investitionen. Rechenzentren stehen vermehrt im Fokus. Diese sind nicht mehr nur bei Spezialanlegern beliebt, sondern rücken nun verstärkt in das Sichtfeld klassischer Immobilieninvestoren. Rechenzentren als eigenständige Assetklasse waren bislang eher in den USA und Asien bekannt. Bedingt durch europäische Anforderungen an den Datenschutz werden diese nun aber zunehmend auch auf europäischem Boden gebaut.
Die Notwendigkeit des Ausbaus der digitalen Infrastruktur ist daneben bedingt durch den Trend zum Homeoffice. Dabei können immer mehr Daten zu der Vereinbarkeit von Homeoffice im Arbeitsalltag gesammelt werden. Ein lang diskutiertes Thema kann nun unter Realbedingungen getestet werden. Die Ansichten sind gemischt: Einerseits werden die Bequemlichkeit des Homeoffice und der digitale Fortschritt in der Arbeitswelt positiv gesehen, andererseits ist das Büro als Ort des Austauschs und des Miteinanders nicht wegzudenken. Im Einzelnen stellt das eine besondere Herausforderung für die Planung neuer Büroflächen und den Betrieb bestehender Flächen dar. Eine Reduzierung der benötigten Flächen ist abzusehen und auch ein Rückgang der Nachfrage, vor allem in B- und C-Lagen, schon eingetreten.
Trotz der anhaltenden Lockdowns sind die Immobilienpreise für Wohnimmobilien in den Städten und Ballungszentren weiter gestiegen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die weiter steigende Geldmenge und die Niedrigzinspolitik der EZB auf den Immobilienmarkt auswirken werden. Die Hoffnung ruht – wie in derzeit allen Branchen – auf der weltweiten Impfkampagne und einer Beseitigung der durch die Pandemie bestehenden Planungsunsicherheit.
Alle genannten Veränderungen können als Chancen für unternehmerisches Handeln begriffen werden. Wir wünschen Ihnen dabei ein glückliches Händchen und nun viel Vergnügen beim Lesen des Updates.
Inhalt
Immobilienrecht, Mietrecht
- Schwerpunktthema COVID-19: Rechtsprechung zur Mietanpassung bei Gewerberaummietverträgen
- Untersuchung des Mietgegenstands durch Vermieter nach Mangelanzeige begründet kein Anerkenntnis eines Mangels und führt zu keiner Beweislastumkehr
- Flächenabweichung von mehr als 10 % ist nicht stets als Mietmangel anzusehen
- Schriftform kann eingehalten sein, wenn lediglich eine dem Vertrag beigefügte Anlage unter- schrieben wird
- Vor Schriftformkündigung kommt Auslegung des Mietvertrags
- Grundstückskauf: Zur Beweislast bei „unsichtbaren“ Mängeln am Grundstück
- Zur automatischen Verlängerung eines Makleralleinauftrags in AGB
- Zum Notwegerecht bei fehlender Anbindung an öffentlichen Weg
- Mietminderung wegen Lärms und Erschütterungen von einer benachbarten Baustelle?
Privates Baurecht
- Überschneidung von Vertragserfüllungs- und Mängelbürgschaft: Sicherungsabrede unwirksam
- Wie wird der Entschädigungsanspruch aus § 642 BGB berechnet?
- Können gegen einen Bauträger gerichtete Mängelbeseitigungsansprüche auch ohne Abnahme verjähren?
- Kein Vertragsschluss bei Zuschlagsschreiben mit geänderten Ausführungsfristen
Architektenrecht
Öffentliches Bau- und Planungsrecht
- Kein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot bei Verschattung einer Photovoltaikanlage durch Nachbarbebauung
- Reichweite der Berücksichtigung nachbarlicher Interessen in der Abwägung bei Änderung eines Bebauungsplans
Umweltrecht
- Haftung für Sanierung von Altlasten und Schutz eines Nachbargrundstücks
- Wie gewonnen, so zerronnen? Was ist eine bestandskräftige Genehmigung wert?
- „Frühstückshotel“ innerhalb des Sicherheitsabstands eines Störfallbetriebs
- Umweltinformationsanspruch auf „interne Mitteilungen“?
Vergaberecht
- Vergaberechtsfreie interkommunale Zusammenarbeit nur bei echter Zusammenarbeit
- Auftraggeber dürfen auf Bieterangaben vertrauen
- Kostenlose Softwareüberlassung kann unter bestimmten Umständen öffentlicher Auftrag sein
- Keine zweite Chance: Kann ein Bieter Widersprüchliche nicht aufklären, ist eine weitere Aufklärung unzulässig
Rechtsänderungen
- Änderung des Architektenhonorarrechts zum 01.01.2021 (HOAI 2021)
- Modernisierung des WEG beschlossen und seit 01.12.2020 in Kraft
- Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum 01.11.2020 anstelle von EnEG, EnEV und EEWärmeG
- Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) – Auswirkungen auf die Immobilienbranche
- „ESG“ im Fokus – hier: Offenlegungsverordnung und Taxonomie-Verordnung
Steuerrecht
Aus aktuellem Anlass weisen wir zusätzlich auf folgende Blogbeiträge hin:
- Auswirkungen der EU-Taxonomie auf die Immobilienwirtschaft
- Grunderwerbsteuerrecht – Neues vom Share Deal
- Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig
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