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Fehlende Herstellergarantie ist Sachmangel

17/06/2016

Nach Schätzungen des ADAC ist bei jedem dritten in Deutschland verkauften Gebrauchtwagen der Tachostand manipuliert worden, um einen höheren Kaufpreis zu erzielen. Gebrauchtwagenkäufern entsteht dadurch jährlich ein geschätzter Schaden von 6 Milliarden Euro. Der BGH verdeutlicht, dass die fehlende Herstellergarantie nach einer Tacho-Manipulation ein Sachmangel ist, der den Gebrauchtwagenkäufer zum Rücktritt berechtigt. Der BGH hatte erst jüngst die Revision gegen (mehr…)

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Dr. Nantje Johnston, LL.M. (LSE)
Principal Counsel
Hamburg