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Internationale Zuständigkeit: Dann verklag ich Dich halt in Österreich!

29/01/2015

Der EuGH hatte vergangene Woche Donnerstag, den 22. Januar 2015, darüber zu urteilen, ob im Fall der Verletzung von Urheber- oder verwandten Schutzrechten über das Internet das Gericht eines Mitgliedsstaates schon alleine deshalb für eine Klage auf Schadensersatz international zuständig ist, weil die Webseite des Verletzers in diesem Mitgliedsstaat abrufbar ist (EuGH C-441/13 Hejduk ./. Energie.Agentur.NRW GmbH). Er bestätigt dabei (mehr…)

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Dr. Dirk Smielick
Principal Counsel
Köln